28 Aug fK 3/00 Lempp
Soziale Elternschaft
Chancen und Risiken für Kinder
von Reinhart Lempp
Unter einer Familie stellen wir uns eine Gemeinschaft von zwei – oder mehr – Generationen vor, die aus einem Ehepaar und ihrem Kind oder ihren Kindern besteht und die miteinander leben. Bis vor einer noch gar nicht so lange zurückliegenden Zeit war mit der Vorstellung von Familie auch die Rollenverteilung der Eltern verbunden: Der Vater verdient das Geld und vertritt die Familie nach außen, die Mutter sorgt für Kinder und Haushalt und hält ihrem Mann den Rücken frei.
Dass diese Verteilung der Aufgaben der Eltern in der Familie nicht mehr allgemein anerkannt ist und immer weniger in dieser Form ausgeübt wird, ist uns inzwischen klar geworden und wird auch allgemein anerkannt. Wie ist es aber mit der Struktur der Familie? Gilt sie noch und war das eigentlich immer so?
Familie als Begriff ist ohne Zweifel noch an die Verbindung zweier oder mehrerer Generationen gebunden, auch kann man davon ausgehen, dass diese, zumindest Teile der zwei Generationen eine Zeitlang miteinander gelebt haben oder noch leben. Aber die Dreiheit „Vater-Mutter-Kind“, zumindest was ihre genetische Verwandtschaft anbelangt, ist für den Familienbegriff nicht mehr bestimmend. Da gibt es allein erziehende Frauen oder Männer, zum Teil von vornherein, zum Teil erst seit Trennung oder Scheidung der Ehe, es gibt Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, die manchmal auch die leiblichen Väter oder Mütter sind, aber keineswegs immer. Es gibt Stiefväter, Stiefmütter und Stiefgeschwister, es gibt Pflege- und Adoptivfamilien und es gibt Leihmütter. Schließlich gibt es auch Kinder, die als Halb- oder Vollwaisen bei ihren Großeltern aufwachsen.
Wenn wir in der Geschichte zurückblicken, dann ist festzustellen, dass es die Familie in der eingangs geschilderten Form eigentlich erst seit der Renaissance gibt. Seit dieser Zeit gibt es auch erst eine Kindheit als abgegrenzten Lebensabschnitt. Erst die Familie des Bürgertums des 19. Jahrhunderts ist die übliche Lebensform in unserer abendländischen Kultur geworden.
In diesem Sinne unvollständige Familien gab es zu jeder Zeit. Bis zu einem Viertel aller Kinder war nicht ehelich, in Großbritannien sogar bis 40%, und durch frühere Sterblichkeit der Menschen gab es auch immer und mehr als heute Stiefeltern und Alleinerziehende mit Halbwaisen. Die hohe Sterblichkeit der Mütter bei Geburten führte dazu, dass die Väter zwei- oder dreimal heirateten. Die Kinder erlebten unter Umständen zwei oder drei verschiedene Mütter. Auch die Väter verunglückten beim Holzfällen oder starben aus anderem Grunde früh, und die Mütter heirateten wieder. Viele Kinder erlebten ihre Großeltern nie. So gab es auch Vollwaisen, die bei fernen Verwandten, bei Pflegeeltern oder in Waisenhäusern aufwuchsen.
Patchworkfamilien gab es immer. Allerdings anders als früher, gibt es diese heute nicht nur durch unglücklich beendete Partnerschaft der Eltern durch Trennung oder Scheidung. Es gibt sie heute auch ohne Not und Tod, freiwillig und oft ganz bewusst herbeigeführt oder zumindest in Kauf genommen. Es gibt in Deutschland Schulklassen, in denen bis zu 40% der Schüler in unvollständigen oder „nicht normalen“ Familien leben. Kann man bei diesen Zahlen noch von „normal“ und „nicht normal“ sprechen? Auch wenn der Anteil der „normalen“ Familien bei uns noch immer zwischen 75% in den Ostländern und 86% in den Westländern beträgt, ist die Restgruppe schon so groß geworden, dass sie nicht mehr als Anomalität außer Betracht bleiben darf.
