fK 4/07 Gerber

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung

Was Checklisten (nicht) leisten können

von Christine Gerber

In den vergangenen Jahren sind in Deutschland zahlreiche Verfahren bzw. Checklisten zur Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung entwickelt worden. Die Gründe hierfür sind vielfältig und stehen unter anderem in Zusammenhang mit öffentlich gewordenen, tragischen Fällen von Misshandlung oder Vernachlässigung, in denen Kinder in ihrer Entwicklung schwer geschädigt oder sogar zu Tode gekommen sind. Die Erwartungen an diese Verfahren und vor allem an Checklisten sind daher entsprechend hoch.

Konkretisieren Checklisten den unbestimmten Rechtsbegriff der Kindeswohlgefährdung?
Ende der 1990er Jahre haben wir in München eine Checkliste entwickelt, welche die Grundlage für ein „Qualitätssicherungsverfahren in Gefährdungsfällen“ bilden sollte. Ein wesentliches Ziel bei der Entwicklung dieser Checkliste war die differenzierte Wahrnehmung von Risikofaktoren, wodurch die Wahrnehmung von Symptomen geschärft und „blinde Flecken“ nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Auf diese Weise wollten wir sicherstellen, dass bei der Abschätzung eines Gefährdungsrisikos eine möglichst breite Palette an Informationen einbezogen wird, um möglichst nichts zu übersehen.

In einem ersten Schritt haben wir insgesamt 94 Faktoren aufgelistet, die auf eine Gefährdung oder ein erhöhtes Risiko hinweisen könnten. Die gesammelten Faktoren wurden daraufhin in 26 Gliederungspunkten zusammengefasst. Beispiele dafür sind: mangelnde Ernährung, körperliche Gewalt, psychische oder psychiatrische Auffälligkeiten der Eltern, gefährdendes Erziehungsverhalten, mangelnde oder inadäquate Kommunikation zwischen Eltern und Kind etc.
Da jeweils ein Teil der Risikofaktoren für ein bestimmtes Kindesalter nicht relevant ist (z.B. bei einem Säugling „Weglaufen/Schule Schwänzen oder Streunen“), haben wir vier Altersgruppen eingeführt: Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche.

Als nächstes hatten wir uns zum Ziel gesetzt, dass in den unterschiedlichen Stadtteilen in etwa gleiche Maßstäbe in der Beurteilung einzelner Risikofaktoren angelegt werden, damit zum Beispiel ein Kind aus einem „Mittelschichtsviertel“ nicht anders eingeordnet wird als ein Kind aus einem „Brennpunktviertel“. Ziel war also, die Risikoeinschätzung vergleichbar und damit für Kooperationspartner transparenter zu machen.

Zu diesem Zweck haben wir uns auf drei Prozessstandards geeinigt:
Prozessstandard 1: nicht gefährdet im Sinne des § 1666 BGB (aber Förderbedarf vorhanden);
Prozessstandard 2: langfristig physisch und/oder psychisch schädigende Selbst- oder Fremdgefährdung;
Prozessstandard 3: akute und unmittelbar physisch und/oder psychisch massiv schädigende bis lebensbedrohliche Selbst- und/oder Fremdgefährdung.

Jedes der 94 Merkmale wurde dann in jeder Altersgruppe mit einem Prozessstandard hinterlegt.
Beispiel: Das Merkmal „Gesundheitsgefährdende Körperhygiene“ (ständig sehr mangelhafte Körperpflege, die zu Gesundheitsschäden führt) wurde bei Säuglingen dem Prozessstandard 3, bei Kleinkindern und Schulkindern dem Prozessstandard 2 und bei Jugendlichen dem Prozessstandard 1 zugeordnet.

