fK 5/07 Lüscher

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Gerechte Teilhabe für Kinder und Jugendliche!

Plädoyer für eine Kinder- und Jugendpolitik im Kontext einer integralen Generationenpolitik

von Kurt Lüscher

Partizipation ist ein zentrales Anliegen derjenigen, die sich für kinder- und jugendpolitische Belange einsetzen. Doch diese Forderung wird häufig undifferenziert und ohne vertiefte Begründung erhoben. Wird sie indessen zur Forderung nach einer „Generationenpolitik“ in Bezug gesetzt, lässt sich sowohl die gesellschaftspolitische Tragweite der Kinder- und Jugendpolitik lebenspraktisch und realistisch verdeutlichen als auch die Idee der Generationenpolitik als fruchtbare, zeitgemäße und übergreifende Konzeption darlegen. Auf diese Weise rückt die anspruchsvolle gesellschaftspolitische Aufgabe der Gestaltung der mannigfaltigen Formen wechselseitiger Angewiesenheit von Jung und Alt in den Blick.

Kinder- und Jugendliche im Generationenverbund
Als Ziel der Kinder- und Jugendpolitik kann man postulieren, es sei mittels öffentlicher Tätigkeiten, Massnahmen und Einrichtungen das Wohlergehen und die soziale Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, um so ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern und ihren Interessen gerecht zu werden, unabhängig vom Geschlecht und von sozialen Zugehörigkeiten. Verknüpft man dieses Verständnis mit der Idee einer integralen Generationenpolitik, ergibt sich zusätzlich: (1) die Belange von Kindern und Jugendlichen sind jenen anderer Altersgruppen gleich zu setzen; (2) dem gegenseitigen Angewiesensein von Jung und Alt ist Rechnung zu tragen; (3) die Art und Weise, wie aktuell die Beziehungen zwischen den Generationen gestaltet werden, ist auch für die Gestaltung der künftigen Generationenbeziehungen von Belang.

Besondere Herausforderungen ergeben sich aus dem Umstand, dass Kinder während der ersten Lebensjahre auf die Pflege und Zuwendung Älterer, namentlich der Eltern angewiesen sind. Jugendliche hingegen lösen sich typischerweise von diesen engen Bindungen und suchen gemeinsam mit Gleichaltrigen ein eigenes Verständnis ihrer Lebensführung.

Soziale und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Gestaltung der alltäglichen Generationenbeziehungen zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist eingebunden in eine historische Abfolge der Generationen. Diese artikuliert sich in der Veränderung der gesellschaftlichen Leitbilder und deren Verknüpfung mit der demographischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Dynamik des sozialen Wandels, seinen Spannungsfeldern und den dabei auftretenden Widersprüchen. Kennzeichnend dafür ist u.a., dass
– einerseits eine ausgeprägte Individualisierung, anderseits eine Zuwendung zu fundamentalistischen Weltanschauungen zu beobachten ist;
– eine Rationalisierung in vielen Lebensbereichen mit einer Emotionalisierung sozialer Beziehungen einhergeht;
– parallel zur Zunahme von Wohlstand die Armut bestehen bleibt;
– die allgemeine Verbreitung und Zugänglichkeit globaler Informationen sich mit einem großen Interesse an personenbezogenen, intimen „Erzählungen“ verbindet;
– die Technologien allgegenwärtig sind und gleichzeitig ein intensives Interesse an Körperlichkeit und „Natürlichkeit“ besteht.

Gleichzeitig verändert sich das Verhältnis der Altersgruppen als Folge der erhöhten durchschnittlichen Lebenserwartung, des Rückgangs der Zahl der Geborenen und den Wanderungsbewegungen und es verlängert sich die gemeinsame Lebensspanne zwischen drei und sogar vier Generationen. Zudem wandeln sich das Verständnis und die alltägliche Gestaltung der Geschlechterrollen. Zusammen mit der ethnischen und sozialen Vielfalt der Bevölkerung, die sich auch in den privaten Lebensformen spiegelt, ergeben sich erhebliche neue Anforderungen an die Kinder- und Jugendpolitik und ihre Verknüpfung mit anderen Politikbereichen sowie ihre Einbettung in die föderalistischen Strukturen.

