fK 1/11 Gerszonowicz

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Kindertagesstätte und Kindertagespflege: Konkurrenz oder Kooperation?

von Gerszonowicz

Kindertagesstätten und Kindertagespflege sind zwei nebeneinander existierende Formen der Kindertagesbetreuung. Beide haben ihre Besonderheiten, ihre Vorzüge und Nachteile. Es kann nicht pauschal davon gesprochen werden, dass die eine Form die bessere und die andere die schlechtere sei. Ausschlaggebend ist die jeweilige Betreuungsqualität. Je nach Rahmenbedingungen und abhängig vom Personal schwankt die Qualität in der Kindertagesstätte ebenso wie in der Kindertagespflege in einem Spektrum, das sich zwischen unzureichender und guter bis ausgezeichneter Qualität bewegt.

Im Interesse der Kinder sollte das Bestreben dahin gehen, die Qualität ihrer Betreuung sowohl in der Kindertagesstätte wie auch in der Kindertagespflege so hoch wie möglich zu erreichen. Dazu gehört auch festzustellen, an welchen Punkten Kritik zu üben ist und welche Veränderungen zu einer Verbesserung führen würden.

Was Kinder brauchen
Kinder brauchen Sicherheit, Verlässlichkeit und eine anregungsreiche Umwelt. Darüber ist man sich einig. Kinder müssen sich in ihrer Umwelt bewegen und diese erforschen können, sie müssen sich entfalten und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten ausprobieren und üben können, ohne Gefahr zu laufen, sich zu verletzen oder Schaden zu nehmen. Sie müssen sich in ihrer Umgebung wohl fühlen. Das heißt: Sicherheit.

Sie brauchen erwachsene Bezugspersonen, die ihnen in jeder Lebenslage zur Seite stehen. Diese müssen dafür sorgen, dass die Grundbedürfnisse der Kinder nach Nahrung, Ruhe und Schlaf erfüllt werden. Sie müssen emotionale Stabilität bieten und interessierte Begleiter der kindlichen Entwicklung sein, damit diese ihrem Streben nach Selbstständigkeit ebenso nachgehen können wie auch, dass ihrem Bedürfnis nach emotionaler Bindung Rechnung getragen wird. Sie brauchen Regelmäßigkeit und Orientierung. Ihre Bedürfnisse und ihre Äußerungen müssen ernst genommen werden und sie müssen mit Respekt behandelt werden. Das heißt: Verlässlichkeit.

Um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickeln zu können, brauchen Kinder eine Umwelt, die ihnen unterschiedlichste Möglichkeiten der Erprobung und Übung bietet. Sie müssen die Welt in ihrer Vielfalt erleben und Erfahrungen machen können, die ihren Bildungsprozess befördern. Dazu gehören Erfahrungen mit Materialien, mit kreativen Elementen wie Musik und Kunst ebenso wie Erfahrungen mit sich selbst und im Umgang mit anderen Menschen. Das heißt: eine anregungsreiche Umwelt.

Was Eltern brauchen
Für die Ermöglichung einer gesunden Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die erziehungsberechtigten Eltern verantwortlich. Sie brauchen Unterstützung bei der Erfüllung dieser umfassenden und schwierigen Aufgabe. Ein afrikanisches Sprichwort sagt, man brauche für die Erziehung eines Kindes ein ganzes Dorf.

Auf die hiesigen Verhältnisse übertragen heißt das, auch andere Erwachsene sollten sich für die Kinder verantwortlich fühlen, damit Eltern Entlastung erfahren können. Dies sind sowohl weitere Familienmitglieder und Verwandte, Freunde und Nachbarn, als auch professionelle Kinderbetreuungspersonen wie Kindertagespflegepersonen, Erzieher(innen), Babysitter, Lehrer(innen) usw. Insbesondere wenn Eltern z. B. aus beruflichen Gründen nicht anwesend sind, müssen ihre Kinder von anderen Erwachsenen betreut werden. Auch Eltern brauchen Verlässlichkeit. Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihre Kinder während ihrer Abwesenheit gut versorgt und in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sind Orte, an denen Kinder Sicherheit, Verlässlichkeit und eine anregungsreiche Umwelt finden und in denen Eltern die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, um dem Erziehungsauftrag gerecht zu werden.

Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege?
Sofern beide Formen der Kindertagesbetreuung vorhanden sind, stehen die Eltern vor der Wahl. Möchten sie ihr Kind lieber in einem institutionellen Rahmen betreut wissen, in dem professionelle Erzieher(innen) in extra für die Kinder ausgestalteten Räumen arbeiten oder wäre ihnen ein familiärer Rahmen mit wenigen Kindern in der privaten Wohnung der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters lieber?

Für sehr kleine Kinder kann die Betreuungssituation in der Kindertagespflege besonders günstig sein. Die Anzahl von maximal fünf Kindern und die Betreuung auch bei längeren oder ungewöhnlichen Betreuungszeiten durch immer dieselbe Person zeichnen die Kindertagespflege aus. Für manche Eltern kann der institutionelle Rahmen günstiger sein, weil die Privatheit der Betreuungssituation mit nur wenigen Kindern in der Wohnung der Tagesmutter für sie eventuell emotional zu nahe sein kann.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede
„Die Gegenüberstellung beider Systeme zeigt fachliche, inhaltliche und damit auch kollegiale Gemeinsamkeiten in den Leistungen für Kinder und ihre Familien. Erhebliche Unterschiede bei den Fachgruppen (Erzieherin – Tagespflegeperson) bestehen bei gesetzlichen Regelungen, rechtlichem Rahmen, Arbeitsplatzstruktur etc. Zweifellos sind hier noch viele arbeitsrechtliche und fachliche Standards für die Familientagesbetreuung erforderlich“ (Hahn 2006, S. 5).

