fK 3/06 Lohrenscheit

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Menschenrechte gehen uns alle an

Bildungsarbeit für eine Kultur der Menschenrechte

von Claudia Lohrenscheit

Menschenrechte galten in Deutschland lange Zeit als klassisches Gebiet der Außenpolitik. Wer über Menschenrechte nachdachte, dachte zuerst an grobe Menschenrechtsverletzungen auf anderen Kontinenten wie Afrika, Asien oder Lateinamerika. Auch die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty internatonal war und ist bis heute vor allem dafür bekannt, dass sie sich den „klassischen“ Menschenrechtsthemen zuwendet, d.h. der Bekämpfung von Willkür, Folter und Todesstrafe weltweit. Dieses Verständnis der Menschenrechte konzentriert sich in erster Linie auf die bürgerlichen und politischen Rechte, die international erstmals 1966 verbindlich festgelegt wurden im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen.

Spätestens seit Beginn der 1990er Jahre zeichnet sich deutlich ein Wandel im Verständnis der Menschenrechte ab und sie gewinnen auch in der gesellschaftspolitischen Diskussion in Deutschland an Relevanz. Dies lässt sich beispielsweise an den Neugründungen von Institutionen und Organisationen festmachen, die in diese Zeit fallen, wie z.B. das Forum Menschenrechte (gegründet 1994) als ein Netzwerk von über 40 Organisationen, die sich für Menschenrechte allgemein, sowie auch für spezifische Schwerpunkte wie Frauenrechte, Kinderrechte oder gegen Diskriminierung stark machen. Darüber hinaus zeigt sich das gewachsene Interesse an Menschenrechten aber auch daran, dass sich immer mehr Menschen in ihrer Arbeit auf sie beziehen können und verschiedenste Organisationen und Institutionen ihre Arbeit durch Menschenrechte fundieren bzw. sie als Grundlage begreifen. Dies passiert auf unterschiedlichen Wegen, beispielsweise durch die Anregung von Leitbildprozessen, durch Bildungsarbeit, Projekte oder Aktionen zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember eines jeden Jahres, dem Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948.

Während der letzten Jahre hat sich das Verständnis der Menschenrechte weiter entwickelt und es werden zunehmend auch soziale Menschenrechte zum Gegenstand gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen. Solche Rechte wurden erstmals verbindlich im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 niedergelegt. Hierzu gehört – in Artikel 13 – das Menschenrecht auf Bildung, das u.a. auch die normativen Grundlagen für die Menschenrechtsbildung formuliert.

In den jüngeren innenpolitischen Diskussionen hat das Menschenrecht auf Bildung eine erstaunliche Aufmerksamkeit erhalten, die durch den Besuch des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Bildung, Vernor Munoz, stimuliert wurde. Zehn Tage besuchte er im Februar 2006 Bildungseinrichtungen und Schulen in Deutschland, traf sich zu Gesprächen mit Bildungspolitiker(inne)n und Vertreter(inne)n aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, und sein Besuch erzeugte ein enormes Medienecho. Nach anfänglicher Empörung darüber, dass ein UN-Sonderberichterstatter ein Land wie Deutschland besuchte – was zu irreführenden Titelzeilen führte, die ihn als „Schulinspektor“ oder „Schulkommissar“ bezeichneten – legte sich die Aufregung und sein Besuch wurde als Möglichkeit genutzt, um längst bekannte Bildungsprobleme in Krippen, Kindergärten, Horts und Schulen erneut zu thematisieren. Die Zusammenarbeit mit einem Sonderberichterstatter sollte den Mitgliedsländern der Vereinten Nationen nicht als Drohung, sondern als Chance dienen, denn Sanktionen kann er nicht verhängen, wohl aber durch seinen Bericht ein besseres Verständnis für das Menschenrecht auf Bildung und seine umfassende Realisierung unterstützen.

