fK 3/07 Sann

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Frühe Hilfen

Eine Kurzevaluation von Programmen in Deutschland

von Alexandra Sann

In den letzten Jahren ist in Deutschland der Blick geschärft worden für Kinder, die in Familien mit hohen psychosozialen Belastungen aufwachsen. Insbesondere Berichte von einigen Todesfällen nach schwerer Vernachlässigung von Kindern, die durch die Medien gegangen sind, haben die Öffentlichkeit aufgeschreckt. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund im Koalitionsvertrag beschlossen, im Kontext der Weiterentwicklung jugendhilfe- und familienpolitischer Zielsetzungen den Aufbau sozialer Frühwarnsysteme und die Förderung früher Hilfen für gefährdete Kinder und ihre Eltern verstärkt in den Blick zu nehmen und hat ein Aktionsprogramm zu diesem Vorhaben entwickelt.

Über eine engere Verzahnung von Gesundheitshilfe und Kinder- und Jugendhilfe, die verbesserte Erkennung von psychosozialen Risiken und die Bereitstellung geeigneter Hilfen soll vorhandenen Gefahren von Vernachlässigung bzw. Misshandlung entgegen gewirkt und eine gesunde körperliche, psychische und soziale Entwicklung betroffener Kinder gefördert werden. Die angestrebte Stärkung des Schutzauftrages der staatlichen Gemeinschaft durch präventive Maßnahmen zur Förderung der Erziehungsfähigkeit in besonders Problem belasteten Familien zeigt sich auch in zahlreichen Modellen und Projekten der Länder und Kommunen. Die Projekte sind allerdings häufig auf den Kontext lokaler Bedingungen begrenzt. Eine vergleichende Darstellung, Analyse und Bewertung dieser Projekte fehlte bislang.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Absprache mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden das Deutsche Jugendinstitut beauftragt, eine Kurzevaluation von Projekten zu Frühen Hilfen für Eltern und Kinder und sozialen Frühwarnsystemen in den Bundesländern durchzuführen. Ziel dieser Kurzevaluation war es, einen Überblick über die verschiedenen Modelle und Arbeitsansätze in den Bundesländern zu geben, mit denen versucht wird, Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen in der frühen Kindheit vorzubeugen. In den Blick genommen wurde, mit welchen Methoden oder Arbeitsansätzen die Projekte versuchen, die Ziele zu erreichen, die das Bundesministerium mit dem Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ ausformuliert hat. Diese sind: (1) Systematisch und umfassend Zugang zur Zielgruppe zu finden, (2) systematisch und objektiviert Risiken auf unterschiedlichen Ebenen zu erkennen, (3) Familien zur aktiven Teilnahme an Hilfen zu motivieren, (4) Hilfen an den Bedarf der Familie anzupassen, (5) Monitoring des Verlaufs der Hilfeerbringung und (6) Überleitung der Hilfe in das Regelsystem. Zwei wesentliche Ziele der Untersuchung waren, Stärken und Schwächen der untersuchten Projekte entlang der oben genannten Dimensionen herauszuarbeiten sowie offene Fragen und Lücken im System der Frühen Hilfen zu identifizieren.

Im Rahmen dieser Untersuchung hat das Projektteam des DJI exemplarisch einige interessante Projekte im Bereich „Früher Hilfen“ in ganz Deutschland aufgesucht. Die jeweiligen Arbeitsansätze bewegten sich dabei auf vielen unterschiedlichen Ebenen und reichten von hoch spezialisierten Einzelhilfen bis hin zu gemeinwesenorientierten komplexen Einrichtungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind im folgenden Überblick kurz zusammengefasst.

