fK 3/05 Umgang Kind

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung

Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben die Deutsche Liga für das Kind, der Deutsche Kinderschutzbund und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter im April 2005 einen „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ herausgegeben.

Der Wegweiser mit dem Untertitel „Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können“ richtet sich an Mütter und Väter, die nach Trennung und Scheidung der Lebensgemeinschaft den Umgang mit dem Kind zu regeln haben – unabhängig davon, in welcher Lebensform sie leben. Auch Großeltern und andere Bezugspersonen des Kindes sowie Fachleute erhalten mit dem Wegweiser zahlreiche Informationen. Nachfolgend dokumentieren wir Ausschnitte der Broschüre.

Autor(inn)en des Wegweisers sind Henning Dimpker, Marion von zur Gathen und Dr. Jörg Maywald. Das Autorenteam wurde von einem juristischen Beirat begleitet, bestehend aus Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Ingeborg Rakete-Dombek und Edith Schwab. Die journalistische Bearbeitung erfolgte durch Inge Michels.

Exemplare des Wegweisers, der auch eine Mustervereinbarung zum casinos Umgang sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten rechtlichen Regelungen enthält, sind über die Broschürenstelle der Bundesregierung, (Tel.: 01888-80 80 800, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de erhältlich oder (in kleineren Mengen gegen Übernahme der Versandkosten) bei der Deutschen Liga für das Kind, Chausseestr. 17, 10115 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, E-Mail: post@liga-kind.de .

Der Umgang aus Sicht des Kindes

Kinder haben die Trennung und Scheidung ihrer Eltern meistens nicht gewollt. Aber sie sind davon betroffen. Sie brauchen ihre Eltern und wollen weiterhin von ihnen geliebt und versorgt werden. Die mit der Trennung verbundenen Veränderungen im Alltag können verunsichern. Und gerade jetzt, wo das Kind auf Nähe und Zuwendung besonders angewiesen ist, beschäftigen sich die Erwachsenen häufig mit sich selbst. Das macht die Situation für das Kind nicht leicht.

Eltern sollten daher erkennen, was bei der Gestaltung des Umgangs aus Sicht des Kindes wichtig ist. Natürlich ist jedes Kind verschieden. Das persönliche Gespräch mit dem Kind und das genaue Wahrnehmen seiner Wünsche und Bedürfnisse wie z.B. seiner sportlichen oder kulturellen Aktivitäten kann durch allgemeine Hinweise nicht ersetzt werden. Aber es ist nützlich zu wissen, welche Erfahrungen und Erkenntnisse mit Kindern in Umgangssituationen hilfreich sind. Das gibt Orientierung und erleichtert es, die eigenen Beobachtungen einzuordnen.

Was Kinder brauchen: sieben Grundbedürfnisse

Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder mehr als nur Nahrung und ein Dach über dem Kopf. Der Wunsch nach Nähe zu vertrauten Personen und das Bedürfnis nach Sicherheit und Schutz gehören ebenso dazu wie der Drang, Neues zu erleben und die Welt zu erkunden.

Der amerikanische Kinderarzt T. Berry Brazelton und der Kinderpsychiater Stanley Greenspan unterscheiden sieben Grundbedürfnisse, deren Befriedigung Voraussetzung für eine glückliche Entwicklung der Kinder ist. Dazu zählen sie:

(1) Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen

Damit Kinder Vertrauen und Mitgefühl entwickeln können, benötigen sie eine einfühlsame und fürsorgliche Betreuung. Jedes Kind braucht mindestens eine erwachsene Person – besser zwei oder drei –, zu der es gehört und die das Kind so annimmt, wie es ist. Für Eltern ist ihr Kind etwas ganz Besonderes. Ihre liebevolle Zuwendung fördert Warmherzigkeit und Wohlbehagen. Sichere und einfühlsame Beziehungen ermöglichen dem Kind, seine eigenen Gefühle in Worte zu fassen, über seine Wünsche nachzudenken und eigenständige Beziehungen zu Gleichaltrigen und zu Erwachsenen aufzunehmen. Der Austausch von Gefühlen bildet nicht nur die Grundlage für die meisten intellektuellen Fähigkeiten des Kindes, sondern auch für Kreativität und die Fähigkeit zu abstraktem Denken. Auch das moralische Gefühl für das, was richtig und was falsch ist, bildet sich vor dem Hintergrund früher emotionaler Erfahrungen heraus.