Internationale Bewegung für Menschenrechtsbildung
Auf die Frage, was Menschenrechtsbildung ist, gibt es viele verschiedene Antworten. In gewisser Weise hat es Menschenrechtsbildung „schon immer“ gegeben, überall dort, wo sich Menschen zusammengeschlossen haben, um gegen erfahrenes Unrecht zu protestieren und ihre Würde zu verteidigen. Auch die Entstehung und Entwicklung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte selbst kann als das Ergebnis eines solchen Lernprozesses verstanden werden. Noch im Jahr ihrer Gründung kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs beauftragten die Vereinten Nationen eine Kommission zur Erarbeitung des Texts für eine internationale Menschenrechtserklärung, die von Eleonore Roosevelt, der Ehefrau des amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt, geleitet wurde. Der Bezug zu den Menschenrechten fand sich allerdings auch schon in der UN-Charta zur Gründung der Vereinten Nationen, und die Kommission erhielt den Auftrag, eine Erklärung in ihrem Sinne zu verfassen. Die Diplomat(inn)en und Vertreter(innen) der Staaten, die übrigens nicht ausschließlich aus Europa und den USA kamen, sondern auch aus Asien und Lateinamerika, nahmen sich Zeit für das Verfassen und Aushandeln der dreißig Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ihre unterschiedlichen Hintergründe und vor allem die Erfahrungen schlimmster Menschenrechtsverletzungen fließen in diesen Prozess ein. Dies spiegelt die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt: „da die Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führte, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen frei von Furcht und Not Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist (.).“

Die Präambel enthält in ihrem weiteren Text auch einen ersten Hinweis auf die Menschenrechtsbildung. Die Verfasser(innen) dachten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von vorneherein auch als didaktisches Mittel: “ (.) da die Mitgliedsstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen, (.) verkündet die Generalversammlung der Vereinten Nationen die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern (.).“

Nur wenige Jahre nach der Veröffentlichung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbreiteten die Vereinten Nationen ein erstes Handbuch für Lehrerinnen und Lehrer, dass in zahlreiche Sprachen übersetzt wurde (1954). Doch es dauerte etwa weitere zwanzig Jahre, bis sie die Mitgliedsländer in einer Erklärung dazu aufforderten, mehr für die Förderung der Menschenrechtsbildung in den jeweiligen Staaten zu unternehmen. Richtig in Schwung gekommen ist die internationale Bewegung durch die UN-Decade for Human Rights Education, die von den Vereinten Nationen für den Zeitraum von 1995 bis 2004 festgelegt wurde, und in deren Rahmen sich weltweit unzählige Aktivitäten entfalteten. Die Dekade war gut vorbereitet, denn die internationalen Bildungsnetzwerke hatten einen Rahmenaktionsplan für die Dekade bereits im Vorfeld ausgearbeitet und abgestimmt.

Spätestens mit Beginn der Dekade gründen sich überall auf der Welt Projekte und Netzwerke zur Menschenrechtsbildung, die zum Teil sehr eng mit den Vereinten Nationen und der UNESCO zusammenarbeiten. Die beiden bekanntesten internationalen Netzwerke sind die People’s Decade for Human Rights Education (PDHRE) und die Human Rights Education Associates (HREA). Beide Organisationen haben sich sehr verdient gemacht in der Förderung eines Wissens und Verständnisses der Menschenrechtsbildung. Dabei wenden sich die HREA von der Tendenz her eher an ein akademisches Klientel, während die PDHRE auf der so genannten Graswurzelebene arbeiten und die Zusammenarbeit mit den Kommunen und Gemeinden suchen.

Diese Bemühungen und Prozesse spiegeln sich auch auf der europäischen Ebene wieder. Der Europarat bestimmte das Endjahr der Dekade 2005 zum Europäischen Jahr der politischen Bildung, in dem Menschenrechts- und Demokratieerziehung eine zentrale Stellung zukam. Für den Europarat maßgebend ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950, deren Verbürgungen im Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) durchgesetzt werden konnen. Dem Europarat gehören derzeit 46 Staaten mit einer Gesamtbevölkerung von ca. 800 Millionen Menschen an. Da auch die Türkei und Russland Mitgliedsstaaten des Europarats sind, erstreckt sich der Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention auch auf weite Teile Asiens. Der Europarat ist insofern viel großer als die Europäische Union (mit derzeit 25 Staaten), mit der er oft verwechselt wird. Das jüngste Programm des Europarats, das für die Menschenrechtsbildung relevant ist, ist die Jugendkampagne „all different – all equal“, die zu Projekten für Vielfalt, Menschenrechte und Partizipation anregen soll.

