17 Aug fK 4/02 Zitelmann
Das Kindeswohl ist ein Zukunftsprojekt
Kathrin Barbara Zatti im Gespräch mit Maud Zitelmann
Zatti: «Kindeswohl» tönt etwas altmodisch, ist es überhaupt noch ein zeitgemässes Konzept?
Zitelmann: Da das Kindeswohl-Konzept inhaltlich nicht detailliert festgelegt ist, bleibt es offen für Veränderungen, neue Sichtweisen und neue Erkenntnisse darüber, was ein Kind braucht. Um das für ein einzelnes Kind herauszufinden, muss man sich in seine Gefühls- und Beziehungswelt hineinversetzen, aber auch wieder aus dieser Identifikation lösen können – um dann aus fachlicher Sicht zu fragen, worunter dieses Kind leidet, was es braucht. Diejenigen Menschen, die das Wohl des Kindes schützen sollen, Fachleute, Richterinnen, Anwälte des Kindes, müssten beides können. Das entsprechende Können und Wissen wird aber kaum gelehrt. Viel Leid und Elend bleiben unerkannt, stattdessen schlägt man ideologische Schlachten um das Kindeswohl. Wer mit Kindern zu tun hat, muss den Fall aus deren Perspektive verstehen lernen. Dazu braucht es das Fachwissen verschiedener Disziplinen. So gesehen ist das Kindeswohl ein Zukunftsprojekt.
Zatti: Über was für ein Wissen müssten diejenigen Menschen verfügen, welche über das Wohl von Kindern entscheiden?
Zitelmann: Sie brauchen Wissen über die Entwicklung von Kindern, ihre Grundbedürfnisse, über seelische Verletzungen und das Risiko der Wiederholung von Traumata. Sie sollten die Trends auf dem Wissenschaftsmarkt und Konzepte der Praxis kritisch unter die Lupe nehmen können. Gerade im Gericht, wo für das Kind existentielle Entscheidungen getroffen werden, haben wir es aber in psychologischer und pädagogischer Hinsicht bestenfalls mit informierten Laien zu tun. Und das genügt nicht.
Zatti: Was für eine Rolle spielen Gutachten?
Zitelmann: Es ist grundsätzlich sicher eine positive Entwicklung, dass der Kindesschutz seit den 1970er-Jahren nicht mehr allein dem gesunden Menschenverstand der Richter(innen) überlassen bleibt. Wir Erwachsenen würden ja auch keinen Zahnarzt nur mit «gesundem Menschenverstand» an unsere Zähne lassen. Ein Problem ist allerdings das Fehlen verbindlicher Qualitätsstandards. Auch kann ein psychologisches Gutachten nicht weitere umsichtige Ermittlungen des Gerichtes erübrigen. Doch werden oft nicht einmal jene Fachkräfte im Kindesschutzverfahren vom Richter persönlich befragt, die das Kind im Kindergarten oder Heim betreuen, die ihm die Tränen trocknen und die Nase putzen, denen es seine Wünsche, Bedürfnisse und Nöte direkt mitteilt.
Zatti: Sie haben sich eingehend mit dem Kindeswohl und dem Kindeswillen auseinandergesetzt. Wie hängen diese beiden Konzepte zusammen?
Zitelmann: Die Juristen sagen treffend, der Kindeswille ist ein integraler Bestandteil des Kindeswohls. Zugleich hat das Kindeswohl aber unter bestimmten Umständen auch eine Ersatzfunktion für den Willen des noch unmündigen Kindes. Dabei wird das Kindeswohl allmählich durch die rechtliche Anerkennung der eigenverantwortlichen Entscheidungen des Kindes abgelöst. Wann dies der Fall ist, und in welchen Bereichen, das hängt vom Alter und der Entwicklung des Kindes ab, wobei unter anderem auch individuelle Fähigkeiten und Vorerfahrungen bedeutsam sind.
Zatti: Inwieweit spielen unterschiedliche Vorerfahrungen eine Rolle?
