fK 1/00 Boos

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Kinder mit Migrationshintergrund im 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

von Ursula Boos-Nünning

Vorbemerkung: Die multikulturelle Wirklichkeit heute und ihre Negierung durch Politik und Wissenschaft

Es war alles ganz anders gedacht gewesen: Heinz Kühn hat in seinem Memorandum 1978 die These vertreten, daß die ausländischen Arbeitskräfte sich zumindest in der zweiten oder dritten Generation integrieren würden, wobei unter Integration die Anpassung an das soziale und politische System Deutschlands verstanden wurde. Diese Vorstellung hat sich nicht erfüllt. Auch Erwartungen, die in der Öffentlichkeit bezüglich der Gestaltung des Zusammenlebens von Einheimischen und Einwanderern geäußert wurden, haben sich nicht realisiert. Es hat sich nicht als richtig erwiesen, daß die Zahl der Ausländer sich auf ein bestimmtes Niveau einpendelt, vielmehr nimmt die Wohnbevölkerung mit fremdem Paß und / oder mit fremder Muttersprache – trotz nach wie vor bestehender Rückwanderung – zahlenmäßig immer mehr zu. Aber auch, was die Sozialisation in den Einwandererfamilien, die Wirksamkeit der Angebote in den intermediären Gruppen (wie Jugend- und Sozialarbeit) und im Bildungssektor anbetrifft, müssen heute Vorstellungen korrigiert werden. Viele frühere Hoffnungen und Erwartungen der Einwanderer haben ebenfalls sich nicht erfüllt. Sie wollten zunächst nur eine sehr begrenzte Zeit in Deutschland arbeiten: Wenn sich ihre materielle Situation gebessert hätte, das Haus und das Geschäft abbezahlt und aufgebaut wäre, die Kinder die Schule und dann die Berufsausbildung abgeschlossen hätten, … spätestens, wenn sie das Rentenalter erreicht haben, wollten sie zurückkehren … und sie bleiben, reisen hin und her und warten und werden alt. Ihre Kinder sind im Berufsleben oder arbeitslos, ihre Kindeskinder besuchen nun die deutsche Schule und fragen um einen Ausbildungsplatz nach.

Längst nicht jeder und jede – in den Schulen, in den Kommunen oder in den Ministerien – hat realisiert, wie sich die deutsche Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten geändert hat und wie sich die Veränderungen auf die Schule und auf die Gesellschaft an der Schwelle zum Jahr 2000 auswirken. 1996 hatten 13 % der in Deutschland geborenen Kinder Eltern mit ausländischem Paß, über 7 % stammen aus binationalen Ehen, ca. 2 % waren nichteheliche Kinder einer ausländischen Mutter. Werden noch die Kinder hinzugerechnet, deren Eltern als Aussiedler de-jure Deutsche, de-facto aber Zugewanderte sind und diejenigen, deren Eltern als zugewanderte Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben oder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, so haben heute schon etwa 28 oder 30 %, wenn nicht mehr, der in Deutschland geborenen Kinder zwei Eltern oder Großeltern, mindestens aber ein Eltern- oder Großelternteil mit Migrationshintergrund. Dies sind weitaus mehr als die Statistik ausweist, die allein die juristische Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Die Zahlen werden größer werden: Ebenfalls 1996 ist jede achte Ehe in Deutschland eine binationale. In nächster Zukunft wird die Zahl der Kinder aus binationalen Ehen wohl um die 15 % betragen. Die Familien haben sich zudem ausdifferenziert: Nach nationaler und kultureller Herkunft, nach Partnerwahl und nach den Orientierungen und nicht zuletzt nach der Familienstruktur.

Der zehnte Kinder- und Jugendbericht hat – anders als die vorhergegangenen Berichte – die Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund in allen Bereichen systematisch einbezogen und gefragt, ob und in welcher Form sie von den angesprochenen Fragen mehr oder weniger als deutsche Kinder und in welcher besonderen Weise sie betroffen sind und darüber hinaus, ob sie anderer Unterstützung bedürfen wie die in deutscher Kulturtradition aufgewachsenen Kinder. Dieser Sachverhalt bekommt besonderes Gewicht wegen der in Deutschland üblichen Praxis, die Fragen von Kindern mit Migrationshintergrund in den Untersuchungen auszuklammern; Kindheit in Deutschland heißt in den meisten Fällen „Deutsche Kindheit in Deutschland“. Eine Änderung der Sichtweise ist nur schwer zu erreichen, auch deswegen, weil sie in der Politik üblicher Ausklammerungstendenz mit der Einteilung der Kinder (und Jugendlichen) in Deutsche auf der einen und Ausländer auf der anderen Seite folgt.

1. Ausgewählte Aspekte der Lebenssituation
1. 1 Die materielle Lage

Armut umfaßt (für Kinder wie für deren Familien, für deutsche wie für die ausländischer Herkunft) viele Lebensbereiche: Das Geld, das der Familie zur Verfügung steht, den Wohnraum, das Wohnumfeld, die Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, die Gesundheit. Das Einkommen ist ein wesentlicher, wenn nicht der wesentlichste Faktor zur Bestimmung (materieller) Ungleichheit und Armut, aber es darf nicht isoliert gesehen werden.

Unter den Armen vertreten sind viele Arbeitslose, Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende und – immer schon und in der Gegenwart immer häufiger – die Migranten und Migrantinnen. Armut der Ausländer, der Zugewanderten nimmt in den Armutsberichten eher eine Randstellung ein. In der gegenwärtigen Diskussion wird sie nicht selten herangezogen, um die Armutsquoten von Familien zu relativieren. Seit Jahren wird daher diskutiert, daß ein nicht unerheblicher Teil, ungefähr ein Viertel der ausländischen Haushalte, von Armut betroffen ist. So lag die Zahl der einkommensschwachen Haushalte bei ausländischen Familien (definiert durch die 50 % Armutsschwelle) nach den Daten des sozioökonomischen Panels seit 1984 mit ca. 25 % mindestens doppelt so hoch wie bei deutschen Familien. Der Grad der Bedrohung durch Armut wird erkennbar, wenn berücksichtigt wird, daß innerhalb von 10 Jahren die Hälfte der ausländischen Haushalte hinsichtlich ihres Einkommens mindestens einmal und ca. ein Fünftel fünfmal oder öfter unter die Armutsgrenze gesunken war oder ist. Ausländer bilden demnach einen festen Bestandteil der Armutsbevölkerung in Deutschland.

Kinder sind in ausländischen Familien in Deutschland auch heute noch selbstverständlich und diese Familien stellen einen großen Teil der Familien, die drei und mehr Kinder haben. Auch deswegen sind Kinder ausländischer Herkunft von Armut bedroht, denn insbesondere Familien mit mehreren Kindern geraten häufig unter die Armutsschwelle. Nach einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (vom 28.02.1996) waren Ende 1993 in Deutschland von rund 434.000 Kindern unter 7 Jahren mit HLU-Bezug fast ein Drittel (ca. 130.500) ausländischer Herkunft. Zu diesem Zeitpunkt empfing jedes 18. deutsche, aber jedes 6. ausländische Kinder unter 7 Jahren Sozialhilfe. Dieser Sachverhalt wird auf die Zunahme der Asylbewerber zurückgeführt (vgl. den Antwortentwurf der Bundesregierung auf die große Anfrage … BT-Drucksache, DRS. 13/1527, S. 38). Es ist aber zu vermuten, daß ein erheblicher Teil arbeitsloser Personen in der Zahl enthalten ist (vgl. ebd., S. 45, 46 sowie S. 51, 53 – 56). ). Auch bei den älteren Kindern bleibt der hohe Anteil von Kindern ausländischer Herkunft, die Sozialhilfe erhalten, bestehen. Wiederum zum Jahresende 1993 bezogen knapp 916.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (das sind 5,7 % der Altersgruppe) Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (HLU), das ist jede 18. Person unter 18 Jahren. In den alten Bundesländern war dies jede 16. minderjährige Person, in den neuen jede 30.. Knapp ein Drittel (283.000) waren ausländischer Herkunft. Die Zahl der Minderjährigen ausländischer Herkunft in Westdeutschland, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bekamen, verfünffachte sich zudem von 1985 (knapp 58.000) auf 1993 (gut 274.000).

