fK 4/10 Kinderrechte aktuell

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Impulse für die nächste Dekade

National Coalition legt Forderungskatalog für den Zeitraum 2009-2019 vor

Anlässlich des zwanzigsten Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) legt die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland Impulse für die dritte UN-Dekade vor. In zehn Punkten werden die zentralen Problemlagen aufgezeigt, zu denen die National Coalition in den nächsten zehn Jahren dringlichen Handlungsbedarf sieht. Im Folgenden dokumentieren wir Auszüge der Impulse.

(1) Vorrang für Kinderrechte
Gemäß Art. 3 Abs. 1 UN-KRK ist bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Die National Coalition fordert:
• Bekanntmachung, Respektierung und Umsetzung des Prinzips des Kindeswohlvorrangs in allen Bereichen der Legislative, Exekutive und Judikative
• Aufnahme des Gebots des Kindeswohlvorrangs und eigener Kinderrechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung in das Grundgesetz
• Orientierung sämtlicher Entscheidungen in allen Bereichen des politischen und gesellschaftlichen Lebens am Leitbild der Generationengerechtigkeit
• Aufnahme der Kinderrechte in die Leitbilder und Konzepte aller mit Kindern und für Kinder tätigen Dienste und Einrichtungen
• Berücksichtigung des Kinderrechtsansatz in der verbandlichen Arbeit

(2) Keine Kinderarmut in Deutschland
Nach Art. 27 UN-KRK erkennen die Vertragsstaaten das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.

Die National Coalition fordert:
• Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kinderrechte unter größtmöglicher Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel
• Ausweisung der für Kinder zur Verfügung stehenden Mittel in den öffentlichen Haushalten
• Bündelung der Transferleistungen für Kinder im Sinne einer armutsfesten Grundsicherung
• Auf- und Ausbau niedrigschwelliger und für alle Kinder zugänglicher Infrastrukturangebote vor Ort in den Bereichen Bildung, Freizeit, Sport und Kultur.

(3) Chancengerechtigkeit in der Bildung
Nach Art. 28 UN-KRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Recht jedes Kindes auf Bildung auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu verwirklichen. Art. 23 UN-KRK sichert Kindern mit Behinderung die aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu.

Die National Coalition fordert:
• Umgestaltung des gesamten Bildungssystems zu einem inklusiven Bildungssystem nach Maßgabe internationaler rechtlicher Standards
• Reform des Schulrechts anhand der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 2006
• Vorrangige Ausrichtung qualitativer Standards in der Bildung an den Grundbedürfnissen und Grundrechten der Kinder
• Durchlässigkeit des Bildungssystems für individuelle Lebens- und Lernwege
• Ausreichende Berücksichtigung des Rechts von Kindern auf Spiel, Freizeit und Erholung

(4) Mehr Beteiligung von Kindern
Nach Art. 12 UN-KRK haben Kinder das Recht, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu äußern. Die Vertragsstaaten sichern zu, die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.

Die National Coalition fordert:
• Aktive Information über Kinderrechte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten
• Aufbau leicht zugänglicher Anlauf- und Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche
• Erarbeitung und verbindliche Umsetzung von Qualitätsanforderungen für die Beteiligung auf allen Ebenen, insbesondere vor Ort
• Kindgerechte Formen der Beteiligung in allen gerichtlichen und behördlichen Verfahren, von denen Kinder betroffen sind
• Fortbildung zur Beteiligung für alle Berufsgruppen, die mit Kindern und für Kinder tätig sind
• Herabsetzung des Wahlalters auf allen föderalen Ebenen
• Aufnahme von Beteiligungsrechten in das Grundgesetz sowie in die Landes- und Kommunalverfassungen

(5) Gesundes Aufwachsen für jedes Kind
Nach Art. 24 Abs. 1 UN-KRK erkennen die Vertragsstaaten das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

Die National Coalition fordert:
• Förderung der Bewegung, eines gesunden Lebensstils und der seelischen Gesundheit von Kindern
• Ausbau von Netzwerken früher Hilfen zur Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und des präventiven Kinderschutzes
• Flächendeckende Gesundheitsversorgung zur bestmöglichen Behandlung und Pflege für Kinder mit akuten und chronischen Erkrankungen sowie für Kinder mit Behinderungen im stationären, ambulanten und häuslichen Bereich
• Abbau von Hürden zur Inanspruchnahme gesundheitlicher Hilfen durch niedrigschwellige Angebote
• Keine Behandlung von Kindern auf Erwachsenenstationen sowie kindgerechte Ausstattung von Stationen, auf denen Kinder behandelt werden

(6) Neue Medien – Chancen bieten, Risiken vermeiden
Gemäß Art. 17 UN-KRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, Kindern unter Beachtung des Medienschutzes Zugang zu Informationen aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen zu ermöglichen.

