fK 6/07 Köhler

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Ansprache von Eva Luise Köhler auf der Festveranstaltung aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Deutschen Liga für das Kind am 28.9.2007 in Berlin

Die Deutsche Liga für das Kind feiert in diesem Jahr einen runden Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch zum 30-jährigen Bestehen!

Wenn man den Ausgangspunkt und die wichtigste Botschaft der Liga für das Kind in wenigen Worten formulieren müsste, so könnte man mit den Worten von Janusz Korczak sagen: „Du Kind wirst nicht Mensch, Du bist ein Mensch.“ Kinder sind von Beginn an Persönlichkeiten.

Den Schutz von Kindern in den so wichtigen ersten Lebensjahren zu gewährleisten, ihre Entwicklung zu fördern und ihre aktive Mitgestaltung zu ermöglichen, kurz: ihre Rechte in der Familie und in der Gesellschaft umfassend zu sichern, dies hat die Deutsche Liga für das Kind zu ihrer Aufgabe gemacht.

30 Jahre entsprechen in etwa einer Generation. Der Vergleich einiger Merkmale vor 30 Jahren mit der Situation heute macht deutlich, was diese Liga zusammen mit vielen anderen innerhalb einer Generation bereits erreicht hat.

Vor 30 Jahren wurden viele Neugeborene schon in den ersten Stunden und Tagen nach der Geburt von ihren Müttern getrennt – heute ist das Rooming-in, also die Versorgung von Mutter und Kind in demselben Raum, fast überall eine Selbstverständlichkeit.

Vor 30 Jahren gehörte besonderes Engagement dazu, wenn Väter sich zur Geburt ihres Kindes frei genommen haben, um die junge Familie zu unterstützen – heute entschließt sich eine Mehrheit der Väter dazu, bei der Geburt des Kindes dabei zu sein und der Mutter in der Zeit des Wochenbetts den Rücken frei zu halten. Eine wachsende Zahl von Vätern ist darüber hinaus bereit, einen Teil der Elternzeit zu übernehmen.

Vor 30 Jahren hatte die Muttermilch-Ersatznahrung das Stillen in Deutschland weit zurückgedrängt – heute wird immerhin fast die Hälfte aller Säuglinge am Ende des vierten Monats noch voll gestillt.

Vor 30 Jahren waren die Besuchszeiten in Kinderkliniken zumeist auf wenige Stunden am Wochenende begrenzt und Eltern und Kinder konnten sich häufig nur durch eine Glasscheibe zuwinken – heute existieren kaum noch Einschränkungen bei den Besuchszeiten, die Mitnahme eines Elternteils ist in den meisten Fällen problemlos möglich und anstatt von „Besuchern“ zu sprechen, werden Eltern heutzutage mehr und mehr als wichtiger Teil des kindlichen Heilungsprozesses betrachtet.

Vor 30 Jahren war im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von der „Elterlichen Gewalt“ die Rede und es galt ein so genanntes gewohnheitsmäßiges Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern – heute spricht das BGB von der elterlichen Sorge, die vom Bundesverfassungsgericht vor allem als Elternverantwortung verstanden wird, und jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Die Arbeit der Deutschen Liga für das Kind zeigt mit ihren Themen ausgesprochene Wachsamkeit, wenn es um die Belange von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft geht.

In diesem Jahr haben Sie sich zusammengefunden, um sich mit einem besonders brisanten und aktuellen Thema, dem Kindeswohl und der Elternverantwortung zu befassen. Schlagzeilen von verwahrlosten Kindern und von Eltern, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen können oder wollen, sind nur die Spitze eines Eisberges.

Gina Graichen, eine Berliner Kriminalhauptkommissarin, die mit dem eigenen Ressort „Delikte an Schutzbefohlenen“ dort für den Kinderschutz zuständig ist und für ihren Einsatz nun auch mit dem Verdienstorden des Landes Berlin besonders gewürdigt wird, bestätigt dies. Die Dunkelziffer ist nach wie vor hoch. Aber die Zahlen gemeldeter Fälle von Kindesmissbrauch und -verwahrlosung steigen. Werden diese Fälle dann öffentlich, ist der Schrecken enorm und man fragt sich immer wieder, wie so etwas in der Mitte unserer Gesellschaft unbemerkt geschehen konnte. Missbrauch und Verwahrlosung stehen immer für ein Versagen, für nicht übernommene Verantwortung zum Wohle des Kindes. Angefangen bei nicht übernommener Elternverantwortung bis hin zu nicht übernommener Verantwortung des Staates.

