fK 3/05 Kinderrechte Aktuell

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Nationaler Aktionsplan Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010

Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen

Im Mai 2002 fand in New York die Zweite Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zu Kindern – der so genannte Weltkindergipfel – statt. Erstmals in der Geschichte kamen Kinder in der Vollversammlung der Vereinten Nationen zu Wort. Ihre zentrale Botschaft lautete, dass Kinder nicht nur die oft zitierte Zukunft sind, sondern dass sie hier und jetzt schon da sind und ihre Rechte einfordern. In den Verhandlungen und Diskussionen wurde deutlich, dass die zunehmende globale Vernetzung dazu führt, dass das Wohl jedes einzelnen Kindes mehr und mehr mit dem Wohl aller Kinder dieser Welt verbunden ist.

Die Vertreter(innen) von mehr als 180 Staaten verabschiedeten einen Internationalen Aktionsplan „A World Fit for Children“ (Eine kindergerechte Welt) mit konkreten Zielen und Strategien, einen Aufruf zur Mobilisierung von Ressourcen sowie eine Selbstverpflichtung zur Aufstellung nationaler Aktionspläne. Ziel ist es, „eine kindergerechte Welt zu schaffen, in der die Grundsätze der Demokratie, der Gleichberechtigung, der Nichtdiskriminierung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit sowie die Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, die Grundlage für eine nachhaltige menschliche Entwicklung bilden, die das Wohl des Kindes berücksichtigt“ (Internationaler Aktionsplan „A World Fit for Children“, New York 2002, Ziffer 5).

von Jörg Maywald

Im Februar 2005 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Für ein kindergerechtes Deutschland“ verabschiedet. Der Plan hat eine Reichweite bis 2010. Er wurde unter Beteiligung aller Bundesressorts, der Länder, der Kommunen, nichtstaatlicher Organisationen sowie von Kindern und Jugendlichen selbst entwickelt. Die Ergebnisse der Kinderkonferenzen, welche die Erarbeitung des Aktionsplans begleiteten, wurden als Anhang beigefügt.

Der Nationale Aktionsplan behandelt sechs kinderpolitische Handlungsfelder (Chancengleichheit in der Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder, Internationale Verpflichtungen). Die Deutsche Liga für das Kind war über ihren Präsidenten, Prof. Dr. Franz Resch, und den Geschäftsführer, Dr. Jörg Maywald, an den Empfehlungen zum Themenfeld 3 (Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen) beteiligt. Die in dem Aktionsplan hierzu enthaltenen Aussagen werden im folgenden zusammengefasst.

Eingangs unterstreicht die Bundesregierung das zentrale Recht aller Kinder und Jugendlichen auf bestmögliche Förderung der Gesundheit. Gesundheit wird dabei nach dem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlseins definiert. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Lebensumstände stellt die Bundesregierung neue gesundheitliche Risiken und Beeinträchtigungen fest: „Dazu zählen frühe Bindungs-, Beziehungs- und Regulationsstörungen wie exzessives Schreien, Schlaf- und Fütterstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern. Chronische psychosomatische und von der Umwelt mitbedingte Krankheiten haben erheblich zugenommen: Allergien, aber auch Bewegungsmangel und Übergewicht, Sprach- und Verhaltensstörungen. Psychosoziale Dysfunktionen sind immer häufiger zu beobachten – von der frühen Anfälligkeit für Alkohol und Nikotin bis hin zu anderen, zum Teil jugend- und szenespezifischen Drogen, die die Lebensqualität von Kindern zum Teil erheblich beeinträchtigen“ (NAP, S. 37). Die vorgesehenen Maßnahmen beziehen sich auf zehn Punkte.

(1) Umweltbelastungen

Neben vermehrter Information von Eltern, Kindern und Jugendlichen über umweltgerechtes Verhalten sind Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit sowie auf EU-Ebene vorgesehen. Die Aufnahme eines Moduls „Kinderumwelt und Gesundheit“ in die Aus-, Fort- und Weiterbildungscurricula der mit Kindern beschäftigten Berufe wird angeregt.