Hier geht es aber um das Kind. Es stellt sich die Frage: Was bedeuten diese unterschiedlichen Familienformen für die davon betroffenen Kinder?
Die Familiensituation der in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik oder Ambulanz vorgestellten Kinder wird stets sorgfältig registriert und es lag schon lange Zeit nahe, durch Vergleich der Kinder aus „normalen“ und solchen aus „nicht normalen“ Verhältnissen festzustellen, welche Bedeutung diese Familiensituation für die Auffälligkeit hat, deretwegen diese Kinder vorgestellt wurden. Das bringt jedoch keine sicheren Aussagen, weil sich die nach der äußeren Form leicht fassbaren Situationen erheblich unterscheiden.
Alleinerziehende Mütter oder Väter können in dieser Situation leben, weil der Partner oder die Partnerin verstorben ist, weil sie sich im Einvernehmen oder im Streit getrennt haben oder weil die Mutter schon vor der Geburt im Stich gelassen wurde oder von vornherein ihr Kind allein haben wollte. Hinzu kommt, dass nach einer früheren Untersuchung von den formal alleinerziehenden Müttern tatsächlich nur etwa zwei Drittel ihr Kind oder ihre Kinder allein erziehen. Unter der sehr viel kleineren Zahl der alleinerziehenden Väter waren es sogar nur etwa ein Drittel, die wirklich allein erziehen. Alle anderen haben noch eine Großmutter bei sich oder einen bei ihnen wohnenden oder täglich anwesenden Partner oder Partnerin, ohne dies als Lebensgemeinschaft zu bezeichnen.
Es kommt dazu, dass viele Alleinerziehende in schlechter finanzieller Situation leben, dass sie berufstätig sein müssen und ihr Kind deswegen tagsüber nicht selbst betreuen können und auch sonst mit der Organisation ihres Lebens mehr belastet sind. Wenn deren Kinder in der Statistik auffallen, dann braucht dies nicht an dem Umstand liegen, dass das Kind als „sozialer Halbwaise“ keinen Vater oder keine Mutter hat, sondern an den gesellschaftlichen Bedingungen, die durchaus politisch geändert werden könnten, wenn man nur wollte.
Tatsächlich werden Kinder Alleinerziehender häufiger beim Kinderpsychiater vorgestellt. Das hat aber nicht den Grund, dass diese Kinder häufiger gestört wären, sondern dass alleinerziehende Mütter oder Väter die Verantwortung nicht ganz allein tragen wollen oder können und deshalb früher als andere Eltern Rat suchen und sich absichern möchten. Die Alleinerziehenden kommen auch deswegen häufiger mit ihren Kindern zum Kinderpsychiater, weil sie wissen, dass sie besonderen Vorwürfen der Mitmenschen ausgesetzt sind, wenn je ihr Kind einmal Probleme hat oder macht. Auch dies liegt nicht am Kind und nicht an der Alleinerziehung, sondern an der Umwelt.
Schon vor längerer Zeit untersuchte man an einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung, wie häufig Kinder und Jugendliche aus „normalen“ und aus „nicht normalen“ Familienverhältnissen vorgestellt wurden, und wegen welcher Störungen. Bei dem damals noch geringen Anteil von Kindern verwitweter, geschiedener und unverheirateter alleinstehender Frauen in der Bevölkerung – er lag nach dem Mikrozensus zwischen 0,78% und 2,6% – war der Anteil dieser Gruppe unter den ambulanten und stationären Patienten dieser Abteilung etwa doppelt so hoch – zwischen 1,6% und 3,9%. Am deutlichsten war der Unterschied bei den Scheidungswaisen. Aus den oben genannten Gründen kann aus dieser größeren Häufigkeit nicht direkt auf die besonderen Familienverhältnisse als Ursache zurückgeschlossen werden.