(2) Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit

Von Geburt an brauchen Kinder eine gesunde Ernährung und angemessene Gesundheitsfürsorge. Dazu gehören ausreichend Ruhe aber auch Bewegung, medizinische Vorsorge (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Zahnpflege) und die fachgerechte Behandlung auftretender Krankheiten. Gewalt als Erziehungsmittel in jeder Form ist tabu. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere ent-würdigende Behandlungen gerade durch die Personen, die dem Kind nahe stehen, sind mit nachhaltigen Schäden für den Körper und für die Seele des Kindes verbunden. Besonders in den ersten Lebensjahren wirken sich Störungen liebevoller Beziehungen und Störungen der körperlichen Unversehrtheit negativ aus.

(3) Das Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen

Jedes Kind ist einzigartig und will mit seinen Eigenarten akzeptiert und wertgeschätzt werden. Kinder kommen nicht nur mit unterschiedlichem Aussehen und anderen körperlichen Unterschieden zur Welt. Auch angeborene Temperamentseigenschaften unterscheiden sich stark, sogar bei Kindern aus derselben Familie. Manche Kinder sind stärker zu beeindrucken als andere, regen sich schneller auf, sind hoch aktiv und finden schlechter wieder zur Ruhe zurück. Andere dagegen sind nur schwer zu bewegen, reagieren gelassen und ziehen sich eher in sich zurück.

Kinder wollen in ihren individuellen Gefühlen bestätigt werden. Sie wollen, dass ihre Talente und Fertigkeiten gefördert und nicht für zu hochgesteckte Entwicklungsziele missbraucht werden. Aber auch wenn Talente und Begabungen nicht erkannt werden, kann dies beim Kind zu Entwicklungsbeeinträchtigungen führen. Je besser es gelingt, den Kindern diejenigen Erfahrungen zu vermitteln, die ihren besonderen Eigenschaften entgegenkommen, desto größer ist die Chance, dass sie zu körperlich, seelisch und geistig gesunden Menschen heranwachsen.

(4) Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen

Mit wachsendem Alter müssen Kinder eine Reihe von Entwicklungsstufen bewältigen. Auf jeder dieser Stufen erwerben sie Grundbausteine der Intelligenz, Moral, seelischen Gesundheit und geistigen Leistungsfähigkeit. In einer bestimmten Phase lernen sie zum Beispiel, anteilnehmende und einfühlsame Beziehungen zu anderen Menschen zu knüpfen, während sie sich in einem anderen Stadium darin üben, soziale Hinweise zu verstehen, und in einem dritten Stadium zum kreativen und logischen Denken vordringen.

Auf jeder Stufe der Entwicklung sind altersgerechte Erfahrungen notwendig. Kinder meistern diese Entwicklungsaufgaben in sehr unterschiedlichem Tempo.Der Versuch, das Kind anzutreiben, kann die Entwicklung insgesamt hemmen. Wenn Kinder zu früh in erwachsene Verantwortlichkeiten gedrängt werden, können sie nachhaltigen Schaden nehmen. Deshalb sollen Kinder nicht zur verantwortlichen Erziehung von Geschwistern missbraucht oder zur Versorgung von Erwachsenen herangezogen werden.

Auch übermäßige Behütung und Verwöhnung kann Kindern Schaden zufügen.Stolpersteine müssen von ihnen in beschützten Rahmenbedingungen selbständig überwunden werden. Wenn wohlmeinende Erwachsene diese immer wieder aus dem Weg räumen, unterschätzen sie die Fähigkeit der Kinder, sie selbst überwinden zu können. Dies führt zu Demütigung und Selbstunterschätzung beim Kind.

(5) Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen

Damit Kinder Freiräume erobern und sich gefahrlos entwickeln können, brauchen sie sinnvolle Begrenzungen und Regeln. Wohlwollende erzieherische Grenzsetzung fordert die Kinder auf liebevolle Weise und fördert beim Kind die Entwicklung innerer Strukturen. Grenzen müssen auf Zuwendung und Fürsorge, nicht auf Angst und Strafe aufbauen. Denn mit dem Wunsch des Kindes, den Menschen, die es liebt, Freude zu bereiten, gelingt ihm Schritt für Schritt die Verinnerlichung von Grenzen, die es als notwendig zu akzeptieren lernt.

Schläge und andere Formen von Gewalt oder Erniedrigung sind als Formen der Grenzsetzung nicht akzeptabel und gesetzlich verboten. Kinder zu erziehen bedeutet nicht, sie für ihr Fehlverhalten zu bestrafen, sondern ihnen die Anerkennung von Regeln und Grenzen zu erleichtern.

