19 Jun fK 4/10 Blandow
„Noch mal in die Bütt“
Großeltern als Pflegeeltern ihrer Enkel
Von Jürgen Blandow
Großeltern lieben ihre Enkel. Wenn es um sie geht und die soziale und räumliche Situation es zulässt, lassen sie sich gerne von deren Eltern, ihren Kindern und Schwiegerkindern, rufen. Sie springen ein, wenn die Mutter des Enkels einmal krank ist, ein Babysitter gebraucht wird oder es eine Lücke in der Tagesbetreuung gibt. Nicht selten sind sie Ferien-Omas und -Opas für die Enkelin oder den Enkel. Ohne Großeltern würde Familienleben häufig noch belasteter sein und freudloser für Kinder. In der Gesellschaft würde vieles schlechter funktionieren.
In nicht sehr vielen, aber doch in rund 50.000 Fällen, geht das großelterliche Engagement über Unterstützung und Mithilfe bei der Betreuung der Enkel weit hinaus. Solche Großeltern gehen, nach eigentlich längst abgeschlossener Familienphase, ‚noch mal in die Bütt‘, werden noch mal zu hauptverantwortlich Erziehenden, sorgen und kümmern sich über „Tag und Nacht“ und das oft über viele Jahre hinweg. Sie wurden zu ‚pflegenden‘ Großeltern. Im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG; SGB VIII) zu Pflegeeltern ihres Enkels.
Anders als bei der situativen und sporadischen Sorge für den Enkel geht der Großelternpflege fast immer etwas Schreckliches voraus: die Eltern des Kindes sind tödlich verunglückt; die Mutter wurde inhaftiert und der Vater kann sich nicht kümmern; die alleinerziehende Mutter ist psychisch krank und lebt in einer psychiatrischen Einrichtung; die Eltern sind strukturell mit der Erziehung ihres Kindes überfordert; Mutter und Vater trinken, sind drogenkrank; die Mutter ist erst 15 Jahre alt und selbst noch ein ‚Kind‘. In solchen Fällen gibt es zwei Wege in die Großelternpflege, einen informellen und einen formellen.
Im informellen Fall haben die Personensorgeberechtigten des Kindes – Eltern, Mütter, Väter – die Großeltern entweder gebeten, künftig für ihr Kind zu sorgen oder weit häufiger, die Großeltern sind in ihre neue Rolle dem Enkel gegenüber einfach reingeworfen worden oder einfach hineingeschliddert. Nach Tod, Inhaftierung, Krankenhaus- oder Anstaltseinweisung der Eltern, Mütter, Väter, ist man eben eingesprungen. Klar, die Alternative wäre ja nur ein Heim oder eine fremde Familie gewesen. Oder: Das Enkelkind war ohnehin schon oft zu versorgen, weil die Mutter es nicht ‚schaffte‘, und als diese eines Tages ‚verschwindet‘, bleibt es eben ganz da. Oder: Die jugendliche Tochter war mit ihrem nichtehelich geborenen Kind zunächst im Haushalt ihrer Eltern geblieben, zieht aber selbst aus, als es eine neue Bindung gibt. Vielleicht hat man sich auch eines Tages zusammengesetzt und die Großeltern haben festgestellt: „So geht es nicht weiter mit Dir, das Kind bleibt entweder bei mir oder ich gehe zum Jugendamt.“
In manchen Fällen ist den Großeltern ihr Enkel auch schlicht zugelaufen: „Oma, kann ich bei Dir wohnen, ich halte es Zuhause (im Heim, in meiner Pflegefamilie) nicht mehr aus.“ In allen diesen Fällen, zum Teil in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt, haben sich die Großeltern vom Kind und dessen Schicksal bewegen lassen. Sie übernehmen die Verantwortung für ein ihnen am Herzen liegendes Kind, oft auf eigene Kosten, vielleicht mit einer finanziellen Unterstützung durch die Eltern, mit Waisenrente oder Sozialhilfe für das Kind. In manchen Fällen kommt es erst nach inneren Kämpfen dazu: Kann ich mir das noch zumuten, bin ich nicht zu alt, auf was muss ich jetzt alles verzichten? Was wird mit meinem Beruf?
Berechtigt, ihr Enkelkind voll zu betreuen (dies gilt im Übrigen auch für andere Verwandte eines Kindes bis zum dritten Grad; § 44 SGB VIII) sind Großeltern, wenn die Personenberechtigten dies so entschieden oder jedenfalls nicht widersprochen haben. Sie müssen sich vor staatlichen Instanzen nicht mehr als Eltern für ihr Tun und ihre Art der Erziehung rechtfertigen, haben freilich, wie andere auch, einen festgeschriebenen Beratungsanspruch. Dass dieser zumeist weder geltend gemacht wird noch aktiv angeboten wird, ist eine andere, dem Wohl des Kindes nicht immer dienliche Sache. Weil solche Großeltern weder beaufsichtigt werden, noch anderweitig öffentlich in Erscheinung treten, ist über sie und das Wohlergehen der Kinder bei ihnen auch kaum etwas bekannt. Es sei denn, jemand wie zum Beispiel die Erzieherin des Kindes in der Kita oder eine Lehrerin kommt mit dem Kind und den Großeltern in Kontakt.
