11 Juni fK 5/11 Butterwegge
Kinderarmut in einem reichen Land
Von Christoph Butterwegge
Obwohl die Kinder hierzulande seit geraumer Zeit zu den Hauptbetroffenenen von Armut gehören, wird diese in der Öffentlichkeit noch immer kaum wahr- und ernstgenommen, weil unser Armutsbild von absoluter Not und Elend in der so genannten Dritten Welt geprägt ist, was viele Bürger(inn)en daran hindert, vergleichbare Erscheinungen „vor der eigenen Haustür“ zu erkennen bzw. als gesellschaftliches Problem anzuerkennen (Butterwegge 2011). Dabei kann Armut in einem reichen Land sogar demütigender und bedrückender sein, weil vor allem Kinder und Jugendliche in einer Konsumgesellschaft massivem Druck von Seiten der Werbeindustrie wie auch ihrer Peergroup ausgeliefert sind, durch das Tragen teurer Markenkleidung oder den Besitz immer neuer, möglichst hochwertiger Konsumgüter „mitzuhalten“.
Umfang, Erscheinungsformen und Folgen der Kinderarmut
Spätestens seit dem 2. Armuts- und Reichtumsbericht, den die rot-grüne Bundesregierung im Frühjahr 2005 vorlegte, ist einem Großteil der Öffentlichkeit bewusst, dass Armut nicht nur in der sogenannte Dritten Welt, sondern auch hierzulande ein Problem darstellt. Dies gilt zumindest dann, wenn man darunter nicht nur absolutes Elend, vielmehr auch ein relatives (Über-)Maß an sozialer Ungleichheit versteht, das die Betroffenen daran hindert, sich ihrer persönlichen Fähigkeiten gemäß zu entfalten und selbstbestimmt am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen. „Armut“ ist ein politisch-normativer Begriff, der sich bloß äußerst schwer und nicht ein für alle Mal definieren lässt, weil kein Grundkonsens aller Gesellschaftsmitglieder darüber existiert, was man hierunter subsumieren kann, je nach sozialer Stellung, Weltanschauung und Religion vielmehr unterschiedliche, ja gegensätzliche Auffassungen dazu existieren. Gleichzeitig ist „Armut“ auch ein relationaler Begriff, der nur im Verhältnis zu jener Gesellschaft einen Sinn ergibt, in der ein davon Betroffener lebt. Hier und heute bedeutet Armut für davon betroffene Kinder bzw. Jugendliche etwa, dass sie niedrige Schulabschlüsse erreichen und im Umgang mit Sprache und Lesestoff weniger geübt sind als Gleichaltrige, die im Wohlstand leben, während sie mehr Scheu vor dem Theater oder dem Museum haben (Gillen 2004, S. 145).
Begreift man den Sozialhilfe-/Sozialgeldbezug als Armutsindikator, erreichte die Kinderarmut ihren traurigen Rekordstand im März 2007, d. h. auf dem Höhepunkt des letzten Konjunkturaufschwungs. Nie zuvor und nie danach lebten ähnlich viele, nämlich fast 1,93 Millionen von 11,44 Millionen Kindern unter 15 Jahren, die es damals insgesamt gab, nach Daten der Bundesagentur für Arbeit in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, landläufig „Hartz-IV-Haushalte“ genannt. Rechnet man die übrigen Betroffenen (Kinder in Sozialhilfehaushalten, in Flüchtlingsfamilien, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ca. ein Drittel weniger als die Sozialhilfe erhalten, und von so genannten Illegalen, die keine Transferleistungen beantragen können) hinzu und berücksichtigt zudem die so genannte Dunkelziffer (d. h. die Zahl jener eigentlich Anspruchsberechtigter, die aus Unwissenheit, Scham, falschem Stolz oder anderen Gründen keinen Antrag auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II stellen), lebten etwa 2,8 bis 3,0 Millionen Kinder, d. h. jedes vierte Kind dieses Alters, auf oder unter dem Sozialhilfeniveau.
Folgt man der Armutsdefinition, wie sie die Europäische Union (EU) und die Bundesregierung verwenden, wonach das Einkommensarmutsrisiko bei 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens beginnt, und legt Daten des regelmäßig vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erhobenen Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) zugrunde, waren im Jahr 2005 ca. 26 Prozent der Kinder bis 15 Jahre betroffen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2008, S. 306). Letztere bildeten damit gleichzeitig die Hauptbetroffenengruppe unter allen Altersklassen.