Zugang zur Zielgruppe finden
Vorwiegend im Bereich des Gesundheitssystems besteht die Möglichkeit eines eher systematischen und/oder breiten Zugangs zu allen Familien (z.B. über Frauenärzte, Geburtskliniken oder Hebammen). Diese Vorgehensweise wird von den Familien kaum als stigmatisierend wahrgenommen. Vereinzelt gibt es schon Kommunen, die diese Zugänge nutzen, z.B. in Form von Hausbesuchsdiensten rund um die Geburt. Entscheidend für die effektive Nutzung dieser Zugänge ist jedoch, Familien bei (erkanntem) Bedarf in geeignete Hilfen weiter zu vermitteln. Dies ist nur durch die systematische Verzahnung von Gesundheits- und Jugendhilfesystem vor Ort möglich.

Der weitaus größte Anteil der untersuchten Projekte fiel in die Kategorie der eher fokussierten und/oder spezifischen Zugänge, die sich schon von vorneherein an bestimmte Teilpopulationen wenden, wie z.B. Bewohner eines Stadtteils mit erhöhtem Entwicklungsbedarf. Diese Projekte sind zumeist im Jugendhilfebereich angesiedelt und setzen oft Eigenmotivation und Mobilität der Familien voraus, was gerade für belastete Familien eine hohe Zugangshürde darstellen kann. Aufsuchende Hilfen können hier Abhilfe schaffen, aber gleichzeitig stigmatisierend wirken. Selbstauswahl und Zuweisung haben starken Einfluss auf den Zugang der Familien zu den fokussierten Hilfen. Diese Prozesse können derzeit weder ganz aufgeklärt noch vollständig gesteuert werden.

Risiken erkennen
Allgemeine Screeningverfahren zur Erkennung von möglichen Risiken setzen idealerweise auf der Ebene der systematischen Zugänge zu Familien im medizinischen System an. Solche Verfahren werden bislang in Deutschland nur punktuell angewendet. Umfang und Genauigkeit von Screenings müssen an ihrer Praxistauglichkeit und ihrer Legitimierbarkeit in Bezug auf den Eingriff in Persönlichkeitsrechte gemessen werden. Ausschlaggebend ist in jedem Fall ihre Validität in Bezug auf die sichere Identifizierung von Familien mit psychosozialen Risiken. In jedem Fall sollte sich ein differenzierendes persönliches Gespräch mit den auf diese Weise identifizierten Familien anschließen, um gemeinsam zu erarbeiten, welche Hilfe sinnvoll ist und von den Betroffenen akzeptiert wird.

In der Praxis der Sozialen Arbeit werden Risiken für die Entwicklung von Kindern und mögliche Gefährdungen des Kindeswohls zumeist auf der Basis der jeweiligen Berufserfahrung abgeschätzt, zum Teil in Kombination mit einer Vielzahl von verschiedenen Instrumenten, die einen problem- oder anlassbezogenen Fokus aufweisen. Angaben zum weiteren Lebenskontext der Familien und den daraus resultierenden Belastungen werden in diesem Bereich aber oft nicht systematisch genug betrachtet. Kollegiale Beratung und Supervision sind unverzichtbare Instrumente der intersubjektiven Validierung von persönlichen Wahrnehmungen. Die Möglichkeit anonymer Fallvorstellungen senkt für die Praktiker(innen) die Hürde zur Hinzuziehung von Kinderschutz-Fachkräften.

Bei gewichtigen Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls werden vor allem beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts verschiedene umfangreiche und differenzierte Instrumente zur Gefährdungseinschätzung eingesetzt. Der Einsatz dieser „Kinderschutzbögen“ in der Praxis der Arbeit in den Familien wird jedoch als sehr aufwendig beschrieben. Helferkonferenzen und Hilfeplanverfahren dienen dann der Sammlung und abschließenden Bewertung von Informationen.