Schon die massive Diskussion während dieser Zuordnung von Gefährdungsstufen machte deutlich, dass die jeweils hinterlegten Gefährdungsstufen der Bewertung der einzelnen Merkmale im konkreten Fall nicht ausreichend gerecht werden. Ein Grund dafür ist, dass es keine Möglichkeit gibt, das Ausmaß des Risikomerkmals mit einfließen zu lassen, was jedoch für eine differenzierte Bewertung von erheblicher Bedeutung ist.
Beispiel: Dem Gliederungspunkt „Ernährung“ ist das Merkmal „Gesundheitsgefährdende Nahrungsmittel“ (z.B. verdorbenen Lebensmittel, nicht lebensmittelgerechte Lagerung) zugeordnet. Es ist jedoch ein erheblicher Unterschied, ob auf dem Küchenherd – für das Kleinkind unzugänglich – ein Topf mit verdorbenem Gemüse steht oder ob vergammelte Lebensmittel in der Wohnung herumliegen und von dem Kind jederzeit gegessen werden können. Dieser Unterschied kann jedoch in einer Checkliste nicht in ausreichender Differenzierung wiedergegeben werden.

Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Ausmaß eine Gefährdung vorliegt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: (1) Ausmaß der Risikofaktoren; (2) Problem-, Ursachen-, und Prioritätensicht der Eltern; (3) Schützende Faktoren; (4) Ressourcen der Eltern; (5) Risikofaktoren (Checkliste); (6) Ressourcen der Kinder und Jugendlichen; (7) Kooperation der Kinder und Jugendlichen; (8) Kooperation der Eltern; (9) Ursachen bzw. Hintergründe.

Anhand der Vielzahl dieser relevanten Faktoren wird die Grenze von Checklisten deutlich. Obwohl diese häufig sehr differenziert sind und die Risikofaktoren wie in unserem Fall sogar nach Alter des Kindes differenziert werden, können sie für sich allein genommen unmöglich aussagen, ob ein Kind langfristig, akut oder überhaupt nicht gefährdet ist.

Für die Ausgangsfrage, ob Checklisten den unbestimmten Rechtsbegriff der Kindeswohlgefährdung konkretisieren, heißt dies, dass eine solche Erwartung an Checklisten zu hoch ist und nicht erfüllt werden kann.

Es wird deutlich, dass die Definition der Kindeswohlgefährdung (als unbestimmter Rechtsbegriff) gemäß § 1666 BGB nicht nur ausreichend ist, sondern der komplexen Fragestellung am besten gerecht wird. Nach dieser Definition handelt es sich um eine Kindeswohlgefährdung, wenn das geistige, körperliche oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und zugleich die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.

Eine qualifizierte Risikoeinschätzung muss demnach
– die Risikofaktoren und deren Auswirkungen konkret benennen,
– die konkrete Gefahr bewerten, also die Ressourcen den Gefahren gegenüberstellen,
– differenzierte Aussagen zum Problembewusstsein, zur Motivation und zu den Fähigkeiten der Eltern machen.

Von der Checkliste zur Risikoabschätzung
Mit unserer Checkliste hatten wir eine differenzierte Liste mit Empfehlungen für die Bewertung der einzelnen Merkmale zur Verfügung. Die Frage war nun, wie wir von diesem Ausgangpunkt zu einer differenzierten Risikoabschätzung kommen konnten. Da klar war, dass die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nicht an ein „Instrument“ delegiert werden kann, sondern dass die letztendliche Entscheidung immer von den Fachkräften getroffen werden muss, haben wir beschlossen, das Verfahren der Risikoabschätzung mit bestimmten Qualitätsstandards zu hinterlegen, um auf diese Weise das Risiko einer Fehleinschätzung zu reduzieren. Folgende Einzelschritte wurden festgelegt:

Erster Schritt: Bewertung auf Basis der Checkliste
Nach dem Ausfüllen der Checkliste wurde aus den zutreffenden Merkmalen und den damit verbundenen Prozessstandards 1, 2 oder 3 ein Vorschlag für eine Gesamtbewertung errechnet. Bei diesem Verfahren wurden die verschiedenen Prozessstandards unterschiedlich gewichtet. Beispiel: Wurde bei einem Säugling lediglich ein Risikofaktor mit „akut gefährdend“ und die weiteren Faktoren mit „nicht gefährdend“ bewertet, dann lautete die Gesamtbewertung „akut gefährdend“, weil die akute Gefahr in einem Bereich alle anderen Faktoren „überstimmte“. Bei dem Vorschlag zur Gesamtbewertung handelte es sich also nicht um einen mathematischen Durchschnittswert. Dieser Gesamtvorschlag sollte im Übrigen nicht den Grad der Gefährdung wiedergeben, sondern diente lediglich als Grundlage für geltende Qualitätsstandards wie Terminierung der Widervorlage und Grad der fachlichen Reflexion.