Die rechtlichen Regulationen der Kinder- und Jugendpolitik betonen das traditionelle Primat der Institution Familie. Den Eltern kommt primär die Verantwortung gegenüber den eigenen Kindern zu, aber auch das Recht, diese Verantwortung nach ihrem persönlichen Verständnis wahrzunehmen. Vermehrt wird allerdings im Familienrecht und in dessen Anwendung (z.B. beim Unterhalt) der Mannigfaltigkeit privater Lebensformen und der veränderten Generationenkonstellationen Rechnung getragen.

Auch Schule und Ausbildung sind mit Kinder- und Jugendpolitik eng verknüpft, indem neuere Ansätze die Dynamik der Beziehungen unter den Beteiligten und deren Sichtweisen berücksichtigen, umsomehr als viele Kinder in Zukunft schon früh einen grösseren Teil ihres Alltags in Einrichtungen ausserhalb der Familie verbringen werden. Wichtig ist, dass den Interessen der Kinder in gleicher Weise wie denjenigen der Eltern und der Mitarbeitenden Geltung verschafft wird.

Im Weiteren beeinflusst der Wandel der Kommunikationsmittel und -formen angesichts der steten Entwicklung neuer Medien die Generationenbeziehungen in den Familien ebenso wie die Beziehungen unter Gleichaltrigen. Medien wirken sich auf die Prozesse der Sozialisation, mithin die Persönlichkeitsentwicklung aus und entfalten ihre Wirkung in mehrfacher Weise: über die vermittelten Inhalte, über den Umgang mit den Geräten sowie über den sozialen, politischen und kulturellen Stellenwert, der den Medien zugerechnet wird.

Der Jugendschutz hat u.a. die Aufgabe, regulierend auf die Medien einzuwirken. Angesichts des dichten Angebotes gewalttätiger und pornographischer Darstellungen und den Möglichkeiten der Verbreitung stellen sich hier wichtige Fragen der Normierung. Die Vielfalt der Angebote, ihre Allgegenwart und der faktisch fast freie Zugang erschweren es, verbindliche Regeln zu formulieren und durchzusetzen. Auch entwickeln Jugendliche und Kinder eigenständige Formen des Umgangs mit den Medien. Trotzdem ist zu bedenken, dass die überwiegende Zahl der Medienangebote für Kinder und Jugendliche von Erwachsenen konzipiert und verbreitet wird, also Verantwortlichkeiten im Generationenverbund bestehen.

In den letzten Jahren sind neue Sichtweisen hinzugekommen, insbesondere durch die UN-Kinderrechtskonvention sowie Regelungen, die sich daran orientieren. Für diese sind menschenrechtliche Begründungen kennzeichnend, also die primäre Orientierung an der Person und nicht an den Institutionen. Das hat zur Folge, dass die einen eine Gefährdung der Familie befürchten, die andern ihre Rolle problematisieren. Übersehen wird dabei, dass in der Kinderrechtskonvention die menschenrechtliche Begründung zwar zentral ist, jedoch die Bedeutung der Familie und weiterer Institutionen durchaus anerkannt wird. Die Kinderrechtskonvention rückt die Würde des Kindes ins Zentrum, wird aber oft als zu allgemein und vieldeutig kritisiert. Demgegenüber ist festzuhalten, dass sie eine stete Interpretation und Anwendung unter Berücksichtigung der je spezifischen sozialen Gegebenheiten erfordert. Das bedeutet, dass die Sichtweisen aller Beteiligter zu bedenken und gestützt darauf „menschenwürdige“ individuelle oder kollektive Lösungen anzustreben sind.

Im Zuge der historischen Entwicklung hat sich zusehends die Einsicht verbreitet, dass die Gestaltung der Generationenbeziehungen nicht nur für Kinder und Jugendliche bedeutsam ist, sondern auch sinnstiftend für die persönliche Lebensgestaltung der Eltern, der Grosseltern sowie anderer Erwachsener ist. Im Kontext der Gestaltung der Generationenbeziehungen ist dabei die Idee der Generativität von Belang. Heute wird der Begriff über die persönliche Verpflichtung der älteren Generation für das Wohl der jüngeren hinaus weiter gefasst. Er kann auch einschliessen, dass den Jüngeren ihrerseits Verantwortlichkeit für die Gestaltung der Generationenbeziehungen zugeschrieben wird. Das kann innerhalb der Familie oder in anderen Lebensbereichen, beispielsweise in Schule, Wissenschaft und Kunst geschehen.

