22 Jul fK 4/07 Kinderrechte aktuell
Hunderttausende von Kindern in Europa wachsen aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern auf. Ihnen stehen verschiedene Versorgungsmöglichkeiten wie Heime, Wohngruppen oder Pflegefamilien zur Verfügung. Eine den Bedürfnissen nicht angemessene Versorgung dieser besonders verletzlichen Kinder kann dazu führen, dass ihre Entwicklung geschädigt und ihre Rechte verletzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes 2004 dazu aufgerufen, UN-Richtlinien für den Schutz derjenigen Kinder zu entwickeln, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Auf europäischer Ebene hat der Europarat Rahmenempfehlungen für die Arbeit mit diesen Kindern verabschiedet. Ebenfalls im europäischen Kontext starteten die drei internationalen Kinderschutzorganisationen „International Foster Care Organisation“ (IFCO), „SOS-Kinderdorf International“ und „Fédération Internationale de Communautés Éducatives“ (FICE) im März 2004 ein Projekt mit dem Ziel, die Lebensbedingungen fremduntergebrachter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener zu verbessern. Am 13.6.2007 wurden in Brüssel als Ergebnis dieses Projekts die „Quality4Children Standards für Out-of Home Child Care in Europe“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Folgenden dokumentieren wir eine deutsche Zusammenfassung.
Quality4Children
Standards für Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können
Ziel des Projekts Quality4Children ist es, die Situation und die Entwicklungschancen derjenigen Kinder in Europa zu verbessern, die in einem Heim oder in einer Pflegefamilie leben. Dieses Ziel soll erreicht werden durch (1) Gründung eines europäischen Netzwerks von Organisationen, die für die Rechte fremduntergebrachter Kinder eintreten, (2) Entwicklung europäischer Qualitätsstandards, die auf Erfahrungen und Beispielen guter Praxis der direkt Beteiligten basieren sowie (3) Förderung der Verabschiedung, Umsetzung und Überwachung von Qualitätsstandards für fremduntergebrachte Kinder auf nationaler und europäischer Ebene.
Quality4Children orientiert sich an fünf übergeordneten Werten:
Beteiligung: Direkt von Fremdunterbringung betroffene Personen wurden von Beginn an aktiv in das Projekt einbezogen. Dies schließt Kinder und junge Erwachsene, die Fremdunterbringung selbst erfahren haben, ebenso ein wie Herkunftsfamilien, Betreuer(innen) und Sozialarbeiter(innen). Gender Mainstreaming und Diversity: Die Prinzipien von Gender Mainstreaming und Diversity wurden während des gesamten Projekts berücksichtigt. Partnerschaft: Einzelpersonen und Organisationen, die von Fremdunterbringung betroffen sind, haben die Gelegenheit, sich auf nationaler und internationaler Ebene an dem Projekt zu beteiligen. Verpflichtung: Quality4Children ist der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. Verantwortung und Nachhaltigkeit: Die Verantwortung für Quality4Children liegt bei den drei Initiatoren des Projekts. Nachhaltigkeit soll durch eine Steuerungsgruppe erreicht werden, die sich für die Förderung und Umsetzung der Standards einsetzt.
Methoden
Die Standards basieren auf insgesamt 332 Berichten aus 26 europäischen Ländern; 49 Prozent der Berichte stammen von Kindern bzw. jungen Erwachsenen mit Erfahrung in Fremdunterbringung, 11,5 Prozent von Herkunftseltern, 32 Prozent von Betreuer(inne)n, 7,5 Prozent von anderen Personen wie Sozialarbeiter(inne)n oder Jurist(inne)n. Die Berichte wurden inhaltsanalytisch ausgewertet und kategorisiert.
Zusammenfassung der Standards
(A) Entscheidungsfindung und Aufnahmeprozess
(1) Das Kind und seine Herkunftsfamilie erhalten während der Entscheidungsfindung Unterstützung. Die Sicherheit und das Wohl des Kindes haben höchste Priorität.