Es ist daher ein überaus sensibles und wichtiges Kongressthema, dem sich die Deutsche Liga für das Kind in diesem Jahr widmet. Und es ergeben sich Fragen über Fragen, die sich in diesem Kontext stellen und gestellt werden müssen: Wie steht es mit der Verantwortung von uns allen, von Verwandtschaft, von Nachbarn, von Ärzten, von Erzieherinnen und Lehrern, Jugendämtern, Gerichten – der Politik? Wo darf der Staat eingreifen? Wer braucht welche Unterstützung? Welche Reformen sind notwendig?

Dass die Bevölkerung achtsamer geworden ist und zunehmend Fälle meldet, bei denen früher oft noch weggeschaut wurde, ist eine erfreuliche Entwicklung. Es ist ein Indiz dafür, dass hingesehen wird, dass Kindesmisshandlung und -verwahrlosung nicht als Privatsache angesehen und mit einem Tabu belegt werden, sondern in unser aller Verantwortung liegen.

Stärkere Kontrolle und ein besseres Zusammenwirken zwischen allen beteiligten Berufsgruppen sind dabei enorm wichtig, werden aber allein die Probleme nicht lösen. Wir brauchen darüber hinaus einen Bewusstseinswandel zu Gunsten von Kindern, der die gesamte Gesellschaft ergreift. Der Schutz des Kindes ist ein primärer Aspekt des Kindeswohls.

Wie Sie wissen, unterstütze ich als Schirmherrin des Deutschen Komitees für UNICEF die auch von der Liga geforderte Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Ein solcher Schritt wäre geeignet, das allgemeine Bewusstsein für die Rechte von Kindern zu stärken und die Position des Kindes sowohl gegenüber dem Staat als auch im Konfliktfall gegenüber den eigenen Eltern zu verbessern. Aber ich betone in diesem Zusammenhang auch, dass es damit nicht getan ist, dass es einer von mehren Schritten ist, die zum Kindeswohl gehören. Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, kann ein wichtiges Element des Kinderschutzes sein – mit einer Signalwirkung hinein in die Gesellschaft.

Denn über den Schutz des Kindes hinaus sind Förderung und Teilhabe von Kindern weitere wesentliche Elemente des Kindeswohls. Wichtig ist die Haltung und Wertschätzung einer Gesellschaft Kindern gegenüber. Teilhabe und Förderung von Kindern bedeuten in der Umsetzung z.B. chancengleicher Zugang zur Bildung. Der Begriff der Kinderarmut sollte in diesem Kontext also differenziert gesehen werden.

Teilhabe darf meines Erachtens aber nicht nur unter materiellen Gesichtspunkten betrachtet werden. Denn Lehrer und in der Jugendarbeit Tätige beklagen, dass die über Generationen hin funktionierende familiäre Werte- und Wissensvermittlung porös wird. Dies ist ein Alarmzeichen. Hier ist es wichtig, überforderten Eltern zu helfen. Hier sollte sich auch der Staat in der Pflicht fühlen.

Wie man sieht, Kindeswohl und Elternverantwortung bilden einen großen Spannungsbogen von Verantwortlichkeiten, Überforderungen, Sanktionen und notwendigen Hilfsangeboten.

Als Zusammenschluss von über fünfzig Verbänden aus den Bereichen Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Psychoanalyse, Frühpädagogik, Jugendhilfe und Familienpolitik – als Netzwerk also im besten Sinne – hat die Deutsche Liga für das Kind immer wieder eine vielfach wegweisende Funktion übernommen. Sie hat auf Gefahren aufmerksam gemacht, Brücken zwischen den Disziplinen geschlagen und immer wieder Wege aufgezeigt, wie die Situation von Kindern und ihren Familien verbessert werden kann. Und die Deutschen Lions haben diese Idee von Anbeginn an in besonderer Weise unterstützt.

Unsere Gesellschaft und mit ihr die Familien unterliegen starken Wandlungen. Es besteht kein Zweifel – die Arbeit der Deutschen Liga für das Kind wird auch in den kommenden Jahren gefragt sein. Nochmals mein herzlichster Dank für das Geleistete und alles Gute zum Jubiläum. Es ist gut zu wissen, dass Kinder in Deutschland eine solche Lobby haben.

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