fK 3/02 Bussmann

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Hat sich das neue Recht auf gewaltfreie Erziehung bewährt?

von Kai-D. Bussmann

Ziele des Rechts auf gewaltfreie Erziehung

In dem Bemühen um eine gewaltfreie Gesellschaft in allen Bereichen wurde im November 2000 das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung eingeführt, das körperliche Bestrafungen der eigenen Kinder untersagt. Nunmehr gilt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 Abs. 2 BGB)

Vorläufer war das Verbot von Körperstrafen in Schweden, mit dem ebenfalls keine strafrechtlichen Konsequenzen intendiert wurden – insofern handelte es sich um ein symbolisches Recht –, das aber dort gleichwohl zu einer allmählichen Reduzierung familialer Gewalt gegen Kinder geführt hat. Vor allem lehnten in der Folge schwedische Eltern Körperstrafen deutlich häufiger ab als beispielsweise amerikanische oder deutsche Eltern. Mittlerweile sind diesem Vorbild zahlreiche europäische Länder gefolgt.

Die Gründe sind vielfältig. Zum einen hat es einen Eigenwert, eine gewaltfreie Erziehung anzustreben. Zum anderen wissen wir aus vielen Untersuchungen seit langem von den erheblichen negativen Folgen solcher Erziehungsmaßnahmen. Nicht nur schwere, sondern durchaus auch regelmäßige leichte Körperstrafen bergen erhebliche Risiken für unsere Kinder, wie insbesondere

  • eine Eskalation der Gewalt in der Familie
  • schwere psycho-soziale Auffälligkeiten (Ängstlichkeit, Kontaktarmut, Drogensucht)
  • anti-soziale Verhaltensweisen (Aggressivität oder fehlende Empathie)
  • Lernen von Gewalt zur Konfliktlösung (Kreislauf der Gewalt)
  • höhere Kriminalitätsneigung der Kinder (insbesondere häufigere Gewaltdelikte)

Der Gesetzgeber wollte aufgrund dieser mittlerweile unbestreitbaren Risiken allen Eltern ein verständliches Leitbild für eine gewaltfreie Erziehung geben. Untersagt werden sollten nicht nur körperliche, sondern auch psychische Formen von Gewalt wie Liebesentzug oder öffentliche Bloßstellung des Kindes. Die Intention des Gesetzgebers war es, in Anlehnung an das schwedische Vorbild ein absolutes Verbot von Körperstrafen einzuführen, um bei Eltern das Bewusstsein für eine gewaltfreie Erziehung zu schärfen.

Ziel war es nicht, zusätzliche strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen über das ohnehin bestehende Maß auszulösen. Vielmehr handelt es sich um ein symbolisches Recht, das wie sein schwedisches Vorbild an Eltern und ihr Umfeld appellieren und ihr Bewusstsein für einen Verzicht auf Gewalt in der Erziehung schärfen will. Der Nachteil der vorherigen Gesetzesfassungen bestand vor allem in ihrer Weite und Unschärfe. Sie gaben Eltern keine klaren rechtlichen Konturen, sondern überließen ihnen einen zu großen Interpretationsspielraum.

Wertewandel

Im folgenden wird ein Überblick über die Ergebnisse aus zwei bundesweiten, repräsentativen Befragungen von Eltern gegeben, die wir 1996 und 2001 – die letzte Studie somit ein Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsreform im November 2000 – durchgeführt haben. Die letzte Befragung erfolgte im Auftrage des Bundesministeriums für Justiz sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zuerst lässt sich gegenüber früheren Studien von 1994 und 1996 ein signifikanter Wertewandel in Richtung einer gewaltfreien Erziehung feststellen. Über 85% der Eltern halten eine derartige Erziehung für wichtig und befürworten einen entsprechenden gesellschaftlichen Dialog. Ebenso viele meinen, dass Eltern lieber mit ihren Kindern reden sollten. Mehr als die Hälfte (57%) schlagen nach eigenen Angaben ohnehin nur aus Hilflosigkeit und nicht aus erzieherischer Überzeugung. Auf eine große Zustimmung trifft man besonders, wenn es um das Leitbild einer gewaltfreien Erziehung geht. 90% der Eltern, die zumeist selbst (noch) nicht ohne Körperstrafen auskommen, streben eine möglichst gewaltfreie Erziehung an, für sie ist eine solche Erziehung sogar ihr Ideal und 88% wollen in Zukunft auf Gewalt in der Erziehung weitgehend verzichten.

Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass sogar in gewaltbelasteten Familien Eltern sich mehrheitlich eine gewaltfreie Erziehung wünschen – über 60% dieser Eltern denken über eine möglichst gewaltfreie Erziehung nach und über 70% streben dieses Ideal an.

Die Gründe für die gleichwohl andere Realität gerade in diesen Familien liegen zum einen in dem Mechanismus des Kreislaufs der Gewalt und zum anderen sind neben vielen situationsbedingten Faktoren vor allem die mangelnde Sensibilität für ihre alltägliche gewaltförmige Erziehungsrealität zu nennen. Zwar können für die überwiegend gewaltablehnende Einstellung auch bei problematischen Eltern Erwünschtheitseffekte verantwortlich sein, dies heißt jedoch dann auch, dass diese Gruppe gegenüber der mittlerweile erreichten Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung nicht indifferent ist. Vielmehr nimmt sie diesen Wandel durchaus wahr, sie schafft aber noch nicht die Veränderung im eigenen Erziehungsalltag. Es wurden folgende Sanktionsgruppen gebildet:

  • Sanktionsfreie Erziehung: Die befragten Eltern verwenden grundsätzlich weder körperliche noch andere Sanktionen. Nur sehr seltene Sanktionierungen (1-2mal) wurden zugelassen.
  • Körperstrafenfreie Erziehung: Eltern verzichten ebenfalls auf Körperstrafen (allenfalls sehr selten), setzen aber zur Disziplinierung ihrer Kinder häufig andere Sanktionen ein (wie Fernsehverbot, Kürzen des Taschengelds).
  • Konventionelle Erziehung: Diese Eltern verwenden neben körperstrafenfreien Sanktionen auch häufiger leichte körperliche Strafen. Sie haben nur sehr selten (1-2 mal) schwere Körperstrafen (wie Tracht Prügel, Kräftig Po versohlen) eingesetzt.
  • Gewaltbelastete Erziehung: In dieser Gruppe sind schwere Körperstrafen keine Ausnahmeerscheinung. Sie bedienen sich nach ihren eigenen Angaben (!) schwerer Körperstrafen (wie Tracht Prügel, Kräftig Po versohlen).

Bemerkenswert ist auch folgendes: Bei der jüngeren Meinungsentwicklung unter Eltern ist ein deutlicher Trend zu einem eher egalitären Verständnis der Eltern-Kind-Beziehung festzustellen. 74% der Eltern halten das Schlagen der eigenen Kinder für eine Körperverletzung. Zwar dürften sich nur die Wenigsten eine „richtige“ Bestrafung von schlagenden Eltern wünschen, aber gleichwohl werden Körperstrafen zunehmend häufiger als Körperverletzung angesehen, wie auch zusätzliche Begriffsanalysen ergaben. Immerhin sind heute mehr als die Hälfte der Eltern der Ansicht, dass das Recht für Klarheit in diesem Lebensbereich sorgen sollte. Umgekehrt stoßen die Argumente gegen ein gesetzliches Verbot von Gewalt in der Erziehung mehr denn je auf Ablehnung. Nur etwa ein Viertel der Befragten glauben heute noch: „Ein gesetzliches Verbot der Züchtigung der eigenen Kinder ist wirkungslos, da man Erziehungsstile durch Gesetze überhaupt nicht beeinflussen kann.“ Auf noch geringere Zustimmung stoßen die beiden Gegenargumente „Erziehung ist natürliches Elternrecht, daher kein Verbot“ und „Das Recht soll sich aus Familien heraushalten“. Des weiteren zeigte sich, dass gewaltbelastete Eltern ein Verbot von Körperstrafen nicht mehrheitlich ablehnen. Allerdings betont diese Gruppe im Unterschied zu allen anderen Gruppen besonders häufig Argumente, die auf die Autonomie (29%) und das natürliche Erziehungsrecht von Eltern (34,5%) abstellen.

Begründungen körperlicher Bestrafungen

Die starke Zustimmung zum Ideal einer gewaltfreien Erziehung lässt einen ähnlichen signifikanten Wandel auch bei den erzieherischen Einstellungen zu Gewalt in der Erziehung erwarten. Hingegen erfolgte der positive Wandel bei den pädagogischen Begründungen von Eltern nur sehr verhalten, teilweise sind auch leichte negative Entwicklungen zu konstatieren. Jedoch darf dabei nicht übersehen werden, dass die vorherrschenden Einstellungsmuster schon seit längerem den Einsatz von Gewalt in der Erziehung recht entschieden ablehnten – insofern weitere Steigerungen schwerer zu erreichen sind, sicherlich auch weil das Recht lange Zeit (zumindest bis 1998) sich einer Missbilligung von Gewalt enthalten hat.

