fK 5/08 UNHCR

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Die Rolle von UNHCR bei der Betreuung von Flüchtlingskindern

von Paimana Heydar

Das Amt des hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees – UNHCR) schützt und unterstützt Flüchtlinge auf der ganzen Welt. UNHCR wurde 1951 von der UN-Generalversammlung gegründet, um Millionen von europäischen Flüchtlingen in der Folge des Zweiten Weltkrieges zu helfen. Da sich in den folgenden Jahrzehnten die Flüchtlingssituation weltweit verschärfte, wurde das UNHCR-Mandat zunächst alle fünf Jahre verlängert. Im Dezember 2003 erhielt UNHCR von der UN-Vollversammlung ein unbeschränktes Mandat. UNHCR hilft nicht nur Flüchtlingen, sondern auch Asylsuchenden, Rückkehrern und einem Teil der etwa 24,5 Millionen Menschen, die innerhalb ihrer eigenen Länder vertrieben wurden. Heute stehen knapp 32,9 Millionen Menschen unter seinem Schutz.

UNHCR hat seinen Hauptsitz in Genf sowie Büros in 110 Staaten weltweit; 6.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegenwärtig für UNHCR tätig. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat wird seit dem 15. Juni 2005 vom ehemaligen portugiesischen Ministerpräsidenten António Guterres geleitet.

UNHCR bezieht sich in seiner Tätigkeit u. a. auf das internationale Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Genfer Flüchtlingskonvention, GFK), das am 28. Juli 1951 in Genf verabschiedet wurde. 1967 wurde ein Zusatzprotokoll verabschiedet, das die zeitliche und geographische Einschränkung der Flüchtlingskonvention aufhob. Der GFK oder dem Protokoll sind insgesamt 147 Staaten beigetreten. Die GFK gilt als „Magna Charta“ des internationalen Flüchtlingsrechts. Sie regelt die Rechte und Pflichten eines anerkannten Flüchtlings in seinem Aufnahmeland und normiert eine völkerrechtlich verbindliche Definition des Begriffs „Flüchtling“. Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist Artikel 33, das so genannte „Non-Refoulement-Prinzip“, d. h. das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung eines Flüchtlings in Gebiete, „in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde“.

UNHCR obliegt nach der Präambel der GFK die Aufgabe, „die Durchführung der internationalen Abkommen zum Schutz der Flüchtlinge zu überwachen“. In Artikel 35 des Abkommens verpflichten sich die Signatarstaaten zur Zusammenarbeit mit UNHCR bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Gemäß seiner Satzung ist UNHCR eine humanitäre, unpolitische Organisation, die zwei Hauptfunktionen erfüllen soll: Flüchtlingen „internationalen Rechtsschutz“ zu gewähren und für Flüchtlinge „dauerhafte Lösungen“ zu suchen. Bei der Suche nach dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge stehen grundsätzlich drei Alternativen zur Verfügung: Freiwillige Rückkehr in das Heimatland, Eingliederung in das Erstasylland oder Neuansiedlung in einem Drittland, wenn Flüchtlinge nicht auf Dauer in ihrem Erstasylland bleiben können.

Flüchtlingskinder
Minderjährige Flüchtlinge stellen weltweit etwa die Hälfte aller Flüchtlinge dar. In einigen Ländern, wie z. B. im Tschad oder in Afghanistan, sind sogar über 60 Prozent aller unter den Schutz des UNHCR fallenden Personen unter 18 Jahre alt. Flüchtlingskinder zählen zu den wehrlosesten Opfern von Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung. Sie sind unter den ersten Betroffenen, wenn in Kriegs- und Krisensituationen soziale Strukturen und Sicherheitsmechanismen zusammenbrechen. Häufig sind sie der Gefahr physischer Gewalt und sexuellen Missbrauchs ausgesetzt. Daher hat UNHCR für diese besonders schutzbedüftige Gruppe 1994 eigene Richtlinien erstellt (Flüchtlingskinder: Richtlinien zu ihrem Schutz und ihrer Betreuung, Bonn 1994). 1997 wurden ergänzend Richtlinien zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger veröffentlicht, um einen Anstoß für einen umfassenden Ansatz zum Umgang mit dieser besonders verletzlichen Gruppe von Flüchtlingskindern zu geben (UNHCR: Richtlinien über allgemeine Grundsätze und Verfahren zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger, Genf 1997).

Im gleichen Jahr hat UNHCR gemeinsam mit einigen Mitgliedern der International Save the Children Alliance in Europa die gemeinsame Initiative „Separated Children in Europe“ ins Leben gerufen. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit sind die „Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen“. Im Jahr 2006 erschien die deutsche Übersetzung der dritten überarbeiteten Auflage dieses „Statement of Good Practice“ mit Prinzipien und Standards für Verfahrensweisen, die notwendig sind, um die Förderung und den Schutz von unbegleiteten Minderjährigen in Europa sicherzustellen (Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. (Hrsg.): Standards für den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, Karlsruhe 2006). Es enthält zahlreiche Verweise auf internationale Menschenrechtspakte, auf europäische Übereinkommen, Resolutionen und Empfehlungen der Vereinten Nationen und des Europarates und anderes „soft law“ und kann so in der Praxis gut als Argumentationshilfe für verschiedene Problemfelder herangezogen werden.

