fK 2/05 Kinderrechte aktuell

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Nationaler Aktionsplan Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010

Deutschland soll sich zu einem Land wandeln, in dem Kinder willkommen sind

Im Mai 2002 fand in New York die Zweite Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zu Kindern – der so genannte Weltkindergipfel – statt. Erstmals in der Geschichte kamen Kinder in der Vollversammlung der Vereinten Nationen zu Wort. Ihre zentrale Botschaft lautete, dass Kinder nicht nur die oft zitierte Zukunft sind, sondern dass sie hier und jetzt schon da sind und ihre Rechte einfordern. In den Verhandlungen und Diskussionen wurde deutlich, dass die zunehmende globale Vernetzung dazu führt, dass das Wohl jedes einzelnen Kindes mehr und mehr mit dem Wohl aller Kinder dieser Welt verbunden ist.

Die Vertreter(innen) von mehr als 180 Staaten verabschiedeten einen Internationalen Aktionsplan „A World Fit for Children“ (Eine kindergerechte Welt) mit konkreten Zielen und Strategien, einen Aufruf zur Mobilisierung von Ressourcen sowie eine Selbstverpflichtung zur Aufstellung nationaler Aktionspläne. Ziel ist es, „eine kindergerechte Welt zu schaffen, in der die Grundsätze der Demokratie, der Gleichberechtigung, der Nichtdiskriminierung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit sowie die Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, die Grundlage für eine nachhaltige menschliche Entwicklung bilden, die das Wohl des Kindes berücksichtigt“ (Internationaler Aktionsplan „A World Fit for Children“, New York 2002, Ziffer 5).

von Jörg Maywald

Im Februar 2005 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“ verabschiedet. Der Plan hat eine Reichweite bis 2010. Er wurde unter Beteiligung aller Bundesressorts, der Länder, der Kommunen, nichtstaatlicher Organisationen sowie von Kindern und Jugendlichen selbst entwickelt. Die Ergebnisse der Kinderkonferenzen, welche die Erarbeitung des Aktionsplans begleiteten, wurden als Anhang beigefügt.

In der Präambel zu dem Nationalen Aktionsplan verpflichtet sich die Bundesregierung zu einer kinderfreundlichen Politik: „Deutschland soll ich von einem kinderentwöhnten Land zu einem Land wandeln, in dem Kinder willkommen sind.“ Die Familie als wichtigstes soziales Netz für Kinder soll mehr Förderung und gezielte Unterstützung erfahren, insbesondere durch Schaffung einer familienfreundlichen Infrastruktur.

Als übergreifendes Ziel wird die Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit betrachtet: „Weder das Wohnviertel noch das Portemonnaie der Eltern noch das Geschlecht der Kinder dürfen über die Entwicklungs- und Lebenschancen junger Menschen entscheiden“, heißt es in der Präambel. Auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sollen die gleichen Chancen erhalten, ein erfülltes und erfolgreiches Leben zu führen.

Die Bundesregierung sieht Kinder uneingeschränkt als Träger eigener Rechte. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen wird als „die entscheidende Richtschnur für kinderpolitisches Handeln“ bezeichnet.

Im einzelnen behandelt der Nationale Aktionsplan sechs kinderpolitische Handlungsfelder, mit denen jeweils zentrale Zielsetzungen verbunden werden:

(1) Chancengleichheit in der Bildung
Ziel sind die frühe und individuelle Förderung der Kinder sowie die Überwindung der Selektivität des Bildungssystems und der Wandel zu einem fördernden System.

(2) Aufwachsen ohne Gewalt
Ziel sind die Förderung einer gewaltfreien Erziehung sowie die Untersuchung des Problemfelds „Gewalt durch Vernachlässigung des Kindes“.

(3) Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen
Ziel sind die Vermeidung neuer gesundheitlicher Risiken und die Stärkung ganzheitlicher und interdisziplinärer Gesundheitsförderung sowie kinder- und jugendspezifischer Behandlung.

(4) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Ziel sind die Entwicklung von Qualitätsstandards für Beteiligung sowie die Verankerung von Kinder- und Beteiligungsrechten in Curricula, Ausbildungs-, Studienordnungen und in spezifischen Weiterbildungsangeboten für einschlägige Fachkräfte.

(5) Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder
Ziel sind die Bekämpfung der Ursachen von Kinderarmut sowie das Aufzeigen von Wegen aus armutsbedingten Lebenslagen.

(6) Internationale Verpflichtungen
Ziel sind die Bekämpfung der Armut und Verwirklichung von Kinderrechten in Entwicklungsländern sowie die Weiterentwicklung internationaler Übereinkommen zum Schutz von Kindern.

In den abschließenden „Perspektiven für eine nachhaltige Entwicklung zu einem kindergerechten Deutschland“ wird der Nationale Aktionsplan als Schlusspunkt und zugleich als Neuanfang betrachtet. Der Plan soll in breiter Weise insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen bekannt gemacht werden. Zur Steuerung der Umsetzung des Aktionsplans sollen Verfahren sowohl zur Beobachtung und Auswertung der laufenden Aktivitäten (Monitoring) als auch zur Gesamtüberprüfung und -bewertung (Evaluation) der erzielten Ergebnisse installiert werden. Neuartige Instrumente des Monitoring, wie zum Beispiel die vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes angemahnte Einrichtung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution auf Bundesebene, sind bisher jedoch nicht vorgesehen.

Eine erste Zwischenbilanz über die erreichten Ziele soll unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen eines Kongresses 2007 stattfinden. Der im Jahr 2009 fällige dritte Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention soll eine Bewertung der Ergebnisse des Nationalen Aktionsplans einschließen.

In Ergänzung zu den Zielen und Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans spricht sich die Bundesregierung für die Rücknahme der seinerzeit im Benehmen mit den Ländern gegenüber den Vereinten Nationen abgegebenen (Vorbehalts-)Erklärung aus. Sie kündigt an, sich bei den Bundesländern für die Rücknahme der Erklärung einzusetzen.

Abschließend erklärt die Bundesregierung, sich im Verlauf des Umsetzungsprozesses des Nationalen Aktionsplans der Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz stellen zu wollen und die mögliche Einführung eines Individualbeschwerderechts zur UN-Kinderrechtskonvention eingehend zu prüfen.

Hinweis: Die Deutsche Liga für das Kind war über ihren Präsidenten, Prof. Dr. Franz Resch, und den Geschäftsführer, Dr. Jörg Maywald, an den Empfehlungen zum Themenfeld 3 (Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen) beteiligt. In der nächsten Ausgabe frühe Kindheit werden die in diesem Themenfeld vorgesehenen Maßnahmen vorgestellt.

Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“ ist erhältlich bei:

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