Gleichwohl ist der Anteil der Eltern um etwa 10% gestiegen, die der Auffassung sind, dass man mit Körperstrafen den eigenen Kindern nur ein schlechtes Vorbild gibt (59,2%). Erfreulich ist auch, dass heute geringfügig seltener gewaltbefürwortende Statements geäußert werden, wie: „Lieber mal ein paar Ohrfeigen, als wenn die Eltern nicht mehr mit den Kindern sprechen“ (22,3%) oder „Manchmal sind ein paar Ohrfeigen der beste oder schnellste Weg, Kindern klare Grenzen zu setzen“ (20,0%).

Bei der Gruppe der gewaltbelasteten Eltern ist zwar im Vergleich zur früheren Studie ebenfalls eine leicht positive Entwicklung festzustellen – insbesondere werden Körperstrafen heute deutlich häufiger als schlechtes Vorbild betrachtet –, aber diese Gruppe rechtfertigt weiterhin wesentlich häufiger als andere Gewalt in der Erziehung als sinnvolle Alternative.

So halten über 48% dieser Eltern Ohrfeigen für manchmal den besten und schnellsten Weg, um Kindern klare Grenzen zu setzen. Ferner bringen diese Eltern besonders häufig Ohrfeigen mit ihrer Hilflosigkeit und Überforderung im Erziehungsalltag in Verbindung (42,7%). Betrachtet man alle in einer Gesamtschau, so weist nur diese Gruppe eine gefährliche Balance zwischen befürwortenden und ablehnenden Einstellungen auf. Auf diese Weise wird ihre erheblich höhere Gewaltbelastung um so erklärlicher. Bemerkenswert ist jedoch folgendes: Innerhalb der gewaltbelasteten Elterngruppe weisen Frauen ein kritischeres Erziehungsbewusstsein auf. Sie präferieren mehr als Männer den Dialog mit ihren Kindern und weisen häufiger Rechtfertigungen für den Gebrauch von körperlichen Bestrafungen zurück.

Rückgang der Gewalt

Der zu beobachtende Wertewandel spiegelt sich auch in dem realen Erziehungsverhalten von Eltern wider. Die familiale Erziehung ist heute generell weniger punitiv geprägt und man erkennt einen deutlichen Willen zu einer Verhaltensänderung. Der Rückgang fällt besonders stark bei den psychischen Sanktionen aus (Niederbrüllen und Anschweigen etwa 20% weniger als 1996). Aber auch bei den leichteren körperlichen Strafen wie Ohrfeigen ist ein Rückgang um über 10% festzustellen. Schwere Körperstrafen sind ebenfalls erheblich seltener geworden. Beispielsweise haben ein Drittel der Eltern noch 1996 angegeben, ihren Kindern „den Po kräftig versohlt“ zu haben (33,2%), während es sechs Jahr später nur noch etwa ein Viertel sind (26,4%). Dies bedeutet, die Erziehung unserer Kinder war noch nie so gewaltlos wie heute. Unterscheidet man erneut zwischen den verschiedenen Sanktionsstilen, so ist der stärkste Rückgang in der Gruppe der gewaltbelasteten Eltern festzustellen – etwa 7,5%. Erfreulichen „Zulauf“ haben zudem gewaltfreie Erziehungsstile, wie man vor allem an dem Zuwachs der Gruppe der sanktionsfreien Eltern ablesen kann.

Fazit: Eine Senkung des Gewaltniveaus hat sich auch auf andere – nicht körperliche – Sanktionsformen sehr positiv ausgewirkt. Es ist ein Rückgang im gesamten Sanktionsspektrum (körperliche wie auch psychische und Verbotssanktionen) festzustellen. Die sog. „Katharsisthese“ oder „Ausweichthese“ (Wechsel von Körperstrafen zu psychischen u.ä. Sanktionen) konnte durch diese Ergebnisse – wie auch in den früheren Vergleichsstudien – nicht bestätigt werden.

