17 Aug. fK 4/02 Rezensionen
Buchrezensionen
Kindeswohl noch nicht bestmöglich gesichert
„In fachlicher Perspektive aber besteht kein Zweifel, dass es mit der jetzigen Regelung des § 50 FGG nicht getan ist.“ Das Fazit einer sehr beeindruckenden, ausführlichen Abhandlung zum Thema Kindeswohl und Kindeswille.
Mit hartnäckiger Genauigkeit belegt Maud Zitelmann: Die Umsetzung des Kindeswohls lässt trotz der Reform des Kindschaftsrechts noch immer sehr zu wünschen übrig.
Die Erziehungswissenschaftlerin begibt sich mit ihrem Thema auf ein Terrain, das von mehreren Fachwissenschaften besiedelt ist. Dazu streift sie die historische Entwicklung der Begriffe Kindeswohl und Kindeswille und unterzieht das verfügbare wissenschaftliche Material jedes Fachgebiets einer gründlichen Analyse. Minuziös taucht sie in die Welt der Rechtssprechung, der Psychologie und der (Sozial-)Pädagogik ein. Sie beleuchtet die Begriffe Kindeswohl und Kindeswille aus den unterschiedlichsten Perspektiven – verständlich auch für denjenigen, der einer bestimmten Fachsprache nur in Ansätzen mächtig ist.
Zitelmanns Präzision gipfelt in ihren detaillierten Forderungen. Neben einer Begleitforschung zu vielen Aspekten, verlangt sie eine professionelle, sorgfältigere Überprüfung des Kindeswillens. Sie will die Garantie, dass er gemäß dem Willen des Gesetzgebers in der Praxis auch tatsächlich in gerichtliche Entscheidungen einbezogen wird. Für Zitelmann bedarf es einer Vereinheitlichung der Position: Interessenvertretung des Kindes. Diese soll nicht nur „Sprachrohr“ für den Kindeswillen sein. Sie soll als „einflussreiche, interagierende Mittlerin zwischen den Welten“ gleichzeitig auf das Kindeswohl abzielen. Dazu braucht es nach Zitelmann Menschen, die engagiert sind und interdisziplinär orientiert, die vor allem vom Kinde aus denken und zugunsten von Kindern auf ihre Beliebtheit verzichten können.
Ein Fachbuch, das der Leser – trotz der einschüchternden Fußnotenberge auf jeder Textseite – gern lesen wird, weil das Kind als Subjekt glaubwürdig im Mittelpunkt steht.
Stephanie Müller
Maud Zitelmann: Kindeswohl und Kindeswille im Spannungsfeld von Pädagogik und Recht. Votum Verlag, Münster 2001, 431 S., 24,80 Euro
Chance liegt in verbesserter Interdisziplinarität
Wo es um das Kindesinteresse geht, stoßen Juristen auf der einen und Psychologen wie Pädagogen auf der anderen Seite an die Grenzen ihres Fachgebiets. In Fällen, die das Sorgerecht, das Umgangsrecht, Herausgabe oder Adoption betreffen, sollen sie bestmöglich für Kinder entscheiden. Dazu müssen sie fachübergreifend mit den Begriffen Kindeswohl und Kindeswille arbeiten. Beide sind zugleich unscharf, aber von großer Bedeutung für das Schicksal von Menschen.
Dettenborn will mit seinem Buch für Praktiker die Kluft zwischen den beteiligten Disziplinen verringern und den Erklärungswert der Begriffe Kindeswohl und Kindeswille steigern. Er bietet dem Leser eine übersichtlich gegliederte Analyse und füllt Worthülsen mit Inhalt, indem er die Erkenntnisse der Familienrechtspsychologie zugrunde legt. Aktualität gewinnen seine Ausführungen besonders dadurch, dass er eines der großen Streitthemen aufgreift: Die Bedeutung des Parental Alienation Syndrom (PAS).
Ein Buch für jeden, der bereit ist, die Sprache des jeweils anderen Fachgebiets zu verstehen, um sich für die Interessen von Kindern sensibilisieren zu lassen.
Stephanie Müller
Harry Dettenborn: Kindeswohl und Kindeswille. Ernst Reinhardt Verlag, München 2001, 145 S., 19,90 Euro
Sorry, the comment form is closed at this time.