Sicher sind in den Zahlen der sozialhilfeempfangenden Kinder auch zu einem Teil Kinder von Asylsuchenden enthalten. Dennoch ist es falsch, die Steigerungen nur auf diese Gruppe zurückzuführen, auch Arbeitsmigrantenfamilien zählen zu den Risikogruppen. Detaillierte Analysen liegen kaum vor. Es kann nur auf eine Studie von Schäfer (1989) verwiesen werden, der als Verarmungsrisiko die immer größer werdende Arbeitslosigkeit und die im Vergleich zu den Einheimischen deutlich höhere Arbeitslosenquote, die niedrigen Leistungsansprüche an die Sozialversicherung und die besonderen Beschäftigungsrisiken herausstellt (Schäfer 1989, S. 304; vergl. auch die Auswertungen von Seifert 1995).

Seifert (1994; 1995), der einen Vergleich auf der Grundlage der Erhebungen des sozioökonomischen Panels macht, zeigt zwischen 1984 und 1989 eine Verschlechterung der Einkommenssituation ausländischer Haushalte gemessen an der Entwicklung deutscher Haushalte. Ausländische Haushalte sind in dieser Zeit kaum in höhere Einkommenspositionen aufgestiegen und insbesondere türkische Haushalte haben ihre relativen Einkommensposition im Zeitverlauf deutlich verschlechtert. In der Untersuchung wird ausgeführt (1994, S. 20): „Bei ausländischen Haushalten mit drei und mehr Kindern stieg der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze von 56 % im Jahr 1984 auf 79 % im Jahr 1989. Bei entsprechenden deutschen Haushalten ist der Anteil von 40 % auf 25 % zurückgegangen. Während Kinderreichtum bei deutschen Familien also zunehmend sozialstaatlich aufgefangen wird, sind ausländische Familien mit mehreren Kindern in steigendem Maße mit finanzieller Unterversorgung konfrontiert. Bei fast allen Haushaltstypen liegt der Anteil von Niedrigeinkommensbeziehern bei ausländischen Haushalten höher als bei deutschen, lediglich Alleinerziehende bilden eine Ausnahme. Allerdings hat diese Haushaltsform bei ausländischen Haushalten nur eine geringe quantitative Bedeutung.“

Die Analyse von Niedrigeinkommen macht auf drei Besonderheiten aufmerksam (Seifert 1994, S. 22): „Ausländer sind im Vergleich zu Deutschen wesentlich häufiger von Armut betroffen; die Armutsphasen sind wesentlich länger; persistente Armut ist bei Ausländern häufiger anzutreffen. …Wird nach Fami-lienform unterschieden, so fällt auf, daß bei Ausländern vor allen Familien mit drei und mehr Kindern im zunehmendem Ausmaß unter der Armutsgrenze liegen, während der Anteil bei entsprechenden deutschen Familien rückläufig ist. … Ausländer sind aufgrund ihrer ökonomischen und gesellschaftlichen Situation besonders häufig von Armut betroffen. Während des gesamten Untersuchungszeitraumes waren lediglich die Hälfte aller Ausländer niemals unterhalb der Armutsgrenze. Innerhalb dieser Zeit hat sich die Konzentration am unteren Ende der Einkommenspyramide noch verstärkt, so daß auch in Zukunft damit gerechnet werden muß, daß Ausländer auch weiterhin in erheblichen Teilen am Rande der deutschen Wohlstandsgesellschaft liegen.“

1.2 Leben unter den Bedingungen sozialräumlicher Segregation

Noch bedeutsamer als die Armut, unter der die Familien leben, ist die sozialräumliche Situation thematisiert werden: Ausländer und daher auch ausländische Familien leben überwiegend in Ballungsgebieten: 86 % der Griechen, 82 % der Italiener, 81 % der Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und 77 % der Türken haben ihre Wohnung in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern (Mehrländer u. a. 1996, S. 245). In den Städten wohnen sie konzentriert in bestimmten Wohnregionen. Die Städte werden räumlich durch Armut und Reichtum gespalten. Die Vision des Raumordnungsgesetzes, zu in allen Teilräumen gleichwertigen Lebensbedingungen zu führen, trifft in den Städten nicht zu. Alle Stadtberichte (s. z. B. für Koblenz: Baum 1996, 1997; für Dortmund Krummacher / Waltz 1996; für Köln: Eckert / Kißler 1997) beschreiben die scharfen Trennungslinien zwischen besser und schlechter gestellten Stadtteilen. Die Trennung der Stadt hat drei Dimensionen: Zuerst ist die ökonomische Ungleichheit nach Einkommen, Eigentum und Position auf dem Arbeitsmarkt zu nennen. An zweiter Stelle spielen die sozialen Unterschiede nach Bildung, gesundheitlicher Lage, sozialer Teilhabe und Position auf dem Wohnungsmarkt eine Rolle. Und drittens wirken sich die kulturellen Unterschiede nach ethnischer Zugehörigkeit, Religion, zivilisatorischen Verhaltensformen und normativen Orientierungen aus. In den schlechter gestellten Stadtteilen, auch als Armutsquartiere bezeichnet, sind überdurchschnittlich deutsche Haushalte zu finden, die von Sozialhilfeabhängigkeit und Arbeitslosigkeit betroffen sind, sowie Haushalte von Arbeitsmigranten, Flüchtlingen und Aussiedlern.

Familien mit Migrationshintergrund wohnen in den innenstadtnahen Altbauquartieren mit einem hohen Anteil von Armutslagen und noch häufiger in Großsiedlungen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Sozialwohnungen. In den Landkreisen leben sie ebenfalls in Gemeinden mit hohem Anteil von Familien in Armutslagen. Das Aufwachsen von Kindern in sozialen Brennpunkten – von Baum (1997) als Urbanisierung der Armut bezeichnet – führt zu besonderen Lebensbedingungen und hat Konsequenzen für die Kinder in allen Lebensbereichen. Armut, Kargheit ist für Kinder aus diesen Wohngebieten, die aus für (Groß)Städte typischen sozialräumlichen Differenzierungsprozessen entstanden sind, räumlich und damit sinnlich im gesamten Wohnnahbereich wahrnehmbar. Es handelt sich um eine erzwungene Segregation, entweder – so Baum 1997, S. 2 – aufgrund einer strukturell (Mietpreise) oder einer gesetzlich erzwungenen (Einweisung durch die Kommune) Segregation. Das Wohngebiet ist räumlich abgegrenzt. Aus der räumlichen Segregation wird die soziale mit der Handlungsfolge der Stigmatisierung und Diskreditierung aufgrund der Adresse des Wohngebietes, der dort vorherrschenden Bebauung und der Bausubstanz sowie des Wohnumfeldes und der dort lebenden Bewohner. Das Wohnumfeld wird durch seine Bewohner geprägt und prägt seine Bewohner, insbesondere aber die Kinder und das Kinderleben. Es läßt sich beschreiben durch reduzierte Einkaufsmöglichkeiten, minimale Gemeinschafts- und Freizeiteinrichtungen, das Fehlen einer attraktiven Infrastruktur, und – so folgt in den Schilderungen – den hohen Anteil von Problemfamilien, Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern sowie einen teils sehr hohen Anteil von Ausländern und Aussiedlern.