Kinder leiden auch, wenn die Grenzsetzung unzureichend ist. Bei dem Kind entstehen dadurch unrealistische Erwartungen, die schließlich über das Scheitern an der Wirklichkeit zu Frustration, Enttäuschung und Selbstabwertung führen. Die liebevolle Grenzsetzung bietet nach außen hin Schutz und Geborgenheit, weil das Kind Halt und Sicherung erlebt.

Die Grenze bietet auch Hindernis und Widerstand und kann zur Herausforderung werden. Mit liebevollen Bezugspersonen wird um die Grenzen gerungen, Argumentieren und Durchsetzen werden geübt. Schritt für Schritt gelingt es dem Kind, sich gegenüber den Eltern Spielräume und Grenzverschiebungen zu erarbeiten. Der durch Grenzen abgesteckte Erfahrungsraum wird überblickbar, bietet Anregung und lässt der Neugier gefahrlos freien Lauf.

(6) Das Bedürfnis nach stabilen und unterstützenden Gemeinschaften

Mit zunehmendem Alter gewinnt die Gruppe der Gleichaltrigen immer mehr die dominierende Bedeutung für Persönlichkeitsentwicklung und Selbstwert der Kinder und Jugendlichen. Die Entwicklung von Freundschaften ist eine wichtige Basis für das soziale Lernen. Soziale Kontakte, Einladungen zu anderen Kindern, Übernachtungen außerhalb des Elternhauses stellen wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung sozialer Fertigkeiten dar. Kinder und Jugendlichen lernen, sich selbst besser einzuschätzen und zu behaupten, Kompromisse einzugehen, auf andere Rücksicht zu nehmen und Freundschaft und Partnerschaft zu leben. Dies alles trägt zur Entwicklung sozialer Verantwortlichkeit bei, die wiederum die Voraussetzung für eigene spätere Elternschaft darstellt.

(7) Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit

Das siebte Grundbedürfnis von Kindern betrifft die Zukunftssicherung. Immer mehr hängt das Wohl jedes einzelnen Kindes mit dem Wohl aller Kinder dieser Welt zusammen. Die Erwachsenen gestalten die Rahmenbedingungen für die nächste Generation. Weltweite Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft tragen hier eine bisher nicht eingelöste Verantwortung. Ob Kinder und Jugendliche diese Welt als beeinflussbares Ordnungsgefüge oder unheimliches Chaos erleben, wird an der Entwicklung ihrer Persönlichkeiten liegen, hängt von ihrer Persönlichkeit ab, welche die Eltern und alle anderen Erwachsenen mit gestaltet haben. mit ihren eigenen Persönlichkeiten mitzugestalten geholfen haben.

Wie Eltern die Bedürfnisse ihres Kindes erkennen

Eltern und andere Bezugspersonen können das Befinden und die Bedürfnisse des Kindes erkennen, wenn sie aufmerksam und feinfühlig sind. Feinfühlig zu sein heißt, die Signale des Kindes wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und darauf angemessen zu reagieren. Dazu gehört, Kinder ernst zu nehmen und ihnen zuzuhören. Auch das, was Kinder durch ihr Verhalten, über Mimik und Gestik mitteilen oder durch ihr körperliches Befinden ausdrücken, sind für das Verstehen wichtig. Dies gilt besonders für kleine Kinder, die noch nicht sprechen können. Aufgrund ihrer intuitiven elterlichen Fähigkeiten erkennen die Eltern in den meisten Fällen recht gut, wie es ihrem Kind geht und was es braucht.

Kinder fühlen sich bei einer Bezugsperson wohl, wenn Vertrautheit besteht, wenn die Person verfügbar und verlässlich ist und sie angemessen auf die individuellen Eigenheiten des Kindes eingeht. Vertrautheit entsteht durch Zusammensein. Das heißt, Kind und Bezugsperson haben in den Bereichen, in denen die Betreuung stattfindet, gemeinsame Erfahrungen gemacht. Verfügbar zu sein bedeutet, für das Kind da zu sein, wenn es ein Bedürfnis hat. Eine Bezugsperson ist verlässlich, wenn sie mit dem Kind möglichst konstant umgeht und sich das Kind darauf verlassen kann.

