24 Jun fK 2/10 Frühauf
Von der Integration zur Inklusion – ein Überblick
Von Theo Frühauf
Verfolgt man in den letzten Jahren Äußerungen aus Fachwelt oder Politik in Wort und Schrift, so entsteht immer deutlicher der Eindruck, dass der Begriff Integration heute fast nur noch in Verbindung mit Initiativen einer gesellschaftlichen Eingliederung von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund benutzt wird, also für Maßnahmen zur Integration von Menschen aus uns häufig „fremd“ erscheinenden Kulturen. Dagegen setzt sich für bislang unter dem Begriff der Integration entwickelte Initiativen für Menschen mit Behinderung zunehmend der Begriff Inklusion durch.
Ist diese Beobachtung nur ein Phänomen für den bloßen Austausch von Begriffen und Etiketten, so wie durch das Wechseln von Begrifflichkeiten rund um die Thematik „geistige Behinderung“ historisch schon so häufig versucht wurde, ein negatives Image positiv zu wenden bzw. eine soziale Aufwertung des Personenkreises behinderter Menschen zu bewirken? Oder haben wir es wirklich mit strukturell unterschiedlichen Modellen in der Arbeit mit behinderten Menschen zu tun, so dass es gute fachliche Argumente für eine begriffliche Differenzierung gibt?
In einer Vielzahl von Beispielen der Verwendung des Begriffs Inklusion scheint eine fast beliebige Austauschbarkeit in der Begriffswahl gegeben, da wird z. B. gleichwertig nebeneinander von „Integration/Inklusion“ bzw. „Integration, Inklusion“ gesprochen oder im Textverlauf werden beide Begriffe wie selbstverständlich wechselweise benutzt, als seien die ihnen zu Grunde liegenden Handlungsansätze in ihrem inhaltlichen Aussagegehalt quasi identisch.
Besonders problematisch ist eine geradezu missbräuchliche Nutzung derartiger Leitbegriffe durch Politik und Verwaltung. Niemals zuvor in der Geschichte der Hilfen für Menschen mit Behinderung in Deutschland haben Politiker und Vertreter von Kostenträgern positiv besetzte Leitbegriffe wie Selbstbestimmung, Integration, Teilhabe oder Inklusion so selbstverständlich in Wort und Schrift benutzt wie heute und niemals zuvor gleichzeitig die Standards und die Ressourcen in der Behindertenhilfe so drastisch begrenzt und in Frage gestellt, wie ebenfalls heute. Diese Form der Gleichzeitigkeit muss uns zu denken geben und unsere kritische Wachsamkeit herausfordern. Es droht also die Gefahr, dass ursprünglich mit einer gewissen Trennschärfe eingeführte Leitbilder und Konzepte, z. B. Inklusion, inhaltlich-programmatisch verwässern oder sogar gegensätzlichen Interessen dienen, wenn ihre Verwendung nahezu beliebig ausgeweitet wird.
Wie politisch hochbrisant die Verwendung von Leitbegriffen heute ist, zeigte sich unlängst in dem Streit um die deutschsprachige Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mittlerweile wurde zwischen den deutschsprachigen Ländern Europas (Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Schweiz) eine Übersetzung abgestimmt, in der zentrale Begriffe des englischsprachigen Originals wie „inclusion“ und „accessibility“ mit „Integration“ und „Zugänglichkeit“ übersetzt werden und nicht – wie von Vertretern behinderter Menschen nachdrücklich gefordert – mit „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“. „Living independently“ wird mit „Unabhängige Lebensführung“ statt mit „Selbstbestimmt Leben“ ins Deutsche übertragen. Das Wort Selbstbestimmung kommt in der gesamten Übersetzung nicht einmal vor. Mit derartigen Formulierungskünsten soll offensichtlich die Reichweite dieser UN-Konvention begrenzt werden. Inklusion formuliert einen weitreichenden Änderungsbedarf an das Schulsystem insgesamt, während Integration hauptsächlich die Kooperation der Sonderschulen mit ausgewählten allgemeinen Schulen betrifft, das Schulsystem insgesamt also nicht angetastet werden muss. Barrierefreiheit ist ebenfalls ein weitreichenderes Konzept als Zugänglichkeit. Barrierefreiheit für Menschen mit geistiger Behinderung könnte z. B. einen Anspruch auf amtliche Texte und Formulare in leicht verständlicher Sprache begründen. Mit dem Begriff Zugänglichkeit werden dagegen zumeist nur bauliche Maßnahmen vor allem für Rollstuhlfahrer assoziiert.