Motivation zur Hilfe
Je höher die psychosozialen Belastungen und je geringer die Ressourcen sind, umso höher sind die Vernachlässigungsrisiken. Dieser Zusammenhang korrespondiert auch mit geringerer Eigeninitiative von Familien, welche wiederum die Anforderung an die psychosozialen/medizinischen Dienste erhöhen, selbst Motivierungsarbeit zu leisten. Andererseits haben gerade „Frühe Hilfen“ eine große Chance, da es um einen neuen Anfang geht. (Fast) alle Eltern wollen, dass sich ihr Kind positiv entwickelt; rund um die Geburt sind sie noch nicht unbedingt resigniert, noch nicht im Scheitern als Eltern gefangen.

Center-based Angebote bieten den Vorteil, dass sie – da sie allen Familien offen stehen – wenig stigmatisierend und somit motivierend wirken können. Allerdings erfordert eine Komm-Struktur ein gewisses eigenes Engagement von Familien. Komm-Strukturen sind jedoch nur bedingt geeignet, belastete Familien zu erreichen (Präventionsdilemma). Insbesondere Elternkurse werden – das zeigen verschiedene empirische Studien – eher von bildungsorientierten Eltern aufgesucht. Offene Treffs allerdings, die zentral und gut erreichbar liegen oder direkt inmitten eines sozialen Brennpunkt-Gebietes, können diesen Nachteil kompensieren, vor allem wenn sie neben Gesprächsangeboten auch praktische Unterstützung bieten, wie z.B. Kleiderkammer, Secondhand-Kinderwägen usw. Motivierend wirkt auch der Bekanntheitsgrad im Stadtteil.

Home-based Angebote haben demgegenüber vor allem in Bezug auf Familien in gravierenden Unterversorgungslagen in mehreren Lebensbereichen den Vorteil, dass sie wenig Eigenaktivität der Eltern erfordern. Diese Familien können vor allem durch aufsuchende und nachgehende Hilfen erreicht und zur Teilnahme motiviert werden, da die Hilfen auf die Familien zugehen und den Alltagskontext der Familien aufnehmen. Die Hilfe kann in hohem Maße individualisiert gestaltet werden. Die Arbeit im privaten Raum der Familien fördert einerseits die Entwicklung einer Vertrauensbeziehung, wirft aber auch Fragen auf bezüglich der Gewährleistung des Schutzes der Privatheit. Die Annahme eines solchen Angebots erfordert deshalb häufig ein höheres Maß an Motivierungsarbeit durch die Helfer(innen).

Der Aufbau einer Vertrauensbeziehung ist unverzichtbar für die kontinuierliche, aktive Teilnahme der Familien. Dem Prinzip der Freiwilligkeit sind jedoch Grenzen gesetzt, wo bei den Familien keine Einsicht in notwendige Veränderungen besteht. Verbindliche Vereinbarungen, auch in Form von Auflagen gegebenenfalls in Kombination mit Sanktionen sind dann notwendig, um das Wohlergehen der Kinder in den Familien sicher zu stellen. Aber auch wenn am Ausgangspunkt einer Hilfe eine gerichtliche Auflage der Eltern steht, Hilfe anzunehmen, gibt es gerade im Bereich der aufsuchenden Hilfen Möglichkeiten, Eltern durch Herstellen einer Vertrauensbasis für eine Kooperation zu gewinnen.

Hilfen an die Bedarfe anpassen
Die Frage nach der „Bedarfsgerechtigkeit“ und Passgenauigkeit beinhaltet die Frage, inwieweit welche Hilfe langfristig eine positive Wirkung auf die Eltern und Kinder hat. Die Beantwortung der Frage nach den Wirkmechanismen verschiedener Hilfen braucht weitere detaillierte Evaluationsforschung und konnte im Rahmen der Kurzevaluation nicht beantwortet werden. Die Beurteilung von „Passgenauigkeit“ bezieht sich hier also eher auf äußere Aspekte und Kriterien der Beurteilung, vor allem auf eine Beurteilung, ob die Hilfen individuell angepasst werden können.

