06 Aug fK 5/04 Schilling
Dokumentation
Kinderbetreuung für unter Dreijährige – Entwicklung und Bedarf
von Matthias Schilling
Mit dem Gesetzentwurf zu einem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verfolgt die Bundesregierung die Sicherung bedarfsgerechter Tagesbetreuungsangebote für unter Dreijährige im Osten und deren bedarfsgerechten Ausbau im Westen Deutschlands. Zielsetzung ist ein vielfältigeres und qualitativ besseres Angebot, mit dem den Bedürfnissen von Kindern und Familien, den Anforderungen an die Wissensgesellschaft und der Chancengleichheit unter Kindern entsprochen werden kann.
Anhand von Berechnungen der Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik werden im folgenden die Entwicklungstendenzen im Angebot und in der Inanspruchnahme nach Betreuungsplätzen regional differenziert dargestellt, der Zusammenhang zwischen sozialstrukturellen Bedingungen und der Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung beschrieben sowie der Platzbedarf in Kindertagesangeboten für die Gruppe der unter Dreijährigen geschätzt.
Die Entwicklung seit 1990
Zur Beurteilung der Entwicklung der institutionellen Angebote für unter Dreijährige stehen prinzipiell zwei Datenquellen zur Verfügung. Mit Hilfe der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik wird alle vier Jahre das Platzangebot dokumentiert und mit Hilfe des Mikrozensus wird die reale Inanspruchnahme erfasst.
Bezogen auf das Platzangebot zeigt sich in den westlichen Bundesländern ohne Berlin, dass die Anzahl der verfügbaren Plätze von 26.000 auf 51.000 Plätze gestiegen ist. Innerhalb von zwölf Jahren hat sich somit eine Verdoppelung des Angebotes vollzogen. Relativiert man das Platzangebot auf die unter Dreijährigen in der Bevölkerung, zeigt sich allerdings, dass die Verdoppelung auf einem sehr niedrigen Niveau stattgefunden hat. Die Platz-Kind-Relation hat sich gerade einmal von 1,3% auf 2,7% erhöht.
Ganz anders sieht die Situation in den östlichen Bundesländern aus. Dort ist die Platz-Kind-Relation von 52,6% im Jahre 1991 auf 40% im Jahre 1994 zurückgegangen, um sich dann auf einem Niveau von 35% bis 37% zu verstetigen.
Die Quote der Inanspruchnahme, die über den Mikrozensus erhoben wird, fällt insgesamt in den westlichen Ländern, allerdings hier einschließlich Berlin-West, deutlich höher aus. Im Jahre 2002 ergab sich eine Quote der Inanspruchnahme für die westlichen Länder einschließlich Berlin-West von 5,9% und für die östlichen Länder einschließlich Berlin-Ost von 36,8%. Die fast doppelt so hohe Quote wie bei den verfügbaren Plätzen in den westlichen Ländern liegt wahrscheinlich daran, dass oftmals Kindergartenplätze auch für fast Dreijährige geöffnet werden. Ebenso kann es auf Grund von unterschiedlichen Definitionen bzw. dem Verständnis der Befragten beim Mikrozensus dazu kommen, dass privat organisierte Arrangements als Krippe bezeichnet werden, obwohl es sich im Sinne der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht um eine Krippe handelt.
In der zeitlichen Entwicklung ist zwischen 1991 und 2002 in den westlichen Bundesländern nur ein sehr geringer Anstieg von 3,7% auf 5,9% zu verzeichnen und in den östlichen Ländern ein deutlicher Rückgang der Inanspruchnahme von 57% im Jahre 1991 auf 40% im Jahre 1994. Anschließend ist die Quote relativ konstant geblieben.
Insgesamt muss festgehalten werden, dass in den westlichen Bundesländern in den letzten zwölf Jahren so gut wie kein Ausbau der institutionellen Angebote für unter Dreijährige stattgefunden hat. Der Grund für den geringen Ausbau ist darin zu sehen, dass alle verfügbaren finanziellen Ressourcen in den Ausbau der Plätze in Kindergärten gesteckt wurden. In den östlichen Bundesländern ist nach einem zunächst deutlichen Rückgang des Angebotes die Versorgung bei ca. 36% konstant geblieben.