Manchmal sind sich Eltern unsicher, wie sie die Signale ihres Kindes verstehen sollen. So kann etwa ein Kind, das nach einem Wochenende bei dem umgangsberechtigten Elternteil aufgewühlt ist, dadurch seine „normale“ Trauer über die Trennung der Eltern zeigen. Sein Verhalten kann aber auch das Signal für einen Konflikt sein, mit dem das Kind allein nicht zurecht kommt. In solchen Fällen sollten die Eltern das Gespräch miteinander suchen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Warum Bindungen so wichtig sind

Kinder kommen mit einer angeborenen Bereitschaft zur Welt, sich bedingungslos an Personen zu binden, die ihnen vertraut werden. Sie sind von Natur aus soziale Wesen. Bereits im Alter von wenigen Wochen sind Babys in der Lage, zwischen Stimme und Gesicht der Mutter, des Vaters und einer fremden Person zu unterscheiden und jeweils unterschiedlich zu reagieren. Eine positive Entwicklung hängt davon ab, ob die Sicherheits- oder Bindungsbedürfnisse des Kindes, aber auch sein Bestreben nach Erkundung und Selbständigkeit gleichermaßen und ausgewogen befriedigt werden.

Das Bindungs- und das Erkundungsbedürfnis des Kindes ergänzen sich gegenseitig. In sicheren und vertrauten Situationen wollen Kinder Neues erkunden und reagieren auf ihre Umwelt vor allem mit Interesse und Neugier. Dieses Interesse wird von dem schon für Neugeborene befriedigenden Gefühl aufrecht erhalten, Verhalten oder Ereignisse verursachen und beeinflussen zu können und dadurch selbst wirksam und erfolgreich zu sein.

Demgegenüber zeigen Kinder in Situationen von Verunsicherung oder Angst, wie zum Beispiel in einer fremden Umgebung oder bei Abwesenheit von Bezugspersonen, so genanntes Bindungsverhalten. Sie suchen die Nähe und den Kontakt zu einer vertrauten Person, die ihnen als sichere Basis dient: sie weinen, strecken die Arme nach ihr aus, folgen ihr, schmiegen sich an oder klammern sich an sie. Einmal gefestigte Bindungsbeziehungen weisen eine große Stabilität auf und bleiben auch im späteren Leben und bei getrennt lebenden Personen wirksam.

Alle Kinder entwickeln im Verlauf des ersten Lebensjahres gewöhnlich eine oder mehrere Bindungsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, in der Regel Mutter und Vater. Im zweiten und dritten Lebensjahr reagieren Kinder besonders empfindlich auf Trennungen. In dieser Zeit werden die wichtigen ersten Bindungen stabilisiert. Dabei hängt die Stärke einer Bindung nicht von der Qualität der Beziehung ab. Auch Kinder, die wenig geliebt oder sogar abgelehnt werden, bauen eine Bindung zu Personen auf, zu denen sie gehören.

Die Qualität einer Bindung entwickelt sich in Abhängigkeit vom Verhalten der Erwachsenen. Werden die Bedürfnisse des Säuglings von den Bindungspersonen in feinfühliger Weise beantwortet, entwickelt sich in der Regel eine sichere Bindungsbeziehung. Sicher gebundene Kinder lernen, dass sie verlässlich beruhigt und getröstet werden, sobald sie Unruhe oder Kummer signalisieren. Sie erleben die Bindungsperson als sichere Basis, von der aus sie interessiert die Umgebung erkunden und auf die sie sich in alltäglichen Notsituationen stützen können.

Kinder, die ihre Bindungsperson als zurückweisend, ignorierend oder sogar feindselig erleben, entwickeln gewöhnlich eine unsichere Bindung. In Belastungssituationen neigen sie dazu, wenig von ihren Bindungsbedürfnissen zu äußern und die Bindungsperson eher zu meiden. Auf diese Weise passen sie sich so gut es geht den Anforderungen der Bindungsperson an, die von dem Kind rasche Selbständigkeit und das Vermeiden negativer Gefühle wie Angst und Ärger erwartet.

Wenn Bindungspersonen sich in Belastungssituationen in einer für das Kind wechselhaften und wenig nachvollziehbaren Weise verhalten, entwickeln die Kinder eine ambivalente oder kontrollierende Bindung. Das Verhalten der Bindungsperson signalisiert gleichermaßen Zuwendung, aber auch Hilflosigkeit und Ärger. Das Kind versucht, mit verstärkten und übertriebenen Gefühlsäußerungen die Aufmerksamkeit der Bindungsperson zu erregen. Gleichzeitig wird es von diesen Bemühungen stark in Anspruch genommen und wirkt dadurch emotional abhängig.