Der hohe Anteil von Ausländern und Aussiedlern wird zur Charakterisierung von sozialen Brennpunkten genannt; kaum thematisiert wird, was das Aufwachsen in solchen Regionen für die Kinder aus Zuwandererfamilien und für die Eltern bedeutet und zwar über die Einschränkungen hinaus, die auch für deutsche Kinder gelten. Eltern aus Zuwandererfamilien errichten ein zweites Getto im sozialen Brennpunkt für ihre Kinder: Sie suchen Kontakte zu deutschen Kindern aus dem Wohnumfeld soweit wie möglich zu verhindern, da sie deren Verhalten nicht akzeptieren und die Lebensformen der deutschen Familien ablehnen. Für die Eltern und noch mehr für die Kinder, die kaum über Differenzierung erlaubende Erfahrungen verfügen und die wenig Zugänge zu deutschen Lebensformen besitzen, wird die Vorstellung vom deutschen Familienleben durch das geprägt, was sie im sozialen Brennpunkt erfahren. Das dort wahrgenommene Familienleben wird ebenso abgelehnt wie das, was sie über das Verhalten und die Erziehung der Kinder wahrnehmen oder wahrzunehmen glauben.

Nicht wenige der Kinder in den industriellen Ballungszentren wachsen in ethnischen Gettos auf. Unter Gettos werden abgrenzbare räumliche Einheiten verstanden, in denen Bewohner relativ homogen nach bestimmten Merkmalen, hier ethnischer Zugehörigkeit, von anderen relativ abgeschlossen mit eigener subkultureller Organisation leben. Wir wissen nicht, wie viele Kinder mit Migrationshintergrund in solchen Gettos leben, da die Statistik wegen der Kleinräumlichkeit der Gebiete darüber keine Auskunft gibt. Um Informationen zu bekommen, ist es notwendig, sich die Binnenstruktur der Städte genau anzusehen. In kleinräumigen Gettos mit so hoher Konzentration einer Ethnie leben vor allem türkische Arbeitsmigrantenfamilien und Aussiedler.

Was bedeutet das Leben im ethnischen Getto, in abgegrenzten ethnischen Communities für das Aufwachsen, die Lebenssituation und die Zukunftsperspektiven von Kindern? Für die zweite Generation, also die Kinder, und teilweise auch für die dritte, die Enkel der Zugewanderten, ist die Community vor allem der Raum, in dem sie die Traditionen ihrer Eltern ernstgenommen sehen, der Raum der herkunftsbezogenen Bildung und (Sekundär-)Sozialisation, dann aber auch ein soziales Auffangnetz bei mißlingender Integration und ein Forum der Beratung und der Verbindung mit den Gleichaltrigen. Sie können Schutz vor anhaltender Diskriminierung bieten und die Entfaltung von kultureller Eigenständigkeit ermöglichen. Im Wechsel der Generationen kann sie so auch zum Raum der Organisation von Einwandererinteressen gegenüber der Gesellschaft und Politik des Einwanderungslandes werden. Die relative Geschlossenheit des Gettos vermittelt Sicherheit und die durch die Mitbewohner ausgeübte soziale Kontrolle erlaubt Kindern Freiheiten, die vielleicht in anderen Wohnumfeldern nicht gegeben wären. Die Abgeschlossenheit des Gettos und die sozialräumliche Isolierung der dort lebenden Menschen erschwert jedoch den Zugang zu den Normen, Werten und Gewohnheiten der Mehrheitsgesellschaft. Es fehlt die Einbindung in deren Kommunikationsnetze. Das, was für die Bewältigung des Lebens in dieser Mehrheitsgesellschaft notwendig wäre, wird von einem Teil der im Getto lebender Kinder nicht hinreichend gelernt: die deutsche Sprache, die Umgangsformen, die Auseinandersetzung mit pluralen Lebensformen und -orientierungen. Daraus wiederum resultieren eingeschränkte Schulbildung und Berufschancen. Diese wiederum führen zur Verhinderung von Aufstieg, wenn nicht sogar zu einer Verringerung der Lebenschancen in der Mehrheitsgesellschaft. Der Grad der Einbindung der ausländischen Familien in die ethnischen Communities und der Einfluß, den sie auf das Leben und die Alltagsorientierungen der Menschen der jeweiligen Ethnie gewonnen hat, ist von Nationalität zu Nationalität, oftmals auch von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Bei einer Diskussion der Situation der Familie muß ihr Einfluß stärker als bisher in den Blick genommen werden.

Zwei Aspekte dürfen nicht außer acht gelassen werden:

  • Kinder wachsen nicht nur in einem ethnischen Getto auf, sondern diese Gettos liegen in solchen Stadtteilen oder kleinräumigen Zonen in Stadtvierteln, die infrastrukturell benachteiligt sind. Die im vorigen Punkt diskutierten Bedingungen treffen auch stets für diese Viertel zu. Die räumliche und ethnische Konzentration von Armut mit ihrer Mischung aus hohen Anteilen von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, die die US-amerikanischen Gettos kennzeichnet, greift auch in Deutschland Raum. Es bietet den Kindern ein vernachlässigtes, anregungsarmes Wohnumfeld, deren Bezüge zu der Mehrheitsgesellschaft nur noch über die Bildungsinstitutionen hergestellt werden (s. dazu Wilson 1992).
  • Ein nicht unerheblicher Teil der Familien lebt nicht freiwillig im Getto, sondern hat sich ursprünglich und teilweise auch heute noch dort angesiedelt, weil sie auf dem freien Wohnungsmarkt keinen Wohnraum erhielten oder erhalten.

Wir wissen nicht, wie viele Kinder aus Zuwandererfamilien in absoluten Zahlen oder prozentual unter ihr Leben beeinträchtigen Bedingungen, einem sozialräumlich separierten sozialen Brennpunkt oder in einem ethnischen Getto, das ebenfalls häufig ein infrastrukturell vernachlässigtes Wohngebiet ist, leben, aber es muß ein erheblicher Teil von ihnen sein. Nicht immer, aber häufig sind gerade die Wohngebiete mit hohen Zuwandereranteilen von sozialräumlichen Defiziten bestimmt und werden von Familien und damit auch von Kindern bewohnt, deren Leben durch soziale Benachteiligung geprägt wird. Städtestudien wie die von Dortmund (s. Krummacher u. a. 1995; Krummacher / Waltz 1996) vermitteln einen realitätsgerechteren Eindruck als Darstellungen zur allgemeinen Lebenssituation, die von Durchschnittswerten ausgehen.

1.3 Kinder in einer multikulturellen Gesellschaft und das Zusammenleben mit Fremden

Kinder in Deutschland wachsen hinein in eine Gesellschaft der verschiedenen Ethnien und Kulturen. Sie erleben, in Westdeutschland häufiger als in Ostdeutschland, in städtischen häufiger als in ländlichen Regionen, Menschen mit anderer Sprache, anderem Aussehen, anderen Umgangsformen. In den Großstädten sehen und erleben (west)deutsche Kinder Menschen, die in Moscheen gehen. Frauen, die Kopftücher tragen, Kinder, die spätabends auf der Straße spielen (dürfen), Familien, die in den Grünanlagen Picknick machen. Kinder ausländischer Herkunft sehen und erleben das Läuten der Glocken von Kirchen, deren Gottesdienste nur von wenigen Gläubigen besucht werden, Menschen, die gepflegte Hunde spazierenführen, Frauen und Männer, die sich nackt in Parks tummeln, Nachbarn, die Kontakte auf oberflächliches Grüßen reduzieren. Multikultur ist Realität in den Stadtteilen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen, an denen deutsche Kinder und Kinder von Arbeitsmigranten, Flüchtlingen und Aussiedlern teilhaben.

