16 Jul fK 6/07 Johns
Streitfall Kindeswohl – Gewalt gegen Kinder
von Irene Johns
„Nadine tritt mich immer in den Bauch. Die ist jetzt schon ganz schön böse.“ beklagt sich im Kinderschutz-Zentrum eine junge Mutter. Ihre Schilderung lässt an ein drei-, vier- oder fünfjähriges trotziges Mädchen denken. Doch Nadine ist ein Säugling – drei Monate alt. Wenn sie gewickelt wird, strampelt sie und trifft dabei auch ihre Mutter. Die Mutter berichtet, dass sie Nadine, wenn sie sie trete, die Beine festhalte. Das wolle sie ihr von Anfang an abgewöhnen.
Ich könnte viele ähnliche Beispiele nennen von Eltern, die wenig darüber wissen, was Kinder in welchem Alter können, wissen, brauchen und tun, von Eltern, die unrealistische Erwartungen an die Möglichkeiten ihrer Kinder haben und zuviel oder zu wenig von ihnen verlangen, von Eltern, die nur begrenzt oder überhaupt nicht in der Lage sind, sich einzufühlen und einzufinden in die Situation ihrer Kinder und die deren Bedürfnisse und Entwicklungsnotwendigkeiten nicht angemessen beantworten. Dadurch ist das Gefährdungsrisiko für Säuglinge und Kleinkinder besonders hoch.
Mein Einführungsbeispiel gehört nicht zu den Fällen, die wir vorrangig in Kinderschutz-Zentren sehen. Nadine wird nicht misshandelt oder vernachlässigt. Die Mutter von Nadine ist über unsere Schreiambulanz – ein Kooperationsprojekt von Kinder- und Jugendärzten, Frühförderung und Kinderschutz-Zentrum – zu uns gekommen, eine Beratungsstelle für Eltern, deren Kinder mehr als drei Stunden am Tag, mehr als drei Tage die Woche schreien, ohne dass eine organische Ursache ausgemacht werden kann. Die Mutter von Nadine ist also eher zufällig in ein Kinderschutz-Zentrum gekommen. Aus unserer Sicht ist es aber genau der richtige Zeitpunkt. Denn es zeigen sich erste Hinweise auf Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung.
In den Kinderschutz-Zentren sehen wir Kinder und Eltern oft erst, wenn der Mangel an Fürsorge für ein Kind dramatische Formen angenommen hat, es also um Kindesvernachlässigung geht. Oder wir sehen sie, wenn ein Kind in einem Ausmaß körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren hat, dass sein Wohl gefährdet ist oder zu sein droht. Oft haben wir es dann mit zwei Gewaltgeschichten zu tun. Neben der aktuellen Misshandlung des Kindes sind Mutter oder Vater häufig durch eigene Gewalterfahrungen in der Kindheit geschädigt und geben eigene unbewältigte Verletzungen und Beziehungsstörungen weiter. Die sozialen und wirtschaftlichen Belastungen der Familien – oft verbunden mit eingeschränkten oder fehlenden Zukunftsperspektiven – sind vielfach hoch und sie sind in den letzten Jahren gestiegen.
Zurzeit erleben wir verschiedene Wege der Politik, den Schutz und die Förderung von Kindern zu stärken: die einen plädieren für eine Stärkung der frühen Unterstützung für Eltern und Kinder, einen Ausbau der Betreuung und eine Ausweitung früher Hilfen. Andere wollen die Eltern mehr in die Pflicht nehmen und setzen – wie bei der Debatte um die Früherkennungsuntersuchungen – auf Sanktionen bis hin zum Entzug des Kindergeldes oder auf eine Verstärkung staatlicher Kontrolle und Meldevorgänge.
