17 Jun fK 4/11 Kinderrechte aktuell
UN-Menschenrechtsrat stimmt Individualbeschwerdeverfahren zu
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 16. Juni dem Entwurf des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention zur Errichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens für Kinder zugestimmt. Deutschland hatte die Resolution zusammen mit neun anderen Staaten in den Menschenrechtsrat eingebracht. Mit dem Individualbeschwerdeverfahren erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich im Falle einer Verletzung ihrer Rechte nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu wenden, der dann eine Rechtsverletzung feststellen und den betroffenen Staat rügen kann. Die Regelung des Verfahrens erfolgt in einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist das letzte Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, das noch kein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Im weiteren Verlauf wird nun voraussichtlich im Dezember 2011 die Generalversammlung der Vereinten Nationen über das Zusatzprotokoll entscheiden. Wenn der Entwurf auch dort angenommen wird, steht er den Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen.
Sieg für die Kinderrechte
Menschenrechtsrat beschließt neues Völkerrecht für Kinder
Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig dem Entwurf für einen neuen völkerrechtlichen Vertrag für Kinder zugestimmt. Bisher konnten Kinder auf internationaler Ebene keine Rechtsmittel geltend machen. Diese Möglichkeit wird ihnen künftig eröffnet, wenn ihre Rechte aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verletzt werden.
„Das ist ein großer Tag für Kinder und ihre Rechte“, so Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe. „Wir setzen uns seit mehr als zehn Jahren dafür ein, dass auch Kindern Rechtsmittel auf internationaler Ebene zur Verfügung stehen.“ Wenn nationale Rechtsmittel versagen, nicht zur Verfügung stehen oder wenn Verfahren unverhältnismäßig in die Länge gezogen werden, bleibt den Betroffenen bislang keine Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen. „Wir hoffen, dass der neue Vertrag von der UN-Generalversammlung im Dezember verabschiedet wird und dass die Staaten ihn schnell ratifizieren, damit Kinder und ihre Vertreter bald von der Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen können.“ Bei schwerwiegenden und systematischen Kinderrechtsverletzungen kann außerdem ein UN-Gremium direkt Untersuchungen in dem Land anstellen. So ist es in dem neuen Vertrag vorgesehen. Die Kindernothilfe begrüßt das neue Protokoll als Ergänzung zur Kinderrechtskonvention sehr, obschon die Bestimmungen noch stärker auf Kinder hätten zugeschnitten werden können. So ist es zum Beispiel nicht möglich, als Beweismittel auch anderes als schriftliches Material vorzulegen. „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass auch Zeichnungen oder audiovisuelles Material der Beschwerde beigefügt werden können“, so Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe, die die Entstehung des Vertrags eng begleitet hat. „Auch fehlt die Kollektivbeschwerde im neuen Vertrag. Die Kindernothilfe und ihre Auslandspartner hätten sich dann auch bei schwerwiegenden Kinderrechtsverletzungen gleichen Musters direkt an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden können, ohne die Betroffenen einzeln zu benennen und ohne den nationalen Rechtsweg auszuschöpfen.“
Das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes wird der UN-Generalversammlung im Dezember 2011 zur Annahme vorgelegt. Erst dann kann die Unterzeichnung und Ratifizierung beginnen. Mit der 11. Ratifikation tritt der Vertrag dann in Kraft. Deutschland hat die Resolution in den Menschenrechtsrat mit eingebracht und wird hoffentlich zu den ersten Staaten gehören, die den Vertrag anerkennen.
Quelle: Pressemitteilung der Kindernothilfe vom 17.6.2011
Zehn gute Gründe für die Individualbeschwerde
Warum ein Individualbeschwerderecht für Kinder?
(1) Kinder als die schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft müssen mit allen verfügbaren Mitteln in der Ausübung ihrer Rechte geschützt werden. Durch Einführung eines Individualbeschwerdeverfahrens würde die Kinderrechtskonvention auf die gleiche Ebene mit anderen Menschenrechtsabkommen gehoben, die bereits über ein solches Kontrollverfahren verfügen.
(2) Die Individualbeschwerde ist als Instrument, welches nationale Missstände an die Öffentlichkeit trägt, geeignet, internationalen Druck zu erzeugen, der die Einhaltung der Kinderrechtskonvention absichert.