Partizipation als Schlüsselthema
Ein zentrales Postulat der Kinder- und Jugendpolitik ist die Partizipation. Der Begriff ist vieldeutig. Hier soll gemeint sein: Die aktive Teilhabe an gemeinsamen Projekten und folglich gemeinsames Tun, dementsprechend die interessensgeleitete Mitwirkung bei der Festlegung von Zielen, der Wahl der Mittel und der Gestaltung der Rahmenbedingungen. Dies erfordert wiederum die Einschätzung von Konsequenzen, die Beurteilung des Tuns und die Übernahme von Verantwortlichkeit.

Typischerweise kann man zwischen unterschiedlichen Formen unterscheiden: (1) direkte Partizipation in primären Gruppen, (2) Formen der intermediären Partizipation in Organisationen und Institutionen, (3) formelle Berechtigung zur Mitwirkung an politischen Entscheidungen und Wahlen in den Gemeinden, Ländern und im Bund sowie anderen Körperschaften (z.B. Kirchen).

Partizipation ist demnach in einen Kontext von persönlichen und/oder institutionalisierten Beziehungen und Kommunikationsformen eingebettet. Im Hinblick auf die Praxis empfiehlt es sich, ausdrücklich zwischen Kindern (bis etwa zwölf Jahre) und Jugendlichen (13 bis 18 Jahre) zu unterscheiden – was leider in der Literatur selten geschieht.

Kinder und Jugendliche sind in allen Lebensbereichen auf Ältere angewiesen; doch gilt im Hinblick auf die Vermittlung von Lebenssinn und Zukunftsorientierung auch das Umgekehrte. In den frühen Lebensphasen stehen die Tätigkeiten im Bereich des „Caring“ im Vordergrund, später ist auch der Umgang mit Geld und Gütern von Belang. Für Kinder steht Angewiesenheit überwiegend unter dem Primat von Sicherheit, Zuwendung, Bindung und Verlässlichkeit, für Jugendliche unter jenem von Differenzierung, Ablösung und Selbstfindung. Darum erfordert die Gestaltung der Generationenbeziehungen einen überlegten, sozial fruchbaren Umgang mit Ambivalenzen.

Durchgängig finden so Prozesse der Sozialisation, also des wechselseitigen Lernens statt. Dieses wiederum beinhaltet nicht schlicht gegenseitige Beeinflussung, denn beide – Jung und Alt – sind gleichzeitig eingebunden in die private und öffentliche Abfolge der Generationen, so dass man mit guten Gründen von Prozessen „generativer Sozialisation“ sprechen kann, nämlich solchen, in denen Bildung erworben und gleichzeitig Generationen „gebildet“ werden. Das ist praktisch bedeutsam im Hinblick auf die aktuellen Aufgaben, die sich aus den Forderungen nach „Ganztagespflege“ und „Ganztagsschulen“ ergeben. Sie sollten als Bildungsinstitutionen in einem umfassenden Sinne des Worts verstanden werden.

Insbesondere die Partizipation der Kinder
Kinder „partizipieren“ in ihren Lebenswelten zunächst schlicht dadurch, dass sie vom ersten Lebenstag an auf ihre Mitmenschen reagieren und diese ihrerseits darauf antworten. Mütter und Väter ebenso wie andere Menschen, die mit kleinen Kindern zu tun haben, interpretieren die kindlichen Lebensäusserungen auf unterschiedliche Weise. Diese mikrosozialen Erfahrungen sind für alle Beteiligten bedeutsam: Kinder machen die Erfahrung, dass sie das Verhalten anderer beeinflussen können. Darin kann man den Ursprung ihrer Handlungsbefähigung (agency) sehen, die wiederum bedeutsam für die Entwicklung eines Selbst, also einer persönlichen Identität ist.

Kinder erfahren indessen auch Disziplin und Autorität praktiziert von ihren Eltern und anderen Erziehungspersonen. Diese können als die in der Regel Stärkeren ihre eigenen Interessen besser durchsetzen. Gleichzeitig bringen sie auch Empathie für das Kind auf, was für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig ist. Dadurch bewegen Eltern sich im Alltag oft im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Kindes und den eigenen Interessen sowie konkreten Anforderungen unter gegebenen Umständen. Die dabei auftretenden Ambivalenzerfahrungen sind ein wichtiges Merkmal der Gestaltung von Generationenbeziehungen.