Die Antwort auf die Frage, was wir unter Kinderschutz verstehen und welchen Weg wir für förderlich halten, ist abhängig von unserem Gesellschaftsverständnis und damit auch von unserem Verständnis über Eltern- und Kinderrechte, über das Verhältnis zwischen den Generationen sowie über das Verhältnis von Familie und Staat. Und sie ist abhängig von der Wahrnehmung und Interpretation der Rahmenbedingungen von Kindern und Eltern. Unser Verständnis ist auch abhängig davon, inwieweit wir überhaupt ein realistisches Bild von Kindern, die Gewalt erfahren haben oder gefährdet sind, und von ihren Eltern haben (können). Um es deutlicher zu sagen: es ist ein wesentlicher Unterschied, ob jemand mit betroffenen Kindern und Eltern in Kontakt ist oder lediglich ein von den Medien vermitteltes Bild hat und damit nur eine Facette im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sieht: Kinder als Opfer und Eltern als Täter.
Ein Blick zurück
Zur Einordnung möchte ich den Ausgangspunkt für das aktuelle Verständnis von Kinderschutz in der Jugendhilfe skizzieren. Wir haben uns klar getrennt von der ausschließlich kindbezogenen Opferrettungsperspektive und der damit gekoppelten Ausgrenzung der Eltern als Täter. Was an Gewalt in der Familie in Erscheinung tritt, wird von uns als Ausdruck einer tiefer liegenden Beziehungsstörung verstanden, die verschiedene Ursachen hat, angefangen von den sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen bis zur persönlichen Lebensgeschichte und aktuellen krisenhaften Lebensereignissen. Dieser so genannte neue Kinderschutz, der in den 1970er Jahren maßgeblich von den Kinderschutz-Zentren mit entwickelt und geprägt worden ist, befördert einen nicht strafeorientierten Ansatz, multidisziplinäre Hilfe und Unterstützung von Eltern und Kindern mit Blick auf Schutz und Entwicklungsförderung im Rahmen einer Vielzahl vernetzter Hilfen. Darüber hinaus haben wir erkannt, dass manche Lebensprobleme von Kindern und Eltern nur politisch lösbar sind. Deshalb sind die Kinderschutz-Zentren und der Kinderschutzbund in der Öffentlichkeitsarbeit aktiv, um Politik und Öffentlichkeit für die Belange von Kindern und Eltern zu sensibilisieren. Wir versuchen, auf Gesetzgebung und politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen und setzen uns dafür ein, dass Kinderrechte in der Verfassung verankert werden.
Wo stehen wir heute?
Der Kinderschutz in Deutschland ist fachlich auf dem richtigen Weg, unterstützt durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Es gibt eine höhere Aufmerksamkeit für die Belange von Kindern und Eltern, vielfach werden Hilfen selbstverständlich in Anspruch genommen. Was uns jedoch immer wieder in die Quere kommt, sind Vorschläge aus Politik und Öffentlichkeit, manchmal auch aus Fachkreisen, die ein entschlosseneres Vorgehen gegen Eltern fordern, die meinen, Checklisten könnten den Kontakt mit der Familie ersetzen, die glauben, es fehle an Kontrolle und Autorität – hierunter fallen all die Vorschläge über Meldesysteme, über verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen und ähnliches – und die nicht aushalten können, dass es bei der Einschätzung und Hilfe bei Kindeswohlgefährdung um Prozesse mit Kindern und Eltern geht, die Zeit und eine hohe fachliche Kompetenz voraussetzen. Es geht um Prozesse mit Hochrisikofamilien, die meist sozial und wirtschaftlich unter extremen Belastungen stehen und bei denen sich Konflikte krisenhaft zugespitzt haben.
