fK 2/02 Tietze

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Bei der Tagesmutter

Pädagogische Qualität in der Tagespflege von Kindern

von Wolfgang Tietze

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Tagespflege (Tagesmutterbetreuung) stellt eine nicht-institutionelle, familiäre Betreuung und Förderung von Kindern dar. Sie bewegt sich in einem staatlich nur teilweise erfassten und regulierten Betreuungsmarkt. Sie ist vom Bundesgesetzgeber als ein entwicklungsförderndes Angebot gedacht, das neben der Aufgabe der Betreuung die Bildung und Erziehung der Kinder gewährleistet und sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützen soll (vgl. §§ 22 und 23 KJHG). Die Tagespflege ist damit in Anspruch und Funktion der Betreuung, Bildung und Erziehung in Kindertagesstätten gleichgestellt. Sie kann im Haushalt der Tagespflegeperson stattfinden, was dem Regelfall entspricht, oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten, also im Haushalt, in dem das Kind üblicherweise lebt (§§ 22 und 23 KJHG). Sie richtet sich an Kinder insbesondere in den ersten Lebensjahren, wird aber auch als Ergänzung zur institutionellen Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Kindergartenalter bzw. für Schulkinder genutzt.

Es gehört zu den Aufgaben der Jugendämter, eine Bedarfsplanung für die Tagespflege (wie auch für die Plätze in Kindertageseinrichtungen) vorzunehmen und die erforderlichen Plätze bereitzustellen (§ 80 KJHG). Soweit eine Tagespflegestelle durch das Jugendamt vermittelt wird, kann man von einer gewissen Überprüfung auf ihre Eignung ausgehen. Allerdings sind klare und übergreifend angewandte Kriterien für diesen Zweck bislang nicht bekannt geworden. Daneben können Tagespflegeverhältnisse auch privat vermittelt werden.

Die Tagespflege ist im Allgemeinen erlaubnisfrei; damit gibt es auch keine Kontrollbefugnis durch das Jugendamt. Allerdings sind Jugendämter verpflichtet, Beratungsangebote bereitzustellen. Lediglich wenn vier oder mehr Kinder betreut werden (Großpflegestelle), bedarf es einer Pflegeerlaubnis (vgl. § 44 KJHG). Tagespflegepersonen erhalten eine (im Regelfall steuerfreie) finanzielle Leistung entsprechend ihrem Betreuungs- und Kostenaufwand, dem Alter des Kindes und der jeweiligen Betreuungsdauer (vgl. hierzu die Empfehlungen des Deutschen Vereins; zit. in Lakies 1998, S. 68). Allerdings variieren die tatsächlichen Zahlungen regional nicht unerheblich, ebenso die Beteiligung der Eltern daran.

Die Grenzen zwischen der Betreuung in Großpflegestellen und institutioneller Betreuung sind nicht immer klar zu ziehen. Die landesrechtlichen Abgrenzungen von Tagespflege und Einrichtung sind in den Bundesländern uneinheitlich. In der Regel wird bei sechs und mehr betreuten Kindern von einer institutionellen Betreuung ausgegangen. Allerdings gibt es Abweichungen: So sieht das Berliner Kindertagesbetreuungsgesetz Tagesgroßpflegestellen für bis zu acht Kinder vor.