Wandel von Leitkonzepten
Alfred Sander hat die geschichtliche Entwicklung hin zum aktuellen Leitbegriff der Inklusion in fünf Etappen definiert: Exklusion, Segregation, Integration, Inklusion, Allgemeine Pädagogik für alle Kinder
Exklusion: In der Phase der Exklusion haben Menschen mit Behinderung (wie auch weitere bestimmte Personen oder Personengruppen) keinerlei Zugang zu irgendwelchen Angeboten der Bildungs- und Erziehungssysteme.
Segregation: Die nächste Entwicklungsstufe ist die Phase der Segregation (in Deutschland schwerpunktmäßig etwa von den 1960erJahren des 20. Jahrhunderts bis in die 1980er Jahre, aber auch noch relevant bis heute). In der Phase der Segregation werden alle Kinder nach bestimmten Kriterien unterschiedlichen Orten des Bildungssystems zugeordnet. Unser gegliedertes Schulsystem beispielsweise ist der Versuch, Kinder nach ausgewählten Leistungskriterien in homogen angelegte Schulformen zu sortieren. Insbesondere altersgemäße Durchschnittsnormen in den so genannten Kulturtechniken (Schreiben, Lesen, Rechnen) werden als entscheidende Meßlatte für den Zugang zu allgemeinen Schulformen herangezogen, „negative“ Abweichungen führen Kinder häufig in eigenständige (Sonder-)Institutionen.
Als eine wichtige Zielsetzung dieser Phase wird immer wieder die soziale Integration behinderter Menschen betont. Soziale Integration meint dabei vor allem die Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz, den Abbau negativer Vorurteile gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung, z. B. durch Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten mit nichtbehinderten Menschen. Integration bleibt in dieser Phase letztlich eine eher unverbindliche, freiwillige Spielwiese im Vergleich zu der für das Wohl behinderter Menschen primär eigentlich für bedeutsam erachtete Förderung in Sonderinstitutionen. Neben der genannten Formel der sozialen Integration findet sich als oberster Leitsatz in dieser Entwicklungsphase immer wieder die Gleichung „soviel Integration wie möglich und soviel besondere Förderung wie nötig“. Für Menschen mit geistiger Behinderung erschließt sich aus diesem Modell in der Regel eine durchgängig besonder(nd)e Lebensbiographie: vom Sonderkindergarten in die Sonderschule, von dort weiter in die Werkstatt für behinderte Menschen und schließlich ins Wohnheim.
Integration: Etwa Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre des vorigen Jahrhunderts begann mit der Integrationsbewegung eine weitere Entwicklungsphase. Neue programmatische Leitbilder waren zugleich Impuls für eine reformerische Weiterentwicklung segregierender Systeme der Behindertenhilfe wie auch Begründung für eine grundlegende Infragestellung dieser speziellen Lern- und Lebensorte.
Ein Beispiel für neue Leitorientierungen in dieser Zeit ist das aus Dänemark nach Deutschland kommende Normalisierungsprinzip. Zusammengefasst drückt sich das Leitbild der Normalisierung in dem Leitsatz aus: „Ein Leben so normal wie möglich auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung“. Gemeint war damit nicht etwa die Anpassung behinderter Menschen an die oft fragwürdige Normalität unserer Gesellschaft, also an vorherrschende Durchschnittsnormen. Es ging den Protagonisten der Normalisierung vielmehr um die Ermöglichung von Lebensrhythmen und -standards, wie sie auch für nichtbehinderte Menschen erstrebenswert sind (z. B. räumliche Trennung von Wohnraum und Arbeitsstätte).
Die Integrationsbewegung in den 1980er Jahren wurde mit großem Engagement von Eltern behinderter Kinder und Fachleuten einer sich kritisch verstehenden Sonderpädagogik initiiert und war der Beginn einer allmählichen Ausdifferenzierung sonderpädagogischer Konzepte und Förderorte. Nach und nach entstanden Wahlalternativen zwischen unterschiedlichen Lern- und Lebensorten für Menschen mit geistiger Behinderung. Die bisher vorherrschende Verkettung spezieller Institutionen in Sinne einer nahezu automatischen Überleitung wurde aufgebrochen.