Ein Unterschied in den Einweisungsgründen war übrigens statistisch nur in vier Fällen nachzuweisen: Das nächtliche Bettnässen (Enuresis nocturna) bei den Scheidungswaisen und den Kindern mit Stiefvätern; Angst- und Zwangsstörungen bei Kindern, die bei ihren Großeltern aufwuchsen; sehr deutlich Erziehungsschwierigkeiten bei Kindern, die einen mehrfachen Wechsel ihrer Beziehungspersonen erleben mussten.
Kürzlich wurden ähnliche Untersuchungen bei den stationär aufgenommenen Kindern und Jugendlichen an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie in Rostock durchgeführt. Es wurden Kinder tatsächlich alleinerziehender Mütter mit solchen aus vollständigen Familien verglichen. Hinsichtlich der festgestellten Diagnosen unterschieden sich diese Kinder nicht wesentlich voneinander, insbesondere nicht in den häufigsten Diagnosen, den Anpassungsstörungen, den Störungen im Sozialverhalten und bei den Zappelphilippkindern. Die Berufstätigkeit der Mütter war erwartungsgemäß bei den alleinerziehenden signifikant häufiger. Ebenso war es bei der Alkoholproblematik der alleinerziehenden Mütter. Auch schwänzen deren Kinder eher einmal die Schule und werden von ihren Müttern auch häufiger körperlich misshandelt.
Das sind aber alles Fakten, die ihre Ursache nicht in der Alleinerziehung, also in dem Umstand, dass sie nur einen Elternteil – meistens ist es die Mutter – haben, sondern dass viele von ihnen in schlechten ökonomischen Bedingungen leben müssen.
Das kann nun nicht heißen, dass es für die Entwicklung eines Kindes völlig gleichgültig wäre, ob es mit Mutter und Vater oder nur mit seiner Mutter oder nur mit seinem Vater lebt und aufwächst. Die sogenannte Triangulierung, die Dreiecksbeziehung des Kindes mit zwei Menschen, zu denen es eine enge und wichtige Beziehung aufbauen und festhalten kann, die ihrerseits miteinander eine affektiv enge Beziehung haben, ist für die Entwicklung der Fähigkeit, sich in eine Gruppe von Menschen einzugliedern, offenbar bedeutsam. Das Kind lernt dabei, dass es nicht allein im Mittelpunkt des Interesses und der Liebe der es umgebenden Erwachsenen steht, sondern deren Zuneigung und Beachtung mit anderen teilen muss.
Es kommt dabei auch auf die affektive Beziehung zwischen den Erwachsenen an, d.h. zwischen Vater und Mutter, oder zwischen denen, die mit dem Kind zusammenleben, und zwar auf deren möglichst positive Beziehung. Das kann auch der Lebenspartner der Mutter und kann auch eine Stief- oder Pflegemutter sein. Deswegen ist es auch nicht gleichgültig, ob die Mutter allein erzieht, weil der Vater sie im Stich gelassen hat oder weil sie keinen Partner wollte, oder ob der Vater – etwa als Seemann – nur zweimal im Jahr nach Hause kommt oder gestorben ist. In diesen Fällen kann die Mutter in positiver Weise dem Kind von seinem Vater erzählen und dieser kann sozusagen in freundlichen Gedanken immer anwesend sein.
Diese Beziehung, die in einer „normalen“ Familie zwischen Vater und Mutter besteht, kann in Familien mit von vornherein alleinerziehenden Müttern auch durch gute Freunde, durch einen Onkel oder die Großeltern, durch eine konstante Tagesmutter, eben durch eine erwachsene Person, die mit der Mutter eine gute Beziehung hat, oft mit dem Kind zusammenkommt und sich dem Kind als wichtige Bezugsperson anbietet, ersetzt sein. Es geht für das Kind darum, dass es neben seiner Beziehung zur alleinerziehenden Mutter oder Vater auch noch zu anderen Erwachsenen eine gute und kontinuierliche Beziehung haben sollte. Problematisch wird es nur, wenn die alleinerziehende Mutter oder der allein mit dem Kind lebende Vater sich in ihrer eigenen Problematik mit ihrem Kind von der Umwelt abschließen und symbiotisch in einer abgeschlossenen Zweisamkeit leben wollen.