Das Interesse an der Tagespflege

Tagespflege-ähnliche Betreuungsverhältnisse haben historisch betrachtet eine lange Tradition. In das öffentliche Bewusstsein und in den Aufmerksamkeitshorizont von Fachpolitik gelangte die Tagespflege erst durch eine Aktion der Zeitschrift „Brigitte“ im Jahr 1973, in der das schwedische Modell der Betreuung durch eine „dagmama“ vorgestellt wurde. Man sah in diesem Modell eine Möglichkeit, den zunehmenden Betreuungsnöten von Familien mit erwerbstätigen Müttern zu entsprechen. „Dagmama“ wurde wörtlich übersetzt, damit war die „Tagesmütter-Betreuung“ in (West-)Deutschland geboren. Allerdings verhakte sich die Diskussion um das Für und Wider für diese Form der Betreuung (wie für jede andere Form der Fremdbetreuung von kleinen Kindern auch) sogleich in einem heute nur noch schwer nachzuvollziehenden Gestrüpp wissenschaftlicher und ideologischer Kontroversen (vgl. Hassenstein 1974, Liegle 1974 und Pettinger 1974). Klarheit über die Qualität und die Auswirkungen der Tagespflege sollte sodann ein mit Mitteln der Bundesregierung gefördertes und vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführtes Modellprojekt „Tagesmütter“ erbringen (Permien 1998). In diesem Modellprojekt wurden besonders günstige Bedingungen für die Tagespflege sichergestellt. U.a. durften Zahl und altersmäßige Zusammensetzung der betreuten Kinder (einschließlich der eigenen der Tagesmutter) vorgegebene Richtwerte nicht überschreiten, die Tagesmütter erhielten eine vorbereitende und praxisbegleitende Ausbildung, ihnen stand ein pädagogischer Berater zur Verfügung, Regelungen für Vertretung waren gegeben und es wurde eine gewisse soziale Absicherung der Tagesmütter angestrebt, ebenso wurde Wert auf eine Abstimmung zwischen Tagesmutter und Mutter gelegt. Die auf die Kinder bezogenen Ergebnisse erbrachten, dass bei den fremdbetreuten Kindern im Vergleich zu familienbetreuten die Mutter-Kind-Beziehung nicht konflikthafter war. In Spielsituationen zeigten sich die fremdbetreuten Kinder häufiger als selbstständig und motiviert, in Entwicklungstests gab es praktisch keine Unterschiede zwischen beiden Gruppen (BMJFG 1980). Allerdings ist der Erkenntnisgewinn aus dieser Untersuchung für die dann folgende Normal-Praxis der Tagespflege in Deutschland gering; denn die im Modellprojekt gegebenen günstigen Bedingungen der Tagespflege wurden in den Folgejahren nirgends realisiert.

Seit dem Modellversuch hat sich das Tagespflegewesen in (West-)Deutschland deutlich ausgeweitet. In den letzten Jahren ist auch in den neuen Bundesländern eine (weitgehend finanziell motivierte) Tendenz zur Etablierung von Tagespflege auf Kosten institutioneller Betreuung zu verzeichnen. Verlässliche Zahlen über die Anzahl der Tagespflegeverhältnisse in Deutschland existieren nicht. Nach Schätzungen dürften etwa 3-4 % der unter drei Jahre alten Kinder durch eine Tagesmutter betreut werden, wobei von hohen regionalen Schwankungen auszugehen ist. Ungewissheit besteht auch über die Dauer und Stabilität von Tagespflegeverhältnissen. Eine Untersuchung von Laewen u.a. (1991) erbrachte, dass in mehr als 40 % der erfassten 4500 Berliner Tagespflegeverhältnisse das Pflegeverhältnis höchstens sechs Monate Bestand hatte.

Pädagogische Qualität

Für die Verbreitung und qualitative Entwicklung der Tagespflege zu einer zunehmend anerkannten Betreuungsform kommt dem 1979 gegründeten „tagesmütter Bundesverband“ mit seinen mehr als 80 Mitgliedsorganisationen in ganz Deutschland und einer eigenen Zeitschrift für Tagesmütter und –väter eine große Bedeutung zu (Trimyin/Bauer 1998). Andererseits muss festgestellt werden, dass über die pädagogische Qualität der Tagespflegearrangements in Deutschland und über ihre Auswirkungen bei Kindern nichts bekannt ist. Eine von Textor (1998) vorgelegte Zusammenstellung von über 20 Untersuchungen zur Tagespflege enthält außer dem o.a. Modellprojekt keine weitere deutsche Untersuchung. Auf dem Hintergrund der in den USA, Kanada, Australien, Schweden und Israel durchgeführten Studien lässt sich u.a. schließen, dass Eltern die Qualität der Tagespflege ihres Kindes oft überschätzen. Elterliche Zufriedenheit ist in der Tagespflege (wie auch bei der institutionellen Betreuung) nur sehr eingeschränkt als Indikator für pädagogische Qualität tauglich. Ergebnisse auf der Grundlage objektiver Methoden zeigen, dass die Qualität von Pflegestelle zu Pflegestelle stark variiert, dass in einem erheblichen Anteil der Tagespflegestellen nur eine unzureichende Qualität vorliegt und dass eine qualitativ gute Tagespflege sich positiv auf das Spiel- und Interaktionsverhalten sowie die sprachliche und kognitive Entwicklung des Kindes auswirkt. Eine qualitativ gute Tagespflege ist danach u.a. eher gegeben, wenn die Pflegeperson auf ihre Tätigkeit gezielt vorbereitet wird, hierin eine auf Dauer angelegte und in einem professionellen Selbstverständnis durchgeführte Tätigkeit sieht, einer entsprechenden Vereinigung von Tagespflegepersonen angeschlossen ist, eine kindbezogene Umwelt bereitstellt, und mehrere, aber eher altershomogene Kinder betreut (Textor 1998).