(Kinder-)Armut ist zweifellos mehr, als wenig Geld zu haben, denn sie bedeutet für davon Betroffene auch, persönlicher Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten beraubt, sozial benachteiligt und (etwa im Hinblick auf Bildung und Kultur, Wohlergehen und Gesundheit, Wohnen und Wohnumfeld, Freizeit und Konsum) unterversorgt zu sein. Wenn man im Sinne des so genannten Lebenslagenansatzes qualitative und nichtmonetäre Kriterien für das Armsein anlegt, steigt die Zahl armer Kinder sogar auf 3 bis 3,3 Millionen. Kinder sind in aller Regel arm, weil ihre Eltern arm oder verstorben sind. Alleinerziehende, Mehrkinder- und Migrantenfamilien (Butterwegge 2010) leiden besonders stark unter der sozialen Unsicherheit, Existenzangst und materieller Not.
Globalisierung, neoliberale Modernisierung und Prekarisierung als Ursachen der (Kinder-)Armut
Kinder gehören zu den Hauptbetroffenen einer Entwicklung, welche die so genannten Hartz-Gesetze eher noch verstärken; vor allem in Ostdeutschland, wo die Arbeitslosenquote und die Zahl der Alleinerziehenden besonders hoch sind (Butterwegge u. a. 2008, S. 108 ff.). Untersucht man die Gründe für (Kinder-)Armut in Ost- und Westdeutschland, stellt die Wiedervereinigung aber keineswegs das Kardinalproblem dar. Vielmehr verstärkt sie nur die negativen Auswirkungen der Globalisierung, neoliberalen Modernisierung bzw. Restrukturierung von Staat und Gesellschaft nach dem Vorbild des Marktes, die man seit der Weltwirtschaftskrise 1974/75 beobachten kann (Butterwegge 2012, S. 113 ff.).
Auslöser einer Armutsentwicklung in Familien, deren am vulnerablesten Mitglieder die Kinder bilden, sind häufig der Tod des Alleinernährers, die Erwerbslosigkeit von Eltern und deren Trennung bzw. Scheidung (Andreß u. a. 2003). Die eigentlichen Ursachen für eine Prekarisierung der familiären Lebensbedingungen gründen aber tiefer: in gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, denen sich die zunehmende Polarisierung (in Arm und Reich), die soziale Exklusion von Teilen der Bevölkerung sowie die sozialräumliche Segregation (Spaltung deutscher Großstädte in Luxusquartiere und Stadtteile mit besonderem Erneuerungs- bzw. Entwicklungsbedarf) verdanken. Macht man den als „Globalisierung“ bezeichneten Prozess einer Umstrukturierung fast aller Gesellschaftsbereiche nach Markterfordernissen, einer Ökonomisierung und Kommerzialisierung für das Problem verantwortlich, liegen die Wurzeln des Auftretens von (Kinder-)Armut auf drei Ebenen:
(1) Im Produktionsprozess löst sich das „Normalarbeitsverhältnis“ (Ulrich Mückenberger), von der Kapitalseite unter den Stichworten „Liberalisierung“, „Deregulierung“ und „Flexibilisierung“ vorangetrieben, tendenziell auf. Es wird zwar keineswegs ersetzt, aber durch eine steigende Zahl atypischer, prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse, die den so oder überhaupt nicht (mehr) Beschäftigten wie ihren Familienangehörigen weder ein ausreichendes Einkommen noch den gerade im viel beschworenen „Zeitalter der Globalisierung“ erforderlichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung stark relativiert.
(2) Im Reproduktionsbereich büßt die „Normalfamilie“, d. h. die z. B. durch das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht staatlicherseits subventionierte traditionelle Hausfrauenehe mit ein, zwei oder drei Kindern, in vergleichbarer Weise an gesellschaftlicher Relevanz ein. Neben sie treten Lebens- und Liebesformen, die tendenziell weniger materielle Sicherheit für Kinder gewährleisten (so genannte Ein-Elternteil-Familien, „Patchwork-Familien“, hetero- und homosexuelle Partnerschaften usw.).