Eine kindliche Bindung kann nur durch konkrete Erfahrungen mit Erwachsenen entstehen. Nicht die biologische Herkunft schafft Bindung, sondern die Vertrautheit, die durch Fürsorge, Nähe und Zuwendung entsteht. Die Anzahl der Personen, an die sich ein Kind binden kann, ist aufgrund seines begrenzten Anpassungsvermögens beschränkt. Bereits ein Säugling vermag sich aber an mehrere Personen zu binden. Für ein Kind ist es vorteilhaft, wenn es von mehreren Bezugspersonen verlässlich betreut wird. Es müssen nur immer dieselben sein und das Kind muss mit ihnen vertraut werden können. Durch mehrere Bezugspersonen wird das Kind beziehungsfähiger, es lernt von verschiedenen Vorbildern und hat mehr Erfahrungsmöglichkeiten.

Brauchen Kinder beide Eltern?

Für das Kind sind beide Eltern von großer Bedeutung. Beide haben zusammen dem Kind zum Leben verholfen und verkörpern seine Herkunft und Abstammung. In den meisten Fällen tragen sie gemeinsam für das Kind Verantwortung. Durch das Zusammensein im Alltag hat das Kind zu ihnen eine Bindung aufgebaut. Diese Bindung ist häufig hinsichtlich Intensität und manchmal auch in punkto Qualität bei dem einen Elternteil anders als bei dem anderen.

Das Ausbleiben gemeinsamer Erfahrungen entfremdet Kind und Eltern. Wie schmerzhaft für ein Kind die Trennung von einem Elternteil ist, der nicht mehr mit ihm zusammen lebt, hängt davon ab, wie stark dieser sich an das Kind gebunden hat, das heißt, wie sehr er sich vor der Trennung emotional und zeitlich auf das Kind eingelassen hat.

Wenn ein Elternteil teilweise oder ganz ausfällt, sind Kinder meistens in der Lage, neue Bindungen zu anderen Personen aufzunehmen. Dies kann zum Beispiel der neue Partner oder die Partnerin eines Elternteils sein. Manchmal verändert sich infolge der Scheidung die sorgerechtliche Situation. In diesen Fällen verteilen sich die verschiedenen Aspekte von Elternschaft auf unterschiedliche Personen. Während die biologische Elternschaft ein Leben lang mit den beiden leiblichen Eltern verbunden bleibt, kann die rechtliche und soziale Elternschaft von einer Person auf eine andere übergehen, wie es zum Beispiel in Stieffamilien oder bei Adoptionen der Fall ist. Dabei sollten Kinder nicht gedrängt oder gar gezwungen werden, zu einem neu hinzugetretenen Elternteil „Mama“ oder „Papa“ zu sagen. Der Aufbau einer neuen Bindung muss wachsen können. Und er braucht Zeit.

Es ist für das Kind wichtig, dass es über die unterschiedlichen Rollen seiner Bezugspersonen nicht im Unklaren gelassen wird. Wenn das Kind weiß, wer seine beiden leiblichen Eltern sind, wer das Sorgerecht wahrnimmt und damit für grundlegende Entscheidungen zuständig ist und welche Personen im Alltag Verantwortung für das Kind übernehmen, kann es sich besser orientieren. Es erfährt, dass die unterschiedlichen Aufgaben von Elternschaft sich gegenseitig ergänzen.

Neben einer deutlichen Beschreibung und Abgrenzung der verschiedenen elterlichen Rollen ist die gegenseitige Wertschätzung von großer Bedeutung. Auch wenn einzelne Elternpersonen nicht (mehr) sämtliche elterlichen Rollen und Aufgaben wahrnehmen können, bleiben sie für das Bild des Kindes von sich selbst und damit für seine Identität wichtig.

Kinderrechte: Worauf Kinder einen Anspruch haben

In den letzten Jahrzehnten hat in Deutschland in punkto Kinderrechte ein Wandel stattgefunden. Kinder werden auch rechtlich nicht mehr als Objekte der Erwachsenen, sondern als Subjekte und damit als Träger eigener Rechte betrachtet.

In einem wegweisenden Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 1968 ausdrücklich fest, dass das Kind „ein Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit (…) ist“.

Im Zusammenhang mit der umfassenden Sorgerechtsreform von 1980 wurde der Übergang von der elterlichen „Gewalt“ zur elterlichen „Sorge“ vollzogen. Außerdem wurde der Paragraph 1626 Absatz 2 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt, der erstmals die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ihrer Eltern rechtsverbindlich festlegt. Seitdem heißt es dort: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an“.

