fK 3/04 Kinderrechte aktuell

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Im Mai 2002 fand in New York die zweite Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zu Kindern – der so genannte Weltkindergipfel – statt. Erstmals in der Geschichte kamen Kinder in der Vollversammlung der Vereinten Nationen zu Wort. Ihre zentrale Botschaft lautete, dass Kinder nicht nur die oft zitierte Zukunft sind, sondern dass sie hier und jetzt schon da sind und ihre Rechte einfordern. In den Verhandlungen und Diskussionen wurde deutlich, dass die zunehmende globale Vernetzung dazu führt, dass das Wohl jedes einzelnen Kindes mehr und mehr mit dem Wohl aller Kinder dieser Welt verbunden ist.

Die versammelten Vertreter von mehr als 180 Staaten verabschiedeten einen Internationalen Aktionsplan „A World Fit for Children“ (Eine kindergerechte Welt) mit konkreten Zielen und Strategien, einen Aufruf zur Mobilisierung von Ressourcen sowie eine Selbstverpflichtung zur Aufstellung nationaler Aktionspläne und zur Kontrolle der angestrebten Ziele.

Als Mitunterzeichner des Abschlussdokuments hat Deutschland sich – wie fast alle anderen Nationen – verpflichtet, möglichst bis Ende 2003 einen solchen Nationalen Aktionsplan vorzulegen, in dem „eine Reihe konkreter termingebundener und messbarer Ziele und Vorgaben auf der Grundlage dieses Aktionsplans enthalten“ sind (Internationaler Aktionsplan „A World Fit for Children“, New York 2002, Ziffer 59). Ziel ist es, „eine kindergerechte Welt zu schaffen, in der die Grundsätze der Demokratie, der Gleichberechtigung, der Nichtdiskriminierung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit sowie die Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, die Grundlage für eine nachhaltige menschliche Entwicklung bilden, die das Wohl des Kindes berücksichtigt“ (ebd., Ziffer 5).

Nationaler Aktionsplan

Für eine kindergerechte Welt

Empfehlungen zur Verbesserung der Kindergesundheit

von Jörg Maywald

Der Nationale Aktionsplan, der eine Reichweite bis 2010 haben soll, wird gegenwärtig unter Beteiligung aller Bundesressorts, der Länder, der Kommunen, nichtstaatlicher Organisationen sowie von jungen Menschen selbst entwickelt und anschließend durch die Bundesregierung beschlossen. Die Federführung liegt beim Bundesjugendministerium. Nach den Vorgaben der Bundesregierung werden als inhaltliche Schwerpunkte die folgenden sechs Themen behandelt:

  • Chancengleichheit in der Bildung
  • Aufwachsen ohne Gewalt
  • Förderung eines gesunden Lebens und Schaffung von gesunden Umweltbedingungen
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder
  • Internationale Verpflichtungen

Von Juli 2003 bis April 2004 arbeiteten Expertengruppen zu allen sechs Themenschwerpunkten Empfehlungen aus, die nun von der Bundesregierung bewertet werden. Parallel dazu haben im Rahmen eines Beteilungsprojektes Kinder und Jugendliche an verschiedenen Orten getagt, um ihre Vorstellungen eines Nationalen Aktionsplans zu formulieren. Mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans durch das Bundeskabinett ist im Herbst 2004 zu rechnen.

Die Deutsche Liga für das Kind war über ihren Präsidenten, Prof. Dr. Franz Resch, und den Geschäftsführer, Dr. Jörg Maywald, an den Empfehlungen zum Themenbereich 3 (Förderung eines gesunden Lebens und Schaffung von gesunden Umweltbedingungen) beteiligt. Die Mitglieder der entsprechenden Expertengruppe haben insgesamt zwanzig Felder identifiziert, in denen nach ihrer Auffassung in den kommenden Jahren ein vordringlicher Handlungsbedarf besteht.

(1) Reduzierung der Umweltbelastungen (Maßnahmen u.a.: Weiterentwicklung von Umwelt- und Gesundheitsindikatorensystemen unter besonderer Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen; Aufnahme eines Moduls „Kinderumwelt und Gesundheit“ in die Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula der mit Kindern beschäftigten Berufe)

(2) Krankheitsfrüherkennung und -frühbehandlung durch Neugeborenenscreening (Maßnahmen u.a.: Erweiterung und fächendeckende Einführung des Neugeborenenscreenings nach dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft)

(3) Förderung des Stillens (Maßnahmen u.a.: Vermittlung von Kenntnissen zum Stillen besonders an Mütter in besonderen Belastungssituationen; Unterstützung der WHO/UNICEF „Initiative Stillfreundliches Krankenhaus“)

(4) Hilfen für Kinder in den ersten Lebensjahren (Maßnahmen u.a.: Aufbau niederschwelliger aufsuchender Angebote der Beratung und Betreuung u.a. für Familien mit erhöhten Risiken; Einrichtung einer bundesweit einheitlichen Baby-Notruf-Nummer mit Weiterleitung zur nächstgelegenen Einrichtung für Eltern in Krisensituationen)

