24 Jun fK 2/10 Hüppe
„Es besteht dringender Handlungsbedarf auf allen Ebenen“
Dr. Jörg Maywald im Gespräch mit Hubert Hüppe MdB, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Maywald: Der Begriff „Inklusion“ ist vielen Menschen noch fremd. Was verstehen Sie unter Inklusion, wie unterscheidet sich dieses Konzept von Integration, und welche Vorteile ergeben sich daraus für Menschen mit Behinderungen?
Hüppe: Integration geht von einem Menschenbild aus, in dem Menschen außerhalb der Gesellschaft stehen und trotz ihres Andersseins in die Gesellschaft hereingeholt werden. Für mich bedeutet Inklusion, dass keine Gruppen mehr gebildet werden, die außerhalb der Gesellschaft stehen. Denn alle Menschen sind anders. Bei der Inklusion sind alle Menschen von Anfang an Teil einer Gesellschaft der Vielfalt. Die Förderung von Menschen findet nicht in besonderen Einrichtungen statt, sondern dort, wo die Menschen leben, lernen, arbeiten und wohnen. Inklusion bedeutet: Menschen werden mit ihren Stärken und Schwächen, ihren Eigenheiten und Vorlieben angenommen, wie sie sind. Inklusive Gesellschaft bedeutet demnach konkret, dass Menschen gemeinsam zur Kindertagesstätte und zur Schule gehen, in einem Betrieb arbeiten und als Familie oder Nachbarn zusammen wohnen und ihre Freizeit gestalten. Die Vorteile für Menschen mit Behinderungen liegen auf der Hand: Sie sind von Anfang an als Teil der Gesellschaft akzeptiert und haben mehr Chancen als in Sondersystemen.
Maywald: Ein Element inklusiver Erziehung ist das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung. Inwieweit profitieren nicht behinderte Kinder vom Zusammensein mit Kindern mit Behinderungen?
Hüppe: Dort, wo im Ausland eine inklusive Erziehung stärker als bei uns stattfindet, ist längst klar: Kinder ohne Behinderungen haben Vorteile durch gemeinsame Erziehung in Familien, Kindertagesstätten und Schulen. Sowohl soziales Lernen als auch schulische Leistungen sind eher besser als in Deutschland. Nicht behinderte Kinder lernen von Anfang an, dass Menschen mit Behinderungen zur Gesellschaft dazugehören. Sie lernen, besser aufeinander Rücksicht zu nehmen und Vielfalt nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung zu verstehen. Das sind genau die Anforderungen, die Kinder im späteren Leben, etwa im Beruf, benötigen. Inklusive Erziehung bedeutet vor allem, ein differenziertes Lernangebot zu schaffen, das heißt, zu schauen, was das einzelne Kind benötigt, welchen Stand hat es, welche Lernangebote erforderlich sind. So wird jedes Kind, unabhängig von einer Behinderung, dort abgeholt und gefördert, wo es gerade steht. Das Kind wird nicht überfordert, aber auch nicht unterfordert.
Maywald: Viele Eltern mit einem behinderten Kind haben Sorge, dass die besonderen Bedürfnisse ihres Kindes in Regeleinrichtungen nicht ausreichend berücksichtigt werden und sprechen sich daher für den Verbleib in Sondereinrichtungen aus. Was würden Sie diesen Eltern sagen
Hüppe: Ich würde diesen Eltern sagen, dass es in Regeleinrichtungen eine differenziertere Förderung geben muss, die die Fähigkeiten des einzelnen Kindes unterstützt. Beispielsweise sind Integrationshelfer, technische Unterstützung für blinde oder Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Kinder unerlässlich. Diese Rahmenbedingungen müssen in Regeleinrichtungen unverzüglich geschaffen werden. Darauf haben Kinder mit Behinderungen ein Recht. Die Kinder haben durch einen inklusiven Unterricht größere Chancen auf eine berufliche und gesellschaftliche Teilhabe im Erwachsenenalter.
Maywald: In Deutschland gibt es eine große Zahl so genannter Sonderpädagogen, die auf die unterschiedlichen Formen von Behinderung spezialisiert sind. Wenn die meisten Kinder mit Behinderungen zukünftig in Regeleinrichtungen gehen, was passiert dann mit diesen Spezialisten. Werden sie überflüssig?
Hüppe: Wir brauchen weiter die Kompetenz der Pädagogen, wenn es zum Beispiel um Lernmethoden für Menschen mit Sinnesbehinderungen geht. Es geht bei Inklusion nicht um die Abschaffung von notwendigen Kompetenzen, sondern darum, sie in Regeleinrichtungen einzusetzen.
Maywald: Bezieht sich Inklusion ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen oder sind damit auch andere Gruppen wie zum Beispiel Menschen unterschiedlicher sozialer oder kultureller Herkunft gemeint?
Hüppe: Mir macht zunächst einmal Sorge, dass ein Trend festzustellen ist, Menschen mit Migrationshintergrund als Menschen mit Lernbehinderung einzuordnen und dann auf eine Förderschule zu schicken. Dies dient nicht dem Inklusionsgedanken. Inklusion kann sehr wohl als übergeordnetes Konzept verstanden werden: Menschen werden so mitten in der Gesellschaft angenommen und gefördert, wie sie sind.
Maywald: Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 ratifiziert. In der amtlichen deutschen Übersetzung wird der englische Begriff „inclusive education system“ mit „integratives Bildungssystem“ übersetzt. Wie beurteilen Sie diesen Widerspruch?