Die Zuwanderung von Millionen Menschen anderer Nationalität, Sprache und Kultur hat Deutschland verändert. Es wanderten Menschen ein, die andere Lebensstile und Werte, z. B. im Bereich der Familienstrukturen und der familialen Orientierungen, mitbrachten. Für die Aufnahmegesellschaft vergrößert die Zuwanderung die Vielfalt im Lande. Für die Zugewanderten und ihre Kinder bedeutet die Wanderung und das Leben in einem Land mit anderen Lebensstilen und Orientierungen die Konfrontation mit einer noch größeren Vielfalt als für die Einheimischen, da sie teilweise aus Ländern oder Regionen mit geringerer Heterogenität ausgewandert sind und das Vertraute zurücklassen mußten oder es in Deutschland nur noch im engen Rahmen der ethnischen Communities wahren können.

Die Konflikte zwischen Einheimischen und Zugewanderten sind seit der Wiedervereinigung gewachsen, die zeitlich mit einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbruch für alle in Deutschland lebenden und arbeitenden Menschen zusammenfiel. Deutlichster Ausdruck für die Schwierigkeiten ist der Fremdenhaß, der sich in Gewalttaten gegen Ausländer entlädt. Gewalt und Bereitschaft zu Gewalt gegen Fremde wird – wegen des jugendlichen Alters des größten Teils der Täter – entlastend als Jugendphänomen bewertet und damit nur einer kleinen Gruppe als Verhalten oder Haltung zugeschrieben. Alle Untersuchungen weisen jedoch nach, daß Ablehnung von Ausländern als Fremden ein weit verbreitetes Einstellungsmuster in allen Altersgruppen darstellt.

Weitaus weniger Untersuchungen vermitteln einen Eindruck davon, wie die Zugewanderten die Deutschen und das deutsche Leben sehen und bewerten (s. die Darstellungen im 10. Kinder- und Jugendbericht, S. 101 ff.). Die wenigen, meist älteren Untersuchungen beschreiben, daß türkische männliche Jugendliche negativ über deutsche Mädchen und Frauen denken. Ihre Aussage angewandt auf türkische Mädchen, diese seien „verdeutscht“ oder „Deutsche geworden“, impliziert Ablehnung und moralische Abqualifizierung. Ähnliche Tendenzen zeigen Untersuchungen bei türkischen Mädchen, die kundtun, daß das Verhalten, das deutsche Mädchen gegenüber ihren Eltern zeigen bzw. das türkische Mädchen als Verhalten deutscher Mädchen wahrnehmen, bei ihnen kein Verständnis findet. Viele türkische Mädchen halten eine Lebensweise, wie sie sie bei den Deutschen wahrnehmen, nicht für erstrebenswert; sie wollen nicht wie Deutsche sein. Ihre Vorstellungen über das Verhalten deutscher Mädchen sind stereotyp und vorurteilsvoll: Deutsche Mädchen schlafen sofort und häufig mit Jungen, haben schon mit 18 ein Kind, dürfen rauchen, trinken, werden nicht von den Eltern behütet. Schülerinnen türkischer Herkunft sprechen den deutschen Schülerinnen Familiensinn ab und setzen sich in diesem Punkt positiv von ihnen ab.

So wie es Fremdenfeindlichkeit der Deutschen gibt, gibt es Deutschenfeindlichkeit bei Zugewanderten, nicht selten unterstützt und geschürt durch fundamentalistische Organisationen. Dazu zwei Klarstellungen: Auch wenn aufgrund der Literaturlage und der öffentlichen Diskussion sich die Beispiele auf die türkischen Zuwanderer richten, sind ähnliche Abwehrhaltungen und Distanzierungen von den „deutschen Vorstellungen“ auch bei einem Teil der anderen Zuwanderer vorhanden, bei den Arbeitsmigranten anderer Nationalität und den Flüchtlingen ebenso wie bei den Aussiedlern. Zweitens ist zu berücksichtigen, daß ein erheblicher Teil der Zugewanderten bereit war, teilweise noch ist, sich mit den deutschen Vorstellungen auseinanderzusetzen, daß aber dazu – wegen Abwehrhaltungen von Deutschen – wenig Möglichkeiten geboten wurden.

Die Vielfalt der Ethnien und Kulturen, wahrgenommen am Aussehen, an der Kleidung oder an Festen, wird von den Kindern selbst aufgrund der öffentlichen Thematisierung als eine besondere erfahren. Es bestehen zwei gegensätzliche Auffassungen, wie Kleinkinder Fremdes wahrnehmen und sich mit ihm auseinandersetzen. Neben der Vorstellung, daß Fremdenfurcht als angeborene Reaktion gegenüber Fremden und universales Muster das Miteinander auch von Kindern erschwert, gibt es eine andere, die davon ausgeht, daß Kinder von sich aus niemals auf die Idee kämen, wahrgenommene Unterschiede als eine Frage der Nationalität oder Ethnie zu sehen. Weder die kindliche Unbefangenheit im Umgang mit anderen Nationalitäten noch die Fremdenfurcht beim Kind sind durch empirische Untersuchungen belegt, wie überhaupt Daten in diesem Bereich aus Untersuchungen von Kindern bis zu 14 Jahren rar sind. Wir sind, was die Einstellungen der deutschen Kinder zu Ausländern und zu Kindern ausländischer Herkunft betrifft, auf die Ergebnisse soziometrischer Verfahren und einiger weniger Untersuchungen über Kinder zu ethnischen Stereotypen und Vorurteilen angewiesen. Diese ermitteln, daß Kinder mit Migrationshintergrund in der Massengemeinschaft eher isoliert sind, daß sie häufiger abgelehnt werden, insbesondere, wenn sie türkischer Herkunft sind. Irgendwann und zwar sehr früh in der Kindheit, auf jeden Fall im Vorschulalter wird „Ethnie“ für Kinder zu einer bedeutsamen, wenn nicht zu der bedeutsamsten Unterscheidungskategorie überhaupt. Da es bei der Gruppe der Kinder keine neueren Untersuchungen gibt, läßt sich nur für die Gruppe der etwa 11jährigen Kinder belegen, daß die im Durchschnitt etwa 11 Jahre alten Kinder sehr vieles über Ausländer gehört und aufgenommen haben. Sie kennen die negativen Zuschreibungen, die zum stereotypen Bild von Ausländern gehören: „Ausländer sind aggressiv und dumm, sie sind schmutzig, sie stinken“ (Mitulla 1997, S. 160). Wegen methodischer Mängel der Untersuchung ist eine Trennung zwischen der Wiedergabe von gesellschaftlichen Stereotypen und Bewertungen von Ausländern und der eigenen Meinung der Kinder nicht möglich. So wird nur nachgewiesen, in welchem Ausmaß negative Bilder in den Köpfen der Kinder Raum haben: Es werden kaum positive persönliche Merkmale und Verhaltensweisen oder positive Einstellungen genannt, und wenn, dann sind es blasse Eigenschaften wie „nett“ (ebd., S. 119).

Alle Untersuchungen weisen darauf hin, daß Stereotypen gegen Ausländer und fremdenablehnende Haltungen sehr früh im Kindesalter wahrgenommen und aufgebaut werden. Ohne daß neuere Untersuchungen vorliegen, muß davon ausgegangen werden, daß auch heute ein Teil der Vorschulkinder negative Haltungen gegen Kinder aus anderen Ethnien mitbringen. Bei den 10- bis 12jährigen sind es etwa 10 bis 15 %, die verfestigte negative Einstellungen gegenüber Fremden bis hin zur Akzeptanz von Gewalt zeigen, und insgesamt etwa 40 %, die deutliche Abwehrhaltungen einnehmen. Kindern und Zuwanderern ausländischer Herkunft gegenüber positiv eingestellt ist nur eine Minderheit. Dabei muß besondere Berücksichtigung finden, daß immer dann, wenn differenziert gefragt wird, die türkischen Zuwanderer und ihre Kinder in besonderem Maße negativ attribuiert und besonders häufig abgelehnt werden.