Hilfeorientierter Kinderschutz ist helfen mit Risiko. Kinderschutz heißt, die Risiken zu erkennen und sie kompetent zu managen. Das ist kein leichtes Unterfangen. Aber das amerikanische Meldesystem bei Kindesmisshandlung zeigt, wohin stärkere Kontrolle und Überwachung führen: zum Rückzug, zum Verschließen. Alle Familienmitglieder werden darauf eingeschworen zu schweigen, sich nichts anmerken zu lassen. Und wir wollen und brauchen das Gegenteil: es geht beim Kinderschutz mit wenigen Ausnahmen zunächst einmal nicht darum, Kinder vor ihren Eltern zu schützen, sondern es geht darum, Eltern zu stärken im Sinne von: entmutigte Eltern bewegen. Bei Familien, in denen es zu Vernachlässigung kommt, handelt es sich häufig um Menschen, die schon seit mehreren Generationen unter Armutsbedingungen leben. Menschen, die geprägt sind von Perspektivlosigkeit und Passivität, und die diese Erfahrungen weitergeben. In diesen Familien gibt es eine ganz große Bedürftigkeit – egal, ob es um Beziehung, Zuwendung, Ernährung oder um Gesundheit geht. Es fehlt auf allen Ebenen.
Kontakt ist wichtig
Die Frage an dieser Stelle ist natürlich, wie wir entscheiden, was für Kinder nicht mehr ausreichend ist. An welchem Punkt sprechen wir von Gewalt, von Kindeswohlgefährdung? Bei der Einschätzung der Gefährdung orientieren wir uns nicht allein am Mangel. Sondern es gibt verschiedene Fragen, die wir im Kontakt mit der Familie zu klären suchen. Sie betreffen das Problembewusstsein, die Problemsicht, die Akzeptanz von Hilfe, Risikofaktoren und Ressourcen der Familie.
Wesentlich für die Kinderschutzarbeit ist, dass wir bei dem Prozess der Risikoeinschätzung nicht nur Beobachter bleiben (können). Die Risikoeinschätzung ist nicht eine interne Angelegenheit von Fachkräften, sondern sie braucht den Kontakt und den Dialog mit den Eltern und mit dem Kind. Kinderschutz bedeutet, sich auf Kinder und Eltern einzulassen, für sie da zu sein und gleichzeitig den Blick für die Risiken und Ressourcen nicht zu verlieren. Der Prozess der Einschätzung entscheidet, ob die Hilfebeziehung zu der betroffenen Familie gelingt oder scheitert. Dieser Kontakt und Dialog mit Eltern und Kind bei vermuteter Kindeswohlgefährdung ist als Teil des diagnostischen Prozesses und Beginn der Hilfebeziehung der anspruchvollste Teil der Kinderschutzarbeit.
Unter dem Druck, die Risiken qualifiziert einzuschätzen und eine Prognose darüber abzugeben, ob die Ressourcen der Familie ausreichen, dass das Kind in der Familie verbleiben kann, und bei gleichzeitig bestehender Angst, für etwas haften zu müssen, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, wird der Wunsch nach klaren, objektivierbaren Kriterien für die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung groß. Das tiefe Bedürfnis nach Sicherheit erklärt die Hoffnungen, die in Checklisten und Verfahren gesetzt werden. Die Realität ist allerdings eine andere. Uns muss bewusst bleiben, dass wir die Einschätzung von Kindeswohlgefährdung nicht an ein Instrument delegieren können.
Qualifikation zur Hilfe
Hilfe ist mehr als Intervention. Es gibt immer eine Vorgeschichte, die wir sehen und begreifen müssen, und es gibt immer eine Fortsetzung, einen weiteren Verlauf. Vermutlich ist das wichtigste Kennzeichen professioneller Hilfe, dass wir die Entwicklung, die wir durch unsere Unterstützung in Gang setzen, auch wirklich einschätzen können.
Damit sind wir bei der Qualifikation der Fachkräfte. Im § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) ist rechtlich festgeschrieben, dass Fachkräfte der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung mit Fachkräften der angrenzenden Disziplinen wie zum Beispiel der Gesundheitshilfe zusammenarbeiten. Und für Fachkräfte ist es verpflichtend, sich zu qualifizieren. Hier liegt eine besondere Herausforderung für alle beteiligten Stellen. Als Kinderschutz-Zentren machen wir die Erfahrung, dass die Möglichkeiten einer gründlichen Einschätzung und eines intensiven Kontaktes in der Beratung für die gemeinsame Hilfeplanung nicht immer gegeben sind.