Kenntnis der Rechtsreform

Es fragt sich nunmehr, welchen Einfluss die Rechtsreform auf diesen Wandel gehabt hat. Immerhin gaben 29% der befragten Eltern an, mindestens einmal von der Kampagne „Mehr Respekt vor Kindern“ und 31% von der Rechtsreform gehört zu haben. Die Kampagne und auch die Rechtsreform sind somit nicht einfach durch die gesellschaftlichen Kommunikationskanäle „gerauscht“, sondern wurden rezipiert.

Allerdings stellt sich die Frage, ob unsere Zielgruppen erreicht wurden. Als Zielgruppen gelten primär alle Eltern, die nach unseren Kriterien körperliche Gewalt in der Erziehung einsetzen (konventionelle Erziehung) und insbesondere diejenigen, die als gewaltbelastet gelten müssen (gewaltbelastete Erziehung).Es zeigt sich, dass vor allem die gewaltfreien Eltern erreicht wurden (körperstrafenfreie) und wie erwartet, die gewaltbelastete Elterngruppe am wenigsten. Die Werbemaßnahmen sowie die Rechtsreformen wurden am wenigsten von denjenigen wahrgenommen, die sich eigentlich am stärksten tangiert fühlen mussten. Es gilt in diesem Themenfeld ein umgekehrter Zusammenhang: Je mehr Eltern das Thema gewaltfreie Erziehung eigentlich angeht, desto geringer ist ihre Perzeption.

Die Gruppe der Eltern, die praktisch keine Sanktionen in der Erziehung einsetzt, weist eine ähnlich niedrige Rezeptionsquote auf wie die Gruppe der gewaltbelasteten Eltern. Dies ist insoweit plausibel als das Thema Gewalt für diese Elterngruppe zu wenig relevant ist.

Die differentielle Wahrnehmung der Kampagne bzw. der Rechtsreform korreliert nicht nur mit dem familialen Sanktionsstil, was wenig überraschend ist, sondern auch mit der Schichtzugehörigkeit. Dieser Zusammenhang war aufgrund von Befunden der Medienwirkungsforschung durchaus zu erwarten, denn die dort vertretene „Knowledge gap These“ postuliert seit langem eine Wissenslücke unterer Bildungsschichten. Unserer Studie zufolge haben Eltern mit einem höheren Bildungsabschluss doppelt so häufig von der Rechtsreform und der Kampagne Kenntnis genommen. Da außerdem Schichtzugehörigkeit und schwere Gewaltformen stark korrelieren, wird die signifikant geringere Kenntnisnahme der Reform unter gewaltbelasteten Eltern um so verständlicher.

Normative Billigung von Gewalt in der Erziehung

Gewalt in der Erziehung kann aus zwei Perspektiven heraus betrachtet werden, aus einem pädagogischen, entwicklungspsychologischen oder aber auch aus einem normativen Blickwinkel. Ein wichtiges Ergebnis der früheren Studien war, dass die meisten Eltern vom erzieherischen Sinn und der Notwendigkeit von Körperstrafen immer weniger überzeugt sind, aber bislang hierzu berechtigt zu sein glaubten. Hemmungen bestanden auch aufgrund der sehr vagen Rechtslage und des entsprechend diffusen Rechtsbewusstseins weitgehend nicht.

Die Rechtssoziologie und insbesondere die Kriminologie lehrt uns aber, dass Normen und vor allem moralische Überzeugungen einen sehr wichtigen Filter darstellen. Sie geben sehr dominante Orientierungsmuster, so dass moralisch missbilligte Handlungen allein deshalb (eher) unterbleiben. Das neue Recht auf gewaltfreie Erziehung und die gesamte Diskussion um die Implementation eines entsprechenden Gesetzes setzt deshalb zurecht auch auf dieser normativen Ebene an. Aus dem bisherigen Forschungsstand war deshalb zu erwarten, dass eine positive Entwicklung gerade auf der Ebene der normativen Bewertungen geschieht und eher weniger auf der Ebene der pädagogisch informierten Einstellungen zur Erziehung. Vom erzieherischen Wert körperlicher Bestrafungen war die große Mehrzahl der Eltern schon lange kaum noch überzeugt. Sie schlugen eher in Stresssituationen und aus Hilflosigkeit.

Es zeigt sich eine signifikante Abnahme der Billigung von Körperstrafen. Am deutlichsten sichtbar ist eine zunehmende Mißbilligung bei der häufigsten Form – der leichten Ohrfeige. Nur noch etwas mehr als die Hälfte der Eltern empfinden derartige leichte Körperstrafen als in Ordnung – noch 1996 waren es zwei Drittel.