Stereotypen, die in einem frühen Stadium des Sozialisationsprozesses erworben werden, sind besonders wirksam. Sie schlagen sich nicht nur in geäußerten Vorurteilen nieder, sondern begründen auch bei denen, die keine manifeste Ablehnung äußern, Negativbilder von Ausländern, die ihrerseits den Aufbau von Beziehungen über ethnische Grenzen hinweg behindern (Mitulla 1997). Die erworbenen kulturellen Vorurteile und Stereotypen bleiben im Gedächtnis präsent, auch wenn sie nicht mehr der aktuellen Einstellung entsprechen. Sie werden in Situationen, in denen automatische Informationsprozesse ablaufen, aktiviert. Kinder wissen von den negativen Einschätzungen, die mit der Anwesenheit von Ausländern verbunden werden: „Sie nehmen die Arbeitsplätze weg, sie sind Kriminelle, sie sollen Deutschland verlassen, das Boot ist voll.“ Auch im Alltag bemerken sie Abgrenzungen: Manche Kinder dürfen nicht mit ausländischen Kindern spielen. Die gesellschaftliche Tradierung ethnischer Stereotype scheint – so die Autorin – zu funktionieren. Allerdings werden die Stereotype von den etwa 11jährigen Kindern nicht kritiklos übernommen. Ein Teil der Kinder, und zwar diejenigen, die als weniger vorurteilsvoll eingestuft wurden, lehnen die negativen Zuschreibungen ab. Aber auch eher vorurteilsvolle Kinder äußern sich kritisch zu den Zuschreibungen, stimmen ihnen aber stärker zu. Deutlich formuliert wird hingegen die Abgrenzung gegenüber Türken. Ihnen wird besonders wenig Sympathie entgegengebracht. In der Bereitschaft, sich mit den negativen Zuschreibungen der Erwachsenen auseinanderzusetzen, die nach der Untersuchung von Mitulla ein erheblicher Teil der Kinder zeigt, liegen Chancen für eine Veränderung der Einstellungen.

2. Soziale Lage, Orientierungen von Migrantenfamilien und der Zugang zu Beratungsangeboten

Nicht allein aus und der sozialen Lage erklärbar, aber durch diese verstärkt hat sich auch bei den heute in Deutschland lebenden Familien (das sind mittlerweile die Enkel der Arbeitsmigranten und Arbeitsmigrantinnen) die Inanspruchnahmebarriere gegenüber Angeboten deutscher Institutionen nicht verringert. Den ausländischen Familien stehen im Rahmen der kinder- und jugendpsychiatrischen Dienste, der kommunalen Betreuungseinrichtungen und in den anderen Bereichen der Gesundheitsvorsorge grundsätzlich die Angebote offen, die für deutsche Familien, Jugendliche und Kinder zur Verfügung stehen. Bei Behinderungen, Lernschwierigkeiten und psychischen Problemen ihrer Kinder können sie sich an Einrichtungen und Beratungsangebote richten, die die Kommune bereitstellt. Sie haben das Recht und die Möglichkeit, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen, psychologische oder psychiatrische Beratungsstellen aufzusuchen, heiltherapeutische Hilfen u. a. m. zu erhalten. Daneben bestehen – getrennt nach Nationalitäten – die speziellen Betreuungseinrichtungen für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen. Beide Formen der Betreuung werden aber den spezifischen Bedürfnissen ausländischer Familien häufig nicht gerecht: Die allgemeinen Beratungsstellen verfügen meistens weder über Personal aus den Herkunftskulturen noch über deutsche Berater und Beraterinnen mit Kenntnissen der Sprache und Kultur der Migranten. Ausländische Eltern finden selten einen Ansprechpartner für ihre Anliegen und meiden auch deswegen diese Einrichtungen. Die speziellen Einrichtungen für Ausländer haben zwar muttersprachliche Sozialbetreuer eingestellt; diese verfügen jedoch nicht über spezielle Kenntnisse in den Bereichen, in denen die Familien Rat und Hilfe suchen. Diese Sozialbetreuer sind vielmehr für alle Fragen und Probleme ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien zuständig, vom Ausländerrecht über Arbeits- und Mietrecht sowie Fragen zu sozialer Sicherung bis hin zu Schul- und Erziehungsfragen. Wegen der Vielfalt der Aufgaben verfügen die ausländischen Sozialbetreuer über kein ausreichendes Expertenwissen. Nur in wenigen Städten gibt es Angebote für ausländische Eltern mit dem notwendigen spezialisierten Personal aus dem Herkunftsland oder aus den ethnischen Communities oder mit deutschem Personal, das über spezifische Sprach- und Kulturkenntnisse verfügt. In den meisten Städten gibt es keine oder zu wenige Angebote in den Regionen, in denen die Familien mit Migrationshintergrund leben.

Wenig thematisiert wird die Unterrepräsentanz von Familien mit Migrationshintergrund in allen Formen der Hilfen zur Erziehung. Dieses gilt z. B. für die Angebote der Förderung der Erziehung in der Familie, etwa der Familienbildung. Quantitativ beziehen zu wenige Angebote diese Gruppen ein. Qualitativ gibt es – wie es in dem Projektantrag von Koderisch heißt, „eine ganze Reihe positiver Erfahrungen sowohl von Familienbildungsarbeit mit Angehörigen ethnischer Minderheiten als auch von interkulturell orientierter Arbeit, doch sind diese Erfahrungen weithin nicht sehr bekannt. Sie entstehen zum Teil zufällig, häufig auch unter schwierigen Rahmenbedingungen. Das hat zur Folge, daß manche kreative und hilfreiche Konzeption zwar entwickelt und erprobt wird, ihre Sicherung, Fortführung und Weitervermittlung aber unterbleibt, weil Mittel und Kräfte dafür nicht zur Verfügung stehen“ (Koderisch 1996, S. 7). Das KJHG bietet die Grundlage für „die Gestaltung von Angebotsstrukturen, die die pluralen Lebenswelten einer modernen Einwanderungsgesellschaft miteinander vermitteln helfen können im Sinne einer zwar an der Gleichheit der Chancen orientierten Integrationskonzeption, die gleichwohl sich respektvoll und diskursiv auf vorhandene Vielfalt einläßt“ (ebd., S. 23). Über die bestehenden Einzelprojekte hinaus, die eine Einbeziehung der Zuwandererfamilien leisten oder interkulturelle Ansätze vertreten, muß die Praxis aller Familienbildungseinrichtungen in Regionen mit Zuwanderern – und das wird immer mehr Räume betreffen – sich dem Gedanken einer interkulturellen Öffnung stellen.

Auch bei der Thematisierung der Trennungs- und Scheidungsberatung finden Familien mit ausländischem Paß und die daraus folgenden Auswirkungen auf die Kinder, kaum Berücksichtigung. Die Zahl der Scheidungen vor deutschen Gerichten ist bisher relativ gering, allerdings haben die Zahlen auch nur begrenzten Aussagewert, weil nur jene Verfahren erfaßt werden, die vor Familiengerichten der Bundesrepublik anhängig waren und als Scheidung abgeschlossen wurden. Zahlreiche Scheidungsverfahren werden in den Herkunftsländern beantragt und durchgeführt (Pasero 1990). Die Scheidungszahlen sind dennoch bisher eher gering, die Scheidungsfolgen sind ungleich größer als in deutschen Familien: Neben rechtlichen Risiken des nicht sorgeberechtigten Elternteils ohne gesicherten Aufenthaltsstatus spielen Versorgungsfragen und ggf. der Verlust eines Elternteils für die Kinder eine besondere Rolle. Die Diskussion um eine adäquate Ehe- und Trennungsberatung für diese Gruppe hat bisher noch nicht einmal begonnen.