Hüppe: Die Übersetzung des englischen Begriffs „inclusion“ mit dem deutschen Wort „Integration“ ist fehlerhaft. Darauf habe ich schon zu meiner Zeit als Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen deutlich hingewiesen. Wie bereits ausgeführt, haben die Begriffe „Integration“ und „Inklusion“ unterschiedliche Bedeutungen. Ich bedaure, dass mit der Übersetzung eine Chance vertan wurde, den inklusiven Ansatz, der für die Konvention insgesamt prägend ist, für unser Bildungssystem auch begrifflich klarzustellen. Allerdings ist die deutsche Übersetzung nicht maßgeblich. Es gilt im Zweifel die englischsprachige Originalfassung.
Maywald: Artikel 24 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert von den Vertragsstaaten, ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten. Wie weit ist Deutschland hier und welche politischen Herausforderungen ergeben sich daraus?
Hüppe: Tatsächlich verpflichtet die UN-Konvention uns in Artikel 24, eine gemeinsame Bildung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler in Deutschland flächendeckend zu ermöglichen. Derzeit werden in Deutschland aber nur etwa 15 Prozent der behinderten Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit nicht behinderten Kindern und Jugendlichen beschult. Erschreckend ist, dass an einigen Orten die Zahl der Schüler an Förderschulen sogar noch wächst. Auch sind längst nicht überall Kindertagesstätten so ausgestattet, dass gemeinsame Erziehung stattfinden kann. Das heißt, es besteht dringender Handlungsbedarf auf allen Ebenen.
Maywald: Ein Anfang 2010 veröffentlichtes Rechtsgutachten des Völkerrechtlers Prof. Riedel kommt zu dem Schluss, dass behinderte Kinder ab sofort das Recht haben, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus für die in punkto Bildung zuständigen Bundesländer?
Hüppe: Ich begrüße das Gutachten von Prof. Riedel, weil es feststellt, dass behinderte Kinder bereits jetzt ein Recht auf den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule haben, ohne dass ihnen entgegengehalten werden kann, die finanziellen, organisatorischen und personellen Mittel stünden nicht zur Verfügung. Die Bundesländer müssen die Voraussetzungen für ein inklusives Schulsystem jetzt schaffen. Kinder, die auf eine Regelbeschulung warten, müssen jetzt die Möglichkeit hierzu bekommen. Sie können nicht mehr warten, sie haben nur dieses eine Leben.
Maywald: Als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sollen Ihre Initiativen „auf die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft“ ausgerichtet sein. Welche Initiativen zur Erreichung dieses Ziels wollen Sie in den kommenden Jahren ergreifen?
Hüppe: Ich will erreichen, dass mehr Menschen mit Behinderungen von Anfang an gleichberechtigt mitten in der Gesellschaft teilhaben können. Die UN-Konvention spielt hier eine entscheidende Rolle. Zur Zeit erarbeitet die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention. Wichtig ist mir, dass Menschen mit Behinderungen hierbei entscheidend mitwirken. Im Umsetzungsprozess werde ich die im Übereinkommen vorgesehene Koordinierung mit der Zivilgesellschaft übernehmen, das heißt mit den Menschen mit Behinderungen, den Verbänden und anderen Akteuren. Die Umsetzung der Konvention kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten mitmachen, ob Kostenträger, soziale Dienstleister, Kirchen, Bund, Länder und Kommunen oder Sozialpartner. In den kommenden Jahren werde ich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen immer wieder auf gute inklusive Beispiele hinweisen, aber auch deutlich machen, wenn etwas noch nicht gut funktioniert. Der von mir mitgetragene Jakob-Muth-Preis zeichnet etwa Schulen aus, die eine gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung ermöglichen. Konkreten Handlungsbedarf sehe ich noch in etlichen Bereichen. Das heutige Dickicht der Zuständigkeiten in Deutschland führt etwa dazu, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen häufig von einer Stelle zur anderen geschickt werden, ohne die nötige Unterstützung zu bekommen. Die eigentlich zuständigen „gemeinsamen Servicestellen“ nehmen ihre Aufgaben häufig nicht so wahr, wie das Gesetz es vorsieht. Bildung ist Ländersache, so wie es im Grundgesetz geregelt ist. Ich will den Dialog mit den Ländern über die inklusive Erziehung und Bildung behinderter Kinder von Anfang an suchen. Der gleichberechtigte Zugang von Kindern mit Behinderungen zu Regelkindergärten und Regelschulen muss selbstverständlich werden. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können derzeit oft nur in Werkstätten für behinderte Menschen geleistet werden. Es muss zukünftig für Menschen mit Behinderungen häufiger möglich sein, diese Hilfen auch in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes einzusetzen. Leistungen müssen also dem Menschen folgen und nicht umgekehrt. Das Persönliche Budget wäre das geeignete Instrument, um diesen Grundsatz umzusetzen. Allerdings gibt es hier teils starke Bedenken der Kostenträger, die nach dem Motto handeln: „Für jede Lösung finden wir ein Problem.“ Die Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Behinderungen muss verbessert werden. Hier sehe ich sowohl Kombi-Löhne für Arbeitgeber als auch eine Straffung arbeitsmarktpolitischer Instrumente als denkbare Lösungen. Bereits bestehende Möglichkeiten, wie die in der letzten Wahlperiode beschlossene „Unterstützte Beschäftigung“ oder dauerhafte Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose müssen noch bekannter gemacht und von den Arbeitsagenturen tatsächlich eingesetzt werden. Außerdem muss bei der Reform der Eingliederungshilfe erreicht werden, auch im Bereich der Kindertagesstätten inklusive Aspekte zu stärken. Diese konkreten Schritte kann ich selbstverständlich nicht alleine erreichen, sondern ich bin auf die Unterstützung Vieler angewiesen.
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