19 Jun fK 4/10 Editorial
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser
Etwa jedes vierte Kind in Deutschland lebt nicht mit seinen beiden leiblichen Eltern zusammen, Tendenz steigend. Für viele dieser Kinder übernehmen Stiefelternteile in Ergänzung zu Mutter oder Vater elterliche Verantwortung. Ein deutlich kleinerer Teil lebt in Pflege- oder Adoptivfamilien. Für alle diese Kinder gilt, dass sich leibliche und soziale – in zahlreichen Fällen auch die rechtliche – Elternschaft auf unterschiedliche Personen verteilen.
Für das Wohlergehen des Kindes hat die soziale Elternschaft herausragende Bedeutung. Wer sich im Alltag um das Kind kümmert und es versorgt, an den wird es Bindungen entwickeln und an dem wird es sich orientieren. Für eine gesunde Identitätsentwicklung ist darüber hinaus wichtig, dass das Kind altersgemäß damit vertraut gemacht wird, von wem es abstammt und wer in rechtlicher Hinsicht Verantwortung trägt.
Seit Jahrzehnten ist der Gesetzgeber darum bemüht, die Übernahme tatsächlicher Elternverantwortung durch nicht mit dem Kind verwandte Personen auch rechtlich zu würdigen. Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen. Insbesondere Pflegeeltern müssen nicht selten auch heute noch befürchten, dass ihnen das Kind wieder genommen wird, obwohl es bei ihnen seit langem Wurzeln geschlagen hat und eine erneute Trennung seinem Wohl nicht entspricht.
Ziel gesetzlicher und ausschließlich am Wohl des Kindes orientierter Reformen im Pflegekinderrecht muss sein, dem Bedürfnis des Kindes nach Beziehungskontinuität auch rechtlich so weit wie möglich zu entsprechen. Kernpunkt einer Reform sollte daher sein, eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive, wie sie das Kinder- und Jugendhilfegesetz im § 37 bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen vorsieht, zivilrechtlich besser abzusichern, als dies heute möglich ist.
Weiterer, nunmehr auch von der Bundesregierung erkannter Reformbedarf besteht im Bereich des Vormundschaftsrechts. Der tragische Fall Kevin vor einigen Jahren in Bremen hat gezeigt, wohin es führen kann, wenn Vormünder ihre Mündel lediglich nach Aktenlage „verwalten“, ohne Bezug zu den Lebensverhältnissen, ja sogar, ohne sie überhaupt zu kennen. Hier die Fallzahlen drastisch zu senken, die Pflichten des Vormunds und die Mitwirkungsrechte des Mündels gesetzlich detailliert festzuschreiben, muss Bestandteil einer dringend erforderlichen Reform sein.
Der Zuwachs an gesellschaftlicher Komplexität wird unvermeidlich zu einem Mehr an sozialer Elternschaft führen. Das Auseinanderfallen von genetischer und sozialer, rechtlicher und Geburtselternschaft kann für die Kinder mit verbesserten Fähigkeiten zur Bewältigung von Brüchen und Übergängen verbunden sein. Ebenso möglich ist jedoch, dass vermehrte Entwurzelung und Orientierungslosigkeit die Folge sind. Wohin sich die Waage neigt, hängt vor allem davon ab, inwieweit Eltern – in welcher Rolle auch immer – ihre Verantwortung für Kinder tatsächlich wahrnehmen.
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Franz Resch, Präsident der Deutschen Liga für das Kind
Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind
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