Die Passgenauigkeit und Bedarfsgerechtigkeit einer „Frühen Hilfe“ kann auf zwei Ebenen hergestellt werden: innerhalb einer Hilfe (durch Anpassung von Faktoren wie Fokus der Hilfe, Methodisches Vorgehen, Zeitrahmen, Intensität) oder durch Kombination verschiedener Hilfen (parallel, nacheinander).

Die Hilfen können oberflächlich nach ihren Schwerpunkten unterschieden und Bedürfnissen von Familien zugeordnet werden: Eher standardisierte Angebote mit Komm-Strukturen passen vor allem für Eltern, deren Belastungen nicht sämtliche Lebensbereiche betreffen. Familien in gravierenden Unterversorgungslagen in vielen Bereichen und mit großen Risiken für das Aufwachsen der Kinder brauchen eher individualisierte, aufsuchende, sozialraumorientierte Hilfeformen, die die Förderung einer positiven Eltern-Kind-Interaktion mit vielfältiger alltagspraktischer Unterstützung verbinden, die zeitlich flexibel auf den Bedarf der Familien reagieren und eine längerfristige Begleitung und Betreuung umfassen. Die Kombination beider Ansätze scheint gerade für belastete Familien die aussichtsreichste Form der Unterstützung.

Die Lösung des Problems der Passgenauigkeit der verschiedenen Angebote im Bereich „Frühe Hilfen“, die Bewertung der jeweiligen „Notwendigkeit“ und „Geeignetheit“ findet im praktischen Handeln in einem Einschätzungsprozess statt, in dem eine Balance hergestellt werden muss zwischen der fachlichen Verantwortung der Fachkräfte einerseits und der Verantwortung der Mütter und Väter für ihre persönlichen Lebensentscheidungen andererseits – darunter auch für oder gegen die Annahme eines bestimmten Hilfeangebotes. Eine am medizinisch-diagnostischen Modell orientierte, expertokratisch formulierte Entscheidung ist im Bereich einer Unterstützung von Eltern in ihrer Lebensbewältigung allgemein und in Bezug auf die Förderung ihrer Erziehungskompetenz nicht angebracht.

Monitoring des Verlaufs von Hilfen
Die Fallverantwortung und das Monitoring im Fall der (bekannten) Gefährdung von Kindern liegen eindeutig beim Allgemeinen Sozialen Dienst. In der Praxis werden von Seiten des ASD vermehrt Kooperationsvereinbarungen in Bezug auf den § 8a SGB VIII mit den Maßnahmeträgern getroffen, die auch verbindliche Mitteilungspflichten beinhalten.

Unterhalb der Schwelle zu einer möglichen Gefährdung sind keine solchen eindeutigen Verantwortlichkeiten festgeschrieben. Belastete Familien mit prekären Ressourcen brauchen jedoch dringend Unterstützung bei der Vermittlung in geeignete Hilfen, die auch sichere Übergaben zwischen verschiedenen Systemen mit einschließt. Damit diese Familien und ihre Kinder nicht durch das Hilfenetz fallen, müssen systematische Vernetzungsstrukturen der verschiedenen Angebote im Sozialraum initiiert und unterhalten werden. Hauptaspekt dabei muss die soziale Integration sowie Verbesserung von Teilhabechancen und nicht soziale Kontrolle sein. Familien mit ausreichenden persönlichen und sozialen Ressourcen können sich die notwendige Unterstützung selbst organisieren. Sie wollen und brauchen keine Überwachung, sondern ausreichende, gut erreichbare Angebote.