Die Gründe für die Versorgung eines Enkelkindes über Tag und Nacht und über einen längeren Zeitraum sind bei der formellen Großeltern- (und Verwandten-)Pflege zumeist identisch mit der informellen Variante, auch der Weg in die neue Rolle hinein. Der Unterschied ist nur: die Personensorgeberechtigten haben beim Jugendamt Hilfe zur Erziehung beantragt, sie oder andere haben die Großeltern für die Durchführung vorgeschlagen, das Jugendamt hat den Hilfebedarf anerkannt, die Lösung für das Kind nach Überprüfung von Person und sozialen Verhältnissen der Großeltern für geeignet erklärt und den Personensorgeberechtigten schließlich eine „Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege“ bei den Großeltern bewilligt.
Ob es zu einem solchen Verfahren und Verlauf kommt – statistisch in rund jedem fünften Fall – ist oft von Zufällen abhängig, zum Beispiel davon, dass die schon lange für das Kind informell sorgende Großmutter von dieser Möglichkeit gehört und die Sache ins Rollen gebracht hat. Mit dem Schritt in die „Vollzeitpflege“ sind soziale und rechtliche Konsequenzen verbunden. Als Vollzeitpflegestelle (gemäß §§ 27, 33 SGB VIII) sind die Großeltern nicht mehr einfach Großeltern, sondern Menschen, die im Auftrag des Jugendamts eine Jugendhilfeleistung erbringen. Das verpflichtet sie dazu, sich all dem zu unterziehen, was andere Leistungserbringer, z. B. andere dem Kind nicht verwandte Pflegefamilien, auch zu erbringen haben.
Wenn es örtlich so vorgesehen ist, haben sie eine vorbereitenden Schulung zu absolvieren, sind zur Kooperation mit dem Jugendamt verpflichtet, müssen ihr Handeln an den Zielen der Hilfeplanung des Jugendamts orientieren und sich dazu verpflichten, mit den Eltern des Kindes zu dessen Wohl zu kooperieren. Sie erhalten dafür entsprechend das, was andere Pflegefamilien auch erhalten: Laufende Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt, zumeist durch eine Pflegekinderfachkraft und materielle Leistungen (Pflegegeld; dieses darf Großeltern gegenüber wegen möglicher Unterhaltsverpflichtungen reduziert werden) für das Kind und für ihre Mühe einen Betrag für die „Kosten der Erziehung“ von zumeist um die 200 Euro.
In rechtlicher Hinsicht ist der Status einer anerkannten Großeltern-Pflegestelle eindeutig, für die Personen selbst aber häufig ziemlich widersprüchlich. Da sie eigentlich ja nichts anderes wollten, als ihrem Enkelkind – einem geliebten Mitglied ihrer Familie – einen Ausgleich für etwas ihm von den Eltern, der eigenen Tochter, dem eigenen Sohn, Vorenthaltenes zu geben, ist es eher befremdlich, nunmehr im staatlichen Auftrag zu handeln. Ebenso befremdlich wirkt die Verpflichtung, sich an der Verwirklichung von maßgeblich von anderen gesetzten Hilfeplanzielen zu beteiligen. Man kennt schließlich das Kind von klein an, wer sollte besser als man selbst wissen, was dem Kind gut tut?
Und mit der „Herkunftsfamilie“, im Regelfall ist dies nur die Mutter oder nur der Vater, zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten? Die Herkunftsfamilie ist die Tochter und die sitzt, symbolisch und emotional gesehen zumindest, doch ohnehin immer mit am Küchentisch – auch wenn sie mich enttäuscht hat, nicht die gewünschte Entwicklung genommen hat, „nie auf mich gehört hat.“ Alles in allem: Großmutter im Staatsdienst zu sein, ist eigentlich ein Unding.
Traditionellerweise haben dies auch Soziale Dienste so gesehen. Sie haben Großeltern als Pflegeeltern deshalb nicht gerne gesehen. Viel zu dicht am Kind und seinen Eltern dran. Sind sie nicht zumindest mitschuldig am ‚Versagen‘ ihrer Töchter oder Söhne, nicht viel zu sehr mit deren Schicksal emotional verquickt, um ihnen gegenüber die notwendige Distanz zu bewahren? Warum Geld für etwas, was andere doch gratis tun und was eigentlich doch selbstverständlich sein sollte? Nicht viel zu alt für ein kleines Kind, ‚rückständige‘ Erziehungsansichten? Bedenken dieser Art, im Kern der Verdacht intergenerativer Verwicklungen und der Überforderung, verbanden (und verbinden sich häufig auch heute noch) mit der Behauptung, Großeltern seien ‚beratungsresistent‘, der Nähe zum Kind wegen gar nicht dazu in der Lage, sich einem angeleiteten Erziehungsplan zu öffnen. Viele Großeltern sind auch zu ‚einfach‘, zu wenig entfernt vom Milieu, aus dem das Kind kommt, häufig fast wie eine ‚Klientenfamilie‘.
