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Newsletter Nr. 350 vom 12. März 2010

(1) Kristina Schröder: „Das Elterngeld stärkt die Väter – deswegen stärken wir das Elterngeld“
Das Elterngeld unterstützt gemeinsame Zeit in der Familie. Das zeigen die am 4. März veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Nutzung des Elterngeldes im abgeschlossenen Jahr 2009. Erfreulich ist vor allem, dass nach wie vor eine steigende Zahl von Vätern das Elterngeld nutzt: Waren im Jahresdurchschnitt 2008 noch 15,6 Prozent von allen, die ihren Elterngeldbezug beendet haben, Väter, ist dieser Anteil im Jahresdurchschnitt 2009 weiter auf nunmehr 18,6 Prozent gestiegen. Im 3. Quartal 2009 lag der Wert sogar noch höher – bei 20,7 Prozent. Zum Vergleich: Das 2007 durch das Elterngeld abgelöste Erziehungsgeld bezogen nur 3,5 Prozent der Väter.
„Das Elterngeld ist aus der Familienplanung vieler junger Väter und Mütter nicht mehr wegzudenken“ sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. „Mich freut dabei ganz besonders die steigende Zahl der Väter, die mithilfe des Elterngeldes eine Zeitlang im Beruf kürzer treten und sich aktiv um ihre Kinder kümmern. Trotzdem dürfen wir hier nicht stehenbleiben: Deswegen will ich die Partnermonate von zwei auf vier ausdehnen und ein Teilelterngeld einführen, das man mit Teilzeitarbeit kombinieren kann und das doppelt so lange ausgezahlt wird. Dann können Eltern entscheiden, wie sie sich die Betreuung der Kinder und die Arbeit am besten flexibel aufteilen“, so Schröder weiter.
Im Gesamtjahr 2009 bezogen Väter zu 73 Prozent zwei Monate lang Elterngeld. In vielen Bundesländern hat die Väterquote mittlerweile die 20 Prozent-Hürde genommen, Bayern liegt mit 22,6 Prozent an der Spitze, gefolgt von Sachsen mit 22,5 Prozent. Erstmals liegen auch Zahlen zur durchschnittlichen Höhe des Elterngeldes vor. Während Mütter im Durchschnitt 617 Euro erhalten, beziehen Väter durchschnittlich 996 Euro. Grund dafür sind die mit der Betreuung der Kinder verbundenen, unterschiedlichen Einkommensverluste von Müttern und Vätern.
Außerdem steigt der Anteil der Elterngeldbezieher und -bezieherinnen, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und mit dem Elterngeld einen Ersatz für wegfallendes Einkommen anstatt des Mindestsatzes erhalten. So erhielten im Jahresvergleich 2008 zu 2009 drei Prozent mehr Frauen einen Einkommensersatz statt des Mindestbetrags von 300 Euro.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de und www.destatis.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4.3.2010

(2) Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten
Anlässlich der Sitzung des Bundesrats am 5. März fordern UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk die Ministerpräsidenten zu einer klaren Entscheidung für die volle Geltung der internationalen Kinderrechte in Deutschland auf. Dem Bundesrat liegt ein Antrag von vier Bundesländern vor, die seit 18 Jahren geltende deutsche Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen. „Es ist überfällig, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland endlich ohne Vorbehalt verbindlich für alle Kinder gelten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland zu verbessern. Heute werden 16-Jährige im Asylverfahren oft wie Erwachsene behandelt – das ist ein klarer Verstoß gegen internationales Recht“, sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Rücknahme der deutschen Vorbehalte gegen die internationalen Kinderrechte vorgesehen. „Dabei reicht die Rücknahme der Vorbehaltserklärung allein nicht aus, sondern es muss auch zu einer entsprechenden Anpassung einer Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht kommen. Alles andere wäre Makulatur und trägt nicht dazu bei, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen“, unterstreicht Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
In Deutschland leben mehrere tausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die auf ihre Entscheidung im Asylverfahren warten oder deren Aufenthalt lediglich geduldet wird. Nach der UN-Kinderrechtskonvention, die am 5. April 1992 in Deutschland in Kraft trat, gelten alle Rechte des Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Trotzdem wird im deutschen Asyl- und Ausländerrecht bislang nicht gewährleistet, dass 16- und 17-Jährige wie Kinder und nicht wie Erwachsene behandelt werden.
Grund dafür ist die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention, die die deutsche Bundesregierung am 6. März 1992 gegenüber den Vereinten Nationen abgab. Darin behält sich die Bundesrepublik Deutschland trotz der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention unter anderem ausdrücklich vor, Inländer und Ausländer rechtlich anders zu behandeln. Daher haben minderjährige Ausländer nicht die gleichen Rechte wie deutsche Jugendliche und werden oft schlechter behandelt – zum Beispiel hinsichtlich der Schulpflicht oder bei Sozialleistungen.
Gemeinsam mit vielen Partnern treten Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 dafür ein, diese ohne Vorbehalte anzuerkennen und umzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung von UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk vom 5.3.2010