Zeitlich nur wenig später als zur heißen Phase der Integrationsbewegung in den 1980er Jahren entwickelte sich ein weiteres neues Leitbild, das Selbstbestimmungsparadigma. Menschen mit geistiger Behinderung forderten zunehmend, bei Entscheidungen, die sie betreffen, gehört und einbezogen zu werden. Der Leitsatz lautete „Nichts über uns ohne uns“. Die behinderten Menschen fanden mit dieser Forderung Unterstützung bei vielen Eltern und Fachleuten. Eine gezielte individuelle Kompetenzerweiterung wurde als hilfreich für ein möglichst großes Maß an gelebter Selbstbestimmung erkannt. Der Empowerment-Ansatz entwickelte sich und hielt Einzug in Bildungsangebote, insbesondere auch in die Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung. Immer häufiger vertreten heute geistig behinderte Menschen ihre Interessen selbst, sogar bei politischen Anhörungen der Parlamente.
Inklusion: Zukunftsweisende Konzepte streben heute danach, ein Leben mit Behinderung von Geburt an in den sozialen Regelstrukturen des Gemeinwesens (Nachbarschaft, Sportvereine, Volkshochschulen etc.) zu verankern und auch dort zu sichern (Inklusion). Initiativen mit dieser Ausrichtung beginnen in Deutschland schwerpunktmäßig in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre des 20. Jahrhunderts.
Aus dem Blick eines inklusiven Ansatzes ist das heute vorherrschende schulische Integrationsmodell immer noch eine spezielle Maßnahme, da zumeist eine wohngebietsübergreifende Bündelung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie eine Zentrierung sonderpädagogischer, insbesondere personeller Ressourcen die wesentliche Grundlage dieser Praxis ist. In einem inklusiven Ansatz würde dieses Modell an Bedeutung verlieren, da die Klassifikation bestimmter Schülergruppen und ihre Zusammenführung an zentralen Orten grundsätzlich unterbleiben würden. Das Konzept der Inklusion verzichtet – zumindest in seinem Anspruch – auf jegliches Etikettieren bestimmter Gruppen und geht von der Heterogenität menschlicher Gemeinschaften als Normalzustand aus.
Zentrale Leitbegriffe im Modell der Inklusion sind – neben dem Inklusionsbegriff selber – Teilhabe, Bürgerrechtsbewegung, Community Care, Gemeinwesenorientierung und Bürgerschaftliches Engagement. Unter Community Care wird die möglichst weitgehende Verantwortungsübernahme, die Sorge einer Gemeinde für alle ihre Bürger verstanden. Die Gemeinschaft der Bürger übernimmt – soweit nötig und möglich – auch die praktische Unterstützung für behinderte Mitbürger in der Gemeinde (Bürgerschaftliches Engagement). Spezielle Angebote von Fachleuten werden nur nachrangig in solchen Bereichen vorgesehen, in denen die Community Care nicht ausreicht, um die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit einer Behinderung sicher zu stellen. Freiwilliges Bürgerschaftliches Engagement bekommt eine Schlüsselfunktion für eine gelingende inklusive Einbindung behinderter Menschen im Lebensraum ihres Gemeinwesens.
Sonderpädagogische Kompetenz ist in diesem Modell grundsätzlich zunächst einmal in den wohnortbezogenen allgemeinen Orten, z. B. der allgemeinen Schule selbst vorzuhalten. Die Rolle der Behindertenhilfe würde sich grundlegend wandeln: Die Spezialisten halten nicht mehr eigene spezielle Einrichtungen und Dienste zur Förderung, Begleitung, Therapie etc. behinderter Menschen vor, sondern sie werden zu „Kümmerern“ für einen gelingenden Umgang mit den Bedarfen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung in deren Gemeinden durch Kompetenztransfer.
Der Verzicht auf eine besondere Betrachtung einzelner, umschriebener Teilgruppen als einem zentralen Grundsatz im Inklusions-Modell stößt dann an Grenzen, wenn dieser Grundsatz Gefahr läuft, dass konkreter Unterstützungsbedarf gerade von Menschen mit geistiger Behinderung im Gemeinwesen nicht mehr so deutlich gesehen wird. Die gezielte Wahrnehmung besonderen Unterstützungsbedarfs könnte z. B. dann besonders wichtig werden, wenn nachbarschaftliche Hilfestrukturen nicht oder nicht mehr in ihrer Stützfunktion den notwendigen Rahmen sicherstellen. Eine zentrale Frage in einem inklusiven Lebensmodell wird daher sicherlich sein, wie es gelingt, dass alle Bürger mit speziellem Hilfebedarf in einer Gemeinde gleichermaßen in der Lage sein werden, ihren Unterstützungsbedarf zu formulieren und aktiv einzufordern bzw. wann und wie die bereits beschriebenen „Kümmerer“ hier aktiv werden.
