Ziele und Anliegen

Die Deutsche Liga für das Kind ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss zahlreicher Verbände und Organisationen aus dem Bereich der frühen Kindheit. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den rund 230 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche, juristische und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs. Ebenfalls unterstützen uns rund 230 Einzelpersonen mit ihrer Mitgliedschaft.

 

Ziel der Liga ist es, das Wohlergehen von Kindern zu fördern und ihre Rechte und Entwicklungschancen in allen Lebensbereichen zu verbessern.

Fachpolitische Anliegen

 

Einige unserer zentralen Anliegen und fachpolitischen Positionen können Sie hier einsehen und als PDF herunterladen (nicht barrierefrei)

Kitas müssen die Rechte der Kinder schützen!
Aufruf zum Schutz der Rechte von Kindern in Kitas

Kurz vor Weihnachten 2022 sind nicht nur Kinderkliniken in der Krise, sondern auch Kitas. Erschöpfung und Überlastung sind an der Tagesordnung; Kitas müssen mindestens seit der Corona-Pandemie eine Krise nach der anderen bewältigen. In den letzten Tagen gingen mehrere Berichterstattungen zum Thema Fehlverhalten und Gewalt in Kitas durch die Medien.

Kitas sind gut für Kinder, wenn die Kitas gut sind. Leider gehören aber auch Grenzüberschreitungen zum alltäglichen Kitaleben von Kindern. Wir solidarisieren uns mit den Kindern. Wir fühlen uns verpflichtet, den Moment der öffentlichen Aufmerksamkeit zu nutzen. Wir treten dafür ein, dass die Rechte der Kinder geschützt sind. Zugleich ist es uns ein Anliegen, Kitas und pädagogische Fachkräfte zu stärken.

 

Um den kompletten Aufruf zu lesen, können Sie über den Download-Button das pdf herunterladen.

Sichere Orte für Kinder: Schutz aller Rechte für Kinder garantieren
Deutsche Liga für das Kind fordert Ausbau und Monitoring einer hohen Qualität in der frühen Bildung und Betreuung und Schutz der Beteiligungs-, Förder- und Schutzrechte aller Kinder

Vor 10 Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, mit vielen Verbesserungen für den vorbeugenden und eingreifenden Schutz von Kindern, etwa vor Gewalt oder Vernachlässigung. Risiken für Kinder können nicht nur von ihrem familiären Umfeld ausgehen, sondern auch durch Personal in Institutionen, die für Kinder da sind. Damit geraten die Qualität der Institutionen und der institutionelle Kinderschutz in den Blick. Die Deutsche Liga für das Kind fordert Bund, Länder, Kommunen und Träger auf, den Schutz der Rechte aller Kinder in ihren Lebenswelten zu garantieren, in denen sich entscheidet, wie der Alltag von Kindern ist.

Pressemitteilung vom 7. Oktober 2022

 

Frieden und Demokratie sind ein hohes Gut: Deutsche Liga für das Kind fordert
Kinderrechte und Demokratiebildung von Anfang an

Der Krieg gegen die Ukraine ist ein Angriff auf Menschen, Infrastruktur und Grenzen, aber auch auf die Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie. Im Angesicht des totalitären Machtsystems in Russland wird mit erschreckender Deutlichkeit klar, wie sehr Demokratien auf Menschen angewiesen sind, die Konflikte gewaltfrei lösen, Entscheidungen demokratisch treffen, Unrecht erkennen und benennen und sich entschlossen gegen Gewalt stellen.
Die Fähigkeit zu demokratischem Handeln wird Menschen aber nicht in die Wiege gelegt. Auch dort nicht, wo Kinder in bestehende Demokratien hineingeboren werden. Wie lesen, schreiben und rechnen muss jeder Mensch auch Demokratie lernen.

Pressemitteilung vom 7. März 2022

 

Spielräume für Kinder: Die Rechte des Kindes müssen besonders in und nach Krisenzeiten gewährleistet sein

Die Deutsche Liga für das Kind fordert künftige Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz auf – Kinder müssen an der Ausgestaltung der Krisenbewältigung beteiligt sein.

Pressemitteilung vom 8. Oktober 2021

 

Kinderrechte ins Grundgesetz: Scheitern des Vorhabens herber Dämpfer für Kinder, Jugendliche und Familien

Zum Scheitern des Koalitionsvorhabens, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, erklärt das Aktionsbündnis Kinderrechte in einer gemeinsamen Presseerklärung:

Gemeinsame Pressemitteilung des Aktionsbündnisses vom 8. Juni 2021

 

Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!

Mehr als 100 Organisationen fordern die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Denn
bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und
Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt.

Gemeinsamer Appell des Aktionsbündnisses Kinderrechte vom 25. März 2021

 

Echte Kinderrechte ins Grundgesetz 

Warum braucht es explizite Kinderrechte im Grundgesetz? Was verbessert sich dadurch? Argumente für eine Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung.  

Gemeinsames Hintergrundpapier vom 19. Februar 2021 

 

Junge Kinder und ihre Eltern in der Corona-Zeit  

Die Deutsche Liga für das Kind fordert schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen  

Stellungnahme der Deutschen Liga für das Kind vom 20.April 2020 

 

Wahlrecht ohne Altersgrenze: Konsequenz der Demokratie 

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ist im Grundgesetz geregelt. Jedoch sind Heranwachsende unter 18 – das ist fast jeder sechste deutsche Staatsbürger und jede sechste Staatsbürgerin – allein aufgrund seines oder ihres Alters vom Grundrecht der Wahl ausgeschlossen. Welche Konsequenzen das hat und wie es anders sein könnte, ist hier in Kürze zusammengefasst.  

Grußwort der Deutschen Liga für das Kind vom 20. April 2015 in der Broschüre „Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Europawahl“ von Axel Adrian  

 

Kinder psychisch kranker Eltern benötigen mehr und bessere Hilfen

Deutsche Liga für das Kind fordert gesetzliche Reformen zugunsten besonders belasteter Familien.

Pressemitteilung vom 23. Oktober 2020 

 

Ein Kind und viele Eltern: Kindeswohl muss Vorrang haben

Elternschaft wird vielfältiger und es ist keine Seltenheit, dass diejenigen Elternpersonen, die im Alltag für das Kind Verantwortung übernehmen, nicht die genetischen und biologischen Eltern sind. Auch die rechtliche Elternschaft kann sich von der sozialen, genetischen und biologischen Elternschaft unterscheiden. Maßstab für Reformen muss das Wohl der betroffenen Kinder sein.  

Pressemitteilung vom 25. Oktober 2019 

 

Seelisch gesund aufwachsen – neue Merkblätter und Filme für Eltern ergänzen die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 für Kinder

Die zehn Merkblätter „Seelisch gesund aufwachsen“ orientieren sich an den bekannten Merkblättern „Kinderunfälle“ und wurden von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Liga für das Kind, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelt.

Gemeinsame Pressemitteilung vom 26. März 2019 

 

Wechselmodell als gesetzlich zu verankerndes Leitmodell ungeeignet: Vorrang muss immer das Kindeswohl haben 

Die Betreuung bei getrennt lebenden Eltern muss im besten Interesse des Kindes geregelt sein – dies kann mit dem paritätischen Wechselmodell gelingen, jedoch darf daraus keine Regelvermutung abgeleitet werden. Deshalb muss das Kindeswohl immer Vorrang bei der Entscheidung haben.  

Gemeinsame Erklärung Deutscher Kinderschutzbund, Deutsche Liga für das Kind und Verband alleinerziehender Mütter und Väter vom 17. Oktober 2019