Generell geht es darum, die Perspektive des Kindes einzubeziehen. Perspektive meint hier die Art und Weise, wie das Kind seine Lebenswelt wahrnimmt und dabei Schritt für Schritt eine Vorstellung seiner selbst entwickelt, die wiederum seine Haltung zur Umwelt und seine Handlungsbefähigung ausbildet. Für die frühen Phasen der Kindheit beinhaltet Partizipation somit vor allem das Postulat, der Perspektive des (einzelnen) Kindes gerecht zu werden. Dieses Postulat ist durchaus mit jenen bewährten pädagogischen Einsichten vereinbar, die ihrerseits durch psychologische Erkenntnisse, namentlich jene zur „Ökologie menschlicher Entwicklung“ bestärkt worden sind, wonach die Teilhabe der Kinder am sozialen Leben von den sozialen Umwelten beeinflusst werden, in denen sie aufwachsen. Zusätzlich beinhaltet das Postulat die Forderung nach unbedingtem Respekt vor jedem Kind als eigenständige Persönlichkeit. Darin trifft sie sich mit Überlegungen der so genannten „Kindheitsforschung“, ohne deren Übertreibungen zu übernehmen.

Institutionell betrachtet unterstreicht dieses Postulat die Bedeutung der elterlichen Verantwortung (im wörtlichen Sinn als Ausdruck der auf Antwort ausgerichteten Angewiesenheit des Kindes). Allerdings lässt sich diese elterliche Verantwortung lebenspraktisch nur bedingt regulieren. Es kann lediglich im Falle krasser Missachtung interveniert werden. Indessen kann der Erfahrungsaustausch unter Eltern und Erziehenden angeregt werden. Diese Überlegungen rücken die Bereiche der Elternbildung in Verbindung mit einer aktiven Wahrnehmung der Elternverantwortung in den Horizont der Kinder- und Jugendpolitik (z.B. bei der Einrichtung von Ganztagsschulen). Und ganz allgemein kann mit guten Gründen angenommen werden, dass die gesellschaftliche Wertschätzung der Rolle der Eltern ihrerseits für ihren Umgang mit den Kindern von Belang ist. Hier trifft sich die Kinder- und Jugendpolitik unmittelbar mit der Familienpolitik, mittelbar aber auch mit der Bildungspolitik, wie die Debatten über die vorschulische Erziehung und die Ganztagesschulen zeigen. Der übergreifende Charakter der Generationenpolitik ist offensichtlich, nicht zuletzt auch deswegen, weil auch in diesen Institutionen Generationenverhältnisse zwischen oft jungen Eltern und älteren Erziehenden bedeutsam sind.

Eine wesentliche Bedingung für die Partizipation von Kindern ist die subtile Deutung ihrer verbalen und nichtverbalen Äusserungen, so auch in juristischen Verfahren (etwa im Falle von Scheidung). Entscheidend ist das Recht auf Anhörung ebenso wie deren sorgfältige, einfühlsame Durchführung und Auswertung. Naiv ist indessen die in der Literatur immer wieder auftauchende Redeweise, Kinder hätten ein „Expertenwissen“. Zwar sagt der Volksmund mit Recht: „Kindermund tut Wahrheit kund“. Damit wird richtigerweise gesagt, dass Kinder eine eigene Art des Erlebens und Erfahrens haben, der als solcher, in ihrer Eigenart, Geltung zu verschaffen ist. Oft weisen sie damit auf Sachverhalte hin, die von Erwachsenen nicht gesehen werden. Im Unterschied zum Expertenwissen fehlt jedoch in der Regel die systematische Einordnung und Reflexion. Dies ist die Aufgabe derjenigen, die dem kindlichen Wissen Geltung verschaffen wollen.

Hinsichtlich der Partizipation der Jugendlichen, die hier nur kurz angesprochen werden soll, ist festzuhalten, dass ihr eine andere „soziale Logik“ zugrundeliegt. Wichtig ist die Erfahrung von Eigenständigkeit. Insbesondere jüngere Jugendliche sollten die Möglichkeit haben, diese Erfahrungen in Freiräumen zu machen, die ihnen zur Verfügung gestellt und die als solche respektiert werden. Ebenso schliesst Partizipation die Freiheit ein, sich für oder gegen gewisse Tätigkeiten zu entscheiden. Mit zunehmendem Alter steigen die Möglichkeiten, eigene Perspektiven zu entwickeln und selbst unterschiedliche Perspektiven zu erwägen, so dass die Gefahr der Instrumentalisierung geringer wird, weil vergleichendes und kritisches Denken gefördert wird. Auf diese Weise kommt auch das der Jugend oft und zurecht zugeschriebene Potenzial zur Innovation zustande.

