04 Aug fK 3/05 Umgang Eltern
Der Umgang aus Sicht der Eltern
Tiefgreifende Veränderungen im Leben, wie sie mit der Trennung von einem Partner bzw. einer Partnerin verbunden sind, bieten neben allen Schwierigkeiten ebenso neue Entwicklungschancen. Bevor diese erkannt und gelebt werden können, beherrschen oft Ängste um die eigene Zukunft die Situation.
Das gilt auch für den Elternteil, der die Trennung vollzogen hat und sich auf die veränderte Lebenssituation vorbereiten konnte. Auch dieser Elternteil muss sich an die neue Situation gewöhnen und sich mit Gefühlen wie Trauer und Wut auseinandersetzen, mit denen er nach Beendigung der Partnerschaft möglicherweise nicht mehr gerechnet hatte. Trennung und Scheidung verlangen von den ehemaligen Partnern die Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen, den enttäuschten Wünschen und Erwartungen.
So stark Gefühle wie Trauer, Wut und Enttäuschung im einzelnen vorhanden sein mögen: sie sollten in keinem Fall über die Kinder ausgetragen werden. Kinder sind in Fragen der Partnerschaft zwischen den Eltern keine geeigneten Gesprächspartner. Mit ihnen über die gescheiterte Beziehung zu sprechen und zu diskutieren, bedeutet, sie in die Rolle eines Ersatzpartners zu drängen. Diese Aufgabe überfordert das Kind. Das gilt auch dann, wenn das Kind sich selbst als Gesprächspartner anbietet.
Das heißt aber keineswegs, dass Eltern nicht mit ihren Kindern über die Trennung reden oder ihre Trauer verstecken sollten. Fast immer wissen die Kinder oder ahnen zumindest, wie es um die Gefühlslage ihrer Eltern bestellt ist, selbst wenn sie es noch nicht benennen können. Dabei neigen sie dazu, diese Gefühle auf sich selbst zu beziehen und sich verantwortlich oder sogar schuldig zu fühlen.
Die Trennung verlangt deshalb von den Eltern den Balanceakt, einerseits die Kinder nicht in die Konflikte zwischen ihnen hineinzuziehen und sie andererseits möglichst offen über die Umstände der Auflösung der Partnerschaft und die Folgen für das Kind zu informieren. In erster Linie sollten die Eltern dem Kind deutlich machen, dass die Trennung ihre Entscheidung war und allein von ihnen zu verantworten ist. So wird es möglich, dass die betroffenen Kinder offen über die eigenen Gefühle sprechen können. Möglicherweise vorhandene Wunschvorstellungen der Kinder, die Eltern könnten mit guten Noten oder besonders angepasstem Verhalten bewogen werden, wieder zusammen zu leben, können nur dann überwunden werden, wenn sie erleben, dass ihre Eltern trotz der Trennung weiter für sie da sind und sich um sie sorgen.
Nach der Trennung machen sich viele Eltern Sorgen um die Sicherung ihrer beruflichen und finanziellen Zukunft. Vor allem aber beschäftigt sie die Furcht vor dem Verlust der Beziehung zu den eigenen Kindern. Diese Furcht kann das Handeln bestimmen und eine einvernehmliche Lösung strittiger Fragen erschweren.
Zusätzlich haben oft beide Eltern das Empfinden, vom jeweils anderen ungerecht behandelt worden zu sein. Das eigene Gerechtigkeitsempfinden wird in dieser Situation vor allem beim Anderen die Bereitschaft zum Kompromiss erwarten. In dieser Position zu verharren und auf einer vermeintlichen Gerechtigkeit zu bestehen, bedeutet Stillstand. Um wieder Bewegung zuzulassen, ist es notwendig, dass beide Eltern von ihren Positionen abrücken und damit Handlungsspielräume eröffnen. Die Konzentration auf die Belange des Kindes kann dabei helfen, die eigene Befindlichkeit in dieser Situation zurückzustellen.
Der hauptbetreuende Elternteil
Bei vielen Eltern ist die Entscheidung darüber, bei wem die Kinder in Zukunft leben sollen, bereits durch den gemeinsamen Lebensentwurf während der Partnerschaft begründet. Oft hat ein Elternteil seine Arbeitszeit reduziert oder seine Erwerbstätigkeit ganz aufgegeben und Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz in Anspruch genommen. Aus dieser Aufgabenteilung in der Familie bilden sich unterschiedliche Rollen zwischen den Eltern. Dieses feste Gefüge gerät mit der Trennung ins Wanken.
Für den betreuenden Elternteil kann das dazu führen, dass sie bzw. er sich einem großen Druck ausgesetzt sieht, in einer ohnehin schon belastenden Situation besonders gut zu „funktionieren“. Die alte Rolle soll weiterhin ausgeübt, zusätzliche Aufgaben übernommen und Erwartungen erfüllt werden, die trennungsbedingt anfallen. So kann gleichzeitig erwartet werden, dass das Kind optimal versorgt, eine Vollerwerbsarbeit ausgeübt und ein Umzug organisiert werden. In dieser Situation ist es wichtig, dass sich der betreuende Elternteil nicht zuviel auf einmal zumutet. Unter Umständen muss die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbsarbeit warten, bis Kind und Elternteil diese für sie ungewohnte Belastung mit Zuversicht angehen können.
