Initiative Transparente Zivilgesellschaft

 

TRANSPARENZ DER DEUTSCHEN LIGA FÜR DAS KIND

Die Deutsche Liga für das Kind verpflichtet sich zu Transparenz.

Zu diesem Zweck ist die Liga der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International Deutschland e.V. beigetreten.

Durch Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung haben wir uns dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit gegenüber offen zu legen, welche Ziele die Liga verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.

Entsprechend der unterzeichneten Selbstverpflichtungserklärung finden Sie im Folgenden 10 grundlegende Punkte, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
2. Satzung, Ziele und Anliegen
3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger/innen
5. Jahresbericht
6. Personalstruktur
7. Mittelherkunft
8. Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft
(Initiative gegen frühkindliche Deprivation) e.V.

Charlottenstr. 65
D-10117 Berlin
Tel.: + 49 30-28 59 99 70
Fax: + 49 30-28 59 99 71
E-Mail: post@liga-kind.de

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 in Bonn gegründet.

Sie ist ein eingetragener Verein, registriert beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin unter der Nummer VR 18154 B.

2. Satzung, Ziele und Anliegen

Hier finden Sie die → Satzung der Deutschen Liga für das Kind. Hier finden Sie die → Ziele und Anliegen der Deutschen Liga für das Kind.

3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Die Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. ist durch den Bescheid vom 20.09.2019 des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/55923, als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung).

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger/innen

Oberstes Entscheidungsorgan der Deutschen Liga für das Kind ist die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfindet.

Hier finden Sie eine Liste der → Mitglieder.

Der Vorstand der Deutschen Liga für das Kind ist für die ordnungsgemäße Führung des Vereins zuständig und verantwortlich. Entweder der Präsident/die Präsidentin oder einer der Vizepräsident(inn)en muss aktives Mitglied eines dem Gesamtdistrikt 111 angehörenden Clubs von Lions Clubs International sein. Ein Mitglied des Vorstandes soll einem deutschen Rotary Club angehören. Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von drei Jahren gewählt bzw. berufen.

Hier finden Sie eine Liste der → Mitglieder des Vorstandes.

Das Kuratorium der Deutschen Liga für das Kind soll die Verbindungen der Liga zu anderen Institutionen und Verbänden herstellen, der Liga Anregungen für die Vereinsarbeit geben und die Interessen und Anliegen der Liga in anderen Organisationen und Verbänden und in der Öffentlichkeit vertreten. Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Vorstand für die Dauer von drei Jahren berufen.

Hier finden Sie eine Liste der → Mitglieder des Kuratoriums.

Der Präsident/die Präsidentin bestimmt mit Zustimmung des Vorstands einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin, der/die die Geschäfte nach den Weisungen des Vorstands führt.

Hier finden Sie eine Liste der → Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle.

5. Jahresbericht

Hier finden Sie die → Jahresberichte der Deutschen Liga für das Kind.

6. Personalstruktur

Die Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums der Deutschen Liga für das Kind arbeiten ausschließlich ehrenamtlich und erhalten für ihre Tätigkeit keinerlei Bezüge. Es werden lediglich Aufwendungen erstattet. Die Erstattung von Reisekosten erfolgt nach dem Bundesreisekostengesetz.

In der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind sind drei hauptamtlich beschäftigte sowie ca. sechs geringfügig beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tätig. Die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter/innen werden nicht besser entlohnt als vergleichbar Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Das Besserstellungsverbot wird beachtet.

7. Mittelherkunft

Hier finden Sie die  → Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2018 und den → Vermögensstatus 2018 der Deutschen Liga für das Kind.

8. Mittelverwendung

Hier finden Sie die  → Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2018 und den → Vermögensstatus 2018 der Deutschen Liga für das Kind.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Die Deutsche Liga für das Kind ist Mitglied in folgenden Verbänden und Netzwerken:
• Aktionsbündnis Kinderrechte
• Bundesforum Familie
• National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
• Runder Tisch zur Stillförderung in Deutschland
• World Association for Infant Mental Health (WAIMH)

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Es gibt keine Spenden, die mehr als zehn Prozent des jährlichen Gesamtbudgets ausmachen. Öffentliche Zuwendungen (u. a. des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) machen weniger als 30 Prozent des jährlichen Gesamtbudgets aus.