fK 3/05 Bericht Vater

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

„Ich wollte den Umgang mit meinen Kindern nicht aufs Spiel setzen.“

Der Umgang mit meinen beiden Kindern war bereits nach unserer Trennung klar geregelt. Seit der „formalen Trennungsankündigung“ meiner Frau im Jahr 1991 lebten wir nach einer spannungsreichen Beziehung noch zwei Jahre in der gemeinsamen Wohnung. Die Betreuung und Versorgung unserer Zwillinge war auf Zuruf, aber dennoch verlässlich gesichert, und ich kann mich an keine organisatorische „Panne“ erinnern. Zudem war ich auch unter der Anspannung, keine „Fehler“ machen zu wollen bzw. zu dürfen, um im Rahmen der bevorstehenden Scheidung den Umgang mit meinen Kindern nicht aufs Spiel zu setzen. Das weitere Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung war für mich emotional nicht leistbar. In der Spannung zwischen dem notwendigen entspannenden Auszug und der Verlustangst um meine Kinder habe ich mich, wenn auch sehr, sehr zögerlich, auf die Suche nach einer neuen eigenen Wohnung gemacht. Dies war nicht einfach, denn diese sollte unbedingt in unmittelbarer Nähe sein und musste auch Platz für meine Kinder und mich bieten.

Dennoch stand es außer Frage, dass ich das Sorgerecht für meine Kindern nach einer Scheidung erhielt und sie auf keinen Fall bei mir dauerhaft leben würden. Umgang ja, aber im gesetzlich bestimmten Rahmen, war die Ansage. Letztlich habe ich im Rahmen der Scheidung auf einen Sorgerechtsprozess absichtsvoll verzichtet, um ein möglichst großzügiges Umgangsrecht zu erhalten. Diesbezüglich war ich mir meiner Kinder immer sicher, da sie immer wieder deutlich signalisierten, dass sie beide Eltern liebten und den Umgang mit beiden entsprechend auch einforderten. Die Sprachregelung im Scheidungsurteil von 1995 zum Sorgerecht war dann sinngemäß: Der Antragsgegner tritt dem Antrag der Antragstellerin auf das alleinige Sorgerecht nicht entgegen.

Mit meinem Auszug kurz vor Weihnachten 1993 gab es auch eine verbindliche Regelung zum Umgang: Alle 14 Tage am Wochenende, einen Tag (es war der Mittwoch) in der Woche, Weinachten und Neujahr jeweils jährlich im Wechsel und die Ferien nach Absprache. Die konkreten Terminabsprachen erfolgten dann immer halbjährlich im voraus, wobei die Zwillinge berufsbedingt die Ferien zum größten Teil bei mir verbringen konnten. Berufsbedingte Änderungen von Terminen sowohl in der Woche als auch an Wochenenden waren eher die Ausnahme, aber immer problemlos.

Bis zum Zeitpunkt der Scheidung war vereinbart, dass beide Kinder bei ihrer Mutter leben sollten. Die Wünsche und Vorstellungen der Kinder waren zu diesem Zeitpunkt altersbedingt – sie waren damals sieben Jahre – insofern einbezogen, dass sie Mutter und Vater um sich haben wollten. Diese Vereinbarung hatte dann auch über die Scheidung im Jahre 1995 hinaus Bestand und hatte in Ihrer Regelmäßigkeit ungefähr bis zum 16. Lebensjahr meiner Kinder Bestand. Heute – beide sind 19 Jahre – ist der Umgang eher spontan aber dennoch sehr regelmäßig.

Ich habe diese sehr pragmatischen Vereinbarung grundsätzlich als entlastend empfunden, zum Einen, weil diese für mich immer die Sicherheit bedeutete, meine Kinder um mich zu haben und zum Anderen die geringe Häufigkeit der halbjährlichen Absprachen wenig Anlass zur Auseinandersetzung mit der Mutter boten.

An unmittelbare Hilfe zur Vereinbarung der Umgangsregelung kann ich mich nur insofern erinnern, dass eine Trennungsvereinbarung über eine Rechtsanwältin abgeschlossen werden musste, da ein direktes Gespräch auch vermittelt über therapeutische Hilfe nicht möglich war. Eltern bzw. Großeltern lebten nicht in der näheren Umgebung, so dass eine alltägliche Unterstützung von diesen nicht möglich war.

Bericht eines Vaters, zwei Kinder (Alter bei Trennung acht und acht Jahre)

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