fK 5/08 Editorial

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser

Alle Kinder haben gleiche, unveräußerliche Rechte: dies ist der innere Kern der UN-Kinderrechtskonvention, die erstmals in der Geschichte der Menschheit weltweit Menschenrechte für Kinder verbindlich formuliert. Kinderrechte müssen nicht erworben oder verdient werden, sie sind nicht abhängig von bestimmten Eigenarten des Kindes, sondern unmittelbarer Ausdruck der jedem neu geborenen jungen Menschen innewohnenden menschlichen Würde.

Gerade diesen inneren Kern jedoch ist Deutschland bisher nicht bereit, uneingeschränkt anzuerkennen. In einer von der Bundesregierung im Jahr 1992 anlässlich der Ratifikation der UN-Kinderrechtskon-vention abgegebenen Vorbehaltserklärung heißt es, dass keine Bestimmung des Abkommens dahin ausgelegt werden könne, „dass sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland be-schränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts zu erlassen oder Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“.

Im Klartext heißt dies: Deutschland behält sich vor, bestimmte grundlegende Rechte ausschließlich für Angehörige des eigenen Staates anzuerkennen. Kinder ohne deutschen Pass haben nicht die gleichen Grundrechte wie deutsche Kinder. Eine solche Haltung ist ein Rückfall in die Nationalitätenpolitik früherer Jahrhunderte, bei der die Gewährung elementarer Menschenrechte von der Gunst oder Missgunst der in den unterschiedlichen Staaten jeweils Regierenden abhängig war.

Die Auswirkungen dieser Politik auf das Leben der oftmals traumatisierten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland sind gravierend: Im Asylverfahren werden sie bereits mit 16 Jahren wie Erwachsene behandelt. Heilbehandlungen und Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz stehen ihnen nicht in gleicher Weise zur Verfügung wie deutschen Kindern. In einigen Bundesländern besteht für sie nicht einmal die Schulpflicht. Hinzu kommen gravierende Mängel in der Betreuung und Begleitung dieser besonders verletzlichen Gruppe von Kindern.

Die wiederholt vom Deutschen Bundestag mit Mehrheit geforderte und auch vom Petitionsausschuss dringend angemahnte Rücknahme der Vorbehaltserklärung muss hier endlich Abhilfe schaffen. Ein auf der internationalen Ebene einzuführendes Individualbeschwerderecht – bei dem sich Flüchtlingskinder nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges an ein UN-Gremiun wenden könnten – wäre ein weiteres geeignetes Mittel zur besseren Durchsetzung ihrer Rechte. Schließlich könnte eine explizite Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ganz allgemein das Bewusstsein für die Belange von (Flüchtlings-)Kindern stärken: denn wenn es um die Rechte von Kindern geht, darf es keine Ausnahmen geben.

Einem Teil dieser Auflage liegt das Positionspapier der Deutschen Liga für das Kind „Gute Qualität in Krippe und Kindertagespflege“ bei. Wir bitten um Beachtung.

Mit herzlichen Grüßen

Prof. Dr. Franz Resch, Präsident der Deutschen Liga für das Kind
Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind

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