(3) Es wäre gewährleistet, dass Kinder betreffende Menschenrechtsverletzungen durch einen Ausschuss von Experten geprüft würden, die besondere Sensibilität für diese Sachverhalte mitbringen.
(4) Die Stellung von Kindern als vollberechtigte Inhaber von Rechten würde anerkannt.
(5) Das Verfahren würde im Fall einzelner Menschenrechtsverletzungen die Zuerkennung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung gegen den Staat durch ein internationales Gremium ermöglichen.
(6) Gleichzeitig würde die Behandlung einzelner Fälle durch den Ausschuss für die Rechte des Kindes zu einer detaillierteren Auslegung und einem besseren Verständnis der Kinderrechtskonvention führen.
(7) Auch die „Allgemeinen Bemerkungen“ des Ausschusses zu den Staatenberichten würden durch die Berücksichtigung von Einzelfällen ein wirklichkeitsnäheres Bild der Menschenrechtssituation im betreffenden Staat zugrunde legen.
(8) Die Stellung des Ausschusses für die Rechte des Kindes würde durch die erweiterten Handlungsmöglichkeiten und die vermehrte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gestärkt.
(9) Allein die Möglichkeit der Einlegung einer Beschwerde würde eine präventive Kontrolle der Staaten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte bewirken.
(10) Die Staaten würden gedrängt, ihr innerstaatliches Rechtsschutzsystem auszubauen, um es nicht zu einer internationalen Beschwerde kommen zu lassen, womit letztlich die Chancen des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz vergrößert würden.
Quelle: www.kindernothilfe.de/zehn_gruende_fuer_die_individualbeschwerde.html
16. Offenes Forum der National Coalition zum Thema „Kinderrechte JETZT!“
Zur uneingeschränkten Verwirklichung der Kinderrechte nach Rücknahme der deutschen Vorbehalte am 28. und 29. September 2011 in Berlin.
Mit Hinterlegung einer Erklärung zur Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention am 15. Juli 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New York wurde es besiegelt: Die UN-Kinderrechtskonvention gilt nun auch endlich in Deutschland ohne Vorbehalt!
Es ist Anliegen der National Coalition im Rahmen des diesjährigen Offenen Forums, der Frage nachzugehen, inwiefern diese Rücknahme die uneingeschränkte Verwirklichung der Kinderrechte im deutschen Recht beeinflusst und welche Bedeutung die Kinderrechte damit nun für die deutsche Rechtsprechung haben. Am ersten Tag der zweitägigen Veranstaltung wird den Teilnehmer(inne)n die durchaus komplexe Rechtsmaterie zur Wirksamkeit von Menschenrechtskonventionen nahe gebracht und über die rechtliche Bedeutung der Kinderrechtskonvention für die Praxis und über Forderungen an eine vorbehaltlose Verwirklichung der Kinderrechte an die Politik diskutiert.
Am zweiten Tag wird dann der Blick auf verschiedene Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen gerichtet, verbunden mit der Frage, wie es hier mit einer uneingeschränkten Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention anerkannten Rechte aussieht. Dazu werden erwachsene und jugendliche Expert(inn)en in Arbeitsgruppen, die von Kinderbeauftragten bzw. Kinderinteressen-Vertreter(inne)n geleitet werden, gemeinsam mit den Teilnehmer(inne)n diskutieren.
Die National Coalition hat in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. einen kurzen Filmbeitrag unter dem Motto „Nachgefragt!“ für das 16. Offene Forum vorbereit. Drei Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates des Deutschen Kinderhilfswerkes haben hierfür die Vorsitzenden des Familien-, Menschenrechts-, Finanz-, Umwelt-, Verkehrs-, Gesundheits-, Innen- und Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie den Schirmherrn, Herrn Dr. h. c. Wolfgang Thierse, und die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Frau Bracht-Bendt, interviewt. Hierauf dürfen Sie gespannt sein! Besonders hingewiesen werden soll last but not least auf die Aufführung des Stückes „SOS for Human Rights“ des GRIPS-Theaters Berlin, die mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes ermöglicht wurde.
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