In der ersten Zeit nach der Trennung stehen der betreuende Elternteil und die Kinder unter besonderer Beobachtung von Verwandten, Freunden und dem ehemaligen Partner bzw. der Partnerin. Eventuell bereits vor der Trennung vorhandene Auffälligkeiten eines Kindes werden häufig nicht auf das konfliktreiche Zusammenleben der Eltern, sondern auf die Trennung oder sogar auf ein Versagen des betreuenden Elternteils zurückgeführt. Dabei ist bekannt, dass Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes nach Trennung und Scheidung in den meisten Fällen auf die konfliktreiche Zeit vor der Trennung zurückzuführen sind.
Der Druck, dem sich betreuende Elternteile ausgesetzt sehen, ist oft auch selbst gemacht. Bis heute fühlen sich viele betreuende Mütter für das Gelingen der Partnerschaft und die Erziehung ihrer Kinder besonders verantwortlich. Scheitert die Partnerschaft, wollen sie bei der Erziehung der Kinder alles richtig machen und damit das vermeintlich eigene Versagen ausgleichen.
Betreuende Väter sehen sich solchen Erwartungen in der Regel in weit geringerem Maße ausgesetzt. Sie beklagen mehr das Leben ohne Partnerschaft und berufliche Nachteile. Haben betreuende Mütter wegen der Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben, steht ihnen auch keine „Ersatzrolle“ zur Verfügung, in der sie Enttäuschungen im Familienleben ausgleichen können.
Kommen Sorgen um die Sicherung der eigenen Existenz (Erwerbstätigkeit, Unterhalt usw.) und Schwierigkeiten mit Behörden und Institutionen hinzu, fühlen sich viele betreuende Elternteile überlastet. Wichtig für sie ist in dieser Situation, die Grenzen der eigenen Verantwortung zu erkennen. Sie müssen nicht alles alleine leisten und schon gar nicht den anderen Elternteil ersetzen. Der umgangsberechtigte Elternteil bleibt für das Wohl seiner Kinder weiter (mit-)verantwortlich. Der Umgang dient insofern nicht nur dem Kindeswohl, sondern auch der Entlastung des hauptbetreuenden Elternteils.
Der umgangsberechtigte Elternteil
Der umgangsberechtigte Elternteil ist derjenige, der nicht dauerhaft mit dem Kind zusammenlebt. Für ihn bedeutet die Trennung, dass er in Zukunft sein Leben ohne den gewohnten Familienalltag führen muss. Auch für diesen Elternteil folgt eine Zeit der Neuorientierung und Neuorganisation.
Die Auflösung einer konfliktreichen Beziehung zum Partner kann als Befreiung erlebt werden. Ebenso kann die Trennung für einen Partner überraschend erfolgt sein und eine Lebenskrise auslösen. Selbst wenn die Trennung als Erleichterung empfunden wurde, nehmen in der Folge häufig die Sorge um die eigene weitere Entwicklung und die Beziehung zum Kind zu. Sprachlosigkeit, bedrückende Stille oder im Gegenteil Erleichterung oder übertriebener Aktionismus können den Alltag bestimmen. Die Partnerschaft ist beendet, die Elternschaft bleibt bestehen. Was sich in der Theorie leicht anhört, ist in der Lebenswirklichkeit der Betroffenen oft schwer umzusetzen. Es braucht Zeit für Eltern und Kind, um sich an die neue Situation zu gewöhnen.
Mit dem Wunsch, alles richtig zu machen und den Verlust zu kompensieren, können die umgangsberechtigten Elternteile sich und ihre Kinder überfordern. Der neue Alltag ist vielfach geprägt von Veränderungen, zum Beispiel beim Wohnraum. Möglicherweise ist die neue Wohnung des Umgangsberechtigten kleiner, um Kosten zu sparen, und Freunde des Kindes wohnen nicht in unmittelbarer Nähe. Das zwanglose Beisammensein, das unterbrochen werden kann durch Kontakte des Kindes mit seinen Freunden, wird schwieriger oder fällt ganz weg. Ein eigener Rückzugsraum für Kind und Elternteil ist in vielen Fällen nicht vorhanden.
Die Art und Weise, wie gemeinsame Zeit von Kind und umgangsberechtigtem Elternteil miteinander verbracht wird, sollte sich langsam entwickeln können. Für viele umgangsberechtigte Elternteile ist es ungewohnt, ihre Kinder über mehrer Stunden oder sogar ein Wochenende allein bei sich zu haben. Auch für das Kind ist die Situation neu. Viele Elternteile sorgen sich, ob sich das Kind auch bei ihnen wohlfühlt. Aus dieser Ängstlichkeit heraus bieten sie viel Abwechslung an wie Besuche in Kino, Schwimmbad oder Zoo etc. Andere vermeiden das Alleinsein mit dem Kind auf andere Weise und melden sich regelmäßig zu Besuch bei Großeltern, Verwandten oder Freunden an.
