06 Aug fK 5/04 Licht
Stiefkindadoptionen: Die Menschen wollen mit eiligen Schritten der Normalfamilie entsprechen
Jörg Maywald im Gespräch mit Frank Licht
Maywald: Im Unterschied zur Adoption fremder Kinder sind bei einer Stiefkindadoption dem Kind die im Alltag sorgenden Eltern – darunter ein Stiefelternteil – bereits bekannt. Eine Suche und Vermittlung von Adoptiveltern braucht also nicht stattzufinden. In welchen Fällen haben Sie als Leiter einer Zentralen Adoptionsstelle dennoch mit Stiefkindadoptionen zu tun?
Licht: Wir haben mit Stiefkindadoptionen immer dann zu tun, wenn es eine Auslandsberührung gibt. Das sind diejenigen Fälle, in denen das Stiefkind, der leibliche Elternteil oder der Stiefelternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat als die deutsche. In diesen Fällen sind wir aufgefordert, gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme abzugeben. Außerdem gibt es Stiefkindadoptionsfälle mit internationalem Charakter. Das sind die Fälle, in denen das Kind mit der Adoption seinen gewöhnlichen Aufenthalt vom Ausland ins Inland verlegt. Die Zentrale Adoptionsstelle beschäftigt dann die Frage, welche Wirkungen mit der deutschen oder ausländischen Adoption im Ankunftsland und Herkunftsland des Kindes verknüpft sind.
Maywald: Warum gibt es dieses Verfahren?
Licht: Das Ziel ist, dass eine in Deutschland durchgeführte Adoption auch im Herkunftsland des Kindes Wirkung entfaltet. Bisweilen sieht das Recht des Herkunftslandes einen höheren Schutz für das Kind vor als das deutsche Recht. Dann weisen wir im Annahmeverfahren darauf hin.
Maywald: Können Sie das an einem Beispiel erläutern?
Licht: In Thailand zum Beispiel werden die Menschen mit 20 Jahren volljährig, bei uns mit 18 Jahren. Da bestehen schon Unterschiede, jemand der noch nicht 20 Jahre alt ist, kann so noch in den Genuss einer Minderjährigenadoption kommen. Oder nehmen Sie die Frage der persönlichen Einwilligung des Kindes im Adoptionsverfahren. Bei uns ist das ab dem 14. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt aber andere Länder, die eine persönliche Einwilligung des Kindes bereits ab dem 10. Lebensjahr oder früher vorsehen. In einem solchen Fall, wenn das Kind nach den Regelungen des Herkunftslandes einen höheren Schutz genießt, übermitteln wir das dem Vormundschaftsgericht.
Maywald: Wie hoch ist der Anteil der Stiefkindadoptionen an den Adoptionen insgesamt, und wie häufig spielen Auslandsberührungen eine Rolle?
Licht: Die Bundesstatistik weist aus, dass etwa 60 Prozent der Adoptionsfälle Stiefkindadoptionen sind. Etwa bei einem Drittel dieser Stiefkindadoptionen ist eine Auslandberührung vorhanden.
Maywald: Kommt es vor, dass bei Stiefkindadoptionen mit Auslandsberührung nicht in erster Linie auf das Wohl des Kindes geachtet wird, sondern für den Stiefelternteil der Erhalt eines bestimmten Aufenthaltstitels im Vordergrund steht?
Licht: Solche Fälle sind mir bekannt und Sie sprechen damit ein heikles Thema an. Tatsächlich gibt es Adoptionen, bei denen es um adoptionsfremde Motive geht und nicht darum, ein Eltern-Kind-Verhältnis herzustellen. Die Adoptionsfachkräfte sind natürlich gehalten zu prüfen, ob in erster Linie die Tatbestandsmerkmale vorhanden sind, die sich unter der Adoption subsumieren lassen, nämlich das Wohl des Kindes und die Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Was Sie ansprechen, trifft zum Beispiel auf Adoptionen von Kindern zu, die 16 oder 17 Jahre alt sind. Da gibt es in der Tat viele Fragen. Will denn ein 16-jähriger Junge oder ein 17-jähriges Mädchen noch Kind eines Stiefelternteils sein oder ist das nicht eigentlich ein Alter, in dem man sich von den Eltern trennt oder zumindest entfernt? In solchen Fällen würden wir das örtliche Jugendamt bitten, uns zu helfen, den Hintergrund zu verstehen. Und dann würden wir auch das Gericht informieren.
Maywald: In Deutschland ist die Stiefkindadoption rechtlich genauso geregelt wie die Adoption eines fremden Kindes. Ist diese Gleichsetzung Ihrer Meinung nach sinnvoll?
Licht: Ich meine, dass man für die ganz spezielle Konstellation der Stiefkindadoption eine einfache Form der Adoption finden sollte. Ich halte es nicht für vernünftig, dass man die Adoption, so wie sie für die Fremdadoption vorgesehen ist, auch auf die Stieffamilien überträgt. Denn damit ist immer verbunden, dass ein leiblicher Elternteil seine Verwandtschaft mit dem Kind verliert, und das finde ich für diese Fälle nicht angemessen.