Zweiter Schritt: Analyse des Gesamtsystems
In einem Vier-Augengespräch bzw. in einer Fallbesprechung wurde anschließend eine differenzierte Analyse des Gesamtsystems vorgenommen, wobei die von der Checkliste nicht berücksichtigten Faktoren wie „Ausmaß der Risikofaktoren“, „Ressourcen“, „Motivation der Eltern“ oder „Problembewusstsein der Eltern“ erörtert und den Risikofaktoren gegenübergestellt wurden.

Dritter Schritt: verbindliche Fallbearbeitung
Im Anschluss wurde das Ergebnis der Fallbesprechung dokumentiert und ein Widervorlagetermin vereinbart. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die Bewertung und die daraus abgeleiteten Entscheidungen transparent und nachvollziehbar waren und eine verbindliche Fallbearbeitung gesichert war.

Dieses Verfahren wurde erprobt und von einem externen Institut evaluiert. Positiv wurde dem Verfahren u.a. bescheinigt, dass es Handlungssicherheit schafft, ein strukturiertes und verbindliches Vorgehen sichert und Führungsaufgaben unterstützt.

Demgegenüber wurde kritisch u.a. rückgemeldet, dass der vom System vorgeschlagene „Prozessstandard“ – obwohl er lediglich als Grundlage für die Qualitätsstandards (wann Widervorlage und mit wem eine fachliche Reflexion zu erfolgen hat) diente und später im Verfahren zu einer eigenen Bewertung aufgefordert wurde – zu wenig hinterfragt wurde. Insbesondere wurde kritisiert, dass die aufgrund der quantitativen Berechnung vorgeschlagene Gefährdungseinschätzung nach der Fallbesprechung von einigen Kolleg(inn)en regelmäßig nicht verändert wurde.

Es ist zu vermuten, dass viele Kolleg(inn)en sich absichern wollten und daher nicht wagten, eine Situation, die vom Rechner als „akut gefährdend“ bewertet wurde, entsprechend der eigenen Einschätzung „herunter zu stufen“ und als nur noch als „langfristig gefährdend“ zu bewerten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es den Kolleg(inn)en wesentlich weniger Probleme bereitete, einen Fall bei Bedarf „herauf zu stufen“.

Offensichtlich stehen manche Kolleg(inn)en massiv unter dem Eindruck, „mit einem Bein im Gefängnis“ zu stehen, mit der Folge, dass sie ihrer eigenen fachlichen und im Rahmen einer Fallbesprechung reflektierten Bewertung nicht mehr trauen. Darüber hinaus scheinen wir ein Verfahren entwickelt zu haben, das vor allem die jungen oder unsicheren Kolleg(inn)en dazu verleitet, die Entscheidung über eine so wichtige und differenzierte Frage an einen Computer zu delegieren, statt deren Fachlichkeit zu qualifizieren.

Dem könnte entgegnet werden, dass es besser sei, übervorsichtig zu handeln und damit auf der sicheren Seite zu stehen, als am Ende etwas zu übersehen. Das Problem ist jedoch, dass es für die Fachkräfte schwer sein wird, gegenüber den Eltern zu begründen, weshalb sie die Situation als gefährdend einschätzen, wenn sie keine klare innere Haltung zum Grad der Gefährdung einnehmen. Denn die Risikoabschätzung ist nur der erste Schritt. Die konkrete Arbeit zum Schutz der Kinder beginnt danach. Dann nämlich, wenn die Probleme und Gefahren, die festgestellt wurden, den Eltern übersetzt werden müssen.