Auch die zur Zeit diskutierten rechtlich der Ehe gleichgestellten Lebensgemeinschaften homosexueller Paare werden Kinder haben wollen, seien es adoptierte, als Pflegekind angenommene oder aus einer vorausgegangenen Verbindung mitgebrachte. Das Entscheidende für das Wohl dieser Kinder ist die Möglichkeit einer hinreichend stabilen und positiven, zur Identifikation angebotenen Beziehung zu wenigstens zwei erwachsenen Menschen, die sich für das Kind verantwortlich fühlen. Ob das, wie meist, Mann und Frau sind, oder in einzelnen Fällen auch zwei Frauen oder zwei Männer, scheint nicht so entscheidend zu sein, wie man lange Zeit glaubte. Das hängt vielleicht auch damit zusammen, dass die männlichen und weiblichen Rollen sich bei uns nicht mehr so stark unterscheiden, wie noch vor einem halben Jahrhundert.
Es kommt also in den ersten Lebensjahren des Kindes auf eine hinreichend stabile und auch hinreichend positive Beziehung an, d.h. auf eine Beziehung zwischen den Erwachsenen, die mit dem Kind zusammenleben, die sich gegenseitig achten und auch nach Auseinandersetzungen immer wieder zu einer gemeinsamen Basis zurückfinden.
Nun wurden in früheren Zeiten die Ehen ja nicht vor allem aus einer besonderen emotionalen Zuneigung des Brautpaares zueinander geschlossen, sondern aus sachlichen, gesellschaftlichen, vor allem aus ökonomischen Gründen. Die Liebesheirat ist eine Erfindung des 19. Jahrhunderts. Das heißt nicht, dass sich die Eheleute vorher nie geliebt hätten. Dies war aber eine Folge des Verheiratetseins. „Sie heirateten und gewannen sich lieb“ heißt es in der Bibel. Dies war die Reihenfolge. Aber auch da, wo sich die Liebe nicht einstellte, erlebte das Kind im Regelfall, dass seine beiden nächsten Beziehungspersonen, sein Vater und seine Mutter sich respektierten, weil sie aufeinander angewiesen waren.
Diese gemeinsame Basis, sei es ein Respektieren, sei es eine liebende Verbindung, ist jedoch bei sich trennenden oder scheidenden Ehepaaren nicht mehr gegeben. Die davon betroffenen Kinder sind dadurch regelmäßig in einer sehr belasteten Situation. Eine solche Situation bedeutet im Kindesalter bis etwa zur Reifezeit eine beachtliche Beeinträchtigung der Entwicklungsbedingungen, ganz besonders, wenn sich solche Situationen wiederholen.
Das Belastende für die heranwachsenden Kinder ist dabei zum einen die Trennung von einer für das Kind bis dahin wichtigen Bezugsperson, zum anderen die danach fehlende Erfahrung mit zwei miteinander in positiver emotionaler Beziehung verbundenen Erwachsenen. Dies bedeutet, dass eine Trennung oder Scheidung dieser Personen für das Kind weniger belastend ist, wenn diese beiden nicht im Streit und nach langen und sich immer wiederholenden Auseinandersetzungen auseinander gehen, sondern dem Kind auch weiterhin ohne Probleme immer wieder als wichtiger Partner zur Verfügung stehen.