Fallbeispiel: Eine erfahrene Psychologin eines Kinderschutz-Zentrums nimmt an einem Hilfeplangespräch teil. Es geht um Nicole, 14 Jahre alt, die vom Vater körperlich und sexuell misshandelt worden ist. Sie lebt bei ihrer Mutter, die sich nach Partnergewalt von ihrem zweiten Partner getrennt hat, und ihrer einjährigen Stiefschwester. Die Mitarbeiterin des Kinderschutz-Zentrums hat einen guten Kontakt zu Mutter und Nicole aufgebaut und hat mit beiden (getrennt) wöchentliche Gesprächstermine. Nach drei Monaten kommt sie zu dem Ergebnis, dass die therapeutische Begleitung allein nicht ausreicht und hält eine zusätzliche Unterstützung im Alltag für notwendig, aber auch für ausreichend, um das Wohl der Kinder zu sichern. Die Mutter hat einem Gespräch mit dem Jugendamt zugestimmt. Die Mitarbeiterin des Kinderschutz-Zentrums gibt in der Hilfekonferenz eine umfassende Stellungnahme ab und begründet ihr Anliegen.
In diesem Fall lehnt die Sozialarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes eine zusätzliche ambulante Hilfe ab. Begründung: Die Verantwortung für die Kinder könne sie in dieser Situation nicht mehr übernehmen. Zu einem weiteren Fachaustausch zur Risikoeinschätzung und der Perspektive der Familie kommt es nicht. Die Kinder werden fremduntergebracht. Die Mutter bricht die Hilfe im Kinderschutz-Zentrum ab.
Vielleicht waren für diese Sozialarbeiterin der Druck und die Angst, die Kinder nicht ausreichend zu schützen zu groß, um sich überhaupt auf eine andere Entscheidung einlassen zu können. Aufgrund des neuen § 8a SGB VIII haben Leitungsfachkräfte in der Jugendhilfe die Aufgabe sicherzustellen, dass diejenigen, die in der Garantenrolle sind, diese Rolle auch wahrnehmen können. Ein breiter Kompetenzschub für den Kinderschutz ist dringend notwendig. Denn Kinder- und Jugendhilfe wird bei der Sicherung des Kindeswohls in schwierigen Fällen immer vor dem Problem stehen, zwischen dem Eingriff zum Schutz des Kindes und langfristigen Perspektiven zum Wohl des Kindes abwägen zu müssen. Diese Gratwanderung wird auch zukünftig ein fachlich schwieriger Abwägungsprozess sein. Er kann nicht ersetzt werden durch „entschlossenes Vorgehen“. Der Fall Kevin in Bremen hat deutlich gezeigt: mangelnder Kinderschutz resultiert oft aus Fehleinschätzung zeitlich überlasteten oder zu wenig qualifizierte Mitarbeiter(innen) sowie mangelnder Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Auch den Zeitmangel müssen wir ernst nehmen. Es fehlt dem Kinderschutz an Ressourcen. In den Beratungsstellen und Kinderschutz-Zentren steigen seit Jahren die Hilfeanfragen. Der Druck, Hilfe zu leisten, wird größer, bei gleich bleibenden oder gar geringeren Ressourcen.
Frühe Hilfen
Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maße gefährdet und die Zeitspanne für Hilfen kann manchmal kurz sein. Es reicht also nicht, Risiken zu erkennen, wenn eine Kindeswohlgefährdung bereits besteht und dann Hilfen einzuleiten. Vielmehr muss es darum gehen, schwierige Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und bereits schwache Signale wahrzunehmen. Und zwar auch dann, wenn sie noch dezent und noch nicht klinisch auffällig sind.