Problemfelder
Betrachtet man die Partizipation unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben, dann ist es notwendig, auch die Schwierigkeiten und Probleme in den Blick zu nehmen.

(1) Beratungsdienste: Unter individuellen Gesichtspunkten sind hier jene Dienste gefordert, die Rat, Hilfe und Begleitung bieten können. Dazu gehören Beratungsangebote ebenso wie die ärztlichen, insbesondere kinder- und jugendpsychiatrischen Dienste. Allen Kindern und Jugendlichen sollte das Recht und der freie Zugang zu diesen Angeboten zugestanden und ihnen ermöglicht werden, diese Angebote wahrzunehmen.

(2) Gewalt und Ausschluss: Gewissermassen Gegenstück zu den Prozessen der gesellschaftlichen Teilhabe ist die Anwendung von Gewalt und soziale Exklusion. Aggressive Verhaltensweisen, um sich gegen andere durchzusetzen, also gewissermassen deren Personhaftigkeit und ihre Würde in Frage zu stellen oder deren Anderssein abzulehnen, sind im wesentlich ein Aspekt der Entwicklungsprozesse in der Adoleszenz, doch die Voraussetzung können schon in der Kindheit geschaffen werden. Dazu gehören bekanntlich Missachtung und Misshandlung. In diesem Zusammenhang sollten indessen auch die verschiedenen Formen der Instrumentalisierung von Kindern und Jugendlichen betrachtet werden, beispielsweise in der Werbung und im Sport.

Insofern dieser ein Spiegel gesellschaftlicher Strömungen ist, namentlich in der Überhöhung von kollektiven Identitäten und in der Überschätzung des einzelnen Stars, zeigt sich, dass wichtige Bedingungen, die zu Eigennutz und Gewalt anregen, nicht bei den Jugendlichen allein liegen. Sie stehen jedoch in der Regel im Zusammenhang mit Beziehungserfahrungen und sind deshalb nicht nur ein Problem des jungen Menschen, sondern auch ein Problem seiner (Generationen-)Beziehungen.

Dieser Zusammenhang wird noch wesentlich offensichtlicher, wenn es zu Exzessen in Gruppen oder Massen kommt. Auch sie sind in den weiteren Zusammenhang einer alle Altersgruppen umfassenden Generationenpolitik zu rücken. Zumindest zum Teil sind sie Ausdruck davon, welche Wertschätzung den jungen Menschen seitens älterer entgegengebracht wird. Der modische Ruf „Grenzen setzen“ mag unmittelbar einleuchten, doch es wird dabei übersehen, dass dies häufig einseitig seitens der Älteren geschieht, mithin die Regelungen als gegen die Jüngeren gerichtet empfunden werden und dies auch sind. So muss zum Beispiel zu denken geben, dass – wie Strafrechtler berichten – bei Vergehen gegen das Eigentum bei Jugendlichen oft geringere Tolerenzgrenzen gelten als bei Erwachsenen.

Vieles spricht dafür, dass nur solche Prinzipien dauerhaft verhaltensleitend sind, die von allen Beteiligten als verbindlich angesehen werden. Nicht nur Gewaltausbrüche junger Menschen sollen Aufmerksamkeit beanspruchen, sondern auch aggressive Verhaltensweisen der Älteren, insbesondere dann, wenn sie sich offen oder verdeckt gegen Jüngere richten und mit Autoritätsansprüchen legitimiert werden, die einseitig den Interessen der Älteren dienen.