An alledem ist etwas dran. Empirisch gesehen sind Großeltern (immer mit diversen Ausnahmen) tatsächlich ‚einfacher‘ als etwa fremde Pflegeeltern. Sie sind ärmer und weniger gebildet. Sie wohnen beengter und in schlechteren Wohngegenden. Es stimmt auch, dass manche ein Familiengeheimnis mit sich herumtragen und dieses nicht gerne lüften, manche wütend auf das ‚missratende‘ eigene Kind sind, möglichst nichts mehr mit ihm zu tun haben wollen und Schuldgefühle gerne deckeln. Da sind sie eben wie andere Menschen auch. Und schließlich: Es stimmt auch, dass ‚pflegende‘ Großeltern nicht unbedingt darauf vorbereitet sind, mit Verhaltensstörungen – und diese gibt es fast genauso oft, genauso anstrengend für die Erziehenden und in gleicher Vielfältigkeit wie bei anderen Kindern in erzieherischen Hilfen – ‚professionell‘ umzugehen.
Verständige Jugendämter (noch viel zu wenige) wissen dies, wenden es aber nicht gegen die Großeltern. Sie akzeptieren die Dilemmata der Großeltern/Pflegefamilie-Rolle und sehen in deren Bearbeitung ihre eigentliche Aufgabe. Sie begegnen den Großeltern mit Achtung und würdigen ihre Bereitschaft, sich in außergewöhnlicher Weise zu engagieren. Sie sagen aber gelegentlich auch einmal ‚nein‘, dann wenn nicht kompensierbare Überforderung zu erwarten ist und vermeidbare Nachteile für das Kind zu erwarten sind, natürlich vor allem bei Anzeichen für Kindeswohlgefährdung.
Vor allem: sie gestalten das Betreuungssetting aus der Perspektive der Großenkel und ihrer Enkel. Sie akzeptieren deren ‚intimes‘ Wissen über das Kind. Sie unterstützen sie mitfühlend dabei, sich mit ihrer oft leidvollen Familiengeschichte auseinander zu setzen und ermuntern Trauerarbeit und neue Annäherung. Die Mitarbeiter(innen) des Jugendamts betrachten sich, ohne den staatlichen Kontrollanspruch zu verschweigen, als Moderatoren, Unterstützer und Ermunterer. Sie wissen, dass konkrete Unterstützung in Angelegenheiten, die die Großeltern selbst nicht leisten können, zumeist wichtiger ist als der Ratschlag, dass sie entlastende Hilfen organisieren müssen und dass sie häufiger als für ‚professionelle‘ Pflegeeltern oder Erzieher eine Außenunterstützung für das betreute Kind zu organisieren haben.
Sie handeln so, dies ist der wesentliche Grund, im Wissen darum, dass sie für das Kind eine gute Lösung gefunden haben. Kinder mögen es nicht, in die Fremde geschickt zu werden. Sie wollen das Nahe und Vertraute und so viel Normalität wie möglich. Bei der Oma oder bei anderen Verwandten, gegebenenfalls auch bei guten Bekannten zu wohnen, ist nicht so gut wie eine ‚richtige‘ Familie zu haben, aber die zweitbeste Lösung. Der Knick in der biographischen Kurve ist einfach kleiner, biographische Identität zu bewahren ist leichter. Dies ist auch das Ergebnis diverser Untersuchungen aus den USA, wo die Großelternpflege viel verbreiterter und akzeptierter ist als bei uns; sie ist dort Teil einer Strategie des ‚permanancy planning‘, der Planung eines dauerhaften Lebensortes für Kinder.
Einer besonderen Aufmerksamkeit, auch und gerade von anderen Miterziehenden in der KiTa, in der Schule, im Freizeitzentrum oder dem Verein, bedürfen sie dennoch. Man muss unaufdringlich schauen, ob es dem Kind gut geht, ob es sich Sorgen um seine Zukunft macht, sich vielleicht doch schämt, keine ‚richtigen‘ Eltern zu haben. Man sollte aber nie ein Geheimnis daraus machen, dass es anders lebt als die Mehrheit der anderen Kinder: „Susi wohnt bei ihren Großeltern.“ „Warum nicht bei ihrer Mama und ihrem Papa?“ „Weil diese krank sind (gestorben sind, sich nicht kümmern können) und ihre Oma sie lieb hat.“ Das genügt und es ist die Wahrheit. Auch die Oma (der Opa) wollen keine Sonderrolle. Sie haben die Verantwortung übernommen und wollen dies akzeptiert sehen. Sie müssen nicht besonders ‚geschützt‘ und ‚entschuldigt‘ werden. Sie wollen auch nicht als „soziale Eltern“ angesprochen sein. „Wir kümmern uns um unseren Enkel, basta.“
Die Literaturangaben sind über die Geschäftsstelle erhältlich.
Prof. Dr. Jürgen Blandow ist pensionierter Universitätsprofessor für Sozialpädagogik an der Universität Bremen.
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