Hinter diesen Aktivitäten steckt die Unsicherheit des Anfangs, die sich jeder Elternteil zugestehen sollte. Um Kind und Elternteil das Miteinander zu erleichtern, können die beschriebenen Aktivitäten ein guter Einstieg in die neue gemeinsame Zeit sein. Grundsätzlich aber brauchen Kinder nicht ständig besondere Ereignisse, um sich wohl zu fühlen. Sie schätzen es vielmehr, wenn sie spüren, wie sich Vater oder Mutter auf sie freuen und wenn sie gemeinsam überlegen können, wie die vor ihnen liegenden Stunden oder Tage verbracht werden.
Neue Partnerschaft
In jedem Ende steckt ein neuer Anfang. Dies kann durchaus auch auf die Aufnahme einer neuen Beziehung nach Trennung und Scheidung übertragen werden. Gerade wenn die vorausgegangene Trennung vom anderen Elternteil als persönliches Scheitern erlebt wurde, kann eine neue Beziehung als Bestätigung der eigenen Person erlebt werden. Der Gedanke daran, dass Liebe, Vertrauen, Zuneigung und Intimitäten wieder ausgetauscht und erlebt werden können, stärken diesen Elternteil. Haben sich beide Eltern neuen Partnern zugewandt, können sie in vielen Fällen entspannter mit den Änderungen in der Lebensführung des jeweils anderen umgehen.
Deutlich schwieriger erleben Elternteile diese Situation, sofern nur einer der ehemaligen Partner eine neue Beziehung eingegangen ist. Zusätzlich erschwert wird diese Konstellation in der Regel dann, wenn der neue Partner bzw. die neue Partnerin der Grund für die Auflösung der Gemeinschaft war.
Eine neue Beziehung kann nicht nur das Verhältnis der ehemaligen Partner noch einmal verändern, sie berührt auch das Verhältnis der Eltern zu den gemeinsamen Kindern. Irritationen und Verletzungen auf Seiten beider oder eines Elternteils können dazu führen, dass die sorgerechtliche Entscheidung über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und die getroffenen Umgangsregelungen in Frage gestellt werden.
Viele umgangsberechtigte Mütter und Väter befürchten, ihre Rolle an die neue Partnerin bzw. den neuen Partner des anderen Elternteils zu verlieren. Eine solche Befürchtung entsteht vor allem dann, wenn der betreuende Elternteil glaubt, der Umgang könne die neue Partnerschaft oder das Zusammenwachsen der neuen Familie gefährden und wenn er versucht, den Umgang einzuschränken oder zu erschweren. Der umgangsberechtigte Elternteil wird dann überzeugt sein, er solle ersetzt werden.
Wenn der betreuende Elternteil zu Beginn seiner neuen Beziehung viel Zeit mit der neuen Partnerin bzw. dem neuen Partner verbringt, können umgangsberechtigte Eltern befürchten, dass das gemeinsame Kind wegen der neuen Beziehung vernachlässigt wird. Aus diesem Grund kann der Wunsch entstehen, sich nun häufiger und intensiver um das Kind zu kümmern. Dieses Verhalten kann vom anderen Elternteil als Versuch einer Kontrolle interpretiert werden.
Hat der umgangsberechtigte Elternteil eine neue Partnerschaft aufgenommen, kann dies vom betreuenden Elternteil als Bedrohung seiner momentanen Lebensform aufgefasst werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn er befürchtet, das Kind an den anderen Elternteil zu „verlieren“. Genährt werden solche Befürchtungen durch Überlegungen, dass das gemeinsame Kind nun besser in einer „vollständigen“ Familie aufwachsen könne. Das gilt vor allem dann, wenn bereits Kinder in dieser neuen Partnerschaft leben oder erwartet werden.
Umgekehrt erleben auch viele betreuende Elternteile, dass der andere Elternteil den Umgang mit den gemeinsamen Kindern zunächst einer neuen Beziehung unterordnet. Finden die Umgangskontakte nur noch unregelmäßig oder selten statt, fühlen sie sich häufig mit der Trauer und Enttäuschung der Kinder allein gelassen und überfordert. Vielfach wird befürchtet, dass der Kontakt mit dem umgangsberechtigten Elternteil ganz abbrechen könnte.
Die beschriebenen Befürchtungen mögen in vielen Fällen unbegründet sein, sie werden aber häufig durch unbedachte Äußerungen und Verhaltensweisen der Eltern begünstigt. Deshalb sollte alles unterlassen werden, was der andere Elternteil als Gefährdung seiner Beziehung zum Kind auffassen könnte. Neue Partner(innen) sollten eine eigene Rolle als zusätzliche(r) Ansprechpartner(in) für das Kind suchen – aber nur soweit dies vom Kind gewünscht ist – und nicht versuchen, die Rolle eines Elternteils einzunehmen.
Es braucht Zeit, um in der neuen Partnerschaft des anderen Elternteils einen möglichen Gewinn für das Kind und auch für sich selbst zu entdecken. Dies wird vor allem dann gelingen, wenn die neue familiäre Situation und die Rollen geklärt sind. Hierfür ist die zuverlässige Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wichtig.
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