(3) Rheinland-Pfalz bedauert: Unionsländer blockieren weiter UN-Kinderrechtskonvention
„Rheinland-Pfalz bedauert ausdrücklich, dass die Mehrheit in der Länderkammer eine Entscheidung zur sofortigen Rücknahme der Vorbehaltserklärung von Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention erneut verhindert hat. Damit ist der Weg immer noch nicht frei, die 1989 formulierten, weltweit gültigen Kinderrechte der Vereinten Nationen uneingeschränkt auch in Deutschland gelten zu lassen.“ Das unterstrich die rheinland-pfälzische Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen am 5. März im Bundesrat.
„Die UN-Konvention formuliert Rechte von Kindern und schreibt damit Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und an die Beteiligung von Kindern fest, die in Deutschland auch allgemein akzeptiert werden. Mehr als 17 Jahre, nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde, ist die Zeit überreif, diese Vorbehalte zurückzustellen“, unterstrich Doris Ahnen. Sie erinnerte daran, dass Rheinland-Pfalz diesen Schritt gemeinsam mit anderen Ländern bereits mehrfach – zuletzt im November 2009 – im Bundesrat gefordert habe, aber immer wieder am Widerstand der unionsgeführten Länder gescheitert sei.
Rheinland-Pfalz unterstützt jährlich im Umfeld des Weltkindertags eine „Woche der Kinderrechte“, in der in zahlreichen Aktionen von und mit Kindern jeweils immer ein anderes Kinderrecht aus der UN-Konvention thematisiert wird.
Quelle: Pressemitteilung des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 5.3.2010

(4) Kinder mit Migrationshintergrund seltener in Kindertagesbetreuung
Fast jedes zweite Kind unter sechs Jahren mit Migrationshintergrund besuchte am 1. März 2009 eine Kindertageseinrichtung oder wurde durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund haben damit seltener ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen als Eltern von Kindern ohne Migrationshintergrund. Die Betreuungsquote – das heißt der Anteil der Kinder, die in Kindertagesbetreuung waren, bezogen auf alle Kinder in der jeweiligen Bevölkerung – betrug bei Kindern mit Migrationshintergrund knapp 47 Prozent und bei Kindern ohne Migrationshintergrund rund 61 Prozent.
Einem Kind wird dann ein Migrationshintergrund zugeschrieben, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist, das heißt Mutter und/oder Vater aus dem Ausland stammen. Die Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes spielt dabei keine Rolle.
Unterschiedliche Betreuungsquoten lassen sich auch in den verschiedenen Altersgruppen feststellen. Die Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren war bei den Kindern ohne Migrationshintergrund mit 25 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei Kindern mit Migrationshintergrund (10,5 Prozent). Insgesamt lag die Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren bei 20 Prozent. Bei Kindern im Alter von drei bis unter sechs Jahren lag die Betreuungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund mit 84 Prozent unter dem Durchschnitt aller Kinder in dieser Altersgruppe (92 Prozent). Die Betreuungsquote von Kindern ohne Migrationshintergrund lag in dieser Altersgruppe mit 96 Prozent deutlich höher.
Methodischer Hinweis: Die Anzahl der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund in der Bevölkerung wurde durch die Auswertung von Mikrozensus und Bevölkerungsstatistik ermittelt. Der Mikrozensus erhebt detailliert Angaben, aus denen der Migrationshintergrund einer Person abgeleitet werden kann. Für die Auswertung des Mikrozensus wurde eine Variable gebildet, die der Definition von Migrationshintergrund in den Statistiken der Kindertagesbetreuung („mindestens ein Elternteil ist ausländischer Herkunft“) entspricht. Ein Vergleich mit anderen Ergebnissen zum Migrationshintergrund ist daher nicht möglich.
Der gesamte Beitrag zum Thema „Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertagesbetreuung“ sowie weitere methodische Hinweise zur Berechnung der Betreuungsquoten findet sich im aktuellen Heft „Wirtschaft und Statistik, Ausgabe 2/2010“. Der Aufsatz ist im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: Wirtschaft und Statistik) abrufbar.
Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 10.3.2010

