Pressemitteilung vom 20.9.2017

Pressemitteilung vom 20.9.2017

Wahlrecht ab Geburt: Deutsche Liga für das Kind unterstützt Wahlrechts-Kampagne

Am 24. September wird der Deutsche Bundestag gewählt. Doch 13 Millionen Bundesbürgern wird das Grundrecht wählen zu dürfen verwehrt. Sie sind jünger als 18 Jahre.

Zum Weltkindertag schließt sich die Deutsche Liga für das Kind der Wahlrechts-Kampagne des Deutschen Familienverbandes an, die ein Wahlrecht ab Geburt fordert (www.wahlrecht.jetzt).

„Kinder sind Träger von Grundrechten und bei ihnen liegt die Zukunft unseres Gemeinwesens,“ sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut. „Kinder haben ein Recht darauf, dass ihre Interessen verbindlich Gehör finden – vor allem im Parlament.”

Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), begrüßt die Entscheidung der Liga, sich gemeinsam für ein allgemeines Wahlrecht einzusetzen. „Eine Demokratie braucht Demokraten. Vor allem junge Demokraten. Das Engagement der Deutschen Liga für das Kind ist ein klares Signal an die Politik. Wir brauchen eine Reform des Wahlrechts hin zum Familienwahlrecht. Eine repräsentative Demokratie darf nicht auf einen Großteil seines Wahlvolkes verzichten.“

Bislang sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur deutsche Staatsbürger über 18 Jahren wahlberechtigt. Für diese Grenze gibt es keine hinreichende juristische Begründung. Bei der kommenden Bundestagswahl wird bereits die Hälfte der Wahlberechtigten älter als 52 Jahre alt sein. Das hat zur Folge, dass die Interessen von Kindern und ihren Eltern, von Familien, zunehmend in den Hintergrund gerückt werden.

Mit der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt: Nur wer wählt, zählt“, die unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt steht, fordern die Deutsche Liga für das Kind und der Deutsche Familienverband ein allgemeines und diskriminierungsfreies Wahlrecht für jeden Staatsbürger. Das Wahlrecht ab Geburt wird treuhänderisch solange von den Eltern ausgeübt, bis das Kind die Wahlmündigkeit erreicht.

„Was vor 100 Jahren für das Frauenwahlrecht galt, gilt in Zukunft für das Wahlrecht ab Geburt: Wir dürfen niemanden aus der Demokratie ausschließen“, erklärt Sabine Walper.

Zur Deutschen Liga für das Kind:

Die Deutsche Liga für das Kind ist ein bundesweit tätiges, interdisziplinäres Netzwerk zahlreicher Verbände und Organisationen aus dem Bereich der frühen Kindheit (0–6 Jahre). Zu den mehr als 250 Mitgliedsorganisationen des 1977 gegründeten, gemeinnützigen Verbandes gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und -psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendhilfeverbände und zahlreiche Service-Clubs. Ziel der Liga ist es, das Wohlergehen von Kindern zu fördern und ihre Rechte und Entwicklungschancen in allen Lebensbereichen zu verbessern.

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