In allen unharmonisch verlaufenden Trennungsprozessen erfährt das Kind einen Verlust und macht die frühe Erfahrung, dass auf zwischenmenschliche Beziehungen offenbar kein Verlass sein kann. Ein Kind bis etwa zum Grundschulalter vermag nämlich nicht zwischen sich streitenden Eltern eine eigene selbständige Position einzunehmen. Es muss sich früher oder später mit dem Erwachsenen, mit dem es überwiegend zusammenlebt, und dessen Einstellung identifizieren, und wird – gegen seinen eigentlichen Willen – den andern Elternteil ablehnen und als Bezugsperson verlieren. Wiederholen sich solche Erfahrungen, dann festigt sich die Erkenntnis, dass Beziehungen unsicher, unzuverlässig und bedroht sind, und das Kind wird an Kontaktproblemen leiden. Deren Bewältigung kann dann verschiedene Formen dissozialen Verhaltens und Reagierens zur Folge haben. Das Kind ist traumatisiert und geschädigt.
Es entspricht vielfältigen wissenschaftlichen Ergebnissen, dass die Trennungserfahrungen mit vorwiegend negativen Begleitumständen im Kindesalter von vielen Kindern nicht bewältigt werden können und zu psychischen Störungen führen. Kinder, die stark genug sind, solche Traumata ohne psychische Beeinträchtigung zu bewältigen, machen eine negative Lebenserfahrung, die ihr Wesen und Verhalten mitbestimmen.
Auch Kinder mit Stiefeltern haben meist solche Trennungserfahrungen hinter sich. Ihr Problem ist nicht nur, dass sie sich an einen neuen Elternteil gewöhnen und mit diesem vielleicht ihren Elternteil, den sie bis dahin allein für sich gehabt hatten, in neuer oder erster Triangulation teilen müssen. Oft ist es ein Problem, dass sie ihren Vater oder ihre Mutter, die jetzt einen neuen Partner oder Partnerin haben, durch ihr Dasein immer an die frühere Zeit mit dem verlassenen Partner erinnern, wobei Vater oder Mutter diese frühere Zeit so gerne vergessen möchten. Das kann manche Schwierigkeiten bringen, die aber bei verständnisvollen Erwachsenen überwindbar sind. Die neue Namensgesetzgebung hat dies erleichtert.
Für das Kind ist demnach viel weniger die Form der Familie, in der es aufwächst, von Bedeutung, als der Inhalt, also das Klima, das in der Familie unabhängig von ihrer Vollständigkeit oder Unvollständigkeit, unabhängig von ihrer „Normalität“ herrscht. Auch manche „normalen“ Familien, die nach außen den Anschein einer „heilen Welt“ machen, sind in ihrem Inhalt gestört, und ihre Kinder sind doppelt belastet, zum einen durch die Störung in der Familie und zum anderen durch die Verpflichtung, den Anschein einer harmonischen Familie nach außen aufrecht zu erhalten.
Die zunehmende Tendenz junger Paare, sich nicht mehr auf Dauer, „bis dass der Tod sie scheidet“ zu binden, sondern eine Ehe auf Zeit oder nur eine Lebensabschnittspartnerschaft einzugehen und dann eventuell eine andere daran anzuschließen, ihre Biographie „zu basteln“, kann uns gleichgültig sein und ist eine Privatangelegenheit der Betreffenden, die sie nur untereinander verantworten müssen. Sobald aber ein oder gar mehrere Kinder mit ihnen zusammenleben, seien es gemeinsame oder mitgebrachte oder angenommene Kinder, dann haben sie eine Verantwortung für diese und sollten sie nicht ohne Not – im echten Wortsinn – Trennungserfahrungen aussetzen.
Kein Kind kann sicher sein, dass es nicht einmal solche traumatischen Erfahrungen machen muss, durch plötzlichen Todesfall oder durch schwere Krankheit eines Elternteils, durch eigene schwere Krankheit oder durch Unfall. Das ist ein Teil des Lebens. Aber gerade weil man das nicht ausschließen und verhindern kann, sollte man solches unbedingt vermeiden, solange es sich vermeiden lässt. Das Wohl des Kindes geht vor Elternrecht und vor Anspruch der Eltern auf persönliches Glück.