Neben der institutionellen Tagesbetreuung spielt die Tagespflege in den westlichen Bundesländern eine nicht unerhebliche Rolle. Zur Tagespflege werden allerdings keine regelmäßigen Voll- oder Repräsentativerhebungen durchgeführt. Bei der Auswertung des letzten Familiensurveys des Deutschen Jugendinstituts für das Jahr 2000 konnte erstmals eine Übersicht über die Inanspruchnahme der Tagespflege erstellt werden, die zumindest dem Anspruch nach als repräsentativ zu bewerten ist. Demnach werden 3% der unter Dreijährigen in Deutschland regelmäßig von Tagesmüttern und 2,5% von anderen nicht-verwandten Personen betreut (vgl. Tabelle 1). Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich in den westlichen Bundesländern die Tagespflege bei Tagesmüttern und institutionellen Angeboten ungefähr die Waage halten. Deutlich wird aber auch, dass die Hauptbetreuungsleistung durch die familiären Netzwerke, und hier insbesondere durch die Großeltern, erbracht wird.
Betreuungssetting | Betreuungsquote | durchschnittliche Dauer der Betreuung pro Woche | ||
---|---|---|---|---|
Betreuung durch … | 0-3 Jahre in % |
3-6 Jahre in % |
0-3 Jahre in Stunden |
3-6 Jahre in Stunden |
ältere Schwester | 1,1 | 2,5 | 16,0 | 15,4 |
älteren Bruder | 1,0 | 2,1 | 8,8 | 14,4 |
Großmutter | 24,4 | 26,3 | 10,3 | 9,4 |
Großvater | 9,7 | 12,3 | 9,9 | 8,5 |
andere verwandte Personen | 4,6 | 3,7 | 14,5 | 8,3 |
Tagespflege | ||||
Tagesmutter | 3,0 | 1,3 | 14,2 | 14,9 |
andere nicht-verwandte Personen | 2,5 | 3,7 | 18,0 | 10,0 |
keine weitere Betreuungs- personen | 67,7 | 65,6 | ||
institutionelle Betreuung | *7,0 | *105,2 | 27,3 | 21,7 |
* Zahlen des Statistischen Bundesamts aus der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe „Einrichtungen und tätige Personen“ 1998
Quelle: Familiensurvey 2000 des DJI, eigene Berechnungen – entnommen aus: Zahlenspiegel (DJI 2002): Übersicht 62
Soziale Herkunft unter dreijähriger Kinder in Tagesbetreuung
Um Hintergrundinformationen über die sozialen Verhältnisse der unter Dreijährigen, die eine Tageseinrichtung besuchen, zu erhalten, muss auf den Mikrozensus zurückgegriffen werden. Bei der Analyse muss zwischen den westlichen und den östlichen Bundesländern unterschieden werden, da es sich im Osten eher um ein Regelangebot handelt, hingegen in den westlichen Ländern eher die Ausnahme darstellt. Für die Analyse des sozialen Hintergrundes musste auf den anonymisierten Einzeldatensatz des Mikrozensus zurückgegriffen werden, der allerdings bisher nur bis zum Jahr 2000 verfügbar ist.
Die Eckwerte für das Jahr 2000 sehen wir folgt aus: Die ausgewiesene Quote der Inanspruchnahme für unter Dreijährige liegt in den westlichen Bundesländern einschließlich Berlin bei 6,1%. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Die geringsten Quoten werden in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mit ca. 3,5% ausgewiesen. Die höchste Quote der westlichen Flächenländer ist im Saarland mit fast 12% zu beobachten. Die Stadtstaaten Bremen und Hamburg liegen bei 13% bzw. 16%. Eine deutlich höhere Quote zeigt sich in Berlin mit fast 30% der unter Dreijährigen.
In den östlichen Ländern wird eine Quote der Inanspruchnahme von 34,2% der unter Dreijährigen erreicht. Dies entspricht dem Ergebnis der angebotenen Plätze. Die Quote der Inanspruchnahme variiert in den einzelnen Ländern erheblich. Sie reicht von 23% in Sachsen bis hin zu 48% in Sachsen-Anhalt, wodurch offensichtlich unterschiedliche Länderpolitiken deutlich werden.
