18 Jun fK 2/11 kinderrechte aktuell
Einsatz für Kinderrechte weltweit
Lothar Krappmann beendet nach acht Jahren seine Tätigkeit im UN-Kinderrechtsausschuss
von Jörg Maywald
Im Jahr 2003 wurde Prof. Dr. Lothar Krappmann auf Vorschlag Deutschlands von der Vollversammlung derjenigen Staaten, welche die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, erstmals und mit großer Mehrheit als unabhängiger Experte in den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gewählt. Nach seiner Wiederwahl 2007 hat er am 28. Februar 2011 nach insgesamt zwei Amtsperioden seine Tätigkeit als Mitglied des Ausschusses beendet.
Acht Jahre lang gehörte der Rhythmus von Winter-, Frühjahrs- und Herbstsitzungen zu den festen Orientierungspunkten im beruflichen Leben von Lothar Krappmann. Die Arbeitstreffen des Ausschusses am Sitz der Hohen UN-Kommissarin für die Menschenrechte im Palais Wilson in Genf nahmen jährlich drei Monate ein. Hinzu kamen weitere Wochen für Sitzungen im UN-Rahmen sowie Reisen in zahlreiche Länder auf – außer Australien – allen Kontinenten.
Die wichtigste Aufgabe des Ausschusses ist die Analyse der Staatenberichte, die Aussprache – Dialog genannt – mit den Regierungen und die Ausarbeitung von Empfehlungen. Daran nehmen alle Ausschussmitglieder teil, bestimmen aber einen von ihnen als den Länderberichterstatter, der mit Unterstützung des Ausschusssekretariats die Aussprache und die Ausarbeitung der Empfehlungen organisiert. Rund 250 Berichte zur Konvention und zu den Zusatzprotokollen wurden unter seiner Mitwirkung im Ausschuss behandelt und entsprechend zahlreiche Empfehlungen entworfen und verabschiedet.
Lothar Krappmann war Berichterstatter für mehr als 20 Länder, darunter Afghanistan, Albanien, Angola, Bangladesch, China, Dominikanische Republik, Eritrea, Finnland, Indien, Japan, Jemen, Kasachstan, Republik Kongo, Lettland, Liberia, Malaysia, Nordkorea, Norwegen, Pakistan, Slowenien, Spanien, Uganda und Ungarn.
Für die letzten vier Jahre seiner Amtszeit (2007 bis 2011) hat ihn der Ausschuss zum Berichterstatter gewählt. Der Ausschussberichterstatter gehört dem Bureau des Ausschusses an, bestehend aus dem Vorsitzenden, dessen Vertretern sowie dem Berichterstatter. Er ist für die Berichterstattung innerhalb der UN verantwortlich, dokumentiert die Arbeit des Bureau und vertritt den Ausschuss u. a. bei übernationalen Institutionen wie EU und Europarat, bei anderen UN-Einrichtungen, bei gemeinsamen Treffen von Repräsentanten aller Menschenrechtsausschüsse sowie bei UNICEF und WHO.
Eine weitere Aufgabe des Ausschusses besteht darin, Artikel der Konvention zu interpretieren und dafür General Comments (Allgemeine Bemerkungen) zu schreiben. Lothar Krappmann war an der Ausarbeitung mehrerer Comments/Kommentare mit Texten und Überarbeitungen beteiligt, und zwar am Kommentar Nr. 6 über die Behandlung von unbegleiteten und von ihren Eltern getrennten Kindern außerhalb ihres Herkunftslandes, Nr. 7 über die Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit, Nr. 12 zum Recht des Kindes auf Gehör, Nr. 13 zum Recht des Kindes auf Freiheit von allen Formen von Gewalt und dem noch nicht verabschiedeten Kommentar Nr. 14 zum Recht des Kindes, dass sein Wohl mit Vorrang berücksichtigt wird.
Aus diesen Arbeiten entstanden zwei Projekte, die Lothar Krappmann namens des Ausschusses mit Partnerorganisationen betrieben hat: (1) ein Praxisprojekt zur besseren Verbreitung von Kommentaren des Ausschusses, in dem die Verwendung des Kommentars zu den Kinderrechten in der frühen Kindheit durch die Kommission zur Bildung in früher Kindheit in Jamaika begleitet wurde (unterstützt von der Bernard van Leer Foundation); und (2) ein Forschungsprojekt, in dem – zusammen mit UNICEF, WHO und einigen weiteren Organisationen – Indikatoren zur Umsetzung von Kinderrechten in der frühen Kindheit entwickelt wurden, die zurzeit in einigen Entwicklungsländern erprobt werden.
