05 Apr Pressemitteilung vom 5.4.2017
Pressemitteilung vom 5.4.2017
Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen: die Zeit dafür ist reif!
Gemischte Bilanz nach 25 Jahren UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Heute vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, wenn auch zunächst mit Vorbehalten. Seit Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 gilt die Konvention als geltendes Recht uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. Deshalb ist es so wichtig, die Kinderrechte endlich in der Verfassung zu verankern.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Position des Kindes auch im deutschen Recht deutlich verbessert. So hat jedes Kind inzwischen ein eigenes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Im Falle einer Trennung oder Scheidung haben Kinder das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, ein Verfahrensbeistand vertritt ihre Interessen vor dem Familiengericht. Auch im Kinder- und Jugendhilferecht stehen Kinder eigene Rechte zu, darunter ab Vollendung des ersten Lebensjahres das Recht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Das Grundgesetz allerdings enthält bislang kein ausdrücklich normiertes Grundrecht für Kinder. „Zwar hat das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt, dass Kinder Grundrechtsträger sind und die Wahrung ihrer grundlegenden Rechte sowohl vom Staat als auch von den Eltern erwarten können. Im Wortlaut des Grundgesetzes aber tauchen Kinder nur als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist, durch die Verfassung zu gewährleisten, dass bei allen die Interessen und Rechte von Kindern betreffenden staatlichen Handlungen und Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss. Auch die Rechte auf Förderung und angemessene Beteiligung sollten im Grundgesetz aufgenommen werden.“
Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum Ziel hat, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Im Rahmen des Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Liga zusammen mit anderen Kinderrechtsorganisationen einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de). Der Deutsche Bundestag sollte noch in dieser Legislaturperiode die bestehenden Initiativen aufgreifen und mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen. Die regierende Große Koalition bietet dafür eine gute Grundlage.
Das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor einem Vierteljahrhundert macht auch deutlich, dass bei der Verwirklichung vieler Kinderrechte weiterhin großer Nachholbedarf besteht. Dies gilt unter anderem für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, die dringend notwendige Verringerung der Kinderarmut und das Recht des Kindes auf Beteiligung. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.
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