Die Gesamtquote für alle unter Dreijährige verstellt den Blick dafür, dass die Inanspruchnahme der einzelnen Altersjahre sehr stark auseinanderklafft. In den westlichen Ländern liegt die Quote der Inanspruchnahme für die unter Einjährigen bei 1,6%, für die Einjährigen bei 4,4% und für die Zweijährigen immerhin schon bei 12%. Schaut man in die östlichen Bundesländer, zeigt sich ebenfalls, dass die Quote der Inanspruchnahme der unter Einjährigen sich mehr als deutlich von der Quote der anderen Altersjahre mit 5,7% zu 36% bzw. 64% unterscheidet. Daraus ergibt sich die These, dass Angebote für unter Einjährige offensichtlich die Ausnahme darstellen und daher die Konzeptionsdebatte nicht bestimmen sollten.
Bei der regionalen Inanspruchnahme nach der Größe des Wohnortes zeigen sich in den östlichen Ländern kaum. In den westlichen Ländern zeigt sich, dass die Inanspruchnahme von der Größe der Gemeinde bzw. Stadt abhängig ist. Liegt die Inanspruchnahme bei Gemeinden unter 20.000 Einwohner(inne)n bei 3,5%, steigt diese bei Großstädten über 500.000 Einwohner(innen) auf 11%.
Bezogen auf die Familienform zeigen sich ebenfalls nur deutliche Unterschiede in den westlichen Bundesländern. Die Inanspruchnahme von unter Dreijährigen von allein Erziehenden liegt mit 9,2% deutlich höher als die der Ehepaare mit 5,5%. In den östlichen Bundesländern zeigen sich keine Differenzen zwischen den Familienformen. Dort liegt die Inanspruchnahme bei den Ehepaaren sogar etwas höher. Auch hier zeigt sich, dass in den westlichen Bundesländern die Betreuung der unter Dreijährigen eher in besonderen Lebenssituationen stattfindet, hingegen in den östlichen Ländern fast ein Regelangebot für die unter Dreijährigen darstellt.
Die Inanspruchnahme von institutionellen Angeboten für unter Dreijährige in deutschen und nicht-deutschen Haushalten weist in den westlichen Bundesländern keine Unterschiede aus. Bei deutschen und nicht-deutschen liegt die relative Inanspruchnahme bei rund 6%. Erstaunlich ist, dass Tageseinrichtungen für Kinder von Eltern mit deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit deutlich stärker in Anspruch genommen werden. Hier liegt die Quote bei fast 10%. Für die östlichen Bundesländer können auf Grund der geringen Anzahl keine repräsentativen Aussagen getroffen werden.
Eine wichtige Frage im sozialen Kontext ist, welche Bedeutung die Erwerbstätigkeit der Bezugspersonen bei der Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für unter Dreijährige spielt. Grundsätzlich wird erwartet, dass institutionelle Angebote für unter Dreijährige insbesondere durch Paarhaushalte, in denen beide erwerbstätig sind, und allein erziehenden Haushalte, in denen die Bezugsperson erwerbstätig ist, in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der schon angesprochenen Sonderauswertung des Mikrozensus konnte für das Jahr 2000 aufgezeigt werden, dass dies insbesondere für die östlichen Bundesländer ohne Berlin zutrifft. Dort beträgt der Anteil der betreuten unter Dreijährigen, deren Eltern erwerbstätig sind, 83% (vgl. Tabelle 2). In den westlichen Bundesländern hingegen sind es nur 64%. Somit nimmt auch ein nicht unerheblicher Teil der unter Dreijährigen Betreuungsleistungen in Anspruch, obwohl die Bezugspersonen nicht erwerbstätig sind. Dieses Ergebnis kann als empirischer Hinweis gewertet werden, dass Betreuung der unter Dreijährigen nicht nur im Kontext der Erwerbstätigkeit zu sehen ist. Hier werden zukünftig weitere Sonderauswertungen des Mikrozensus notwendig sein, um die Gruppe der Nichterwerbspersonen genauer zu bestimmen. Momentan kann festgehalten werden, dass 20% bis 30% der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen diese nicht auf Grund der Erwerbstätigkeit der Eltern, sondern aus anderen Gründen besuchen.