Unterversorgungen lassen sich darüber hinaus in nahezu allen anderen Formen der Beratung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ausmachen. Als letztes soll hier auf die Erziehungsberatung hingewiesen werden. Die Anzahl aller beratenen Nichtdeutschen ist in den letzten Jahren in absoluten Zahlen nicht gestiegen, eine Differenzierung nach Altersgruppen erlauben die Daten nicht. Zudem hat sich der prozentuale Anteil an allen Beratungen konstant verringert, er ist von 6,7 % im Jahr 1991 auf 5,7 % im Jahr 1995 kontinuierlich zurückgegangen. Vergleicht man diese Zahlen mit dem prozentualen Anteil der 0- bis 27jährigen Nichtdeutschen an der Bevölkerung, der bei rund 12 % liegt, wird deutlich, daß die Nichtdeutschen in Beratungsstellen eindeutig unterrepräsentiert sind. Ihr Anteil müßte doppelt so hoch liegen. Geschlechtsspezifische Unterschiede können nicht festgestellt werden (Expertise Schilling / Krahl 1999, Tab. 4).

Als Grund, warum die institutionelle ‚Beratung wie alle anderen deutschen Beratungseinrichtungen von ausländischen Eltern und Familien nicht aufgesucht werden, wird die „Inanspruchnahmebarriere“ genannt. Dabei lassen sich folgende Beweggründe benennen: die geringe Vertrautheit ausländischer Eltern mit Einrichtungen, die geringe Kenntnis über Erziehungsschwierigkeiten, die erst dann wahrgenommen werden, wenn es zu einem auffälligen Verhalten kommt, Reserven, sich gegenüber dem meist deutschen und ausschließlich deutschsprachigen Personal zu öffnen und sich ihm anzuvertrauen, die Furcht vor einer Entfremdung der Kinder von den heimatlichen Normen und, noch mehr, die Sorge, wegen der Inanspruchnahme Benachteiligung ausgesetzt zu sein. Gründe sind darüber hinaus darin zu sehen, daß die Bestimmungen des § 46 Ausländergesetz hochgradig verunsichernd wirken, während gleichzeitig Hilfen zur Erziehung auf kulturelle unterschiedliche Hilfenotwendigkeiten kaum eingestellt sind und daher die Inanspruchnahmebarriere nicht verringern. Von einer interkulturellen Öffnung der Hilfen zur Erziehung kann noch in keiner Weise gesprochen werden.

Über die genannten Mängel hinaus hat die zur Zeit vorhandene Beratungsstruktur weitere inhaltliche Mängel. Ein Kritikpunkt, der schon sehr früh geäußert wurde, richtet sich auf die Klientelisierung der Ausländer im Prozeß der Beratung. Damit zusammen hängt der Ausgang vom Defizitansatz: Ausländer werden als hilfsbedürftige Sondergruppe definiert, die sich in der deutschen Sprache nicht verständigen können und die nicht über Fähigkeiten verfügen, im politischen und sozialen Raum zurechtzukommen. Über solche Überlegungen wurde das sozialpädagogische Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ vernachlässigt oder sogar ausgeschaltet. Die für Deutsche vorhandenen Einrichtungen, die diesem Prinzip weitaus stärker folgen, werden jedoch aus den oben diskutierten Gründen nicht in Anspruch genommen.

Zudem muß herausgestellt werden, daß das ‚“deutsche“ System der Beratung und Qualifizierung sich seinerseits gegen Ansprüche der ethnischen Communities auf Selbstbestimmung, ja sogar auf Mitwirkung abschottet. Nur wenige Kommunen und wenige Bundesländer fördern die ausländischen Selbstorganisationen außerhalb des kulturellen (oft folkloristischen) Bereichs (vgl. das Konzept des Senats von Berlin nach Puskeppeleit / Thränhardt 1990, S. 133 ff.). Findet überhaupt eine Förderung statt, dann erfolgt sie oft ohne langfristige Planungsmöglichkeit und ohne kontinuierliche materielle Absicherung. Nur wenige Kommunen machen ein Angebot, die Beratungen für Familien der Zuwanderer durch Erweiterung der sachlichen und personellen Ausstattung zu vergrößern.

Das Jugendhilfesystem in Deutschland und war und ist traditionell durch eine enge Verflechtung zwischen freien und öffentlichen Trägern geprägt. Die quasi-verfassungsmäßigen Prinzipien der Pluralität – weltanschauliche Vielfältigkeit der freien Träger samt ihrer Arbeitskonzepte und Methoden – und der Subsidiarität, (nach Einführung des KJHG durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit ergänzt) – vorrangiges Tätigwerden des freien Trägers bei Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers – bestimmen die Verflechtung und die Zusammenarbeit. Kaum thematisiert wird, daß die Vorstellung von Pluralität sich nicht auf die Migranten- und Migrantinnenorganisationen erstreckt. Das Land und die Kommunen treten bisher nicht oder nur ansatzweise in eine Diskussion um die Berücksichtigung der Interessen dieser Gruppen ein. Auch und vor allem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege halten sich in dieser Frage eher bedeckt. Sie begreifen sich als Interessenvertretung für die Zugewanderten und verbleiben im paternalistischen Denken oder im karitativ-paternalistischem Muster.

Zwei alternative Ansätze müssen diskutiert werden:

  • die Aufnahme der Migrantenorganisationen in die Gruppe der anerkannten Träger der freien Wohlfahrtspflege und zwar auf allen Ebenen sowie deren Berücksichtigung bei der Verteilung der Ressourcen gemäß dem Anteil der Zugewanderten im Stadtteil, in der Stadt oder in der Region;

oder

  • ein Ersetzen der Angebote der freien Träger in Stadtteilen oder Regionen mit einem hohen Anteil an Zugewanderten durch stadtteil- oder gemeinwesenorientierte Angebote, in die sich die freien Träger einbringen können.

Beide Ansätze würden den Paternalismus in der Sozialhilfe und Sozialarbeit in bezug auf Migranten und Migrantinnen und deren Kinder beenden oder verringern und diese Gruppen als gleichberechtigte Partner und Partnerinnen ernstnehmen. Die ethnischen Communities oder die Organisationen der Zuwanderer könnten auf allen Ebenen als gleichberechtigte Partner und Partnerinnen auftreten. Der 10. Kinder- und Jugendbericht schlägt den Wechsel zu einem sozialraumbezogenen Ansatz vor.

3. Sozialraumbezogene Politik zur Verbesserung der Lebenssituation (auch) der Kinder mit Migrationshintergrund

Familien mit Migrationshintergrund haben einen deutlich eingeschränkten Zugang zu Beratungseinrichtungen, weil sie in sozial deprivierten Stadtbezirken leben und weil sie durch die Inanspruchnahmebarriere bedingt, „deutschen“ Einrichtungen fern blieben. Ein sehr weitgehendes Konzept, das Aufbrechen der sozialen Brennpunkte und der ethnischen Gettos durch Herabzonen oder Umsiedlung ist zur Zeit nicht diskutierbar. Es muß daher geleistet werden, die Lebensbedingungen und die soziale Versorgung in den entstandenen benachteiligten Sozialräumen, für alle dort lebenden Personengruppen – Zugewanderte wie Deutsche – zu verbessern. Erreicht werden können diese durch die Verwirklichung einer sozialraumbezogenen Konzeption.

