Pressemitteilung vom 3.11.2004

Pressemitteilung vom 3.11.2004

Versorgung von Kindern im Krankenhaus gefährdet

Neues Abrechnungssystem bedroht Existenz von Kinderkliniken

 

Kinder sind das kostbarste Gut der Gesellschaft.

Sie bedürfen besonders im Krankheitsfall einer differenzierten Behandlung in fachkompetenten und leistungsfähigen Kinderkliniken. Sie sollen nur so lange

wie notwendig im Krankenhaus bleiben müssen. Die Verweildauer muss allerdings dem individuellen Krankheitsverlauf angepasst und darf nicht aus wirtschaftlichen Gründen pauschal verkürzt werden. Eine Verlagerung der nicht abgeschlossenen Behandlung auf die Schultern von Eltern und Familien ist unzumutbar.

Kinderkliniken müssen auch im neuen Abrechnungssystem nach Fallpauschalen (DRG`s) ausreichend finanziert sein, weil sonst eine Verschlechterung der Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher unvermeidbar ist.

Die Deutsche Liga für das Kind stellt fest: Die Forderungen der Deklaration von Ottawa (1998), der EACH-Charta für Kinder im Krankenhaus (Leiden NL 1988) und der Beschluss der Gesundheitsminister-Konferenz von 1997, dass Kinder ausschließlich in Kinderkliniken und nicht in Erwachsenenabteilungen zu behandeln sind, müssen umgesetzt werden!

„Das Recht auf bestmögliche medizinische Behandlung ist ein fundamentales Recht, besonders für Kinder” (UNESCO).

Hintergrund: Der vorstehende Text wurde als Resolution in die Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind eingebracht, die zu dem Thema „Die neuen Kinderkrankheiten – Gesundheitsrisiken der jungen Generation“ am 29./30.10.2004 in Heidelberg stattfand. Die Resolution wurde von den Teilnehmern per Akklamation verabschiedet.

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