Menschenrechtsbildung in Deutschland
In Deutschland beginnt eine intensivere Beschäftigung mit der Menschenrechtsbildung etwa Mitte der 1990er Jahre. Die Entstehung einer Pädagogik der Menschenrechte hierzulande vernetzt sich von Anfang an mit anderen Konzepten und Lernmodellen, wie etwa der Friedenserziehung oder des interkulturellen Lernens. Implizit sind Menschenrechte in dieser Lesart schon lange ein wichtiger Bestandteil der politischen Bildung, doch in expliziter Form und mit ausgewiesenen Curricula und Lernmaterialien etabliert sich die Menschenrechtsbildung hierzulande erst seit etwa zehn bis fünfzehn Jahren. In Deutschland werden diese Aufgaben durch verschiedene staatliche und nicht staatliche Stellen übernommen, wie etwa durch das 2001 gegründete Deutsche Institut für Menschenrechte (das nationale Menschenrechtsinstitut), den im selben Jahr etablierten UNESCO Lehrstuhl für Menschenrechtserziehung an der Universität Magdeburg oder durch die Trägerorganisationen des Forums Menschenrechte.

Grob strukturiert können für die MRB drei miteinander verzahnte Lernfelder beschreiben werden: (1) Das Lernen über die Menschenrechte bezieht sich in erster Linie auf den Gegenstand selbst, d.h. die Kenntnis und das Verständnis der Menschenrechte, ihrer Schutzmechanismen sowie der wichtigsten Akteure, die sich für ihre Realisierung und Verteidigung lokal, regional und international einsetzen. (2) Das Lernen durch Menschenrechte geht über die Ebene der reinen Wissensvermittlung hinaus, denn es vermittelt Prinzipien und Werte, die sich auf den gesamten Lernprozess sowie auch die Lernorganisation beziehen. Aktive Teilhabe (Partizipation) und kritische Reflexion aller am Lernprozess Beteiligten sind hierfür wichtige Grundlagen. (3) Das Lernen für Menschenrechte spricht die Handlungsebene an, denn das Ziel der Menschenrechtsbildung ist es, Menschen stark zu machen für den selbstbestimmten Einsatz für Frieden und Menschenrechte (Empowerment). Auch wenn Bildungsarbeit die politische Arbeit für den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und ein Leben in Frieden und Freiheit nicht ersetzen kann, kann sie doch Kompetenzen für diese Ziele vermitteln und dazu beitragen, dass sich Menschen zu ihrer Würde bekennen und sich für die eigenen Rechte und in Solidarität für die Rechte Anderer einsetzen.

Menschenrechtsbildung für Kinder und Jugendliche
Auch wenn sich das wachsende Interesse an der Menschenrechtsbildung durch zahlreiche Publikationen und Projekte bereits niedergeschlagen hat, existieren bislang nur wenige Beschreibungen oder Dokumentationen praktischer Menschenrechtsbildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Abschließend sollen daher zwei praktische Beispiele in diesem Bereich kurz vorgestellt werden.

KOMPASS – Handbuch für Menschenrechtsbildung mit Kindern und Jugendlichen
Gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Europarat hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im April 2005 das KOMPASS-Handbuch (www.kompass.humanrights.ch/) herausgegeben. Diese deutschsprachige Ausgabe der vom Europarat entwickelten Publikation COMPASS – A Manual for Human Rights Education for Young People erschien als das erstes umfassende Lehr- und Methodenwerk zur Menschenrechtsbildung in deutscher Sprache. Der Europarat hatte das Handbuch im Rahmen des Programms „Menschenrechtsbildung für junge Menschen/Jugendliche“ entwickelt, das zum 50. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgelegt wurde.

KOMPASS ist ein umfassendes Lehrwerk über Menschenrechte, Demokratie und die aktive Teilhabe an Demokratie, das sich insbesondere an Multiplikator(inn)en in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet. Das Handbuch umfasst eine umfangreiche Einführung in die Menschenrechtsbildung sowie benachbarte pädagogische Teildisziplinen und gibt praxisorientierte methodische und didaktische Vermittlungshilfen für die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es werden eine Vielzahl von Übungen vorgestellt, die junge Menschen dazu anregen, sich mit unterschiedlichen Menschenrechtsthemen vertraut zu machen. Hintergrundinformationen zu ausgewählten Bereichen ermöglichen eine fundierte Vorbereitung für Unterricht und Seminare in formalen und nicht-formalen Bildungsbereichen (d.h. sowohl in der schulischen als auch außerschulischen Bildungsarbeit). Neben den wichtigsten Akteuren im europäischen Menschenrechtsschutz werden Pädagog(inn)en mit den zentralen Dokumenten und Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte vertraut gemacht.