Gemeinsamkeiten sind:
– Betreuung von Kindern von Familien, die berufstätig/alleinerziehend/in Ausbildung sind
– Vertragliche Regelungen mit den Eltern
– Aufnahme-/Eingewöhnungsphase für Kind und Familie
– Entwicklungsgespräche mit Eltern
– Eltern-Kind-Nachmittage und -Abende, Feste usw.
– Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung und Tagespflegepersonen begleiten die Entwicklung von Kindern, machen Bildungsangebote, setzen auf Bindung

Wesentliche Unterschiede sind u. a. (Hahn 2006, S. 5):
• Einrichtungen haben Träger • Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig
• Feste Öffnungszeiten • Flexible Betreuungszeiten
• Betreuung in altersgemischten Kindergruppen (durchschnittlich 15-20 Kinder, eineinhalb bis zwei Fachkolleg(inn)en) • Betreuung von ein bis fünf Kindern im privaten Haushalt durch Tagesmutter
• Geregelte Arbeitszeiten und arbeitsrechtlich verbindliche Vorgaben • Flexibel Arbeitszeiten, arbeitsrechtlich kaum verbindliche Regelungen
• Erhalten Gehalt, Bezahlung erfolgt durch Träger, überwiegend nach Tarifrecht
• Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Mitteln oder privat vereinbarte Bezahlung
• Kolleg(inn)enteam, das täglichen Fachaustausch ermöglicht; Fortbildung, Beratung und Supervision überwiegend durch Träger gewährleistet • Tagsüber überwiegend mit Kindern alleine; Fachaustausch, Fortbildung, Fachberatung und Supervision hängen ab vom örtlichen/regionalen Angebot
• Pädagogische Fachausbildung, anerkannter Beruf • Qualifizierung erfolgt vorbereitend oder begleitend in z. T. geringem Umfang, bei guten Qualifizierungsangeboten entwickelt sich ein professionelles Profil
• Gesetzlich geregelter Rahmen, Mindeststandards des Landes o. Ä., Bildungs- und Qualitätspläne • Gesetzlich unzulänglich geregelte Übernahme öffentlicher Leistung, geregelte Rahmenbedingungen und einheitliche Standards fehlen, z. T. gibt es Empfehlungen oder ein Landesgesetz

Kooperation oder Konkurrenz?
In der Praxis könnten Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege interessante Kooperationen eingehen: So wäre denkbar, dass gemeinsam in der Kindertagesstätte Feste gefeiert werden (Fasching, Laternenumzug, Sommerfest usw.). Die Kinder würden dann das Gelände und das Gebäude sowie die Erzieher(innen) kennen lernen, was ihnen den Übergang aus der Kindertagespflege erleichtern könnte. Eltern hätten auf diesem Wege ebenfalls die Gelegenheit, die Kindertagesstätte kennen zu lernen. Die Erzieher(innen) könnten im Falle von Personalengpässen (Krankheit, Urlaub) evt. auf die Unterstützung durch die Kindertagespflegepersonen zurückgreifen. Ebenso könnte die Kindertagesstätte in denselben Fällen die Kinder der Kindertagespflegeperson vertretungsweise mit aufnehmen.

Es könnten gemeinsame Aktivitäten mit den Kindern veranstaltet werden oder die Kindertagespflegeperson könnte die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte mit nutzen. Kindertagespflegepersonen könnten den Übergang in die Kindertageseinrichtung begleiten und es den Kindern erleichtern, dort gut anzukommen. Insbesondere für Kinder, die grundsätzlich eine individuellere Betreuung z. B. wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung brauchen und deshalb eher eine kleinere Gruppe in einer Kindertagespflegestelle besuchen, kann eine Kooperation mit einer Kindertagesstätte regelmäßig den Kontakt zu älteren und einer größeren Anzahl von Kindern herstellen, was als Vorbereitung auf die Schule sehr bereichernd sein kann.

Kinder, deren Eltern eine Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte benötigen oder wenn der Betrieb der Einrichtung nicht für nur wenige Kinder aufrecht erhalten werden kann, könnten entweder ganz in Kindertagespflege oder ergänzend zur Kindertageseinrichtung betreut werden.

Um dem gerecht zu werden, was Kinder und Eltern brauchen, lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie die Familien ergänzenden Betreuungssysteme und weitere Unterstützungsangebote im Stadtteil kooperieren können. Eine gelungene Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege könnte für alle Beteiligten – Kinder, Eltern, Erzieher(innen), Tagespflegepersonen – eine Bereicherung sein.

Der Beitrag ist die gekürzte und veränderte Fassung des Artikels „Wo Kinder sich wohl fühlen: Kindertagesstätte oder Kindertagespflege?“, erschienen in: Johanna Meißner und Frank Jansen (2006): Kinder fördern, Eltern entlasten – Eine gemeinsame Aufgabe von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege? Herausgegeben vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V. Die vollständige Fassung einschließlich der Literaturangaben ist über die Geschäftsstelle erhältlich.

Dr. Eveline Gerszonowicz ist Mitarbeiterin der Familien für Kinder gGmbH in Berlin und wissenschaftliche Referentin beim Bundesverband für Kindertagespflege e.V.

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