(5) Sozialverband Deutschland fordert: Armut alleinerziehender Frauen bekämpfen
Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Bundesfrauensprecherin Edda Schliepack:
In Deutschland tragen insbesondere alleinerziehende Frauen ein hohes Armutsrisiko. Aktuelle Zahlen zeigen deutlich, dass derzeit 40 Prozent aller Alleinerziehenden Hartz IV-Leistungen beziehen - davon sind 90 Prozent Frauen. Die Gründe für dieses Ungleichgewicht sind vielfältig. Vor allem die mangelnden und nur wenig flexiblen Möglichkeiten der Kinderbetreuung verschärfen die Armut der betroffenen Frauen. Zudem führt die Tatsache, dass viele Frauen mit hohen Qualifikationen unterbezahlt und oftmals nur in befristeten Arbeitsverhältnissen oder im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, zu starker sozialer Benachteiligung.
Dieser Missstand muss entschieden und zielgerichtet bekämpft werden. Frauen, die alleinerziehend oftmals deutlich mehr leisten müssen als andere, dürfen nicht länger sozial schwächer gestellt sein.
Der SoVD ruft sowohl die Bundesregierung als auch die Regierungen der Länder dazu auf, endlich bessere Bedingungen für eine vollständige Chancengleichheit von Frauen zu schaffen. Der SoVD fordert insbesondere die Bundesländer dazu auf, durch einen flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Zudem appellieren wir an die Arbeitgeber, flexible Arbeitszeiten anzubieten und Betreuungsangebote bereitzustellen.
Quelle: ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland vom 8.3.2010

(6) Runder Tisch Kindesmissbrauch tagt zum ersten Mal am 23. April
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, lädt bereits im April unter Beteiligung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan zur ersten Sitzung des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch ein. Das Gremium soll Antworten auf drei Kernfragen finden: Welche Art der Hilfe und Unterstützung benötigen die Opfer? Was ist zu tun, wenn Übergriffe geschehen sind? Welche Faktoren fördern Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und wie lassen sich diese vermeiden? Um nachhaltige Lösungen zu finden, soll der Runde Tisch breit aufgestellt sein: von Vertretern der Familienverbände, Schul- und Internatsträgern über die Katholische und Evangelische Kirche und Spitzenverbände der freien Wohlfahrtpflege bis hin zur Ärzteschaft, Vertretern von Ländern und Kommunen sowie dem Deutschen Lehrerverband.
„Der Missbrauch von Kindern ist immer ein abscheuliches Verbrechen“, sagt Bundesfamilien-ministerin Kristina Schröder. „Das Leid, dass diesen Kindern und Jugendlichen an Leib und Seele widerfahren ist, kann niemand wieder gut machen.
Angesichts der jetzt bekannt gewordenen schrecklichen Ereignisse müssen wir dringend handeln. Kindesmissbrauch gibt es in unterschiedlichen Bereichen – etwa in Internaten, in Sportvereinen aber auch in der Familie. Deshalb möchte ich alle Akteure versammeln, um gemeinsame Strategien zu entwickeln. Wir müssen alles daran setzen, diese schrecklichen Taten zu verhindern. Dazu gehört auch, die Kinder von klein auf stark zu machen und gegenüber Grenzverletzungen zu sensibilisieren“, so Kristina Schröder.
Die Bundesfamilienministerin strebt unter anderem eine Selbstverpflichtung von Einrichtungen wie Schulen oder Vereinen zur Aufstellung und Umsetzung klarer Verhaltensregeln in Missbrauchsfällen an. Parallel dazu sollen Kinder und Jugendliche behutsam sensibilisiert werden, damit sie Missbrauch erkennen und klar benennen können. Ein dritter Schritt soll die flächendeckende Sensibilisierung von Fachkräften sowie von Eltern und Erziehungsberechtigten sein, um möglichem Missbrauch rechtzeitig vorbeugen oder tatsächliche Missbrauchsfälle schneller erkennen zu können.
„Der Umgang mit dem Thema Missbrauch verlangt von Lehrern, Eltern und Erziehern außergewöhnliches Fingerspitzengefühl: Sie müssen sowohl besonders sensibel als auch – wenn es nötig ist – sehr beherzt reagieren“, so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. „Die Fachwelt hat hier in den vergangenen Jahren bereits viele gute Handlungsansätze aber auch konkrete Standards entwickelt. Ich möchte den Runden Tisch dazu nutzen, an diese guten Diskussionen anzuknüpfen.“
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 8.3.2010