Zitelmann: Ein Kind, das erlebt hat, dass eine Person für es sorgt, die weiss, es schreit, weil es Hunger hat, die weiss, wann es gewickelt werden muss, die auf sein Lächeln reagiert, die es auch in seinen Regungen wie Ärger oder Wut liebevoll begleitet – so ein Kind wird lernen, seine eigenen Bedürfnisse richtig zu interpretieren, seine Umwelt wahrzunehmen und eigenverantwortlich zu handeln. Ein Kind, das hingegen in seiner Familie seelisch verletzt wurde, macht oft gegenteilige Erfahrungen, indem seine Bedürfnisse überhaupt nicht beachtet werden beziehungsweise sein Wille mit Gewalt gebrochen wird. Wenn ein vernachlässigtes Kind zum Beispiel allein in der Wohnung ist, schreit, tobt und wimmert – aber niemand kommt, es zu beruhigen und zu trösten, dann bleibt sein Willen ohne jede Resonanz. Bei der Misshandlung hingegen kann man vom «Willen-Brechen» sprechen. Gerade in der frühen Kindheit misshandeln Eltern oft in Situationen, in denen das Kind sich selbständig macht, mit «Nein» und Trotz reagiert. Diese Kinder erfahren, dass es sehr schmerzhaft, ja fast tödlich sein kann, einen eigenen Willen zu haben. Die Folge können u.a. extreme Überanpassungen und ein Verhalten sein, das als Pseudo-Autonomie bezeichnet wird.
Zatti: Wie sieht es bei Kindern aus, die sexuell ausgebeutet wurden?
Zitelmann: Auch in der konkreten Missbrauchssituation wird der Wille des Kindes gebrochen. Zudem aber kommt es oft zu massiven Manipulationen. Viele dieser Kinder erfahren, dass sie emotionale Zuwendung nur erhalten, wenn sie die sexuellen Attacken des Erwachsenen über sich ergehen lassen. Mehr noch, sie sollen den eigenen Missbrauch wollen. Damit steht der Kindeswille nicht mehr im Dienst der eigenen Bedürfnisse, sondern im Dienst des Missbrauchers.
Zatti: Was hat das für Konsequenzen?
Zitelmann: Die Folge ist ein pädagogischer Balanceakt. Gerade bei diesen seelisch verletzten Kindern darf ihr Wille nicht erneut ignoriert werden. Erwachsene dürfen aber auch nicht ihre Verantwortung auf das Kind abschieben und sich blindlings auf den Kindeswillen berufen, etwa wenn das Mädchen oder der Junge bei den misshandelnden Eltern bleiben will.
Wir dürfen nicht das Ernst-Nehmen des Kindes und seines Willen als Legitimation missbrauchen, um nicht für das Wohl des Kindes verantwortlich sein zu müssen. Würden wir das Kindeswohl pauschal durch den Kindeswillen ersetzen, wäre das eine Katastrophe für den Kinderschutz. Heime und Pflegestellen wären leer, wenn wir die Kinder, sobald sie das wünschen, zu Hause lassen oder heimschicken. Denn erst nach Jahren, und nur wenn ein Kind genügend Chancen hatte, um neue Bindungen aufzubauen oder wenigstens ein Gefühl der Zugehörigkeit zu sozialen Eltern zu entwickeln, wird es sagen: Nein, ich will von diesen Eltern nicht mehr fort. Und diesen mühsamen Beziehungsaufbau gilt es dann auch rechtlich zu schützen, indem wir dem Kind keine neuen Trennungs- und Verlusterfahrungen zumuten.
Zatti: Wie muss man es machen, damit das Kind nicht eine Wiederholung der Missachtung seines Willens erfährt?
Zitelmann: Es gehört zu jeder Erziehung, dass Erwachsene auch ohne oder sogar gegen den erklärten Willen von Kindern entscheiden und handeln. Und zwar im Interesse der Kinder selbst. Es kann gerade nicht darum gehen, den Kindern die volle Verantwortung für ihr Leben selbst aufzubürden – Kinder also zu behandeln wie Erwachsene, denn das sind sie nicht. Das bedeutet aber noch keine Missachtung der Person des Kindes und seines Willens. Zu dieser Missachtung kommt es, wenn das Kind erst gar nicht informiert und gehört wird, wenn man über seinen Kopf hinweg verhandelt und entscheidet – wenn die getroffenen Entscheidungen dem Kind nicht einmal von den Entscheidungsträgern persönlich mitgeteilt und verantwortet werden.
