fK 5/07 Tremmel

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Generationengerechtigkeit
Definition und Messbarkeit

von Jörg Tremmel

Jeder weiß, dass es viel schwieriger ist, Worte in Taten zu verwandeln, denn Taten in Worte.
Maxim Gorki

Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ ist dabei, die politische Agenda zu erobern. In der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Deutschen Bundesregierung wird Generationengerechtigkeit als eine Koordinate von Nachhaltigkeit genannt. Im Grundsatzprogramm der Grünen ist der Generationengerechtigkeit ein eigener Unterabschnitt gewidmet, auch in der Diskussion um ein neues Grundsatzprogramm der SPD spielte der Begriff eine wichtige Rolle. Die Junge Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gab ein viel beachtetes Positionspapier dazu heraus und in den Wiesbadener Grundsätzen der F.D.P. wird der Begriff bereits häufiger verwandt als „soziale Gerechtigkeit“.

„Generationengerechtigkeit“ hat durchaus das Potential, in Kürze zum Wort des Jahres erkoren zu werden, denn der Begriff wird auch in Qualitätsprintmedien immer häufiger verwendet. Die wachsende Bedeutung dieses ethischen Konzeptes zeigt sich auch daran, dass immer mehr Staaten Generationengerechtigkeits-Klauseln in ihre Verfassungen aufnehmen, um ein Leben auf Kosten der Nachwelt zu erschweren. Im Deutschen Bundestag soll ein diesbezüglicher Antrag junger Abgeordneter im Oktober 2007 in erster Lesung behandelt werden.

Generationengerechtigkeit ist eine Ethik der Zukunft – im doppelten Sinne. Die noch relativ junge intergenerationelle Ethik ist im Kommen. Trendforscher prognostizieren, dass „Generationengerechtigkeit“ in den nächsten Jahren das Schlüsselwort unserer Gesellschaft wird: 85 Prozent der Deutschen können mit dem Begriff bereits etwas anfangen, dagegen sind es bei „Nachhaltigkeit“ nur 28 Prozent.

Dieser kometenhafte Aufstieg ist durchaus überraschend, denn eigentlich bezieht sich jede Sozialphilosophie, welche die gegenwärtigen Zustände kritisiert oder auch nur neutral bewertet, auf mögliche Alternativen, d.h. auf nicht realisierte gesellschaftliche Zustände. Wenn man diese realisieren wollte, so könnte dies zwangsläufig nur in der Zukunft geschehen. Insofern hatten alle Gesellschaftsentwürfe, seien es die Hauptströmungen der Philosophie der Aufklärung, des Marxismus, der neoklassischen ökonomischen Theorie oder der liberalen politischen Philosophie einschließlich Rawls „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ die zukünftigen Generationen mit im Blick.

Explizit in den Blick gerückt sind die zukünftigen Generationen (bzw. die Frage nach der Generationengerechtigkeit) aber erst seit dem Aufkommen der ökologischen Frage und später des Nachhaltigkeitsthemas. Dem Club of Rome verbleibt das historische Verdienst, durch seine Studien die ethische Einsicht befördert zu haben, dass der Nutzung der Natur Grenzen gesetzt werden müssen – ohne allerdings eine konkrete Generationenethik daraus entwickelt zu haben. Während Rawls wie Kant Jahrhunderte zuvor noch von einer quasi naturgesetzlichen ständigen Verbesserung der Lebensbedingungen kommender Generationen ausgeht, weist Hans Jonas in seinem Epoche machenden Buch „Das Prinzip Verantwortung)“ (1979) auf das mit der modernen Technik gewachsene Potential hin, dass das zukünftige Schicksal von Menschheit und Natur durch Handeln und Unterlassen irreversibel negativ beeinflusst werden könnte.

Generell wird das Thema Generationengerechtigkeit im ökologischen Kontext seit Mitte der 1970er Jahre vor allem in der angloamerikanischen Philosophie ausführlich behandelt, mit zehnjähriger Verspätung auch in Deutschland. Hierzulande fällt der Begriff allerdings früher schon in der Debatte über die Krise der Sozialversicherungssysteme. Auch die Finanzwissenschaft hat die Situation der zukünftigen Generationen als Forschungsobjekt entdeckt und betreibt seit ein paar Jahren eine rein finanzwissenschaftliche „Generationenbilanzierung“. In den letzten Jahrzehnten wurden also erstmals systematisch Konzepte und Theorien zur Gerechtigkeit zwischen sich nicht überlappenden Generationen entwickelt – 2.600 Jahre, nachdem die ersten Theorien über Gerechtigkeit zwischen Zeitgenossen formuliert worden waren. Abbildung 1 grenzt diese beiden Bereiche der Gerechtigkeit voneinander ab.

Die Definition von Generationengerechtigkeit
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen hat in ihrem „Handbuch Generationengerechtigkeit“ (2003) folgende Definition für die Gerechtigkeit zwischen den Generationen herausgearbeitet: Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn die Chancen der Angehörigen der nächsten Generation, sich ihre Bedürfnisse erfüllen zu können, mindestens so groß sind wie die der Angehörigen der heutigen Generation.