(7) Deutscher Familienverband: Gemeinsamer Einsatz gegen Kindesmissbrauch gefordert
Um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen, fordert der Deutsche Familienverband persönlichen Einsatz auf allen Ebenen: „Ich habe höchsten Respekt vor den Opfern von Missbrauch, die nach Jahren des seelischen Leidens den Mut aufbringen, sich zu äußern und dazu beizutragen, solches Leid in Zukunft zu vermeiden. Damit dieser Mut nicht umsonst ist, unterstütze ich die Initiative der Bundesfamilienministerin, durch gemeinsames Engagement auf allen Ebenen, an allen Orten dazu beizutragen, dass Schutzbefohlene auch geschützt werden, und werde mich daran auch persönlich beteiligen – nicht als kühler Funktionär, sondern als Mensch und Vater. Denn es geht im Angesicht des Leides nicht zuerst um theoretische und wissenschaftliche Aufarbeitung, sondern um ganz konkrete Menschen, die unseren Einsatz brauchen“, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.
Kindesmissbrauch wirft viele Fragen auf, auch strafrechtliche: So ist zu fragen, ob die geltenden Regelungen zur Verjährung von sexuellem Missbrauch ausreichen. Mindestens ebenso wichtig ist es aber, dass überall dort, wo Menschen Sorge für ihnen anvertraute Kinder und Jugendliche tragen, Strukturen geschaffen werden, die zu einem offenen Miteinander und zu einem heilsamen und gesunden Zusammenleben beitragen.
„Jeder ist gefordert, an seinem Platz hinzuschauen, Anzeichen zu erkennen und sie ernst zu nehmen, damit junge Menschen nicht in Angst und Schweigen versinken“, so Albin Nees.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 8.3.2010

(8) Bundesdachverband BKJ fordert Maßnahmen für Kulturelle Bildung von Kindern
In den schwierigen kommunalen Haushaltslagen ist die gemeinschaftliche Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen verstärkt gefordert. Bund, Länder und Kommunen sind gemeinsam in der Pflicht, den Bestand und die Handlungsfähigkeit von Einrichtungen und Angeboten Kultureller Bildung zu gewährleisten.
Dies hat die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) am 6. März im Remscheid gefordert.
Als Spitzenverband von 54 bundesweiten Organisationen der Kulturellen Bildung fordert die BKJ alle Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung zu einem entschlossenen und kurzfristig wirksamen Handeln auf. Vordringlich ist ein abgestimmtes Maßnahmenpaket, das die Infrastrukturen Kultureller Bildung dauerhaft sichert und folgende Eckpunkte enthält:
Absicherung Kultureller Bildung als Schlüsselressource zur Überwindung der sozialen Folgen der Wirtschaftskrise, insbesondere unter den Gesichtspunkten von Identitätsbildung, Integration und Chancengleichheit im Sinne von Zugangsoffenheit; Gewährleistung der kommunalen Handlungsfreiheit von Städten, Kreisen und Gemeinden zur Erfüllung von Aufgaben Kultureller Bildung. Hierzu gehören die auskömmliche Gemeindefinanzierung durch Bund und Länder sowie die Garantie, dass Aufgabenzuweisungen ausreichende Mittelzuweisungen gegenüberstehen (Konnexitätsprinzip); Selbstverpflichtung von Bund und Ländern zu angemessenen ordnungspolitischen Regelungen für Kommunen im Nothaushalt. Diese müssen durch Öffnungsklauseln befähigt werden, die Finanzierung freiwilliger Leistungen für Bildung und Kultur auch zu Lasten von Pflichtleistungen sicherzustellen; Absicherung der Funktionsfähigkeit von Trägern und Einrichtungen Kultureller Bildung durch Fördergesetze in den Ländern; Konzertierte Aktion aller verantwortlichen Ressorts auf Bundesebene zur Vermeidung von Struktureinbrüchen in der Finanzkrise; Angemessene Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse im städtischen wie im ländlichen Raum zur Sicherung des grundgesetzlichen Anspruchs auf gleichwertige Lebensverhältnisse (u. a. Ausgleich des Stadt-Land-Gefälles); Verfassungsregelung für eine Zusammenarbeit von Bund und Kommunen nicht nur in der Arbeitsmarktpolitik sondern auch in der Politik für Kulturelle Bildung.
Kulturelle Bildung ist von grundlegender Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Sie ist eine Säule kommunaler Daseinsvorsorge und zugleich eine unabdingbare Investition in die Zukunft des ganzen Landes!
Die durch die BKJ vertretenen Organisationen erreichen nach eigenen Angaben in 7.500 Einrichtungen und Initiativen an 15.000 Standorten mit ihren Bildungsangeboten Woche für Woche etwa 8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. vom 8.3.2010