In einer solchen Konzeption wird der Ausgangspunkt für die Planung von Familien in diesen Stadtvierteln, insbesondere der Stadtteil und die Gemeinde sein. Kinder nehmen selten weite Wege auf sich; deshalb ist räumliche Nähe für die Möglichkeit zur Teilnahme wichtig, was für Mädchen und Frauen mehr als für Jungen und Männer gilt, für Kinder aus Zuwandererfamilien und hier nochmals besonders für die Mädchen, mehr als für deutsche Kinder.

Hilfen für Kinder und für Familien müssen sich an den Bedürfnissen der Menschen im Stadtteil, in der ländlichen Region orientieren. Armutsregionen z. B. in Trabantenstädten, infrastrukturell schlecht ausgestattet und bewohnt von Familien, die größtenteils von Sozialhilfe leben und den verschiedenen Zuwanderergruppen angehören, bedürfen einer anderen Ausstattung als etwa Einfamilienhaussiedlungen. Die besondere, kostenaufwendige Ausstattung muß allen Familien im Stadtteil, in der Region zugute kommen. Unzureichend ist es, wenn sich die Programme ausschließlich auf Problemgruppen beziehen oder sich gegen unerwünschte Erscheinungen (z. B. Drogenabhängigkeit, Gewalt) richten.

Das bedeutet z. B. konkret den Aufbau eines Frauen- und Kindergesundheitszentrums in der Region mit medizinische psychologische und sozialer Beratung; vor Ort organisiert, Akzeptanz gewinnend (auch) durch ein ganzheitliches Beratungskonzept. Darüber hinaus sind migranten- und migrantinnenspezifische Gesichtspunkte in der Neukonzeption der Beratung zu berücksichtigen, insbesondere durch Änderungen bei der Rekrutierung und Fortbildung des Personals. Dieses verweist auf die Frage der Einstellung von Pädagogen und Pädagoginnen, Psychologen und Psychologinnen, Ärzte und Ärztinnen ausländischer Herkunft in deutschen Einrichtungen. Qualifiziertes zweisprachiges Personal steht nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung, da immer mehr Studierende ausländischer Herkunft auch im pädagogischen und medizinischen Bereich ihr Universitätsstudium abschließen. Sie werden jedoch häufig nur dann eingestellt, wenn ihre zweisprachige Kompetenz speziell zur Beratung von Familien ausländischer Herkunft genutzt werden kann. Stellen für diesen Bereich stehen jedoch nur in wenigen Einrichtungen zur Verfügung. Es bestehen Reserven, Professionelle ausländischer Herkunft in Bereichen einzustellen, wo sie auch oder sogar überwiegend deutsche Familien oder Kinder und Jugendliche zu beraten haben.

Ferner muß die Beratung wohnortnah und als eine Familienberatung nicht nur als Beratung von Individuen angeboten werden. Interkulturelle Ansätze, die zur Überwindung des Defizitgedankens beitragen und von dem Bewußtsein bestimmt sind, daß es Angelegenheit der Zuwanderer und der Deutschen ist, die durch die Migration geschaffene Situation aufzuarbeiten, müssen mehr Gewicht erhalten. Die Zusammenarbeit aller in der Kommune tätigen Professionellen in den Beratungs- und aller Versorgungseinrichtungen muß unter Einbeziehung der ausländischen Selbsthilfeorganisationen wie auch der ethnischen Communities intensiviert werden. Eine direkte Förderung der Initiativen der ethnischen Communities, die bisher kaum finanzielle und sachliche Unterstützung finden, ist dabei ein notwendiger Schritt.

Die sozialraumbezogene Arbeit überwindet die Zersplitterung der kommunalen Planung. Die Ressorts Umwelt, Verkehr, Wohnen, Soziales, Gesundheit u. a. werden danach befragt, was sie zur Verbesserung der Lage der Menschen, in der Region, im Stadtteil leisten können, diese Leistungen werden dann von der Kommune, vom Land oder vom Bund abgefordert. Unterversorgte Zielgruppen (z. B. Kinder von Zugwanderern, von Sozialhilfeempfängern, Mädchen, Frauen) müssen in der Jugendhilfeplanung entsprechend ihrem Anteil berücksichtigt werden bzw. es muß Rechenschaft darüber abgelegt werden, daß auch sie von den Aktivitäten profitieren. Eine kleinräumig angelegte Sozialberichterstattung und eine ebensolche Jugendhilfeplanung und dessen Defizite, Ressourcen und Bedarf sollen die Planungsgrundlage bilden. In die Planung eingehen müssen auch die vorhandene Infrastruktur und deren Defizite (z. B. der heruntergekommene Spielplatz, der wenig in Anspruch genommene Kindertreff), die Wohnbedingungen, die Familienkonstellationen und die wirtschaftliche Lage der Familien. Die Situation im Stadtteil, in der Region soll, auch unter Berücksichtigung der Ressourcen, der dort lebenden Familien und der Kinder selbst, beschrieben werden, die Defizite des Raumes und der Versorgungsstruktur müssen benannt und die Gründe dafür offengelegt werden. Der unter Beteiligung von Eltern und Kindern erhobene Bedarf in den sozialen Räumen einerseits und die Qualität der Dienstleistungen, bezogen auf das gewünschte Konzept, andererseits bilden dann die Grundlage für die Mittelzuweisung. Die Verteilung der Ressourcen muß nach einer sozialräumlichen Planung, und nur nach dieser, erfolgen; der soziale Raum ist dann das Kriterium für die Ressourcenverteilung. Die freien Träger können sich mit ihren Angeboten einbringen. Innerhalb des Raumes wird das Angebot dann so vielfältig sein, wie es der Zugehörigkeit der Menschen zu verschiedenen Gruppen entspricht. In einem solchen Ansatz wird auch die zur Zeit vorherrschende paternalistische Vertretung der Zugewanderten überwunden.

Prof. Ursula Boos-Nünning ist Hochschullehrerin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Interkulturelle Pädagogik an der Universität Essen und Leiterin des Instituts für Migrationsforschung, Ausländerpädagogik und Zweitsprachendidaktik (IMAZ).