Die Grundidee, eine Verbesserung der Lebensqualität zukünftiger Generationen, wird in umformulierter Form von ganz unterschiedlichen Seiten geteilt. So schreibt der liberale Ökonom Hauser: „Man muss sich daher mit dem Grundsatz behelfen, dass jede Generation der nächsten eine größere Gesamterbschaft hinterlassen sollte, als sie selbst empfangen hat. Das heißt: Jede Generation sollte an die nachfolgende einen positiven Nettotransfer leisten, der höher ist als jener, den sie selbst von ihrer Vorgängergeneration empfangen hat.“

Ein Vertreter der extremen Linken, Karl Marx, schrieb im dritten Band des „Kapitals“ einen ganz ähnlichen Gedanken nieder: „Selbst eine ganze Gesellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenommen, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias den nachfolgenden Generationen verbessert zu hinterlassen.“

Die Messbarkeit von Generationengerechtigkeit
Aber was heißt ‚verbessert’? Hier unterscheide ich zwei grundsätzlich zu trennende Ansätze, den Kapitalien-Ansatz und den Wohlfahrts-Ansatz. Nach ersterem wird das gesellschaftliche Ziel als Korb verschiedener Kapitalarten gedacht. Zentral ist die gedankliche Unterscheidung in ‚natürliches’ und ‚künstliches’ Kapital. Das erstere umfasst die Gesamtheit der von der Natur bereitgestellten Ressourcen, die der Mensch grundsätzlich nutzen bzw. genießen kann. Das künstliche Kapital sind die vom Menschen geschaffenen Werte. Dazu zählen zunächst marktfähige Waren und Dienstleistungen, also z.B. alle Anlagen, Produktionsverfahren, Konsumgüter, Beratungs- oder Serviceleistungen und finanzielle Vermögen, von denen die Schulden abgezogen werden müssen.

Des Weiteren zählen zum künstlichen Kapital aber auch u.a. alle gesellschaftlichen Arrangements, z.B. Gesetze, Institutionen, Gerichte, Parlamente, Verwaltungssysteme, marktwirtschaftliche und soziale Prinzipien. Dazu kommt das so genannte soziale Kapital im Sinne der Quantität und Qualität sozialer Kontakte. Schließlich noch das Humankapital, welches alle Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Tabelle 1 zeigt ein Beispiel für eine solche nationale Kapitalbilanz.

Der Wohlfahrts-Ansatz hingegen versucht direkt die Veränderung des Wohls im Generationenvergleich zu messen. Bis in die 1960er Jahre wurde ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts als Entwicklungsziel von Gesellschaften weithin akzeptiert. Mit dem Wertewandel begann jedoch die Forschung über „Glück“, „Lebensqualität“ und „Wohlbefinden“ als ein Gegenentwurf dazu. Der sicherlich bekannteste unter den neu entwickelten Indizes ist der Human Development Index, oder kurz HDI, der seit 1990 jährlich im vom United Nations Human Development Programme (UNDP) der Vereinten Nationen herausgegebenen Human Development Report erscheint.

Die Grundidee hinter dem HDI ist, dass menschliche Entwicklung sich nicht allein auf ökonomisches Wachstum beschränken darf, sondern in der Erweiterung der (Aus-)Wahlmöglichkeiten der Menschen und der Herstellung einer Umgebung liegen muss, die es den Menschen ermöglicht, lang, gesund und produktiv leben zu können. Der HDI bezieht sich primär auf drei Komponenten, die als Schlüsselvoraussetzungen für menschliche Entwicklung angesehen werden. Diese sind: (1) die Möglichkeit, ein langes und gesundes Leben führen zu können, gemessen an der Lebenserwartung bei der Geburt, (2) Bildung, gemessen an der Alphabetisierungsquote der erwachsenen Bevölkerung (mit zwei Dritteln gewichtet) kombiniert mit der primären, sekundären und tertiären Immatrikulationsquote (mit einem Drittel gewichtet) und (3) der Lebensstandard, gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf. Tabelle 2 zeigt den Anstieg des HDI in Deutschland seit 1820.

Der Zuwachs ist enorm, aber er schlug sich auch in Kosten nieder. Für Rente, Gesundheit und Pflege muss die heutige Generation weit mehr ausgeben als jede ihrer Vorgängergenerationen. Damit gerät eine neue Begrenzung ins Blickfeld. Der Anteil der Staatseinnahmen, der für den Schuldendienst ausgegeben wird (die Zins-Steuer-Quote), darf bei generationengerechter Politik langfristig nicht steigen. Denn wenn die heute herrschende Generation eine Finanzpolitik betreibt, als deren Folge der Anteil der Staatseinnahmen, den eine zukünftige Generation für Zins und Tilgung ausgeben muss, steigt, so nimmt sie der zukünftigen Generation ihre Freiheit.