(2) Das Kind wird darin unterstützt, sich an der Entscheidung über die Unterbringung zu beteiligen.
(3) Ein professioneller Entscheidungsprozess sichert die bestmögliche Versorgung des Kindes in Bezug auf zwei Fragen: Liegt die Fremdunterbringung im besten Interesse des Kindes? Wenn ja, welches ist der bestmögliche Ort der Unterbringung?
(4) Geschwister werden gemeinsam versorgt. Sofern eine getrennte Unterbringung ihrem Wohl am besten entspricht, werden Möglichkeiten des Kontakts geschaffen, es sei denn, dies beeinträchtigt ihr Wohl.
(5) Der Übergang an den neuen Ort wird gut vorbereitet und feinfühlig umgesetzt. Die Unterbringung erfolgt Schritt für Schritt und ist mit so wenig Brüchen wie möglich verbunden.
(6) Der Prozess der Fremdunterbringung wird von einem individuellen Hilfeplan geleitet. Der Hilfeplan beinhaltet u.a. Aussagen über den Entwicklungsstand des Kindes, die Ziele und Maßnahmen der Unterbringung und die dafür benötigten Ressourcen.
(B) Prozess der Fremdunterbringung (7) Das Kind wächst in einer nicht ausgrenzenden, unterstützenden, schützenden und fürsorglichen Umgebung auf. Es erhält die Chance, stabile Beziehungen zu seinen Bezugspersonen aufzubauen und Kontakt zu seiner sozialen Umgebung aufrechtzuerhalten.
(8) Das Kind bleibt in Kontakt mit seiner Herkunftsfamilie, sofern dies seinem Wohl entspricht.
(9) Die Betreuer(innen) sind qualifiziert und arbeiten unter angemessenen Bedingungen. Hierzu gehören Fortbildung und professionelle Unterstützung.
(10) Die Beziehungen der Betreuer(innen) zu dem Kind basieren auf Verständnis und Respekt.
(11) Das Kind wird darin unterstützt, sich an allen es betreffenden Entscheidungen aktiv zu beteiligen. Es wird als Experte seines eigenen Lebens anerkannt und ermutigt, seine Gefühle und seine Erfahrungen zum Ausdruck zu bringen.
(12) Das Kind wächst unter angemessenen Lebensumständen auf. Hierzu gehören u.a. sichere und gesunde Lebensbedingungen und ein ungehinderter Zugang zu Bildung und sozialen Aktivitäten.
(13) Kinder mit besonderen Bedürfnissen (wie z.B. einer Behinderung) erhalten eine entsprechende Versorgung.
(14) Das Kind bzw. der/die junge Erwachsene wird kontinuierlich auf ein selbstbestimmtes Leben vorbereitet.
(C) Entlassungsprozess
(15) Der Prozess der Entlassung verläuft überlegt und entsprechend dem Hilfeplan. Das Feedback des Kindes bzw. jungen Erwachsenen ist dabei unverzichtbar für die Weiterentwicklung des Systems der Fremdunterbringung.
(16) Die Kommunikation während des Entlassungsprozesses geschieht auf sinnvolle und angemessene Weise und unter Wahrung des Rechts des Kindes und seiner Familie auf Privatsphäre.
(17) Das Kind bzw. der/die junge Erwachsene wird ermutigt, sich an dem Entlassungsprozess zu beteiligen.
(18) Es findet eine Nachbetreuung statt. Möglichkeiten des Kontakts des Kindes bzw. jungen Erwachsenen zur Sorgeeinrichtung bleiben erhalten. Es wird angestrebt, dass das Kind bzw. der/die junge Erwachsene die Entlassung nicht als weiteren Bruch in seinem Leben empfindet.
Die vollständige englische Originalfassung unter www.quality4children.info.
Die deutsche Zusammenfassung erfolgte durch Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
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