Eine im Heim lebende Jugendliche sagte dazu einmal: «Wenn Erwachsene nicht tun können, was das Kind will, weil es für das Kind gefährlich ist, sollen sie es auch nicht tun. Aber dann sollen sie dafür etwas anderes tun!» So hat ein Kind, das von den misshandelnden Eltern getrennt werden muss, vielleicht immerhin eine beste Freundin, die es weiter sehen möchte. Oder eine Lehrerin, die ihm wichtig ist. Man kann dann zwar nicht das Zusammenleben mit den Eltern ermöglichen, aber man kann sagen: «Ich organisiere, dass die Lehrerin zu Besuch kommt. Wir sehen zu, dass du mit dieser Freundin eine Woche in die Ferien kannst, auch wenn du im Heim bist.» Das ist anstrengend, aber das verstehe ich unter «dafür etwas anderes tun».
Zatti: Das scheint für Erwachsene oft schwierig zu sein.
Zitelmann: Es braucht Zeit und Fingerspitzengefühl. Das Kind muss zudem auch die Freiheit haben, keinen Willen zu äussern, in Ruhe gelassen zu werden. Wir kennen ja so eine Art von Zwangsritualen: Da die Kinder im Rahmen der Hilfeplanung des Jugendamtes einbezogen werden müssen, sitzen dann oft acht Erwachsene mit einem Kind an einem Tisch, reden über das Kind und fragen es zwischendrin: Und was willst du? Das ist natürlich eine Pseudobeteiligung. Wirkliche Beteiligung ist zeitaufwendig, kostet Energie, braucht pädagogisch gestaltete Gesprächssituationen.
Zatti: Und es kostet sicher auch Geld?
Zitelmann: Das mag auch einer der Gründe sein, dass eine reale Beteiligung oft nicht geschieht. Aber ich denke, es gibt auch eine Scheu vor den Kindern. Sachverständige kosten ja auch Geld, und doch zögert kein Mensch, Sachverständige hinzuzuziehen. Das Vermeiden einer wirklichen Beteiligung der betroffenen Mädchen und Jungen hat bei vielen Menschen wohl mit einer bestimmten inneren Distanz zu tun.
Zatti: Woher kommt das?
Zitelmann: Der Hauptgrund ist wohl, dass Erwachsene das Leid der Kinder nicht aushalten. Dazu kommt, dass die eigene Verantwortung Angst macht, wenn man sie ernst nimmt. So hält man sich das Ganze ein Stück weit vom Leib und redet lieber über das Kind. Und nicht mit dem Kind. Manche denken auch: Wenn ich das Kind erst frage, muss ich auch tun, was es will. Sie scheuen also vor der Erwachsenenrolle zurück. Ein weiterer Grund kann sein, dass man durch die Distanz zum Kind die eigene Kindheit in Schach zu halten versucht. Wir finden bei vielen Professionellen im Kindesschutzbereich eigene Kindheitsgeschichten, die einer Aufarbeitung bedürfen. Das muss nicht immer eine Therapie sein, aber auch andere selbstreflexive Formen werden in der Ausbildung kaum angeboten. So wie überhaupt Studiengänge fehlen, in denen systematisch nötige Grundlagen und Handlungskompetenzen im Kindesschutz vermittelt werden – für angehende Fachleute in der Pädagogik, der Psychologie, dem Recht. Das müssten wir entwickeln, eben für das Zukunftsprojekt Kindeswohl.
Gekürzte Fassung eines Interviews, zuerst veröffentlicht in: Netz, Schweizerische Zeitschrift für das Pflegekinderwesen, Heft 3/2002. Wir danken der Pflegekinder-Aktion Schweiz für die Genehmigung.
Dr. Maud Zitelmann ist Erzieherin und Diplom-Pädagogin. Neben ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt arbeitet sie in der Ausbildung von Verfahrenspfleger(inne)n.
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