Pressemitteilung vom 18.10.2013

Pressemitteilung vom 18.10.2013

Kinderrechte anerkennen und verwirklichen

Deutsche Liga für das Kind fordert Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

 

Kinder sind von Geburt an Träger eigener Rechte. In vielen Bereichen werden die Rechte von Kindern jedoch nicht ausreichend beachtet. Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Wir sind nicht nur die Zukunft, wir sind jetzt schon da! Kinderrechte anerkennen und verwirk-lichen“ am 18./19. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus fordert die Deutsche Liga für das Kind die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz und die Umsetzung sämtlicher Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention in Politik, Verwaltung und Justiz.

In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt die Konvention den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Sie steht damit allerdings nicht über der Verfassung. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinder-rechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. „Im Grundgesetz tauchen Kinder lediglich als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die inter-nationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Wal-per, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deut-schen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist die Verankerung des Kindeswohlvorrangs in unserer Verfassung. Damit wäre klar, dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffenden, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss.“

Nachholbedarf bei der Umsetzung der Kinderrechte besteht u. a. in den Bereichen Bildung und Ge-sundheit, aber auch im Kindschaftsrecht sowie im Ausländer- und Asylrecht. So werden etwa unbe-gleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention ein Schutzalter bis 18 Jahre vorsieht. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. Eine wichti-ge Aufgabe des Gesetzgebers in der gerade begonnenen Legislaturperiode muss sein, sämtliche Gesetze in Deutschland auf ihre Kindergerechtigkeit hin zu überprüfen und ein effektives Monitoring der Kinderrechte einzurichten.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF Deutschland, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kin-derschutzbund in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – hat vorgeschlagen, die Rechte der Kinder in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch-land wie folgt aufzunehmen: „(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit. (2) Die staatliche Gemein-schaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erzie-hungsauftrag. (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Sei-ne Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu be-rücksichtigen. (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interes-sen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ (www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de)

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung am 18./19. Oktober in Berlin gehören die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Jutta Limbach, die Justizsenatorin in Berlin und Hamburg a. D., Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, die Regierungspräsidentin, Justizministerin a.D. und Schatzmeisterin von UNICEF Deutschland, Anne Lütkes, und das ehemalige Mitglied im UN-Kinderrechtsausschuss, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Die Tagung unter Schirmherrschaft von Dr. Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages a. D., findet in Kooperation mit der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. statt.

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