Eine Antwort auf die mögliche Gefahr einer ungenügenden Beachtung vorhandenen Unterstützungsbedarfs ist ein Mix aus staatlicher Daseinsfürsorge, institutionellen Leistungen und bürgerschaftlichem Engagement. Ohne die Priorität von Community Care zu hinterfragen, bleibt auch in einem inklusiven Konzept die Notwendigkeit bestehen, professionelle Hilfen für Menschen mit Behinderung zu verankern, allerdings mit der einer veränderten Rolle und Aufgabenstellung.
Die gestaltende Kraft von Visionen
Für und mit Menschen mit geistiger Behinderung ein Leben so normal wie möglich gestalten (Normalisierung), sie in die Welt der Nichtbehinderten „hineinlassen“ (Integration), sie möglichst weit selbst die sie betreffenden Dinge in ihrem Leben entscheiden lassen (Selbstbestimmung), ihre Teilhabe an den regulären Angeboten und Strukturen ihres Umfeldes von Geburt an sicherstellen (Teilhabe und Inklusion): Diese programmatischen Meilensteine sind sich gegenseitig ergänzende, jeweils vor ihrem historischen Hintergrund zu verstehende Schritte hin zur Entwicklung einer zukünftigen gesellschaftlichen Rolle von Menschen mit geistiger Behinderung als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gemeinde.
Die eingangs aufgeworfene Fragestellung eines möglicherweise nur bloßen Austausches des Begriffes Integration durch Inklusion ist nach all den aufgeführten Überlegungen sicherlich differenziert zu beantworten. Wenn das Inklusions-Modell in seiner vollen Tragweite ernst genommen wird, handelt es sich um einen echten Paradigmenwechsel, wobei es letztlich nachrangig scheint, ob die entstehende neue Wirklichkeit als die „dann erst richtige Integration“ oder als Inklusion bezeichnet wird. Es gibt jedoch auch unübersehbare Tendenzen, den Begriff Inklusion für gänzlich andere Inhalte und Interessen zu „missbrauchen“. Es gilt also, genau hinzusehen: Wo heute Inklusion drauf steht, ist also längst nicht immer auch Inklusion drin!
Mit seiner grundsätzlichen und bis weit in die Zukunft reichenden Bedeutung hat das Inklusions-Konzept gesellschaftlich heute sicherlich (noch) visionären Charakter. Visionen begleiteten schon immer die Organisationen der Hilfen für Menschen mit Behinderung, seien es vor 50 Jahren die Gründer der Lebenshilfe mit ihrer Vision und dem Traum einer alternativen Struktur gemeinde- und familiennaher Lern- und Lebensorte im Unterschied zu den großen Anstalten, vor 25 Jahren das zum damaligen Zeitpunkt kaum vorstellbare Konzept der Normalisierung, vor 20 Jahren die großen Initiativen junger Eltern für eine gemeinsame Beschulung ihrer behinderten Kinder mit nichtbehinderten Kindern gewesen oder die vor 15 Jahren noch viele Eltern und Fachleute provozierende Selbstbestimmungsdebatte: stets kam die Durchsetzungskraft neuer Ideen in der Hilfe für behinderte Menschen aus der Vision einer Alternative zu Vorhandenem.
Glaube alleine versetzt aber noch keine Berge, es bedarf des besonderen Engagements von entschlossenen Menschen, um aus Träumen Wirklichkeit werden zu zu lassen. Visionen können selbst dann sehr wertvoll sein, wenn sie ihrer Zeit nicht nur weit, sondern noch sehr weit voraus sind. So entstehen erweiterte Spielräume, zielführendes Handeln gründlich zu planen, zu erproben und Ergebnisse zu reflektieren, um dadurch mit mehr Sicherheit und Überzeugungskraft bei der Suche nach Wegen in die richtige Richtung zu finden. Letztlich sollte die Erkenntnis handlungsleitend sein, dass Inklusion nie endgültig erreicht ist. Wenn auch das Ziel der Inklusion damit in weite Ferne rückt, so sind doch viele positive Handlungsansätze bereits heute aus nächster Nähe zu beobachten.
Die vollständige Fassung einschließlich der Literaturangaben ist über die Geschäftsstelle erhältlich.
Dr. Theo Frühauf ist Chefredakteur von „Teilhabe“, Fachzeitschrift des Bundesverbandes Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.
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