Die National Coalition fordert:
• Förderung der Medienkompetenz in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne eines verantwortungsbewussten und kritischen Umgangs mit Medien, nicht nur als Vermittlung technischer Fertigkeiten
• Förderung von kindgerechten Angeboten im Internet
• Information der Eltern und der mit Kindern und für Kinder tätigen Fachkräfte über die mit der Nutzung der neuen Medien verbundenen Chancen und Gefährdungen für Kinder
• Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes mit dem Ziel, die Freiheit der Informationsgewinnung für Kinder so wenig wie möglich einzuschränken und zugleich einen wirksamen Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten zu gewährleisten

(7) Umwelt schützen und Generationengerechtigkeit schaffen
Nach Art. 6 Abs. 2 UN-KRK gewährleisten die Vertragsstaaten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.

Die National Coalition fordert:
• Ausdrückliche Erklärung der politischen Verantwortung gegenüber der nachwachsenden Generation zum vorrangigen Ziel der Politik, dem sich sämtliche Ressorts verpflichten
• Festschreibung der Verantwortung vor den nachrückenden Generationen für Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit als Staatsziel im Grundgesetz
• Einführung einer Folgenabschätzung hinsichtlich der Belange künftiger Generationen bei gesetzgeberischen Vorhaben in Bund und Ländern

(8) Schutz vor Gewalt und Ausbeutung
Gemäß Art. 19 und Art. 34 UN-KRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen, einschließlich der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs.

Die National Coalition fordert:
• Fortlaufende Information von Eltern, Kindern und der gesamten Gesellschaft über das Leitbild und die Möglichkeiten gewaltfreier Erziehung
• Bessere Zusammenarbeit der für Kinderschutz verantwortlichen Dienste und Einrichtungen
• Vernetzung von Prävention, Beratung und Hilfe, Opferschutz und Strafverfolgung auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene unter Beachtung des Kindeswohlvorrangs
• Effektive grenzübergreifende Strafverfolgung im Falle von sexuellem Missbrauch, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie
• Erfüllung der Berichtspflicht zum Fakultativprotokoll zur UN-KRK betreffend den Kinderhandel, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

(9) Kinderrechte weltweit umsetzen
Nach Art. 4 UN-KRK setzen sich die Staaten unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kinderrechte ein. Art. 22 UN-KRK sichert Flüchtlingskindern das Recht auf Schutz und Hilfe zu.

Die National Coalition fordert:
• Orientierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – auch im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten zum Beispiel der Europäischen Union – an den Prinzipien der UN-KRK
• Beachtung des Vorrangs des Kindeswohls im Umgang mit Flüchtlingskindern; Anpassung des Ausländerrechts und des Asylverfahrensrechts an die Vorgaben der UN-KRK
• Aktive Unterstützung durch die Bundesregierung auf internationaler Ebene der Ausarbeitung und kindgerechten Ausgestaltung eines Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren

(10) Monitoring der Kinderrechte
In seinen Abschließenden Bemerkungen vom 30.1.2004 (Ziffer 16) zum Zweitbericht Deutschlands hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung aufgefordert, „die Einrichtung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution auf Bundesebene in Erwägung zu ziehen, um die Fortschritte der Umsetzung des Übereinkommens auf Bundes- und Kommunalebene zu überwachen und zu bewerten“.

Die National Coalition fordert:
• Einsetzung einer unabhängigen, politisch legitimierten Menschenrechtsinstitution auf Bundesebene zur Überwachung und Bewertung der Umsetzung der UN-KRK
• Evaluation der rechtlichen Umsetzung der UN-KRK (Ist-Soll-Vergleich) durch die mit der Kinder- und Jugend- sowie Sozialberichterstattung beauftragten Institutionen (u. a. Deutsches Jugendinstitut)
• Einrichtung von Beschwerdeanlaufstellen für Kinder und Jugendliche auf allen föderalen Ebenen
• Jährliche Beratung über den Stand der Umsetzung der UN-KRK im Plenum des Deutschen Bundestages

Die Broschüre „Impulse für die nächste Dekade 2009-2019“ ist erhältlich bei:
National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
Tel.: 030 – 400 40 216
E-Mail: info@national-coalition.de
www.national-coalition.de

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