Ausblick
Es ist fraglich, ob es der heute herrschenden Generation gelingt, einen positiven Trend beim HDI oder beim Gesamtkapital in Zukunft weiterzuführen. Viele Errungenschaften des Wohlfahrtsstaates gibt es für die jüngere Generation nicht mehr oder nur noch in Miniaturausgabe. In der staatlichen Rentenversicherung erhalten laut Sachverständigenrat die im Jahr 2000 Geborenen eine um 25 Prozent niedrigere Rendite als der Jahrgang 1940. Auch in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sind die Jüngeren schlechter gestellt. Während sie sich in prekären Arbeitsverhältnissen von Praktikumsplatz zu Praktikumsplatz hangeln, pochen die Älteren auf die Zusagen, die ihnen vor 30 Jahren gegeben wurden. Die Zeichen mehren sich, dass wir vor einer „Wende zum Weniger“ stehen. Dann wären unsere Kinder die ersten, die es einmal schlechter haben werden als ihre Eltern.

Verankerung von Generationengerechtigkeit
Immer mehr Staaten verankern Generationengerechtigkeit in ihren Verfassungen. Dies ist aus folgendem Grund höchst sinnvoll: Die Individuen, die in Zukunft geboren werden, tauchen im Kalkül des Politikers, der heute seine Wahl organisiert, nicht auf. Könnten zukünftige Generationen ihre Interessen im politischen Entscheidungsprozess geltend machen, so wären die Mehrheitsverhältnisse bei wichtigen politischen Entscheidungen anders. Als Beispiel dafür mag die Energiepolitik dienen: Die von den heutigen Generationen betriebene Form der Energiegewinnung mit dem Schwerpunkt auf fossilen Energieträgern ermöglicht derzeit einen einmalig hohen Lebensstandard, nimmt aber dafür gravierende Nachteile in der mittelfristigen Zukunft von fünfzig bis hundert Jahren in Kauf. Wir wissen heute schon, dass diese Energiepolitik zu einer Kohlendioxidanreicherung in der Atmosphäre führt mit der Folge, dass der natürliche Treibhauseffekt verstärkt wird und die Temperaturen weltweit ansteigen. Überschwemmungen, Flüchtlingsströme und neue Konflikte sind die in Zukunft anfallenden Folgen dieser kurzsichtigen Politik. Selbst wenn nur die zukünftigen Individuen, die in den nächsten 200 Jahren geboren werden, über die Energiepolitik mit abstimmen könnten, so gäbe es grundsätzlich andere Mehrheiten. Könnten sie finanzpolitisch mit abstimmen, so wäre die heutige Staatsverschuldung erheblich niedriger.

Dieses grundlegende Dilemma der Demokratie führt zu einer Gegenwartspräferenz – um nicht zu sagen: Zukunftsvergessenheit – und damit zu einer strukturellen Benachteiligung nachrückender Generationen. Generationengerechtigkeit ist eine Form der Verteilungsgerechtigkeit, nämlich der Verteilung von Ressourcen und Lebenschancen zwischen den Generationen. Und angesichts der Stimmlosigkeit künftiger Generationen ist es nicht verwunderlich, dass bei den harten Verteilungskonflikten zwischen den die Gegenwart bestimmenden Interessengruppen häufig nicht mehr genug übrig bleibt für künftige Generationen. Auch wenn nicht die Natur und auch nicht die Menschheit als Ganzes bedroht sind, sondern „nur” Teile der Menschheit und bestimmte Elemente der Natur, so ist doch heute das Recht zukünftiger Generationen, ihr Leben auf einem ökologisch intakten, biologisch vielfältigen Planeten zu verbringen, gefährdet wie nie zuvor in der Geschichte der Menschheit.

Die „Futurisierung“ ökologischer Probleme bedeutet für zukünftige Generationen eine existenzielle Gefahr. Gefordert ist eine neue Zukunftsethik, um die Chancen kommender Generationen zu erhalten. Diese Ethik ist bereits im Entstehen, aber die sich bei vielen Menschen vollziehende Bewusstseinsveränderung hat sich bisher noch nicht (ausreichend) im positiven Recht niedergeschlagen. Genau dies ist notwendig. Darauf zu hoffen, dass Politiker sich aus ethischen Gründen ebenso dem Willen der Wähler wie dem Willen der ungeborenen Nichtwähler annehmen, ist naiv. Aus verständlichen Gründen kann es nicht das Ziel des Politikers sein, sich abwählen zu lassen. Auch eine Rechenschaftspflicht ist aus strukturellen Gründen nicht möglich: Ein heute agierender Politiker wird aufgrund seiner begrenzten Lebenszeit die Folgen seines Tuns nicht mehr verantworten müssen und ist dafür dann auch nicht mehr haftbar zu machen. Deshalb müssen die Rahmenbedingungen verändert werden.

Dr. rer. pol. Dr. phil. Jörg Tremmel ist wissenschaftlicher Leiter des gemeinnützigen Forschungsinstituts „Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen“ und des ihr angegliederten „Instituts für demografische Zukunftsfähigkeit“ in Oberursel.

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