(3) Hinsichtlich der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates bedingt der forcierte Wettbewerb zwischen „Wirtschaftsstandorten“ einen Abbau von Sicherungselementen für „weniger Leistungsfähige“, zu denen allemal Erwachsene gehören, die (mehrere) Kinder haben. Kinder sind nicht zuletzt deshalb stark von Arbeitslosigkeit und/oder Armut betroffen, weil das neoliberale Projekt eines „Umbaus“ des Wohlfahrtsstaates auf Kosten vieler Eltern geht, die weniger soziale Sicherheit als vorherige Generationen genießen.
Wenn ihre momentane Ausprägung primär eine Folge der Globalisierung, der Ökonomisierung und der Kommerzialisierung fast aller Lebensbereiche ist, wie H. Gerhard Beisenherz (2002) konstatiert, kann (Kinder-)Armut nicht ohne ihr Pendant, den in wenigen Händen konzentrierten Reichtum, verstanden werden. Neben der Spaltung in Arm und Reich, die zu einer Gefahr für den sozialen Frieden wird, tritt eine Trennlinie deutlicher hervor, die innerhalb der Armutspopulation selbst verläuft. Man kann von einer Dualisierung bzw. einer Doppelstruktur der Armut sprechen: Einerseits sind davon (bis in den Mittelstand hinein) mehr Personen betroffen, und zwar auch solche, die früher – weil voll erwerbstätig – im relativen Wohlstand des „Wirtschaftswunderlandes“ lebten. Stark zugenommen hat die Zahl jener Personen, deren Einkommen trotz Lohnarbeit in Form eines oder mehrerer Arbeitsverhältnisse nicht oder nur knapp über der Armutsgrenze liegt („working poor“). Durch den Prekarisierungsprozess dringt die Armut bis in die Mittelschicht vor.
Andererseits verfestigt sich die perforierte Langzeit- bzw. Mehrfacharbeitslosigkeit älterer und/oder gering qualifizierter Personen zur Dauerarbeitslosigkeit, wodurch eine Schicht total Deklassierter, vom Arbeitsmarkt wie auch von der gesellschaftlichen Teilhabe Ausgeschlossener („underclass“), entsteht. Durch die Standortpolitik wirkt der Globalisierungsprozess als „soziales Scheidewasser“, welches die Bundesbürger(innen) wie auch die Bewohner(innen) anderer Länder in Gewinner und Verlierer(innen), Letztere jedoch noch einmal in Marginalisierte (total Deprivierte) sowie Geringverdiener(innen) (prekär Beschäftigte) teilt. Während die Dauerarbeitslosen quasi den „sozialen Bodensatz“ bilden, verkörpern Niedriglohnempfänger(innen), oftmals Migrant(inn)en und ethnischen Minderheiten entstammend, das „Treibgut“ des Globalisierungsprozesses (Butterwegge/Hentges 2009).
Die so genannten Hartz-Gesetze als Beispiel für den „Um-“ bzw. Abbau des Sozialstaates
> Kinderarmut, die Lern- und Lebenschancen davon Betroffener schon im Grundschulalter zerstören kann, ist ein Armutszeugnis für die deutsche Überflussgesellschaft sowie ihren Wohlfahrtsstaat, der aufgrund fragwürdiger Strukturreformen immer weniger fähig zu sein scheint, für ein Mindestmaß an sozialem Ausgleich, Existenzsicherheit aller Bürger(innen) und Gerechtigkeit zu sorgen. Bei der „Agenda 2010“, den so genannten Hartz-Gesetzen und den Gesundheitsreformen handelt es sich um Maßnahmen zum „Um-“ bzw. Abbau des Sozialstaates, die seine ganze Architektur, Struktur und Konstruktionslogik grundlegend verändern. Es geht längst nicht mehr nur um Leistungskürzungen im sozialen Sicherungssystem, sondern um einen Systemwechsel, anders ausgedrückt: um eine zentrale gesellschaftliche Richtungsentscheidung, welche das Gesicht der Bundesrepublik auf absehbare Zeit prägen dürfte.
Das nach dem früheren VW-Manager Peter Hartz benannte Gesetzespaket markiert für die Entwicklung von (Kinder-)Armut eine historische Zäsur. Besonders mit Hartz IV waren Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht verbunden, die das politische Klima der Bundesrepublik vermutlich auf Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte verschlechtern (Agenturschluss 2006; Rudolph, Niekant 2007; Gern, Segbers 2009). Mittels des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld (Alg) II ersetzt, welches nicht mehr den früheren Lebensstandard zum Maßstab der Leistungsgewährung macht. Dies führte zur Schlechterstellung von Millionen Menschen sowie zur Aufspaltung der bisherigen Sozialhilfeempfänger(innen) in erwerbsfähige, die Alg II beziehen, einerseits und nichterwerbsfähige, die Sozialgeld bzw. -hilfe erhalten, andererseits.
Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV am 1. Januar 2005 müssen Langzeitarbeitslose und so genannte Aufstocker(innen) jede Stelle annehmen, auch wenn die Bezahlung weder tarifgerecht ist noch dem ortsüblichen Lohn entspricht. Eingerichtet wurde damit eine Rutsche in die Armut: Nach der von maximal 32 auf höchstens 18 Monate verkürzten Bezugszeit des Alg I bekamen Erwerbslose ein Arbeitslosengeld II, das den Charakter einer reinen Fürsorgeleistung hat. Mit seinem Grundbetrag von 345 EUR monatlich für den Haushaltsvorstand (plus Erstattung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sofern sie „angemessen“ sind) war das Alg II genauso hoch wie der Sozialhilfe-Regelsatz. Kinder bis 14 Jahre erhielten ein Sozialgeld in Höhe von 207 EUR (60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes), Jugendliche von 15 bis 18 Jahren 276 EUR (80 Prozent des Erwachsenenregelsatzes).
Die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 erzwungene Neufestsetzung der Hartz-IV-Regelsätze nutzte die CDU/CSU/FDP-Koalition für eine umfassende Novellierung von Sozialgesetzen mit Verschlechterungen und Verschärfungen für Langzeitarbeitslose: Beispielsweise können die Bundesländer ihre Kommunen fortan ermächtigen oder verpflichten, Mietpauschalen festzulegen. Eine solche Pauschalierung der Unterkunftskosten dürfte noch mehr Hartz-IV-Bezieher zwingen, ihre bisherige Wohnung aufzugeben und in eine Hochhaussiedlung am Stadtrand zu ziehen, wo die Mieten niedriger sind. Dadurch leistet man einer Gettoisierung der Armen, die in Großbritannien den sozialen Zündstoff für Jugendunruhen geliefert hat, politisch Vorschub.
Nicht erhöht wurden die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die man mit einem „Bildungs- und Teilhabepaket“ im Wert von 10 EUR pro Monat abspeiste. Teilweise kam es durch das „Bildungs- und Teilhabepaket“, dessen Umsetzung große Probleme aufwirft, sogar zu Verschlechterungen bei der Mittagsverpflegung und der Vereinsmitgliedschaft von Kindern, weil bisherige, großzügigere Programme in einzelnen Kommunen aufgrund der Bundesregelung eingestellt werden mussten. Am 1. Januar 2012 steigen die Regelbedarfe der Kleinkinder zwar von 215 auf 219 EUR, die Höhe der Regelbedarfe von Über-5-Jährigen und von Jugendlichen (251 bzw. 287 EUR) bleibt aber wie schon in den beiden Vorjahren unverändert.
Interventions- und Präventionsmaßnahmen als gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe
Nötig wäre ein Paradigmawechsel vom „schlanken“ zum interventionsfähigen und -bereiten Wohlfahrtsstaat (Butterwegge 2012, S. 385 ff.). Erforderlich ist ein Konzept, das unterschiedliche Politikfelder (Beschäftigungs-, Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik) miteinander verzahnt und Maßnahmen zur Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Vermögen einschließt. Dagegen sind durch separate und voneinander isolierte Schritte, wie etwa höhere Transferleistungen an (sämtliche) Eltern, die prekären Lebenslagen nur partiell zu verbessern, ihre tief sitzenden Ursachen aber schwerlich zu beseitigen. Ein integrales Konzept zur Verringerung und Vermeidung von Kinderarmut umfasst gesetzliche (Neu-)Regelungen sowie monetäre und Realtransfers (Mierendorff, Olk 2003, S. 419). Individuelle und erzieherische Hilfen, Fördermaßnahmen für Kinder und strukturelle Reformen sollten einander sinnvoll ergänzen und so verzahnt werden, dass möglichst wenig Reibungsverluste zwischen den verschiedenen Institutionen und Trägern entstehen (Lutz 2004, S. 57).
Bildungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen sind für eine gedeihliche Entwicklung und freie Entfaltung der Persönlichkeit sozial benachteiligter Kinder unentbehrlich, weshalb sie nicht – dem neoliberalen Zeitgeist entsprechend – privatisiert, sondern weiterhin öffentlich finanziert und noch ausgebaut werden sollten. Karl August Chassé, Margherita Zander und Konstanze Rasch (2007, S. 342) fordern daher eine stärkere Zusammenarbeit bzw. Verzahnung von Schule und Jugendhilfe: „Öffnungen der Schule gegenüber dem Stadtteil bzw. dem Freizeitbereich könnten einerseits zu einer gemeinwesenorientierten Schule führen. Auf der anderen Seite müssten die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe – sicherlich oft in Kooperation mit den Schulen, vor allem im Kontext von Ganztagsschulen – lebensweltnahe attraktive Freizeit-, Förder- und Bildungsangebote entwickeln, mit denen die Kinder erreicht werden können, die von herkömmlichen Vereinen und kommerziellen Angeboten keinen Gebrauch machen können.“
Angesichts der durch Kinderarmut verstärkten Chancenungleichheit in der Gesellschaft bildet sie eine zentrale Herausforderung für die Bildungspolitik. In den skandinavischen Gemeinschaftsschulen, die Kinder meist bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichten, arbeiten nicht bloß mehr Lehrer(innen) als hierzulande, sondern auch mehr Sozialarbeiter(innen) und Psycholog(inn)en. Da jene Infrastruktur weitgehend fehlt, die es auch Alleinerziehenden erlaubt, neben der Familien- noch Erwerbsarbeit zu leisten, liegt hier – neben der notwendigen Erhöhung monetärer Transfers zu Gunsten sozial benachteiligter Kinder – ein wichtiger Ansatzpunkt für Gegenmaßnahmen. Ganztagsschulen, die (preisgünstige oder unentgeltliche) Kindergarten-, Krippen- und Hortplätze ergänzen sollten, hätten einen pädagogisch-sozialen Doppeleffekt: Einerseits würden von Armut betroffene oder bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert als bisher, andererseits könnten ihre Mütter leichter als sonst einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, was sie finanzielle Probleme besser meistern ließe. Ergänzend dazu müssten (größere) Unternehmen für Alleinerziehende günstige Arbeitszeitmodelle und/oder Betriebskindergärten anbieten. Durch die Ganztags- als Regelschule lassen sich soziale Handikaps insofern kompensieren, als eine bessere Versorgung der Kinder mit Nahrung (gemeinsame Einnahme des Mittagessens), eine gezielte Unterstützung vor allem leistungsschwächerer Schüler(innen) bei der Erledigung von Hausaufgaben und eine sinnvollere Gestaltung der Freizeit möglich wären (Hammer 2010).
Da hierzulande noch immer die Neigung dominiert, eher die „Leistungsträger“ als die Transferleistungsbezieher/innen zu unterstützen bzw. steuerlich zu entlasten, kommt es ganz entscheidend darauf an, wie die Öffentlichkeit und die Massenmedien mit dem Thema „Kinderarmut“ umgehen. Ohne mehr Sensibilität für gesellschaftliche Spaltungs- und massive Verarmungstendenzen im Gefolge der globalen Finanz- und Weltwirtschaftskrise wird es keine Solidarität mit den Armen geben. Hans Weiß (2005, S. 183) warnt vor einer „Pädagogisierung“ und „Therapeutisierung“ der Problematik, die im öffentlichen bzw. Mediendiskurs über eine „neue Unterschicht“ angelegt ist: „Darin werden Armut und Unterschichtszugehörigkeit und ihre Auswirkungen auf Kinder, abstrahiert von den sozioökonomischen Bedingungen, z. B. vom Zusammenhang mit Dauerarbeitslosigkeit, primär als Folge der Verhaltensweisen der betroffenen Menschen, ihrer ‚Unterschichtskultur‘ betrachtet und damit letztlich ihnen die ‚Schuld‘ für ihre Situation zugeordnet.“
Helgard Andrä (2000, S. 281) stellt zu Recht fest, „dass die Schule stärker für die sich ausweitende Armut bzw. deren Folgeerscheinungen sensibilisiert werden muss.“ Darauf sind Lehrer(innen), die meist der Mittelschicht entstammen und nicht in „sozialen Brennpunkten“, vielmehr bürgerlichen Stadtvierteln wohnen, nicht oder nur unzureichend vorbereitet. Folglich muss das Thema „Kinderarmut“ im Rahmen der Lehrerausbildung stärker berücksichtigt werden. Fächerübergreifend hätte der Unterricht zu vermitteln, dass sich die Armut nicht auf Entwicklungsländer beschränkt, welche Ursachen sie hat und dass die Betroffenen in aller Regel keine persönliche Verantwortung dafür trifft, individuelle Schuldzuweisungen vielmehr nur von den gesellschaftlichen und politischen Hintergründen des Problems (z. B. Globalisierung, neoliberale Hegemonie, ungerechte Verteilung des Reichtums) ablenken.