Eine kürzlich unter der Leitung des Autors durchgeführte Qualitätsuntersuchung an einer breit streuenden Stichprobe von 127 Tagespflegestellen bestätigt verschiedene der genannten Befunde auch für die deutsche Situation. Gemessen mit der Tagespflege-Skala (TAS), der deutschen Adaption der international anerkannten und vielfach eingesetzten Family Day Care Environment Rating Scale (FDCERS) weist die Mehrheit der Tagespflegestellen mit Punktwerten zwischen 3 und unter 5 eine nur mittelmäßige Qualität auf (65,4 %). Lediglich bei 16,9 % ist mit TAS-Werten von 5 und darüber eine gute Qualität gegeben. 15,4 % der untersuchten Tagespflegestellen lassen eine nach Fachkriterien nur als unzureichend (<3) zu bezeichnende Qualität erkennen (vgl. Abbildung).

Die pädagogische Qualität steht nach dieser Untersuchung in einem statistisch signifikanten Zusammenhang mit einer Reihe von Rahmenbedingungen. Die pädagogische Qualität ist höher, wenn die Tagesmutter einen höheren Bildungsabschluss hat (ein Befund, der auch für Familienmütter vielfach belegt ist), wenn sie einen pädagogischen Berufsabschluss aufweist und wenn sie sich auf die Tagespflege intensiv vorbereitet hat. Weiterhin fällt die pädagogische Qualität in solchen Tagespflegestellen statistisch signifikant höher aus, die schon eine längere Betriebsdauer aufweisen, bei denen die räumlichen Bedingungen günstiger sind und bei denen es eine schriftliche Konzeption für die pädagogische Arbeit gibt.

Bedingungen für eine gute Tagespflegepraxis

Das wissenschaftlich gesicherte Wissen über die pädagogische Qualität der Tagespflege, über die Bedingungen für Qualität wie auch über die Auswerkungen pädagogischer Qualität auf die Entwicklung von Kindern ist begrenzt. Dies gilt insbesondere für Deutschland, wo sich zwar ein lebhaftes und innovationsfreudiges Praxisfeld entwickelt hat, Forschung im engeren Sinne jedoch kaum stattfindet. Hier ist ein großer Bedarf gegeben. Aufgrund der vorhandenen empirischen Evidenz und zahlreicher, an verschiedenen Stellen dokumentierter Praxiserfahrungen erscheinen die folgenden Aspekte für eine qualitativ gute Tagesbetreuung von zentraler Bedeutung.

Aufbau eines für Eltern und Tagespflegepersonen gut sichtbaren Beratungsnetzes zur Vorbereitung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen einschließlich entsprechender Vermittlungsdienste als Aufgabe der Jugendbehörden (vgl. § 23 KJHG).

Vorbereitung und überlegte Verortung der Tagespflegetätigkeit in der räumlichen und sozialen Struktur des Haushalts und in der mittelfristigen Lebensplanung der Tagespflegepersonen.

Fachliche Qualifizierung auf die Tagespflegetätigkeit durch Teilnahme an existierenden Vorbereitungsprogrammen und begleitenden Fortbildungen (vgl. z.B. Tagesmütter-Bundesverband 1997; Keimeleder u.a. 2001).

Erstellung einer pädagogischen Konzeption für die Tagespflegestelle unter Einschluss der Ziele und Formen der pädagogischen Arbeit, der Berücksichtigung von Sicherheit, Gesundheit und Ernährung des Kindes, der Tagesgestaltung und der Zusammenarbeit mit Eltern.

Realisierung der folgenden Qualitätsaspekte im konkreten Tagespflegebetrieb:

– Gestaltung der Eingewöhnungsphase für das Kind nach pädagogischen und entwicklungspsychologischen Erkenntnissen.

– Kindgerechte Raumgestaltung mit ausreichend Platz für Spiel und Bewegungsmöglichkeiten (Krabbeln, Laufen, Klettern); Ausstattung dem Entwicklungsstand angepasst und Zugang zum Außengelände, das grobmotorische Aktivitäten ermöglicht.