Westl. Bundesländer, einschließlich Berlin | Östliche Bundesländer ohne Berlin | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Erwerbs tätigkeit der Mutter | Besuch einer Kita | Insgesamt | In % | Besuch einer Kita | Insgesamt | In % |
Nicht- erwerbs- personen | 44.900 | 1.002.500 | 4,5 | 16.800 | 97.200 | 17,3 |
Erwerbs- personen | 79.700 | 1.049.100 | 7,6 | 80.300 | 186.600 | 43,0 |
Prozentanteile | ||||||
Erwerbs tätigkeit | 36,0 | 17,3 | ||||
Nicht erwerbs personen | 64,0 | 82,7 |
Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus, Sientific use file für die Erhebung April 2000; Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Zukünftiger Bedarf
Als Bedarfskriterium für die Betreuung der unter Dreijährigen steht zurzeit in der Fachdebatte die Erwerbstätigkeit der Eltern im Vordergrund. Da hierzu entsprechende Angaben vorliegen, kann dieser Bedarf relativ genau bestimmt werden. Geht man davon aus, dass ein Bedarf dann besteht, wenn die Mütter der unter Dreijährigen elf Stunden und mehr arbeiten, ergibt sich für die westlichen Bundesländer ein Bedarf für ca. 21% der unter dreijährigen Kinder. Verfeinerte Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik auf der Basis der anonymisierten Einzeldaten des Mikrozensus, die allerdings noch nicht ganz abgeschlossen sind, lassen erwarten, dass der Bedarf wahrscheinlich ca. 2% niedriger liegt. Dabei wurde nicht die Müttererwerbstätigkeit, sondern die Erwerbssituation derjenigen Hauhalte berücksichtigt, in denen Kinder unter drei Jahren leben.
Diese ca. 19% können als die aktuelle Untergrenze des Bedarfs auf Grund der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern unter 3 Jahren verstanden werden. Da die aktuelle Situation in den westlichen Bundesländern durch ein sehr geringes Angebote für unter Dreijährige gekennzeichnet ist, ist zu erwarten, dass bei einem leichter bzw. überhaupt zugänglichen Angebot die Erwerbstätigkeit von Frauen und somit auch der Betreuungsbedarf weiter steigen wird. Andererseits ist gerade in den westlichen Bundesländern auf Grund der seit Jahrzehnten vorhandenen Vorbehalte gegenüber einer außerfamilären – insbesondere institutionellen – Betreuung von unter Dreijährigen zu erwarten, dass in einem nicht unerheblichen Maße familiale Netzwerke, insbesondere die Großeltern, für die Betreuung der Kleinkinder gewünscht und auch dann in Anspruch genommen werden.
Neben der Erwerbstätigkeit müssten in einem umfassenden Bedarfskonzept noch weitere Bedarfe berücksichtigt werden, z.B. auf Grund von Ausbildung und Studium der Eltern, besondere Belastungssituationen wie z.B. die gleichzeitige Betreuung behinderter Familienangehöriger sowie Mehrlingsgeburten oder die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern.
Wie hoch im Einzelnen die Bedarfe sind bzw. sein werden, die sich aus den zumindest ansatzweise benannten Bedürfnislagen ergeben, kann empirisch kaum bestimmt werden, da auch Befragungen – als methodisches Instrument zur Bedarfsbestimmung – immer nur einen fiktiven Bedarf wiedergeben. Ob eine entsprechende Inanspruchnahme des Angebotes anschließend erfolgt, kann aus dem bekundeten Interesse der Befragten nicht zwingend geschlossen werden. Bei aller Vorsicht ist zu vermuten, dass sich in den westlichen Bundesländern bei einem leichter zugänglichen Angebot die Inanspruchnahme öffentlicher Angebote bei durchschnittlich 15% bis 25% mit erheblichen regionalen Unterschieden einpendeln wird.
Dr. Matthias Schilling ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsverbund Deutsches Jugendinsitut/Universität Dortmund und Geschäftsführer der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
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