Beispiele für besondere Programme für Flüchtlingskinder
UNHCR arbeitet eng mit anderen UN-Organisationen wie z. B. UNICEF oder der WHO, den Regierungen und Nichtregierungsorganisationen zusammen, um den besonderen Bedürfnissen von Flüchtlingskindern gerecht zu werden. Für Kinder ist von existenzieller Bedeutung, dass die Gesundheitsversorgung, die Sicherstellung der Ernährung und die Wasserversorgung in Flüchtlingslagern gewährleistet sind. Auch der Schutz der Kinder vor sexuellen Übergriffen oder vor der Rekrutierung als Kindersoldaten ist extrem wichtig. Der Schutz und die Förderung von Mädchen spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ein wichtiger Aspekt ist auch der Zugang zur Schule, da Flüchtlingskindern ohne Zugang zu Bildung ihre Zukunftsperspektiven verbaut würden.

UNHCR versucht, neben der regulären Versorgung von Flüchtlingen mit speziellen Programmen, den Zugang zu Bildung zu sichern. So hat UNHCR beispielsweise im Sommer 2008 in Kooperation mit dem Syrisch-Arabischen Roten Kreuz (SARC) Schulmaterialen an 30.000 irakische Flüchtlingskinder in Syrien ausgegeben. Hintergrund ist, dass die in Syrien lebenden irakischen Flüchtlingskinder zwar bis zum Alter von 15 Jahren kostenlos die Schule besuchen können, es ihren Eltern, die meist über kein Einkommen verfügen jedoch große Schwierigkeiten bereitet, die zusätzlichen Kosten von bis zu 80 US-Dollar im Jahr für notwendige Schulmaterialien aufzubringen. Ziel der Aktion ist, irakische Familien über Bildungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren und sie zu ermutigen, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken.

Ein weiteres Beispiel für die Förderung von Flüchtlingskindern und jungen Erwachsenen ist der Fonds der „Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein“ (DAFI). Die Bundesregierung stellt UNHCR hierfür seit 1992 jährlich Mittel in Millionenhöhe zur Verfügung, um mittellosen jungen Flüchtlingen, die über exzellente Noten in der Sekundarschule verfügen, eine akademische Ausbildung in ihrem Aufnahmeland zu ermöglichen. Ziel des DAFl ist, die Kompetenzen und Qualifikationen der Flüchtlinge zu erhöhen, damit sie nach ihrer Heimkehr den Wiederaufbau ihres Landes vorantreiben können. Zudem können die Studenten nach Abschluss des Studiums sich und ihre Familien selbständig ernähren. Zuletzt hat das Programm Vorbildfunktion für andere Flüchtlinge und kann besonders Mädchen und Frauen zur Weiterbildung ermutigen.

UNHCR in Deutschland
UNHCR hat in Berlin eine Vertretung und zusätzlich eine Zweigstelle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Wie auch in den anderen westeuropäischen Staaten liegt der Schwerpunkt der UNHCR-Aktivitäten in Deutschland im Bereich des Rechtsschutzes. UNHCR kommentiert, auch auf Einladung von Regierungsstellen oder Parlamenten und ihren Ausschüssen, Verfahrensregelungen und/oder Änderungen des materiellen Asylrechts aus internationaler Sicht. Auf Ersuchen von Behörden, Gerichten, Anwälten oder Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen nimmt UNHCR im Rahmen seiner Möglichkeiten Stellung zu individuellen Fällen von grundsätzlicher Bedeutung. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Fortbildung. Im Mittelpunkt stehen dabei ganz unterschiedliche Aspekte der Asyl- und Flüchtlingsarbeit. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Lobbyarbeit für Flüchtlinge.

Im Einklang mit den globalen Zielen von UNHCR wird Flüchtlingskindern und unbegleiteten Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Zweigstelle in Nürnberg, die als Verbindungsbüro zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fungiert und dabei die Entscheidungspraxis des Bundesamtes und der Gerichte beobachtet, hat diesen Schwerpunkt übernommen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, inwieweit kinderspezifische Fluchtursachen im Asylverfahren entsprechende Beachtung finden. Denn auch wenn Kinder häufig in die Fluchtgründe ihrer Eltern eingebunden sind oder aus Furcht vor kriegerischen Auseinandersetzungen fliehen, gibt es auch kinderspezifische Fluchtursachen, wie Furcht vor der Rekrutierung als Kindersoldat oder vor familiärer Gewalt wie Zwangsheirat, Ehrenmord oder der Gefahr von Genitalverstümmelung. Asylverfahren müssen kindergerecht ausgestaltet sein, damit Kinder die Chance haben, ihre Gründe in der Anhörung vorzubringen.

Dem Asylverfahren von unbegleiteten Minderjärigen widmet sich auch ein Projekt, das UNHCR gegenwärtig gemeinsam mit dem Bundesamt durchführt. Der Rahmen ist eine länderübergreifende Initiative mit dem Namen ASQAEM (Asylum Systems Quality Assurance and Evaluation Mechanism Project in the Central and Eastern European sub-region) mit dem Ziel, die Qualität von Asylverfahren in acht europäischen Ländern (Bulgarien, Deutschland, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn ) zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Das aus EU-Gemeinschaftsmitteln geförderte Projekt hat eine Laufzeit bis Ende Februar 2010.

UNHCR ist Mitglied in der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und arbeitet im Themen-Netzwerk der National Coalition „Kinder ohne deutschen Pass“ mit.

UNHCR
Frankenstr. 210, 90461 Nürnberg
Tel.: 0911-44 21 00, Fax: 0911-44 21 80
www.unhcr.de

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