KOMPASS ist von der Idee eines gesamteuropäischen demokratischen Europas getragen und strebt an, jungen Menschen die Bedeutung eines europaweiten Menschenrechtsschutzes nahe zu bringen und sich im eigenen Land, in der eigenen Gemeinde für Menschenrechte einzusetzen. Zentrales Ziel des Handbuchs ist es, Menschenrechtsbildung für Multiplikator(inn)en und Jugendliche leicht zugänglich und anwendbar zu machen. Das Handbuch liegt u.a. in englischer, russischer und französischer Sprache vor und wird zur Zeit von weiteren Mitgliedsländern des Europarats übersetzt.

Seit April 2005 bietet das Deutsche Institut für Menschenrechte Seminare und Trainings für Multiplikator(inn)en in der Bildungsarbeit an. Erste Erfahrungen mit den Seminaren zeigen, dass es möglich ist, einen positiven Zugang zu den Menschenrechten zu stimulieren, der weit über die Beschäftigung mit Menschenrechtsverletzungen hinaus geht und die Seminarteilnehmer(innen) motiviert, Menschenrechte in die eigene Bildungspraxis zu integrieren.

Unser Haus der Kinderrechte – Menschenrechtsbildung in der Grundschule
Das zweite Praxisprojekt wird von der Amadeu Antonio Stiftung (www.amadeu-antonio-stiftung.de) in Berlin getragen. Die Stiftung reagiert auf eine rechtsextreme Alltagskultur, die sich in den letzten Jahren vor allem in den neuen Bundesländern verankert hat. Der Name der Stiftung hält die Erinnerung an Amadeu Antonio Kiowa wach, der als angolanischer Vertragsarbeiter in Eberswalde in Brandenburg lebte. Er wurde am 25. November 1990 von einer Gruppe rechtsextremer Skinheads mit Baseballschlägern verprügelt. Der 28-jährige Amadeu Antonio Kiowa fiel ins Koma, aus dem er nicht mehr erwachte. Zwei Wochen später starb er.

Die Stiftung fördert eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte. Das Projekt „Unser Haus der Kinderrechte“ richtet sich vor allem an Lehrer(innen) und Schüler(innen) in Grundschulen (Klassenstufen vier und fünf) und will durch die Förderung von Menschenrechtsbildung Voraussetzungen für zivilgesellschaftliches Engagement schaffen. Die Projektarbeit begann 2005 in zwei Berliner Schulen (in Marzahn und Neukölln) und soll in den beiden Folgejahren auf Schulen in Brandenburg und Sachsen ausgeweitet werden. Die Projektmitarbeiterinnen wollen die Schulen anregen, eigene auf das jeweilige Schulleben abgestimmte Maßnahmen zur Beschäftigung mit Kinderrechten und ihrer Verwirklichung im Schulalltag anzuregen. Lehrer(innen) und Schüler(innen), aber auch die Eltern sammeln in diesem Rahmen zunächst Ideen, was sie brauchen, um sich in und mit ihrer Schule wohl zu fühlen.

Dabei wird ein Ansatz genutzt, der von den eigenen Bedürfnissen ausgeht, um diese in den Kinderrechten, so wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1989 festgelegt sind, zu spiegeln. Hieraus entstehen unterschiedliche Maßnahmen. So beschäftigen sich die einen beispielsweise mit einer kinderfreundlicheren Gestaltung der Schulhöfe, während die anderen ihre eigene „Schulverfassung“ auf der Grundlage der Kinderrechte formulieren. Die Schulen arbeiten selbständig und freiwillig an ihren eigenen Ideen zur Umsetzung der Kinderrechte und werden hierbei von den Projektmitarbeiter(inne)n unterstützt. Doch die Beschäftigung mit Kinderrechten birgt nicht nur positive und konstruktive Möglichkeiten zur Auseinandersetzung, denn die beteiligten Lehrer(innen) müssen sich auch mit ihrer Skepsis und ihren Ängsten beschäftigen, denn manchmal erscheinen die Werte und Vorgaben der Kinderrechte zu weit weg von der Lebensrealitat im Schulalltag.

Solche Projekte, wie die beiden hier in aller Kürze beschrieben, geben Anregungen und machen Mut. Es ist zu hoffen, dass die Menschenrechtsbildung nicht nur eine kurzfristige Modeerscheinung bleibt, und dass viele Pädagog(inn)en die Impulse aufnehmen und ihre eigene Arbeit damit in Zukunft stärker verbinden können.

Die Literaturangaben sind über die Geschäftsstelle erhältlich.

Dr. Claudia Lohrenscheit ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte (www.institut-fuer-menschenrechte.de) in Berlin.

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