Überleitung der Hilfe in das Regelsystem
Alle untersuchten Arbeitsansätze decken verschiedene Teilbereiche der durch das Aktionsprogramm postulierten Dimensionen mehr oder minder gut ab. Kein praktischer Ansatz ist jedoch allein in der Lage, allen Anforderungen gerecht zu werden. Wir haben beobachtet, dass die Reichweite und der Erfolg einzelner Maßnahmen deutlich vom Grad ihrer Einbindung in ein lokales Kooperationsnetzwerk abhängen. Ein identischer, fachlich hoch stehender Arbeitsansatz kann so in der einen Kommune ein essenzieller Baustein im Bereich Früher Hilfen sein, während er in einer anderen Kommune kaum zum Tragen kommt. Eine verbesserte Versorgung der Familien kann unseres Erachtens nur durch das aufeinander bezogene Zusammenspiel vieler verschiedener Ansätze aus unterschiedlichen Fachbereichen gelingen. Der Aufbau solcher Netzwerke wurde ebenfalls in der Praxis beobachtet, hängt aber derzeit stark vom persönlichen Engagement einzelner Personen oder Gruppierungen ab.

Frühe Hilfen müssen strukturell in einem System verankert werden, das Gesundheitswesen und Jugendhilfe verknüpft. In diesem Zusammenhang müssen die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten geklärt bzw. geschaffen werden. Voraussetzung für eine Implementierung ins Regelsystem ist die Definition fachlicher Standards, welche die Übertragbarkeit der Konzepte in unterschiedliche Kontexte gewährleisten. Kommunen benötigen fachliche Beratung und Begleitung, um den sozialräumlichen Bedarf zu eruieren, Anknüpfungspunkte früher Hilfen vor Ort zu finden und ihre Hilfesysteme neu auszurichten.

Netzwerk „Frühe Hilfen“
An dieser Stelle soll aber nicht nur die oft gehörte Forderung nach einer besseren Vernetzung aller relevanten Akteure wiederholt werden. Vielmehr geht es um die Schaffung und den Ausbau definierter Netze im Bereich „Frühe Hilfen“. Damit ein solches Netzwerk initiiert werden kann und langfristig Bestand hat, muss es eine zentrale Koordinierungsstelle geben, die auch an schon vorhandenen Strukturen, wie z.B. dem ASD, angesiedelt werden kann. Die Koordinierungsstelle ist der Knotenpunkt für die unterschiedlichen Systeme, die im Bereich „Frühe Hilfen“ eine Rolle spielen.

Bevor der Startschuss für ein lokales Netzwerk „Frühe Hilfen“ gegeben werden kann, gilt es, einige wichtige Entscheidungen zu treffen und notwendige Voraussetzungen zu schaffen. Aus den langjährigen Erfahrungen mit der Begleitung einer Vielzahl von Modellprojekten durch die MitarbeiterInnen des DJI lassen sich folgende Empfehlungen ableiten:

Initiative: Die Kommune muss aktiv werden und ein Netzwerk initiieren (Top-down Strategie). Dies gilt insbesondere für Kommunen und Regionen, in denen bislang noch keine entsprechenden Anstrengungen unternommen wurden.
Steuerung: Die Verantwortlichkeit muss geklärt sein – wer ist federführend (Jugendamt, Gesundheitsamt, beide oder andere)?
Sozialraumanalyse: Der erste Arbeitsschritt sollte in jedem Fall die genaue Analyse der lokalen Gegebenheiten (Zielgruppen, laufende Angebote, aktuelle Probleme) sein, damit identifizierte Schwachstellen gezielt verbessert und Lücken bedarfsgerecht gefüllt werden können.
Bausteine: Die potenziellen Netzwerkpartner(innen) in den bisher getrennten Bereichen müssen ausfindig gemacht und aktiviert werden.
Ressourcen: Sowohl für die Netzwerkpartner als auch für die Koordinationsstelle müssen ausreichende Ressourcen (Zeit, Geld, Personen) für die Netzwerkarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Öffentlichkeitsarbeit: Das Netzwerk als Ganzes, aber auch seine Teile müssen vielen unterschiedlichen Adressaten bekannt gemacht werden.
Evaluation: Die Arbeit des Netzwerks sollte laufend überprüft und reflektiert werden, um es den sich verändernden Bedarfen anpassen zu können.

Alexandra Sannist Diplom-Psychologin und wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut e.V. in München.

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