fK 6/09 Kinderrechte aktuell

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Am Tag genau 20 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen hat die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2009 zur Ersten Nationalen Konferenz für die Rechte des Kindes in das Rote Rathaus in Berlin eingeladen. Die Konferenz wurde mit besonderer Unterstützung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. und der Lindenstiftung für vorschulische Erziehung ausgerichtet. Auch die Deutsche Liga für das Kind hat die Veranstaltung finanziell gefördert. Unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Thierse, Bundestagsvizepräsident und Schirmherr der National Coalition, diskutierten auf der Konferenz etwa 40 Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und 40 Jugendliche aus zahlreichen Kinderrechtsprojekten die drängenden Zukunftsprobleme: mangelnde Chancengerechtigkeit, Armut von Kindern, Schuldenberg, Klimawandel. Nachfolgend dokumentieren wir die Abschlusserklärung.

Vorrang für Kinderrechte!

Abschlusserklärung der Ersten Nationalen Konferenz für die Rechte des Kindes am 20. November 2009 in Berlin

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wird 20 Jahre alt. Mit der einstimmigen Verabschiedung der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1989 und der darauf folgenden nahezu weltweiten Ratifizierung durch 193 Staaten ist sie das erfolgreichste Menschenrechtsabkommen. Mit der Konvention verbindet sich ein globaler Schutz der Kinderrechte. Dabei ist Kinderrechtsschutz weitaus mehr als Kinderschutz: Es geht um die Anerkennung jedes Kindes als (Rechts-)Subjekt und die Gewährleistung umfassender Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte im privaten wie auch im öffentlichen Raum.

Deutschland hat die UN-KRK 1992 ratifiziert und ist damit die Verpflichtung eingegangen, die in ihr niedergelegten Rechte für alle Kinder in Deutschland Lebenswirklichkeit werden zu lassen. Davon aber sind wir noch weit entfernt. Mehr noch: Die Rechte der nachrückenden Generationen sind massiv gefährdet! Dies ist das zentrale Ergebnis der Ersten Nationalen Konferenz für die Rechte des Kindes, zu der die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unter dem Titel „Vorrang für Kinderrechte“ am 20. Jahrestag der Verabschiedung der Konvention in das Rote Rathaus in Berlin geladen hat.

Weltweite Probleme – Klimawandel, Wirtschafts- und Finanzkrise und das Anwachsen des Schuldenbergs, Armut und Nord-Süd-Probleme, die Gefährdung der Menschenrechte – bestimmen zunehmend die politische und gesellschaftliche Diskussion. Auch wenn dabei gelegentlich an die Verantwortung vor den nachwachsenden Generationen appelliert wird, so wird doch häufig übersehen, dass es die heute bereits lebenden und in nächster Zukunft geborenen Kinder sind, die infolge dieser weithin unbewältigten Probleme in kürzester Zeit vor kaum vorstellbaren Herausforderungen stehen werden.

Der Handlungsbedarf ist groß. Ein zügiges Umsteuern zugunsten der nachrückenden Genera¬tionen ist dringend erforderlich. Die Diskussion tagesaktueller Fragen reicht nicht mehr aus. Wer den Anspruch erhebt, verantwortlich zu handeln und wer vor den heranwachsenden und zukünftigen Generation bestehen will, muss Konzepte bereithalten, welche die Interessen der Kinder konkret benennen und deren Rechte als einen „vorrangigen Gesichtspunkt“ in den Blick nehmen. Das ist die Rechtslage nach Artikel 3 der UN-KRK.

Um die Bewältigung der dringlichsten Zukunftsaufgaben nicht weiter auf die lange Bank zu schieben und der Verwirklichung der Rechte der Kinder näher zu kommen, sind rund 80 Persönlichkeiten – Erwachsene und Jugendliche – im Rahmen der Ersten Nationalen Konferenz für die Rechte des Kindes zu einem generationsübergreifenden Gespräch zwischen „Jung und Alt“ zusammengekommen mit dem gemeinsamen Anliegen, Notwendigkeiten, Ziele und konkrete Vorgaben für eine langfristig orientierte Politik für Kinder zu formulieren. Es wurden vielfältige und differenzierte Vorschläge erarbeitet. Sie reichen vom Ausbau politischer Instrumente über die strukturelle Sicherung langfristiger Interessenwahrung bis hin zu Vorkehrungen und Verbesserungen auf zahlreichen Einzelgebieten.

Die Teilnehmer(innen) verständigten sich darauf, die im Folgenden benannten Positionen in den Vordergrund zu stellen:
– Aufnahme eigener Kinderrechte in das Grundgesetz;
– Rücknahme der deutschen Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention;
– Neuausrichtung der Politik für Kinder an langfristigen Entwicklungszielen unter Einschluss globaler Herausforderungen, insbesondere einer nachhaltigen Klimapolitik und einer nachhaltigen Finanz- und Wirtschaftspolitik als Grundvoraussetzungen des Rechts auf Überleben und Entwicklung;
– Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung „Für ein kindergerechtes Deutschland“;
– Aufbau eines umfassenden Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf allen föderalen Ebenen;
– Einführung eines Individualbeschwerderechts zur UN-Kinderrechtskonvention durch Verabschiedung eines entsprechenden Zusatzprotokolls;
– Bekanntmachung der rechtlichen Tragweite von Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention und Umsetzung des Vorrangs des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen; – Folgenabschätzung bei gesetzlichen Maßnahmen im Sinne einer Generationengerechtigkeitsprüfung;
– Förderung der Entwicklung und Nutzung nachhaltiger, erneuerbarer Energien;
– Herstellung von Chancengerechtigkeit in der Bildung: Strukturreform des Bildungswesens mit dem Ziel einer individuellen Förderung ohne Unter- und Überforderung; Schaffung eines „inklusiven Bildungssystems“ entsprechend den internationalen rechtlichen Standards der UN-KRK und der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
– Nachhaltige Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland unter gleichzeitiger Erfüllung der internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf Grundbildung, Armut und Krankheit in den Entwicklungsländern; kurzfristig kindbezogene Bemessung der Leistungen nach Hartz IV, mittelfristig Bündelung der Transferleistungen für Kinder im Sinne eines armutsfesten Grundsicherungsanspruchs für Kinder;
– Vorrang für Kinderrechte in der Stadtentwicklung, insbesondere in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf;
– Erweiterung von verbindlichen Teilhaberechten u. a. durch ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche;
– Gelebte Partizipation in Familie und Schule als Lernorten der Demokratie;
– Verankerung von Beteiligungsrechten in den Gemeindeordnungen aller Bundesländer;
– Verwirklichung des Rechts auf freies Spiel, Teilnahme am kulturellen Leben und ausreichend Freizeit (Artikel 31 UN-KRK);
– Flächendeckende Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten zur Interessensvertretung von der Kindern und Jugendlichen sowie Einrichtung von Beschwerdeanlaufstellen.

Diese Positionen werden – zusammen mit weiteren Ergebnissen der Konferenz – dokumentiert, bewertet und für den politischen und gesellschaftlichen Diskurs aufbereitet. Die National Coalition wird es sich zur Aufgabe machen, die Umsetzung auf allen Verantwortungsebenen einzufordern und im Dialog mit Politik, gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden kritisch zu begleiten.

www.national-coalition.de

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