Die Deutsche Liga für das Kind verpflichtet sich zu Transparenz!

 

Zu diesem Zweck ist die Liga der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland e.V. beigetreten.

 

Durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung haben wir uns dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit gegenüber offen zu legen, welche Ziele die Liga verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.

 

Entsprechend der unterzeichneten Selbstverpflichtungserklärung finden Sie folgende zehn grundlegende Punkte, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte: Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr (1), Ziele, Anliegen und Satzung (2), Freistellungsbescheid des Finanzamtes (3), Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger/innen (4), Jahresbericht (5), Personalstruktur (6), Mittelherkunft und Mittelverwendung (7), Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten (8) und Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen (9).

 

Weitere Informationen über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft finden Sie hier

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr

Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.

 

Frau Bianka Pergande (Geschäftsführerin)

 

Charlottenstr. 65, 10117 Berlin

Tel.: + 49 30-28 59 99 70

Fax: + 49 30-28 59 99 71

E-Mail: post@liga-kind.de

 

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 in Bonn gegründet.

 

Sie ist ein eingetragener Verein, registriert beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin unter der Nummer VR 18154 B.

2. Ziele, Anliegen und Satzung

Kinder haben eine Lobby – Die Deutsche Liga für das Kind

Ziel der Liga ist es, das Wohlergehen von Kindern zu fördern und ihre Rechte und Entwicklungschancen in allen Lebensbereichen zu verbessern.

 

Die Deutsche Liga für das Kind beobachtet aufmerksam alle wichtigen Entwicklungen innerhalb und außerhalb der Familie. Sie folgt einem für Wandlungen offenen, am Wohl des Kindes orientierten Familienbild. Die Liga hebt die von Familien erbrachten Leistungen ins öffentliche Bewusstsein und vertritt die Interessen und Rechte von Kindern und Familien im politischen Verteilungskampf. Als Sachverständige wird sie von politischen Entscheidungsträgern angehört und ist unter anderem Mitglied in der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V., im Bundesforum Familie und in der World Association For Infant Mental Health (WAIMH).

 

Die Deutsche Liga für das Kind ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss zahlreicher Verbände und Organisationen aus dem Bereich der frühen Kindheit.

Zu den mehr als 250 Mitgliedsorganisationen gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche- und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendhilfeverbände und zahlreiche Service Clubs.

 

Hier finden Sie die Satzung der Deutschen Liga für das Kind.

3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. ist durch den Bescheid vom 14.09.2020 des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/55923, als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung).

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger bzw. Entscheidungsträgerinnen

Oberstes Entscheidungsorgan der Deutschen Liga für das Kind ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfindet.

 

Der Vorstand der Deutschen Liga für das Kind ist für die ordnungsgemäße Führung des Vereins zuständig und verantwortlich. Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von drei Jahren gewählt bzw. berufen.

 

Hier finden Sie die Mitglieder des Vorstandes.

 

Das Kuratorium der Deutschen Liga für das Kind soll die Verbindungen der Liga zu anderen Institutionen und Verbänden herstellen, der Liga Anregungen für die Vereinsarbeit geben und die Interessen und Anliegen der Liga in anderen Organisationen und Verbänden und in der Öffentlichkeit vertreten. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand für die Dauer von drei Jahren berufen.

 

Hier finden Sie die Mitglieder des Kuratoriums.

 

Der Präsident bzw. die Präsidentin bestimmt mit Zustimmung des Vorstands einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin, der/die die Geschäfte nach den Weisungen des Vorstands führt.

 

Hier finden Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle.

5. Jahresbericht

Hier finden Sie die Jahresberichte der Deutschen Liga für das Kind.

6. Personalstruktur

Die Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums der Deutschen Liga für das Kind arbeiten ausschließlich ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keinerlei Bezüge. Es werden lediglich Aufwendungen erstattet. Die Erstattung von Reisekosten erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz.

In der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind sind vier hauptamtlich beschäftigte sowie ca. sechs geringfügig beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tätig. Die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht besser entlohnt als vergleichbar Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Das Besserstellungsverbot wird beachtet.

7. Mittelherkunft und Mittelverwendung

Hier finden Sie die → Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2020 und den → Vermögensstatus 2020 der Deutschen Liga für das Kind.

8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die Deutsche Liga für das Kind ist u.a. Mitglied in folgenden Verbänden und Netzwerken:

 

  • Aktionsbündnis Kinderrechte
  • Bundesforum Familie
  • National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
  • Runder Tisch zur Stillförderung in Deutschland
  • World Association for Infant Mental Health (WAIMH)
9. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Es gibt keine Spenden, die mehr als zehn Prozent des jährlichen Gesamtbudgets ausmachen. Öffentliche Zuwendungen (u. a. des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) machen weniger als 30 Prozent des jährlichen Gesamtbudgets aus.