Wenn die Fachkraft nicht hinter dem steht, was sie sagt, und vor allem aus der Motivation heraus agiert sich abzusichern, wird sie in der Arbeit mit der Familie wenig erfolgreich sein. Aus lauter Not sucht sie vielleicht sogar die Flucht in falsche Drohungen, von denen sie bereits weiß, dass sie sie nicht wahr machen wird. Entweder weil sie eine Maßnahme z.B. gegenüber dem Familiengericht nicht begründen könnte oder weil es aktuell gar nicht angemessen oder verhältnismäßig wäre. Die Folge ist, dass die Fachkraft unglaubwürdig wird und die ohnehin schwer zu schaffende Basis für eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern verliert.
Fazit: Eine Risikoeinschätzung sollte realistisch sein. Der konkrete Schutz für das Kind wird nicht dadurch besser, dass man die Situation dramatisiert.

Aufgrund der Ergebnisse der Evaluation haben wir unser Verfahren grundlegend überarbeitet. Zum einen wurde der Gesamtvorschlag eines Prozessstandards abgeschafft und zum anderen haben wir das gesamte Verfahren in eine sozialpädagogische Diagnose integriert, die sich – eingebettet in einen Beratungsprozess – unter anderem mit den Fragen einer möglichen Kindeswohlgefährdung auseinander setzt.

Elemente eines erfolgreichen Kinderschutzes
Checklisten und andere standardisierte Verfahren sind wichtige Bausteine einer qualifizierten Risikoabschätzung. Sie allein können Kinder vor Gefahren nicht schützen. Nur wenn es gelingt, einen tragfähigen Kontakt (Beziehung) zu den Eltern herzustellen, können Hilfen und Maßnahmen zum Schutz der Kinder frühzeitig und erfolgreich eingeleitet werden. Für einen erfolgreichen Kinderschutz sind die folgenden zusätzlichen Elemente nötig:

Integrierte Verfahren und Instrumente
Risikoeinschätzung, Ursachenforschung und Schutzkonzept müssen ineinander greifen und dürfen nicht losgelöst voneinander betrachtet werden. Darüber hinaus sollten alle Verfahren nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich regeln. Schutz- und Hilfekonzepte müssen individuell für jeden Einzelfall neu gestrickt werden. Dafür brauchen wir qualifizierte, selbstbewusste und erfahrene Fachkräfte. Qualifizierte Kinderschutzarbeit kann nicht an „Instrumente“ delegiert werden. Instrumente können Fachkräfte lediglich unterstützen, nicht sie ersetzen.

Niedrigschwellige und offene Angebote für Eltern sowie Daten- und Vertrauensschutz
Unangemessene Kontrollen riskieren, dass belastete Eltern Hilfe und Unterstützung meiden. Lückenlose Überwachung treibt Familien in die Isolation anstatt sie zu ermutigen, Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Zeit, Geduld und Kontinuität
Situationen, die sich über Jahre entwickelt haben, können nicht in ein paar Wochen oder Monaten verändert werden. Tragfähige Hilfekonzepte müssen Schritt für Schritt mit den Eltern erarbeitet werden. Das braucht personelle Ressourcen und Kontinuität in der Mitarbeiterschaft. Häufig wechselnde Ansprechpartner seitens der Jugendhilfe gefährden den Erfolg von Hilfen.

Empathie, Offenheit und ein ernst gemeintes Kontaktangebot
Schuldzuweisungen und Verurteilungen sind Stammtischen bzw. der Justiz vorbehalten. Wenn wir den Glauben an die Eltern verlieren, geraten alle Eltern unter Generalverdacht. Nur wenn wir die Nöte und Zwänge der betroffenen Familien sowie ihre Stärken sehen und anerkennen, kann es gelingen, dass die Eltern gemeinsam mit uns das Risiko einer Veränderung eingehen.

Besonnenheit und Verbindlichkeit
Aktionismus, Panik und ein auf die persönliche Absicherung vor strafrechtlichen Folgen gerichtetes Handeln verstellt den Blick für das, was im Interesse der Kinder sinnvoll und notwendig ist. Verbindlichkeit, Klarheit und Eindeutigkeit im Kontakt zu den Eltern schützt nicht nur das Kind sondern schafft auch Vertrauen bei den Eltern.

Christine Gerber ist Diplom-Sozialpädagogin, Betriebswirtin (VWA) und arbeitet im Stadtjugendamt München im Bereich der Fach- und Ressourcenplanung für die Angebote für Familien, Frauen und Männer.

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