(9) „Kinder mit Behinderung sind in erster Linie Kinder, nicht Behinderte“
Bessere Chancen für Kinder mit Behinderungen, schnellere Hilfe für ihre Eltern und weniger Bürokratie in Einrichtungen – diese Ziele standen am Ende einer Tagung, zu der rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Schleswig-Holstein zusammenkamen. Eingeladen hatten das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, der Kinder- und Jugendhilfe-Verbund, der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein und der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein. Thema war der aktuelle Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung und seine Umsetzung auf Landesebene. Der Bericht kritisiert, dass in der Praxis auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oft unterschiedliche, sogar widersprüchliche Gesetze angewendet werden. Verschiedene Hilfesysteme konkurrieren, statt einander zu ergänzen. Dieses müsse sich ändern, so das Fazit der Tagung.
Für die betroffenen Familien bringe die jetzige Situation zusätzliche Probleme, so Nahmen Roeloffs vom Kinder- und Jugendhilfeverbund, der die Gäste im Hohen Arsenal in Rendsburg begrüßte. „Allein herauszufinden, welche Stelle wofür zuständig ist, kostet Zeit und Nerven.“ In der Praxis kommt es häufig zur Ausgrenzung behinderter Kinder, weil die Ressourcen fehlen. So müssen derzeit immer mehr Kindertagesstätten Leistungen der Frühförderung erbringen, ohne ausreichend heilpädagogische Fachkräfte zur Verfügung zu haben. Dies kann dazu führen, dass Einrichtungen keine Kinder mit Frühförderbedarf aufnehmen. Die Unübersichtlichkeit der sozialgesetzlichen Grundlagen führt auch im späteren Lebensverlauf in Schule oder Ausbildung zu Problemen.
Staatssekretärin Dr. Bettina Bonde betonte in diesem Zusammenhang, dass das Land Schleswig-Holstein im Moment dabei sei, eine umfassende Bestandsaufnahme der Frühförderung in Schleswig-Holstein vorzubereiten. Hier ginge es auch darum, Kooperations- und Synergiepotenziale mit den angrenzenden Systemen zu identifizieren. Ziel muss sein, Familien mit behinderten Kindern durch ein regional abgestimmtes Zusammenwirken aller Akteure und Systeme frühzeitig und wirksam zu unterstützen. Diese stärkere präventive Ausrichtung der Leistungen ist nicht nur ein Beitrag zur Chancengleichheit; sie vermeidet auch lebenslange begleitende Hilfen.
„Wir brauchen einen Perspektivenwechsel“, sagt Krystyna Michalski, Jugendhilfereferentin im PARITÄTISCHEN. „Kinder mit Behinderung sind in erster Linie Kinder, nicht Behinderte. Sie wollen spielen, lernen, einen Ausbildungsplatz finden, genau wie alle anderen.“
Das Ziel müsse daher „eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen sein“, so Professor Dr. Dr. h. c. Reinhard Wiesner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das den Bericht in Auftrag gegeben hat. Das bedeutet, die heute getrennten Gesetze und Systeme zu vereinheitlichen. Professor Dr. Heiner Keupp, Vorsitzender der Kommission des 13. Kinder- und Jugendberichts, nannte als Hauptbotschaft des Berichts die Förderung der Inklusion, also Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlicher.
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion sagte Irene Johns, Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes: „Wenn wir Kinder besser schützen und stärken sowie ihnen bessere Chancen für ein gesundes Aufwachsen bieten wollen, dann müssen wir zwingend ein flächendeckendes Angebot von Frühen Hilfen und Früher Förderung auf- und ausbauen. Hierfür müssen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Behindertenhilfe verstärkt kooperieren.“
Waldemar Kunkat, Leiter des Referats Grundsatzangelegenheiten Politik für Menschen mit Behinderung und Sozialpolitik schloss sich dem an. Er hielt die aktuell diskutierte Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder in einem einheitlichen Leistungssystem für notwendig. Unabhängig vom Ergebnis dieser bundesweiten Diskussion appellierte er an Kommunen, Krankenkassen und Verbände im Land, durch regionale Kooperation den Zugang zu Leistungen für Kinder mit Behinderung und ihre Familien zu erleichtern. In diesem Zusammenhang begrüßte er die Bereitschaft aller Akteure, an der Untersuchung der Situation der Frühförderung in Schleswig-Holstein aktiv mitzuwirken. .
Dr. Silke Duda, Leiterin des Landesjugendamtes wies darauf hin, dass Jugend, Gesundheits- und Bildungsressort gleichermaßen aufgefordert sind, sich über weitergehende Strategien zur Gewährleistung eines gesunden Aufwachsens aller Kinder- und Jugendlichen abzustimmen. Hierzu sei es zunächst vorderdringlichste Aufgabe, Kooperationsbarrieren abzubauen und Plattformen für die inhaltliche Zusammenarbeit im Interesse der Gesundheit unserer Kinder- und Jugendlichen zu etablieren.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Schleswig-Holstein vom 10.3.2010