Literatur

  • Avci, Meltem (1992): Charakterisierung ethnischer Gruppen und Selbsteinschätzung türkischer und deutscher Schülerinnen. Dortmund: unveröffentlichte Diplomarbeit
  • Bade, Klaus J. (Hrsg.) (1994): Das Manifest der 60. Deutschland und die Einwanderung, München
  • Barwig, Klaus D. / Hinz–Rommel, Wolfgang (Hrsg.) (1995): Isolation oder Vernetzung? Ausländerorientierte Sozialarbeit, Freiburg
  • Baum, Detlef (1996): Wie kann Integration gelingen? Städtische Kindheit und Jugend im sozialen Brennpunkt – Bedingungen und Folgen räumlicher und sozialer Segregation. In: Kind Jugend Gesellschaft 2, Zeitschrift für Jugendschutz, S. 49 – 56
  • Baum, Detlef (1997): Armut durch die Stadt oder die Urbanisierung der Armut. Städtische Jugend im sozialen Brennpunkt – Bedingungen und Folgen räumlicher und sozialer Segregation in einem städtischen Kontext, nicht veröffentlichtes Manuskript
  • Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen (Hrsg.) (1999): Daten und Fakten zur Ausländersituation, 18. Auflage, Bonn
  • Boos-Nünning, Ursula (1994): Türkische Familien in Deutschland. Auswirkungen der Wanderung auf Familienstruktur und Erziehung. In: Luchtenberg, Sigrid / Nieke, Wolfgang (Hrsg.): Interkulturelle Pädagogik und Europäische Dimension. Herausforderung für Bildungssystem und Erziehungswissenschaft. Festschrift für Manfred Hohmann, Waxmann Verlag, Münster, S. 5 – 24
  • Brake, Anna (1996): Wertorientierungen und (Zukunfts-)Perspektiven von Kindern und jungen Jugendlichen. Über Selbstbilder und Weltsichten in Ost- und Westdeutschland. In: Büchner, Peter / Fuchs, Burkhard / Krüger, Heinz-Hermann (Hrsg.): Vom Teddybär zum ersten Kuß. Wege aus der Kindheit in Ost- und Westdeutschland. Opladen, S. 67 – 98
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (1998): Zehnter Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistungen der Kinderhilfen in Deutschland, Bonn
  • Bundesministerium für Jugend, Familie Frauen und Gesundheit (Hrsg.) (1990): Achter Jugendbericht. Bericht über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe, Bonn
  • Dollase, Rainer (1994): Wann ist der Ausländeranteil zu hoch? Zur Normalität und Pathologie soziometrischer Beziehungen in Gruppen. In: Heitmeyer, Wilhelm (Hrsg.): Das Gewalt-Dilemma. Gesellschaftliche Reaktionen auf fremdenfeindliche Gewalt und Rechtsextremismus. Frankfurt / M., S. 404 – 434
  • Eckert, Josef / Kißler Mechtilde (1997): Südstadt, wat es dat? Kulturelle und ethnische Pluralität in modernen urbanen Gesellschaften am Beispiel eines innerstädtischen Wohngebietes in Köln, Köln
  • Eppenstein, Themas (1994): Armutsentwicklungen bei Zuwanderern. Erfahrungen und Auswirkungen auf die Beratungsdienste der Diakonie. In: IZA 3 / 4, S. 43 – 47
  • Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (1996): Integration und Konflikt. Kommunale Handlungsfelder der Zuwandererpolitik, Bonn
  • Hamburger, Franz (1991): Ausländische Jugendliche in Jugendverbänden. In: Böhnisch, Lothar / Gängler, Hans / Rauschenbach, Thomas (Hrsg.): Handbuch Jugendverbände. Eine Ortsbestimmung der Jugendverbandsarbeit in Analysen und Selbstdarstellung, Weihnheim und München, S. 447 – 453
  • Hauser, Richard (1995): Das empirische Bild der Armut – ein Überblick. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, B 31 – 32/95, S. 3 – 13
  • Hinz-Rommel, Wolfgang (1994): Interkulturelle Kompetenz: Ein neues Anforderungsprofil für die soziale Arbeit, Münster / New York
  • Hübinger, Werner / Hauser, Richard (1995): Die Caritas-Armutsuntersuchung. Eine Bilanz. Freiburg
  • Jaede, Wolfgang / Portera, Agostino (Hrsg.) (1986): Ausländerberatung. Kulturspezifische Zugänge in Diagnostik und Therapie, Freiburg
  • Kämper, Waltraud (1992): Lebens-Räume. Interkulturelle Pädagogik und (offene) Jugendarbeit, Frankfurt am Main
  • Kampmann, Bärbel (1995): Handlungsebenen und Interventionsstrategien gegen Rassismus. In: Attia, Iman (Hrsg.): Multikulturelle Gesellschaft – monokulturelle Psychologie. Antisemitismus und Rassismus in der psychologischen Arbeit. Tübingen
  • Koderisch, A. (1996): Interkulturelle Öffnung – aber wie? – Familienbildung und Elternarbeit in der Einwanderungsgesellschaft, Bonn
  • Krüger, Heinz-Hermann / Kötters, Catrin (1995): Aufwachsen in den neuen Bundesländern – Ergebnisse einer Befragung von 11- bis 16jährigen. In: Löw, Martina / Meister, Dorothee / Sander, Uwe (Hrsg.): Pädagogik im Umbruch. Kontinuität und Wandel in den neuen Bundesländern. Opladen, S. 157 – 170
  • Krummacher, Michael / Waltz, Viktoria (1996): Einwanderer in der Kommune. Analysen, Aufgaben und Modelle für eine multikulturellen Stadtpolitik, Essen
  • Krummacher, Michael u. a. (1995): Ausländerinnen und Ausländer im Stadtteil. Beispiel Dortmund – Nordstadt. Probleme – Konflikte – notwendige Reformen, Bochum
  • Mehrländer, Ursula / Ascheberg, Carsten / Keltzhöfter, Jörg (1996): Repräsentativuntersuchung´95: Situation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland, Forschungsbericht Nr. 263, Berlin / Bonn / Mannheim
  • Melzer, Wolfgang / Schubarth, Wilfried (1995): Das Rechtsextremismussyndrom bei Schülerinnen und Schülern in Ost- und Westdeutschland. In: Schubarth, Wilfried / Melzer, Wolfgang (Hrsg.): Schule, Gewalt und Rechtsextremismus. 2. Auflage, Opladen, S. 51 – 71
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (1994): Landessozialbericht, Band 6: Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen. Die Lebenslage der Menschen aus den ehemaligen Anwerbeländern und die Handlungsmöglichkeiten der Politik, Neuss
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (1994): Bericht Kinder- und Jugendkulturarbeit in Nordrhein-Westfalen. Bestandsaufnahme, Perspektiven, Empfehlungen – Jugendkulturbericht – Düsseldorf
  • Mitulla, Claudia (1997): Die Barriere im Kopf. Stereotype und Vorurteile bei Kindern gegenüber Ausländern. Opladen
  • Otyakmaz, Berrin Özlem (1995): Auf allen Stählen das Selbstverständnis junger türkischer Migrantinnen in Deutschland, Köln
  • Pasero, Ursula (1990): Familienkonflikte in der Migration. Eine rechtssoziologische Studie anhand von Gerichtsakten, Wiesbaden
  • Puskeppeleit, Jürgen / Thränhardt, Dietrich (1990): Vom betreuten Ausländer zum gleichberechtigten Bürger, Freiburg
  • Schäfer, H. (1989): Armut unter Ausländern. In: Blätter der Wohlfahrtspflege, 136, H. 11 / 12, S. 301 – 348
  • Schilling, Mattias / Krahl, Petra (1999): Kinder in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Auswertung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, Expertise zum 10. Kinder- und Jugendbericht, im Erscheinen
  • Schraml, Alexander (1994): Am Rande der Gesellschaft? Zur Entwicklung von Haushaltseinkommen und Armut unter Ausländern. In: IZA 3 / 4, S. 16 – 23
  • Seifert, Wolfgang (1994): Am Rande der Gesellschaft? Zur Entwicklung von Haushaltseinkommen und Armut unter Ausländern. In: IZA 3 / 4, S. 16 – 23
  • Seifert, Wolfgang (1995): Die Mobilität der Migranten. Die berufliche ökonomische und soziale Stellung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik. Eine Längsschnittanalyse mit dem Sozio-Ökonomischen Panel 1984 – 1989. Berlin
  • Wilson, William Julins (1992): Ghettoisierte Armut und Rasse. Zur öffentlichen Meinungsbildung in den USA. In: Leibfried, Stephan / Voges, Wolfgang (Hrsg.): Armut im modernen Wohlfahrtsstaat, Sonderheft: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Opladen, S. 221 – 236
  • Wittmann, Gerhard W. (1991): Soziale Kompetenz im Kindergarten. Eine Explorationsstudie mit türkischen und deutschen Kindern. München / Wien
  • Würtz, Stefanie Hamm, Sabine u. a. (1996): Gewalt und Fremdenfeindlichkeit in der Erfahrung von Schülern und Lehrern. In: Schubarth, Wilfried / Kolebe, Fritz-Ulirch / Willems Helmut (Hrsg.): Gewalt an Schulen. Ausmaß, Bedingungen und Prävention. Quantitative und qualitative Untersuchungen in den alten und neuen Ländern. Opladen, S. 85 – 130
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