Maywald: Wie könnte eine solche einfache Form der Adoption aussehen?
Licht: Sie könnte in rechtlicher Hinsicht so aussehen, dass die Abkopplung des Verwandtschaftsverhältnisses zu einem leiblichen Elternteil nicht stattfindet. Man könnte im Rahmen einer einfachen Adoption eine Form finden, bei welcher der Stiefelternteil in die elterlichen Rechte eingeführt wird, ohne dass dadurch die Nähe zum leiblichen Vater oder zur leiblichen Mutter ausgeklinkt wird.
Maywald: Gibt es bei den Fachkräften in den Jugendämtern ein ausreichendes Bewusstsein für die besondere Problematik von Stiefkindadoptionen?
Licht: Das Bewusstsein hat sich geschärft. Stiefkindadoptionen sind nicht mehr per se gut, sondern sie werden kritisch betrachtet. Allen Fachkräften ist inzwischen bewusst, dass Stiefkindadoptionen zumindest in rechtlicher Hinsicht häufig haltbarer sind als die dazugehörenden Ehen. Als wir 1994 begonnen haben, gab es zwei unterschiedliche Richtungen. Im Westen waren die kritischen Blicke auf die Stiefkindadoption bereits etwas mehr verbreitet und es wurden viel mehr Hintergrundfragen gestellt, als das im östlichen Teil Deutschlands der Fall war. Dort gab es die Tradition, möglichst der Normalfamilie zu entsprechen. Das ist jetzt ein Stück weit aufgebrochen und es wird sehr kritisch gesehen, wenn man einer Familie begegnet, bei der die Stiefkindadoption darauf ausgerichtet ist, den jeweils anderen Elternteil aus dem Feld zu schlagen. Hier hat sich doch einiges geändert.
Maywald: Muss die Beratung von Eltern, die eine Stiefkindadoption planen, verbessert werden?
Licht: Wir haben das in Berlin und Brandenburg mit bescheidenen Mitteln versucht. Wir haben die Stiefkindadoptionen bei den Adoptionsvermittlungsstellen angesiedelt. Die Familien sollen dort psychologisch und pädagogisch überprüft werden. Und dort soll auch die Beratung geleistet werden
Maywald: Wird die Beratung angenommen?
Licht: Sehr unterschiedlich. Es gibt Familien, in denen die Beteiligten den Schritt der Adoption wohl überlegen, die sich nach den rechtlichen Folgen erkundigen, die manchmal sogar Abstand von ihrem Vorhaben nehmen, sobald sie erfahren, dass der andere Elternteil im Falle der Adoption rechtlich nicht mehr mit seinem Kind verwandt ist. Aber das ist nicht der Normalfall. Der Normalfall ist, dass die Menschen, die adoptieren wollen, mit eiligen Schritten der Normalfamilie entsprechen wollen. Wir werden häufig mit Anfragen konfrontiert, wo noch nicht einmal die Ehe vollzogen ist und wir bereits aufgefordert werden, die beabsichtigte Adoption zu unterstützen. Die Adoption dient nach meinem Gefühl vor allem dazu, mit der neuen Familie einen neuen Anfang zu machen und die Geschichte der Familie, die man zuvor hatte, außen vor zu lassen.
Maywald: Warum ist dieses Motiv so stark?
Licht: Das frage ich mich manchmal auch. Eigentlich könnte man glauben, dass dies nicht zu einer offenen Gesellschaft passt, die Menschen können ja ihren eigenen Platz finden. Ich weiß nicht, warum es so ist, dass man als Familie – auch in der Großstadt, nicht nur auf dem flachen Land – dem Bild der manchmal spießbürgerlichen Familie so sehr entsprechen möchte.
Maywald: Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ein Kind nicht davon in Kenntnis gesetzt wird, dass der Stiefelternteil nicht der leibliche Vater oder die leibliche Mutter ist?
Licht: Ich empfinde das als eine Art Betrug. Eltern erwarten von ihren Kindern Vertrauen. Dann müssen sie, finde ich, dafür auch den Grundstein legen und dem Kind die Wahrheit sagen. Außerdem meine ich, dass es für ein Kind wichtig ist zu wissen, wer es ist und welche Identität es hat. Ich denke, es ist uns allen klar, dass es unser Leben einfacher macht, wenn wir wissen, woher wir kommen, auch wenn wir nicht ganz genau wissen, wohin wir gehen.
Maywald: Welche Entwicklungen wünschen Sie sich in punkto Stiefkindadoption?
Licht: Ich wünsche mir zum einen eine andere rechtliche Organisation der Stiefkindadoption, ein anderes Rechtsinstitut, das dem leiblichen Elternteil einen Platz lässt. Weiterhin wünsche ich mir, dass die Menschen, die eine Stiefkindadoption beabsichtigen, sich zuvor beraten lassen. Und ich wünsche mir, dass die Kinder selbst mehr in die Entscheidung einbezogen werden, viel früher als heute, und dass es nicht mehr vorkommt, dass Kinder nicht aufgeklärt sind über die Tatsache der Adoption.
Frank Licht ist Leiter der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg in Bernau
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