Die Kindschaftsrechtsreform von 1998 brachte neben der weit gehenden Gleichstellung ehelicher und nicht-ehelicher Kinder weitere Fortschritte: Seitdem hat das Kind das Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 Absatz 1 BGB) und die Möglichkeit,in besonders konfliktträchtigen gerichtlichen Verfahreneinen eigenen Verfahrenspfleger (Anwalt des Kindes)an die Seite gestellt zu bekommen § 50 des Gesetzes über die Freiwillige Gerichtsbarkeit – FGG). Nach § 50b FGG hört das Gericht das Kind im Umgangsverfahren selbst an.

Ein weiteres Glied in der Kette bedeutender Kinderrechte in Deutschland ist das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung vom November 2000. Seitdem haben Kinder auch im Verhältnis zu den eigenen Eltern ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Die nun geltende Neufassung von § 1631 Absatz 2 BGB lautet: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig.“

Das 1991 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, Sozialgesetzbuch VIII) benennt Kinder und Jugendliche ausdrücklich als Träger eigener Rechte. Nach § 8 KJHG haben sie das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden und dort auch ohne Kenntnis ihrer Eltern beraten zu werden. Gemäß § 36 KJHG sind Kinder und Jugendliche an der Planung von Erziehungshilfen(z.B. einer Erziehungsberatung)zu beteiligen.

Auch in europäischen und internationalen Übereinkommen haben die Kinderrechte einen festen Platz. Gemäß Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU-Grundrechtecharta) haben Kinder Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Beteiligung an den sie betreffenden Angelegenheiten. In Artikel 24 Absatz 3 heißt es: „Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.“

In der auch von Deutschland verabschiedeten Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) sind rechtliche Mindeststandards festgelegt, die weltweit die Entwicklung und das Wohl von Kindern und Jugendlichen sichern und schützen sollen.

In Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen geregelt. Im Absatz 3 heißt es: „Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“

Kindeswohl: Was ist das eigentlich?

Was wann dem Wohl des Kindes am besten entspricht, darüber gehen die Meinungen oft auseinander. Wenn es um Entscheidungen geht, die das Wohl von Kindern betreffen, muss häufig zwischen mehreren Alternativen gewählt werden. Hier sind nicht selten schwierige Abwägungen notwendig mit dem Ziel, diejenige Alternative zu wählen, die das Kind möglichst wenig beeinträchtigt.

Ein Kind entwickelt sich dann am besten, wenn seine grundlegenden körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Bedürfnisse ausreichend befriedigt und seine Rechte geachtet werden. Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln achtet die Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern und wählt bei mehreren Möglichkeiten diejenige Alternative, die dem Kind am wenigsten schadet.

Ziele des Umgangs aus Sicht des Kindes

Aus Sicht des Kindes ist es am besten, wenn sich durch die Umgangsregelung im Alltag so wenig wie möglich verändert. Dies gilt besonders für kleine Kinder. Die Rituale bei Tisch oder beim Zubettgehen, die Spielsachen, der Kontakt zu Freunden, Tagesmutter, Kindertageseinrichtung oder Schule, Sportverein oder Musikunterricht, die Besuche bei den Großeltern oder anderen für das Kind bedeutsamen Personen – je mehr Kontinuität dem Kind erhalten bleibt, desto weniger eingreifend wird es die Trennung der Eltern und die Umgangsregelung für sich erleben.

Die Art der Betreuung durch Mutter und Vater sollte verlässlich und so weit wie möglich auf die altersentsprechenden Bedürfnisse und Aktivitäten (Kindergarten, Schule, Vereine, Freundschaften) der Kinder abgestimmt sein. Die Eltern sollten für ihre Kinder eine Lebensform finden, die sozial, zeitlich und örtlich möglichst große Stabilität gewährleistet. Ziel der Umgangsregelung sollte sein, dem Kind einen möglichst leichten Zugang zu beiden Eltern zu erhalten und zugleich das Pendeln zwischen den zwei Zuhause auf ein Minimum zu reduzieren.

Kinder können sich unterschiedlich gut an unterschiedliche Lebensbedingungen anpassen, unter anderem in Abhängigkeit von ihrem Alter. Die Qualität der Zuhause ist dann gut, wenn das Kind die meiste Zeit zufrieden und ausgeglichen ist, sich für seine Umgebung interessiert, die Leistungen, zu denen es fähig ist, erbringen kann und ein gutes Selbstwertgefühl besitzt.

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