fK 3/05 Umgang Checkliste

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Checkliste für den Umgang

Die folgende Checkliste soll als Orientierung dienen. Zusätzlich können die Eltern eine schriftliche Vereinbarung für den Umgang abschließen. Hierbei sollte bedacht werden, dass Umgangsvereinbarungen in regelmäßigen Abständen überprüft werden müssen. Alter und Entwicklungsstand des Kindes können dazu führen, dass eine einmal getroffene Vereinbarung eine Zeitlang sinnvoll ist und später nicht mehr. Auch eine Änderung der Lebensumstände von Mutter und Vater kann ein Grund sein, den Umgang neu zu regeln. Entscheidend ist nicht, welche Form der Vereinbarung (schriftlich oder mündlich) die Eltern treffen, entscheidend ist vielmehr, dass möglichst alle Aspekte, die für die Ausgestaltung und Durchführung des Umgangs wichtig sind, bedacht werden. So lassen sich Konflikte auf ein Minimum reduzieren.

Zu regeln sind:

  • Der Umgang des Kindes an den Wochenenden bzw. an einzelnen Wochentagen.
  • Die Orte der Umgangskontakte, besonders für Säuglinge und Kleinkinder.
  • Der Umgang mit anderen Bezugspersonen (Wer und Wann).
  • Die Umgangsregelungen zu besonderen Ereignissen und Festtagen. Hier sollten auch folgende Fragen geklärt werden: Wer holt und bringt das Kind? Wie werden die Kosten für Einschulung, Kommunion, Geburtstage u.a. aufgeteilt?
  • Die Ferienregelungen (Weihnachts-, Winter-, Fastnachts-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien).
  • Besondere Aktivitäten und Hobbys des Kindes sollten immer dann bedacht werden, wenn sie Einfluss auf den Umgang haben können, z.B. Wettkampfsport.
  • Gemeinsame Erziehungsziele, z.B. TV- und PC-Konsum.
  • Abhol- und Bringe- Dienste. Sind die Wege zwischen den Wohnorten der Eltern sehr lang und wird es daher notwendig, dass beide Elternteile sich am Abholen und Bringen des Kindes beteiligen, sollten diese Fragen geklärt werden.
  • Das Vorgehen im Konfliktfall, z.B. das Gespräch mit einer Mediatorin bzw. einem Mediator.
  • Der Rhythmus, in dem sich die Eltern über das Funktionieren der Regelungen und mögliche Anpassungen informieren.
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