fK 4/03 Verbände

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Aus den Verbänden

Spielekalender „Fit in den Straßenverkehr“ zur Förderung der Bewegungssicherheit

Die Bewegungsfähigkeit der Drei- bis Achtjährigen hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich verschlechtert. Gerade diese Fähigkeit ist es jedoch, die eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und die Teilnahme am Straßenverkehr darstellt.

Die Deutsche Verkehrswacht hat in Kooperation mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen einen Spielekalender herausgegeben, der auf jedem Monatsblatt Bewegungsspiele für drinnen und draußen beschreibt. Er ist ansprechend gestaltet und richtet sich an Eltern und Kinder. Das Kalendarium ist nicht an eine Jahreszahl gebunden.

Der Kalender ist kostenfrei bei Kinderärzten erhältlich oder schriftlich zu bestellen bei:
Deutsche Verkehrswacht e.V.
Am Pannackerr 2, 53340 Meckenheim
Fax: 02225-884-70
E-Mail: dvw@dvw-ev.de

WHO/UNICEF-Initiative „Stillfreundliches Krankenhaus“ mit neuer Website

Unter der Adresse www.stillfreundlich.de ist ab sofort die neue Website der WHO/UNICEF-Initiative „Stillfreundliches Krankenhaus“ zu erreichen. Auf rund dreißig Seiten können sich sowohl Fachleute aus Krankenhäusern als auch werdende Eltern über die Initiative informieren. Die WHO/UNICEF-Initiative hat das Ziel, die Stillförderung in Geburtskliniken zu verbessern. Nach Einschätzung des Vorsitzenden der WHO/UNICEF-Initiative, Michael Abou-Dakn, ist die Initiative von Weltgesundheitsorganisation WHO und Kinderhilfswerk UNICEF in Deutschland noch viel zu wenig bekannt. „Unsere Website ist ein wichtiges und zeitgemäßes Medium, um bei Eltern die Nachfrage nach mehr Stillfreundlichkeit in Krankenhäusern zu steigern und dem Fachpersonal zu helfen, dieser Nachfrage zu entsprechen“, so Abou-Dakn.

Auf den neuen Internetseiten können sich Eltern darüber informieren, ob es Stillfreundliche Krankenhäuser in ihrer Nähe gibt. Interessierte Krankenhäuser erhalten alle Informationen für den Einstieg in die Initiative.

Unser Kind ist ein Geschenk

Wenn türkische Frauen in Deutschland ein geistig behindertes Kind bekommen, dann bedeutet dies für sie in aller Regel eine noch viel höhere Belastung als für deutsche Mütter. Sprachliche Barrieren, die Stellung der Frau im Islam und falsche Scham können dazu führen, dass türkische Mütter isoliert und ihre behinderten Kinder nicht optimal gefördert werden.

Mit einem neuen Ratgeber in türkischer und deutscher Sprache will jetzt die Bundesvereinigung Lebenshilfe diesen Teufelskreis durchbrechen. Die außergewöhnliche Broschüre trägt den Titel „Unser Kind ist ein Geschenk“ und macht türkischen Familien mit einem behinderten Kind Mut, ihr Schicksal anzunehmen. Auf 100 Seiten – illustriert mit vielen farbigen Fotos – erzählen vor allem türkische Mütter, wie sie ihr Leben mit einem geistig behinderten Kind meistern. Sie geben wertvolle Tipps für alle, die sich durch deutsche Bürokratie überfordert fühlen.

„Unser Kind ist ein Geschenk“ (ISBN 3-88617-515-4) kann für 5,- Euro plus Versandkosten bestellt werden bei: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Tel.: 06421-491-116, Fax: 06421-616
E-Mail: vertrieb@lebenshilfe.de .

Kinder nur in Kinderkliniken behandeln

Die deutschen Kinder- und Jugendärzte fordern die Umsetzung der Gesundheitsministerkonferenz-Beschlüsse von 1997 und des gemeinsamen Beschlusses aller Bundestagsfraktionen vom 27.6.2002. Im Juni vergangenen Jahres hatten die Abgeordneten bemängelt, dass immer noch 40% unserer kranken Kinder und Jugendlichen in Deutschlands Krankenhäusern in Erwachsenenabteilungen behandelt werden. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hatte bereits am 20./21.11.1997 einstimmig beschlossen, dass krankenhausbehandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche vorrangig in pädiatrischen Fachabteilungen behandelt werden sollen, auch prä- und postoperativ. Kranke Kinder, die nicht in pädiatrischen Krankenhausabteilungen behandelt werden, sollen vorrangig von Kinderkrankenschwestern betreut und nicht in einem Raum mit Erwachsenen untergebracht werden. Mit ihrem Beschluss bestätigte die Gesundheitsministerkonferenz international anerkannte Rechte von Kindern und Jugendlichen auch für Deutschland.

Auszug aus einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) vom 27.6.2003

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