(2) Gesundheits- und Entwicklungsförderung

Die Bundesregierung unterstützt die Initiative Stillfreundliches Krankenhaus von WHO und UNICEF sowie die Empfehlungen der Nationalen Stillkommission. Es werden Aufklärungskampagnen zur Prävention von Essstörungen wie Übergewicht, Magersucht und Bulimie durchgeführt. Die sprachliche Bildung in Kindertagesstätten und Schulen einschließlich der Aufklärung über das Verhältnis von Muttersprache und Zweitsprache sollen unterstützt werden. In Kindertagesstätten und Schulen sollen Gesundheitsförderprogramme unter Einbeziehung des Umfeldes durchgeführt werden. Die Sexualaufklärung soll verstärkt werden, u.a. zur Vermeidung von Teenagerschwangerschaften.

(3) Vorbeugung, Früherkennung und Frühbehandlung von Krankheiten

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, das Screening für Neugeborene zu erweitern. Zur Früherkennung und Behandlung von Beziehungs- und Regulationsstörungen werden integrierte Früherkennungs- und Präventionskonzepte angeregt, die im Rahmen der Geburtsvorbereitung und Schwangerennachsorge zu realisieren sind. Die Einführung einer bundesweit einheitlichen Baby-Notruf-Nummer mit Weiterleitung zur nächstgelegenen Einrichtung für Eltern in Krisensituationen soll geprüft werden. Die Früherkennungsuntersuchungen sollen überarbeitet, der Impfschutz ausgeweitet, die diagnostischen und therapeutischen Hilfen bei psychosozialen Störungen ausgebaut und der Nichtraucherschutz soll verbessert werden.

(4) Verhütung von Unfällen

Neben einer Verbesserung der technischen Unfallschutzmaßnahmen und dem Ausbau eines sicheren Radwegenetzes sollen die präventive Wirkung von Sport und Bewegung im Hinblick auf Unfälle besser genutzt und eine flächendeckende Information über alterstypische Unfallgefahren sichergestellt werden.

(5) Kindergerechte Versorgung im Krankenhaus

Eine ausreichende Kapazität kindspezifischer Einrichtungen soll erhalten bzw. geschaffen und die Besonderheiten einer kindergerechten Versorgung sollen bei der Berechnung der Fallpauschalen berücksichtigt werden. Die Mitaufnahme von Elternteilen soll ebenso verbessert werden wie die Aufklärung der Eltern über die Bedürfnisse und Rechte auf Kinder- und Jugendstationen. Außerdem wird die Einführung eines Beschwerdesystems für Kinder und Jugendliche angeregt.

(6) Arzneimitteltherapie

Maßnahmen zur Bewertung der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, die gegenwärtig ohne behördliche Zulassung angewendet werden, sollen ebenso unterstützt werden wie eine spezielle Prüfung bei Neuzulassungen.

(7) Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

Die Bundesregierung will alle relevanten Gesetze und Ausführungsbestimmungen im Hinblick auf die Integration von Kindern mit Behinderungen überprüfen.

(8) Interkulturelle Kompetenz

Die Bundesregierung begrüßt eine Anpassung der Approbationsordnungen für Ärzte und der Vorschriften für die Fort- und Weiterbildung im Hinblick auf die Vermittlung interkultureller Kompetenzen. Begrüßt wird weiterhin die verstärkte Einstellung von Personal mit Migrationserfahrungen.

(9) Vernetzung

Zur besseren Vernetzung vor Ort werden lokale runde Tische zur Kinder- und Jugendgesundheit angeregt. Die Unterstützung von Elternselbsthilfegruppen wird empfohlen.

(10) Datenlage und Monitoring

Die Verstetigung der Erhebungen im Rahmen des „Nationalen Gesundheitssurveys für Kinder und Jugendliche“ einschließlich des Umwelt-Surveys soll geprüft werden. Ein aktives Monitoring aller für die Kinder- und Jugendgesundheit relevanten Ziele und Maßnahmen wird von der Bundesregierung befürwortet.

Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“ ist erhältlich bei:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
Tel.: 01888-80 80 800,
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