(5) Weitere ständige Aktualisierung der Vorsorgeuntersuchungen und Verbesserung der Inanspruchnahme (Maßnahmen u.a.: Aufbau von aufsuchenden Angeboten zur Erreichung von Risikogruppen; Einführung von Anreizsystemen zur Erhöhung der Inanspruchnahme)

(6) Verbesserung des Impfschutzes (Maßnahmen u.a.: Aufnahme des Impfstatus auf die elektronische Gesundheitskarte)

(7) Prävention von Bewegungsmangel und Übergewicht (Maßnahmen u.a.: Aufklärung über einen gesunden Lebensstil; Erarbeitung von verbindlichen Standards für Schulungsprogramme für übergewichtige Kinder und Jugendliche)

(8) Förderung der Sprachentwicklung (Maßnahmen u.a.: Durchführung von Sprachstandserfassungen und Sprachförderprogrammen in Kindergärten und Schulen; Aufklärung der Eltern über das Verhältnis von Muttersprache und Zweitsprache und Möglichkeiten der Sprachförderung)

(9) Gesundheitsförderung in Kindergärten und Schule (Maßnahmen u.a.: Durchführung von Gesundheitsförderprogrammen nach dem Setting-Ansatz)

(10) Früherkennung und Frühbehandlung psychosozialer Störungen im Kindes- und Jugendalter (Maßnahmen u.a.: Aufklärung über seelische Traumatisierungen und deren Verhinderung; Ausbau qualifizierter Diagnostik- und Therapieangebote; Förderung qualifizierter Fort- und Weiterbildungen zum Umgang mit Suizidalität; Unterstützung interdisziplinärer regionaler Netzwerke zur Krisenintervention)

(11) Alkoholprophylaxe im Jugendalter und in Schwangerschaft und Stillzeit (Maßnahmen u.a.: Optimierung jugendspezifischer Medienkampagnen; Aufklärungskampagnen im Rahmen der Schwangerenbetreuung und Geburtsnachsorge)

(12) Prävention des Passivrauchens und Rauchens (Maßnahmen u.a.: Abbau frei zugänglicher Zigarettenautomaten; Verbesserung des Nichtraucherschutzes an öffentlichen Orten)

(13) Kindgerechte Versorgung im Krankenhaus (Maßnahmen u.a.: Schaffung ausreichender Kapazitäten für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern; Einführung einer Begründungspflicht im Einzelfall bei Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen auf einer Erwachsenenstation; Möglichkeit der Mitaufnahme eines Elternteils (Rooming-in) auch ohne medizinische Indikation; Einführung eines Beschwerdesystems auf Kinder- und Jugendstationen)

(14) Reduzierung der Unfälle im Kindes- und Jugendalter (Maßnahmen u.a.: Vereinbarungen mit der Industrie über technische Unfallschutzmaßnahmen und Prüfplaketten; Ausbau eines sicheren Radwegenetzes; flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Wohngebieten)

(15) Verbesserungen in der Arzneimittelforschung und bei den Arzneimittelprüfungen (Maßnahmen u.a.: Rechtliche Verankerung einer speziellen Prüfung der Anwendung im Kindesalter bei der Neuzulassung von Arzneimitteln)

(16) Integration von Kindern mit Behinderungen (Maßnahmen u.a.: Anpassung aller Gesetze und Ausführungsbestimmungen in Hinblick auf die Integration von Kindern mit Behinderungen)

(17) Vermittlung interkultureller Kompetenzen in den Aus-, Fort- und Weiterbildungen (Maßnahmen u.a.: Anpassung der Vorschriften für die Fort- und Weiterbildung; Verstärkte Einstellung von Personal mit Migrationserfahrungen)

(18) Vernetzung der Bereiche Gesundheit, Stadtentwicklung, Umwelt, Bildung, Jugendhilfe (Maßnahmen u.a.: Einrichtung von runden Tischen zur Kinder- und Jugendgesundheit; Unterstützung von Elternselbsthilfegruppen)

(19) Verbesserung der Datenlage (Maßnahmen u.a.: Verstetigung der Untersuchungen im Rahmen des Kinder- und Jugendgesundheits-Surveys)

(20) Einrichtung eines Monitoring-Systems Kindergesundheit (Maßnahmen u.a.: Einrichtung eines angemessenen Gesundheits- und Umweltmonitoringsystems für Kinder und Jugendliche)

Hinweis: Im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind „Die neuen Kinderkrankheiten – Gesundheitsrisiken der jungen Generation“ am 29./30.10.2004 in Heidelberg werden u.a. die Konsequenzen diskutiert, die aus dem Nationalen Aktionsplan für den Bereich der Kindergesundheit zu ziehen sind.

Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Literatur
Nationaler Aktionsplan „Für eine kindergerechte Welt“, Themenbereich 3 (Förderung eines gesunden Lebens und Schaffung von gesunden Umweltbedingungen): Empfehlungen der Expertengruppe an die Bundesregierung, Berlin 2004 (unveröffentliches Manuskript)
Vereinte Nationen (A/S-27/19/Rev.1): Eine kindergerechte Welt, New York, 2002

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