04 Aug. fK 1/05 Verbände
Aus den Verbänden
Bund Deutscher Hebammen kritisiert Entwurf des Präventionsgesetzes
Der Bund Deutscher Hebammen zeigt sich irritiert über den Entwurf des Präventionsgesetzes, denn darin bleibt der Gesetzgeber in seinem Denken in Krankheiten und Risiken verhaftet, anstatt vom physiologisch Normalen und Gesundem auszugehen.
Das Hermann Hesse Zitat: „Allem Anfang wohnt ein Zauber inne“ scheint im Gesetzentwurf keine Bedeutung zu haben. In den bisherigen Regelungen des Sozialhilfegesetzbuches wird der Lebensbeginn eines Menschen ausschließlich in Zusammenhang mit Empfängnisverhütung, künstlicher Befruchtung und Schwangerschaftsabbruch erwähnt. Das heißt, Menschwerdung wird als krankhaft und irgendwie korrekturbedürftig vermittelt. „Wie“, so fragt sich die Präsidentin des Bund Deutscher Hebammen, Magdalene Weiß, „sollen die Schwangeren bei dieser pathologisierenden Denkweise Vertrauen in die natürlichen Vorgänge von Schwangerschaft und Geburt entwickeln und in Vorfreude ihr Kind erwarten können? Der Gesetzgeber wäre gut beraten“, so die Präsidentin weiter, „mit der Gesundheitsförderung bereits in der Schwangerschaft zu beginnen. Auch müsste er verstärkt darauf achten, wie ein Mensch geboren und von dieser Welt empfangen wird, denn wir wissen doch alle, dass die Weichen für das künftige leiblich-seelische Wohlergehen eines Menschen lange vor dem Kindergartenalter gestellt werden“.
Im Gesetzentwurf werden die unterschiedlichsten „Lebenswelten“ beschrieben, in denen Gesundheitsförderung und Krankheitsverhinderung positiv beeinflusst werden können. Kindergärten, Schulen, Betriebe, Senioreneinrichtungen aber auch Stadtteile werden als mögliche Instanzen genannt, in denen Gesundheitsbewusstsein entwickelt und gefördert werden sollte.
Die Hebammen kritisieren in diesem Zusammenhang, dass partnerschaftliche Liebe, Fortpflanzung, Schwangerschaft und Geburt als natürliche, zum Menschen gehörende Möglichkeiten auch in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden. Das heißt, obwohl das Thema Familie derzeit Hochkonjunktur hat, wird im Gesetzentwurf die „Lebenswelt Familie“ ausgeklammert. Die Familie erfährt somit keine besondere Wertschätzung als Lernort der Achtsamkeit und des Gesundheitsbewusstseins. Deshalb fordern die Hebammen vom Gesetzgeber, dass die „Lebenswelt Familie“ von Anfang an in die derzeitige Diskussion mit einbezogen wird. Wo sonst, als am Beginn des Lebens kann die Gesundheitsförderung beginnen?
Pressemitteilung des Bund Deutscher Hebammen (BDH) vom Dezember 2004
Kindernothilfe fordert Individualbeschwerderecht für Kinder
Die Kindernothilfe fordert die Bundesregierung auf, die Einführung eines Individualbeschwerderechts für Kinder zu prüfen. Ein solches Recht hätte die Form eines Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention und würde erheblich zum Schutz und der Durchsetzbarkeit von Kinderrechten beitragen.
„Wenn der nationale Rechtsweg wegen der unzulänglichen Justiz nicht hilft, kann Kindern und Jugendlichen durch eine Individualbeschwerde zu ihrem Recht verholfen werden“, erklärt Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe. „In anderen Menschenrechtsübereinkommen, etwa beim Übereinkommen gegen Folter oder der Frauenrechtskonvention, gibt es dieses Beschwerderecht bereits. Deshalb muss es auch für Kinder eingeführt werden, deren Rechte weltweit oft missachtet werden.“ Das Forum Menschenrechte und die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unterstützen die Initiative der Kindernothilfe.
Das Individualbeschwerderecht bietet einen verbesserten Schutz von Kinderrechten in allen Fällen, in denen das staatliche Rechtssystem und die Strafverfolgung an ihre Grenzen stoßen. Das gilt zum Beispiel in Ländern, in denen Kinder und Jugendliche zwangsrekrutiert oder mit Billigung der Behörden in Schuldknechtschaft und Zwangsarbeit gezwungen werden, oder aber wo das Recht auf Bildung verwehrt wird. In diesen Fällen ist der Einsatz der Individualbeschwerde gegen den Staat sinnvoll.
Die Beschwerde ist ein innerhalb der Vereinten Nationen eingeführtes Kontrollverfahren zur Durchsetzung von Menschenrechten. Sie ermöglicht Einzelpersonen den Gang vor ein Gremium der Vereinten Nationen, etwa dem Menschenrechtsausschuss.
Erfahrungen mit Individualbeschwerdeverfahren bei anderen Abkommen haben gezeigt, dass Staaten sehr sensibel reagieren, wenn sie auf UN-Ebene wegen Menschenrechtsverletzungen angeprangert werden. So dient dieses Instrument auch der Prävention. Außerdem erhalten Opfer gravierender Menschenrechtsverletzungen durch ein solches Verfahren die Möglichkeit der Wiedergutmachung und Schadensersatz gegenüber dem Staat zu fordern.
www.kindernothilfe.de
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