Soziale und ethnische Differenzierung
Zwischen der Kinder- und Jugendpolitik und der so genannten Ausländer- oder Migrationspolitik bestehen enge Verflechtungen, die unter dem gemeinsamen Dach der Generationenpolitik noch an Relevanz gewinnen. Die Erfahrung von Andersartigkeit und der Umgang damit sind wichtige Aspekte, wenn in der Kinder- und Jugendpolitik das Miteinander und Nebeneinander von gesellschaftlichen Gruppen unterschiedlicher nationaler, ethnischer, kultureller sowie sozialer Herkunft und Prägung in den Blick genommen werden. Zum einen ist die je spezifische Herkunft und ihre soziale und kulturelle Ausprägung zu respektieren. Insofern verdienen beispielsweise auch kulturell spezifische Formen der Kinder- und Jugendarbeit Unterstützung. Zum anderen sollen Maßnahmen und Einrichtungen sowohl in den Lebensbereichen der Kinder als auch jenen der Jugendlichen gefördert werden, welche die gesellschaftliche Teilhabe begünstigen. Erstrebenswert sind dabei alle Formen der Mitwirkung, die offen sind für Innovationspotenziale, wie sie durch den Einbezug unterschiedlicher Erfahrungen und ihre kritische Reflexion entstehen können. Umgekehrt zeigt sich in der Praxis, dass die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und die gemeinsame Sorge um ihr Wohlergehen ein Schlüssel zum Zugang zu ihren Eltern ist.

Kinder- und Jugendliche sind überdies je nach Herkunft in unterschiedlicher Weise in private und gemeinschaftliche Generationenbeziehungen eingebettet. Das hängt mit den Lebensformen zusammen, jedoch – im Falle von Zuwanderern – auch mit dem Zeitpunkt, zu dem sie ins Land gekommen sind, unter welchen Bedingungen dies geschah und wie weit sie sich geographisch ebenso wie sozial von den Herkunftsfamilien entfernt haben. Ausserdem zeigen die Erfahrungen, dass es in gemeinschaftlichen, kollektiven Lebensbereichen nach wie vor Unterschiede hinsichtlich der Chancen zur Persönlichkeitsentfaltung und gesellschaftlichen Teilhabe gibt.

Ausblick: Folgerungen für eine integrale Generationenpolitik
Zusammenfassend zeigt sich: Wird Kinder- und Jugendpolitik im übergreifenden Kontext einer integralen Generationenpolitik betrachtet, dann lässt sich das zentrale Postulat der Partizipation anschaulich und praxisbezogen umschreiben. Es hat seinen Grund in der Dynamik des oft spannungsvollen gegenseitigen Angewiesenseins der Generationen in Familie und Gesellschaft.

Mein Plädoyer für eine integrative Generationenpolitik stützt sich auf zwei Prämissen. Die erste besteht im Vorschlag, die wechselseitigen Verflechtungen alters- und generationenspezifischer Politikbereiche systematisch zu bedenken und ihnen in der Praxis Rechnung zu tragen. Alterspolitische Maßnahmen tangieren meistens auch jüngere Menschen sowie Jugendliche und Kinder. Praktische Verfahren zu deren Partizipation können auch für jene der Erwachsenen sowie für die Übernahme gemeinsamer Verantwortlichkeiten von Belang sein. Die Erfahrung zeigt, dass dann, wenn man sorgfältig untersucht, wo überall in einem Politikbereich, beispielsweise dem Gesundheitswesen, Generationenbeziehungen von Belang sind, unerwartete neue Einsichten gewonnen werden können, die sehr wohl praxisrelevant sind und Initiativen anzuregen vermögen.

Die zweite Prämisse beinhaltet die systematische Aufarbeitung der normativen Grundlagen. Auf diese Weise kann ein Politikverständnis überwunden werden, wie es in den heutigen Debatten – Stichwort: Krieg der Generationen – lautstark vertreten wird und sich im wesentlichen um die Artikulation von Interessen dreht. Notwendig ist demgegenüber die auf die alltägliche Lebensführung ausgerichtete Ausarbeitung differenzierter Gerechtigkeitsvorstellungen, insbesondere auch der Idee der Teilhabegerechtigkeit. Es dürfte nicht zufällig sein, dass wichtige neue Publikationen zur Aktualität der Idee der Gerechtigkeit sich intensiv mit der Generationendynamik beschäftigen. Die Kinder- und Jugendpolitik ist dafür praktisch und theoretisch ein besonders wichtiger Bezugspunkt.

Der Beitrag ist die überarbeitete Fassung eines für das schweizerische Bundesamt für Sozialversicherung erstellten Texts. Literaturhinweise unter www.kurtluescher.de.

Prof. Dr. Kurt Lüscher ist emeritierter Professor für Soziologie an der Universität Konstanz.

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