Die deutschen Städte und Gemeinden sind aus finanziellen Gründen (sinkende Steuereinnahmen bei steigenden Sozialausgaben) immer weniger in der Lage, ihre Regelaufgaben im Kinder- und Jugendhilfebereich zu erfüllen, von freiwilligen Leistungen ganz zu schweigen. Wenn ihr mehr Mittel zur Verfügung stünden, könnte die Jugend- und Sozialarbeit ein Stützpfeiler im Kampf gegen die Armut sein. Die kommunale Sozialpolitik dürfte nicht zulassen, dass Betreuungsangebote aufgrund staatlicher Sparmaßnahmen und leerer öffentlicher Kassen verringert werden. Detlef Baum (2003, S. 182) sieht die zentrale Herausforderung und eine adäquate Strategie zur Bekämpfung der Armut und ihrer Folgen für junge Menschen darin, den Zusammenhang zwischen räumlicher und sozialer Ausgrenzung in den Städten zu durchbrechen: „Will der Staat die individuelle rechtliche und ökonomische Position von Personen verbessern, muss die kommunale Sozialpolitik die sozialräumlichen Strukturen zu gestalten suchen, unter denen Menschen leben bzw. aufwachsen, und die pädagogischen Beziehungen zu optimieren oder zu konstituieren suchen, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer Kommune gelingen lassen.“
Schule und Jugendhilfe sind gleichermaßen gefordert, im Rahmen ihrer beschränkten Möglichkeiten für alle jungen Menschen befriedigende Lebensverhältnisse und ein Höchstmaß an Chancengleichheit zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer wie ethnischer Herkunft zu schaffen. Roland Merten (2001, S. 312) konstatiert jedoch, dass noch keine Kinder- und Jugendhilfepolitik entwickelt und realisiert worden sei, die man als Politik für Kinder und Jugendliche klassifizieren könne. Aufgrund der „strukturellen Exklusion“ von Kindern und Jugendlichen, die Merten beklagt, geht es nicht nur um die materielle Unterstützung, sondern auch um die rechtliche Aufwertung und politische Emanzipation junger Menschen.
Die vollständigen Literaturangaben sind über die Geschäftsstelle erhältlich.
Prof. Dr. Christoph Butterwegge ist Hochschullehrer für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln.
Literatur
Andreß, Hans-Jürgen, Borgloh, Barbara, Güllner, Miriam, Wilking, Katja (2003): Wenn aus Liebe rote Zahlen werden. Über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung, Wiesbaden.
Beisenherz, H. Gerhard (2002): Kinderarmut in der Wohlfahrtsgesellschaft. Das Kainsmal der Globalisierung, Opladen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) (2008): Lebenslagen in Deutschland. Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, Bonn.
Butterwegge, Christoph, Hentges, Gudrun (Hrsg.) (2009): Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung. Migrations-, Integrations- und Minderheitenpolitik, 4. Aufl. Wiesbaden.
Butterwegge, Carolin (2010): Armut von Kindern mit Migrationshintergrund. Ausmaß, Erscheinungsformen und Ursachen, Wiesbaden.
Butterwegge, Christoph (2011): Armut in einem reichen Land. Wie das Problem verharmlost und verdrängt wird, 2. Aufl. Frankfurt am Main/New York.
Butterwegge, Christoph (2012): Krise und Zukunft des Sozialstaates, 4. Aufl. Wiesbaden.
Chassé, Karl August, Zander, Margherita, Rasch, Konstanze (2007): Meine Familie ist arm. Wie Kinder im Grunschulalter Armut erleben und bewältigen, 3. Aufl. Wiesbaden.
Gillen, Gabriele (2004): Hartz IV. Eine Abrechnung, Reinbek.
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