Dieses Prinzip hat natürlich Grenzen. Die Entscheidung darüber, ob es für das Kind besser ist, die gestörte Familie bleibt trotz der Störungen beieinander, oder ob es besser ist, diesem Drama durch Trennung und Scheidung ein Ende zu bereiten, ist sehr schwierig zu entscheiden. Einerseits wissen wir, dass das Miterleben einer ständigen Auseinandersetzung der Eltern für das beteiligte Kind erhöhte soziale und psychiatrische Risiken in sich birgt. Andererseits ist es für den Kinderpsychiater, der Gutachten zur Sorgerechtsregelung bei Ehescheidungen erstatten muss, immer aufs neue beeindruckend, wie sehr Kinder sich trennender Eltern nichts sehnlicher wünschen, als dass die Eltern doch beieinander bleiben möchten, selbst wenn es bis dahin daheim nur Streit und Auseinandersetzung gab.
Entscheidend ist in solchen Fällen, ob das Kind noch zu beiden Eltern eine positive Bindung hat oder ob es sich bereits ganz mit einem der beiden Elternteile identifiziert hat. Im ersten Fall sollten die Eltern versuchen, sich doch noch zu einer Gemeinsamkeit durchzuraufen, eventuell mit therapeutischer Hilfe, im andern Fall ist es besser sich zu trennen. Natürlich gibt es auch für die betroffenen Eltern eine Grenze dessen, was ihnen zuzumuten ist. Die Entscheidung über die Trennung sollte aber immer die Bedürfnisse und die Wünsche des Kindes berücksichtigen. Erfahrungsgemäß spielen aber diese Bedürfnisse des Kindes auch bei einvernehmlicher Scheidung der Eltern und Einigung darüber, bei wem das Kind seinen Wohnsitz haben soll, gar keine Rolle.
„Nicht normale“ Familienverhältnisse sind demnach nicht unbedingt erstrebenswert, weil sie in unserer Welt noch immer mit größeren äusseren Problemen verbunden sind. Sie bedeuten für die betroffenen Kinder keine beeinträchtigten Entwicklungschancen, solange die Erwachsenen, die sich für sie verantwortlich fühlen, mit ihnen in einer grundsätzlich liebevollen Beziehung zusammenleben. Das gilt zumindest für die ersten Lebensjahre und möglichst bis zur Reifeentwicklung. Nur sollte die Gesellschaft diesen „nicht normalen“ Familien ihre Situation nicht noch mehr erschweren, als es ohnehin unvermeidlich ist.
Literatur:
Beck, D. u.R.Lempp:: Die Bedeutung nicht normaler Familienverhältnisse für die Entstehung und Art psychoreaktiver Störungen. Z. Psychotherapie Med. Psychologie 19: 1-11 (1969).
Beck-Gernsheim, E.: Was kommt nach der Familie? Einblicke in neue Lebensformen.- Beck’sche Reihe München Beck 1998
Docker, A und H. Knübl: Kinder alleinerziehender Mütter und Väter – eine kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchung. Prax. Kinderpsychol.Kinderpsychiat.36: 62-64 (1987),
Fegert, J.M: Entwicklungschancen und Entwicklungsrisiken in Einelternfamilien. Vortrag Familienministerium 2000.
Keilson, H.: Sequentielle Traumatisierung. Enke Stuttgart 1979.
Keppler,K., R. Lempp, D. Paschedag, H.E. Rebmann, R. Rupps: Die frühkindliche Anamnese der Schizophrenen. Nervenarzt 50: 719-724 (1979).
Müller, H. u. R. Lempp: . Einvernehmliche Vorschläge der Eltern in Sorgerechtsverfahren. Z.f.J 1989, 6, 269 – 271.
Rutter. M.. Bindung und Trennung in der frühen Kindheit Juventa Verlag München 1978
Prof. Dr. Reinhart Lempp ist Facharzt für Kinder- unf Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Neurologie und Psychiatrie und seit 1966 Direktor der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum der Universität Tübingen. Von 1971 bis zu seiner Emeritierung 1989 war er Ordinarius für dieses Fachgebiet.
Sorry, the comment form is closed at this time.