Von Beginn an hat sich Lothar Krappmann für das neu einzurichtende Individualbeschwerdeverfahren eingesetzt. Dieses Verfahren soll Kindern, deren Rechte nach der Konvention verletzt sind, ermöglichen, sich nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs direkt an den Ausschuss zu wenden und die Beschwerden dort vorzutragen. Die Essentials eines solchen neuen Verfahrens, das im Rahmen eines weiteren Fakultativprotokolls etabliert werden soll, hat er beim Menschenrechtsrat und anderen Zusammenkünften des Ausschusses dargestellt.
Wie auch andere Ausschussmitglieder wurde er von einigen Regierungen oder nationalen NGOs zur Erläuterung der Empfehlungen des Ausschusses oder zur Beratung über die Umsetzung von Kinderrechten eingeladen, so nach China, Japan, Norwegen, Österreich, Schottland, Somalia und in die Schweiz. Hinzu kam die Beteiligung an zahlreichen Treffen der National Coalitions in Europa und an Konferenzen und Schulungskursen, organisiert etwa von der NGO Group in Genf oder Save the Children. Außerdem hielt er Vorlesungen in den Masterkursen für Kinderrechte in Berlin und Sion (Schweiz). Er beteiligte sich daran, den Ausschuss und die Korczak-Gesellschaften verschiedener Länder in engere Verbindung zu bringen, um auf diese Weise das Bewusstsein für die Bedeutung Janusz Korczaks bei der Entwicklung der internationalen Kinderrechte zu stärken.
Untrennbar verbunden mit seiner überaus vielgestaltigen und ehrenamtlichen Tätigkeit im UN-Kinderrechtsausschuss sind die persönlichen Eigenschaften, die Lothar Krappmann in all den Jahren verkörperte. Hierzu gehören besonders seine Fähigkeit und die Bereitschaft, nicht nur über Kinder, sondern – wo immer die Gelegenheit besteht – direkt mit Kindern zu sprechen, die bescheidene Freundlichkeit, sein unabhängiges Denken und die klare Gedankenführung und nicht zuletzt das Vermögen, komplexe Sachverhalte leicht verständlich zu formulieren und zu erläutern.
Die Tätigkeit von Lothar Krappmann „in Genf“ hat nachhaltige Wirkungen in Deutschland entfaltet. Seine wichtige Brücken- und Übersetzerfunktion zwischen den Ereignissen auf der internationalen Ebene und den kinder- und jugendpolitischen Diskussionen hierzulande hat zur Entwicklung des rechtspolitischen Bewusstseins beigetragen. Die sich immer mehr verbreitende Haltung, Kinder von Anfang an als Subjekte und Träger eigener Rechte zu respektieren, aber auch die Parteien übergreifende Verständigung auf das Ziel eines kindergerechten – und nicht nur kinderfreundlichen – Deutschlands darf auch ihm als Verdienst zugerechnet werden.
Besonders hervorheben möchte ich die Selbstverständlichkeit, mit der Lothar Krappmann in gleicher Weise mit Vertretern von Regierungen wie auch von Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft den Austausch gepflegt und aktiv gesucht hat. Der Weg zu ihm und seinem Rat war für alle immer direkt und unkompliziert möglich. Er kann daher als besonders glaubwürdiger Vertreter einer im besten Sinne transparenten und partizipativen Bürgergesellschaft gelten, in der die öffentlichen Angelegenheiten als Aufgabe aller – einschließlich der jüngsten – Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden.
Die Mitwirkung von Lothar Krappmann im UN-Kinderrechtsausschuss war ein Glücksfall, von dem viele profitiert haben, darunter in erster Linie die Kinder, für deren Würde und deren Rechte sich einzusetzen ihm eine Herzensangelegenheit war und weiterhin ist. Sein Ausscheiden hinterlässt eine Lücke, die besonders schmerzlich für diejenigen ist, die in punkto Kinderrechte den „kurzen Draht“ nach Genf geschätzt haben. Aber auch die auswärtige Politik in Deutschland verliert mit seinem Ausscheiden einen glänzenden Vertreter von Menschenrechtsinteressen auf dem internationalen Parkett.
Ein Rückblick auf seine Tätigkeit macht auch deutlich, dass das Engagement in einem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen lohnt und mit vielfältigen direkten und indirekten positiven Wirkungen im In- und Ausland verbunden ist. Denn nicht zuletzt durch sein Wirken ist das Bewusstsein dafür gestiegen, dass Globalisierung sich nicht auf Politik und Ökonomie beschränkt, sondern dass es in gleicher Weise um eine Globalisierung des Rechts geht und gehen muss. Dies durch sein Handeln und kraft seiner Person deutlich gemacht zu haben, dafür gebührt Lothar Krappmann großer Dank.
Prof. Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
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