Eine ähnlich positive Entwicklung vollzog sich in der besonders problematischen Zielgruppe der gewaltbelasteten Eltern. Auch hier ist Bewegung festzustellen, so dass man in den nächsten Jahren weiterhin einen leichten Rückgang der Gewalt in dieser Gruppe erhoffen kann. Allerdings ist die (normative) Billigung von körperlichen Bestrafungen immer noch sehr hoch. Noch immer halten fast 40% schwere Formen der Gewalt (kräftig den Po versohlen) für „in Ordnung“.

Der geschlechtsspezifische Vergleich zeigt jedoch sogar innerhalb der Gruppe der gewaltbelasteten Eltern, dass Mütter trotz ihres häufigeren Gebrauchs von körperlichen Bestrafungen diese gleichwohl weniger billigen als die Väter. Es handelt sich um ein konsistentes Ergebnis: Frauen verfügen in vielerlei Hinsicht über ein nachweislich kritischeres Erziehungsbewusstsein.

Rechtsbewusstsein

Die in den letzten Jahren relativ intensive öffentliche Debatte um eine Abschaffung des sogenannten Züchtigungsrechts (s.a. Misshandlungsverbotsgesetz) ließ auch eine strengere Auslegung der rechtlichen Grenzen erwarten. Wenn es einen Effekt des seit November 2000 geltenden Gewaltverbots und der vorgelagerten Diskurse gegeben hat, dann müsste er sich an dieser Stelle am deutlichsten zeigen. Der Rückgang der normativen Billigung – hier als rechtliche Billigung – sollte mindestens so stark ausfallen wie die zuvor erörterte normative Bewertung.

Der Vergleich zwischen den Befragungen vor und nach der Rechtsreform (1996/2001) offenbart einen außerordentlich starken Wandel in der rechtlichen Bewertung verschiedener Gewaltformen. Sehr viel strenger werden heute die rechtlichen Grenzen bei allen Körperstrafen gezogen. Noch 1996 hielten über 80% der Eltern – entsprechend der damaligen Rechtslage – leichte Züchtigungsformen für rechtlich zulässig. Heute sind es nur noch etwa 60%. Noch eindrucksvoller sind die Veränderungen bei schweren Körperstrafen wie „kräftig den Po versohlen“, „schallende Ohrfeige mit Striemen“ oder „Schlagen mit einem Stock“. Hier reduzierte sich die rechtliche Billigung um mehr als die Hälfte, teilweise um Zweitdrittel.

Die erfreuliche Entwicklung des Rechtsbewusstseins in den letzten Jahren ist sicherlich eine Folge des allgemeinen Wertewandels in der Erziehung, sie spricht aber auch für einen gewissen Einfluss der diesem Gesetz vorgelagerten längeren öffentlichen Diskussion um eine Abschaffung des jahrhundertealten Züchtigungsrechts. Für erste positive Auswirkungen des neuen Rechts auf gewaltfreie Erziehung gibt es zumindest erste Anzeichen. Immerhin hatten zum Zeitpunkt der Befragung im Herbst 2001 etwa 30% der befragten Eltern von der Rechtsreform und ihrer nachfolgenden Werbekampagne gehört und fast ebenso viele erkannten die neue Gesetzesfassung.

Resümee und Ausblick

Die Reform des Erziehungsrechts kam zur rechten Zeit, eigentlich erreichte sie die Eltern zu einem Zeitpunkt, an dem sie sich aus eigener Kraft von ihrem angestammten „natürlichen“ Züchtigungsrecht zu lösen begonnen haben. Zwar glauben noch zu viele Eltern zum Schlagen ihrer Kinder berechtigt zu sein, aber sie sind für rechtliche Grenzen erheblich sensibler geworden. Wir werden in den nächsten Jahren voraussichtlich einen weiteren Rückgang von Gewalt in der Erziehung erleben.

Gekürzte Fassung des Vortrags „Recht haben und Recht bekommen… Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung in der Praxis“, gehalten auf der Abschlussveranstaltung der Berliner Kampagne „Mehr Respekt vor Kindern“ am 29.5.2002 in Berlin.

Die vollständige Fassung einschließlich der Literaturangaben und Tabellen ist über die Geschäftsstelle erhältlich.

Prof. Dr. iur. Kai-D. Bussmann ist Krimonologe an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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