Sicherheit, Hygiene, Ernährung; Beseitigung erkennbarer Gefahrenquellen (gesicherte Steckdosen, Treppengitter, Reinigungsmittel und Medikamente außer Reichweite, Sicherung kippfälliger Möbel); Ausbildung in Erster Hilfe, Notfallnummern vorhanden; sanitäre Bedingungen, die der Ausbreitung von Keimen entgegenstehen; bedarfsgerechtes Windeln, Waschlappen, Handtuch und Zahnbürste für jedes Kind, Ersatzkleidung zum Wechseln; kindgerechte Ernährung in angenehmer Atmosphäre, altersangemessene Schlaf- und Ruhephasen, gesundheitsbewusstes Verhalten der Tagespflegeperson (z.B. nicht rauchen, Händewaschen, vorbildliches Verhalten bei Erkältungen).

Anregungen für die sprachliche und kognitive Entwicklung durch sprachliche Begleitung von Aktivitäten bei Kindern im vorsprachlichen Alter, durch vielfältige Kommunikation mit dem Kind, Geschichten erzählen, Bilderbücher gemeinsam betrachten und lesen, durch Bau- und Konstruktionsspiele (z.B. Klötze, Lego-Typ Bausteine, Puzzles, Stifte, Blätter) durch Unterstützung bei Entwicklung von Begriffen, Farben, Relationen (groß-klein, schwer-leicht, unten-oben).

– Anregungen zu den Bereichen Musik, Bewegung und Gestalten; Aktivitäten mit Stiften, Farben, Knete, Spiel mit Sand und Wasser; Reime, Kinderlieder, Tanzen, Spieluhr, Töpfe zum Schlagen, Klangstäbe, Kinderkassetten.

– Anregungen für die soziale Entwicklung; positive Atmosphäre, Ausdruck von Zuneigung, Körperkontakt, freundliches auf den Schoß nehmen, umarmen; klare Regeln und konsequentes Verhalten der Tagespflegeperson, ohne drastische Maßnahmen wie Anschreien oder gar Schlagen des Kindes; Berücksichtigung von Materialien und Gegebenheiten der Herkunftsstruktur des Kindes.

– Gute Zusammenarbeit mit Eltern durch Absprache wesentlicher Punkte wie Bringe- und Abholzeiten, Erziehungsmethoden und –schritte (z.B. Sauberkeitserziehung, Selbständigkeitserziehung), eingespielte wechselseitige Information über wichtige Vorkommnisse, regelmäßige Entwicklungsgespräche über das Kind.

Qualitätssicherung als anstehende Aufgabe

Für die zukünftige Entwicklung der Tagespflege wird es darauf ankommen, in diesem weiter expandierenden, von seiner privat-familiären Struktur her sensiblen, semiprofessionellen Feld geeignete Instrumentarien zu entwickeln, mit deren Hilfe die erforderliche Qualität festgestellt, entwickelt und gesichert werden kann. Hierzu gehört zweifellos eine Verbesserung der zumeist sehr unzureichenden Instrumentarien, mit denen Jugendämter die Eignung von Tagespflegestellen heute feststellen, sowie die Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren im laufenden Tagespflegebetrieb mit Angeboten, festgestellte Mängel und Schwachstellen gezielt anzugehen. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage fällt den Jugendbehörden eine solche Kompetenz allerdings nur für solche Tagespflegestellen zu, die öffentlich gefördert werden (§ 23 KJHG). Damit kann nur ein – wenn auch sehr wichtiger – Teil der Tagespflegeverhältnisse, nämlich die „offiziellen“ Tagespflegeverhältnisse erreicht werden. Es sollte daher überlegt werden, ob nicht ein zusätzliches, markwirtschaftlich orientiertes Instrument zur Qualitätssicherung in Gestalt eines von unabhängiger Stelle verliehenen Gütesiegels entwickelt werden sollte (vgl. Spieß & Tietze 2002), das auch dort eine wichtige Funktion haben könnte, wo Eltern und Anbieter ein Tagespflegeverhältnis frei und ohne Kenntnis von Jugendbehörden vereinbaren.

Die Bedeutung der Qualität in der Tagespflege von Kindern (wie auch in der institutionellen Betreuung) ist jedenfalls für das einzelne Kind und seine Familie wie auch unter gesellschaftlichem Gesichtspunkt viel zu wichtig, als dass es bei dem gegenwärtig unbefriedigenden Zustand bleiben könnte.

Prof. Dr. Wolfgang Tietze ist Hochschullehrer am Institut für Kleinkindpädagigik der Freie Universität Berlin

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