Die Frage ist, welchen Weg wollen wir gehen? Den Weg früher Unterstützung oder früher Kontrollen? Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen und Kinderschutzgesetze, die den Aufbau eines komplexen Melde- und Rückkopplungssystems vorsehen, um diejenigen Eltern herauszufiltern, die die Vorsorge für ihre Kinder nicht oder nicht regelmäßig in Anspruch nehmen, suggerieren, dass wir in Deutschland im Kinderschutz vorrangig ein Problem des Erkennens und der Kontrolle haben. Richtig ist jedoch, dass ein Problem der Ressourcen und der Kooperation besteht. Es müssen in ausreichendem Maße verlässliche und qualifizierte Beratungsangebote für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern zur Verfügung stehen. Diese haben wir zurzeit nicht. Stattdessen haben wir bei den frühen Hilfen eine Landschaft zeitlich befristeter Projekte mit engsten personellen und fachlichen Ressourcen.
Die Kinderschutz-Zentren und der Kinderschutzbund setzen auf frühe Unterstützung, insbesondere um Zugang zu so genannten Hochrisikofamilien zu bekommen. Hier ist aufsuchende Arbeit gefragt. Und wir setzen auf Unterstützung, indem wir uns gemeinsam mit anderen Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens bemühen, Probleme in der Kooperation zu lösen und verbindliche Absprachen zu treffen.
Unterstützung in der frühen Phase der Elternschaft heißt auch, verstärkt Elternkurse anzubieten, Eltern zu coachen. Denn es lässt sich feststellen, dass Elternkompetenzen heutzutage zum Teil sehr gering sind. Veränderte Lebensformen und eine zunehmende Kindentwöhnung unserer Gesellschaft führen dazu, dass ein Leben mit Kindern nicht mehr automatisch mitgelernt wird. Viele Eltern haben schon als Kind nicht mehr die Erfahrung gemacht, mit mehreren Geschwistern aufzuwachsen und haben vor der Geburt ihres eigenen Kindes meist keinen Alltag mit Kindern erlebt. Das erste Baby, das Erwachsene im Arm halten, ist oftmals das eigene. Es ist daher nicht erstaunlich, wie wenig Wissen heutzutage Eltern über die Entwicklung von Kindern haben. Wie wenig sie darüber wissen, was Kinder in welchem Alter können, wissen, fühlen, brauchen und tun.
Hier schließt sich der Kreis und wir sind wieder am Anfang: „Nadine tritt mich immer in den Bauch. Die ist jetzt schon ganz schön böse“, beklagt sich die junge Mutter und spricht über ihr drei Monate altes Baby. Die Psychologin im Kinderschutz-Zentrum sagt daraufhin: „Nadine ist ein richtig gesundes und kräftiges Kind. Und wie ich sehe, freut sie sich immer, wenn Sie kommen. Sie strampelt ja aus Leibeskräften. Kinder in dem Alter, wenn sie gesund sind, verhalten sich so. Und mein Eindruck ist, dass Sie so belastet sind, dass es für Sie schwierig ist, Ihr Kind richtig wahrzunehmen.“ Darauf hält die Mutter einen Moment inne und sagt: „Ja, meinen Sie?“
Dieser kurze Satz „Ja, meinen Sie?“ macht Hoffnung. Veränderung ist möglich. Dazu brauchen wir Eltern, die wissen, was Kinder in welchem Alter können, wissen, fühlen, brauchen und tun. Wir brauchen Eltern, die eine ganze Bandbreite von Handlungsmöglichkeiten in der Erziehung zur Verfügung haben und die lernen, mit ihren Kindern Konflikte und schwierige Situationen durchzustehen – ohne dabei Gewalt anzuwenden. Und wir brauchen Fachleute, die die Kompetenz und die Zeit haben, um belastete Eltern und ihre Kinder auf diesem Weg zu unterstützen.
Irene Johns ist Diplom-Pädagogin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und Leiterin des Kinderschutz-Zentrums in Kiel.
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