(10) Regierung strebt kein Präventionsgesetz an
Die neue Bundesregierung verabschiedet sich von einem zentralen Projekt der früheren Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). „Die Bundesregierung wird den vom Bundesministerium für Gesundheit in der vergangenen Legislaturperiode erarbeiteten Entwurf eines Präventionsgesetzes nicht weiterverfolgen“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/845) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/681). Vielmehr solle die gesundheitliche Prävention „in ressortübergreifender Verantwortung wahrgenommen“ werden. Mit einem Gesamtkonzept zur gesundheitlichen Prävention solle das Ziel verfolgt werden, Menschen zu gesundheitsbewusstem Verhalten anzuregen, sie zu befähigen, Erkrankungen zu vermeiden und die Gesundheit zu erhalten, heißt es weiter. Im Rahmen der Präventionsstrategie werde die Regierung „Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen“.
Quelle: heute im bundestag vom 11.3.2010

(11) Jakob Muth-Preis für inklusive Schule
Unter dem Motto „Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung“ zeichnet der „Jakob Muth-Preis für inklusive Schule“ auch in diesem Jahr Schulen aus, die behinderte und nicht behinderte Kinder vorbildlich zusammen unterrichten. Projektträger sind der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche UNESCO-Kommission. Bewerben kann sich bis zum 14. Mai jede Schule, die den Weg zur inklusiven Schule beschreitet – unabhängig von Schulform oder Trägerschaft. Die drei ersten Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert und werden im November 2010 feierlich verliehen.
Mit dem bundesweiten Preis soll die Praxis von Schulen bekannter gemacht werden, die eine bessere Teilhabe ermöglichen – unabhängig von Herkunft, Beeinträchtigung oder sonstiger Benachteiligung. Namensgeber Jakob Muth (1927-93) hatte sich als Bochumer Professor schon früh für eine gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder eingesetzt.
Bis heute sieht die Praxis in Deutschland anders aus: Rund 85 Prozent der Kinder mit Behinderungen oder Lernschwierigkeiten in Deutschland werden in separaten Förderschulen unterrichtet. Diese erweisen sich häufig als Sackgasse für ihre weitere Entwicklung: Die Abgänger erhalten keinen qualifizierenden Schulabschluss und eine gesellschaftliche Teilhabe wird ihnen wesentlich erschwert. Dass es anders geht, zeigen andere europäische Länder: In Italien, Norwegen und Schweden etwa gehen 95 Prozent aller beeinträchtigten Schüler in allgemeine Schulen. Auch in Deutschland kann das Konzept der inklusiven Schule gelingen: Dies zeigen die 144 Schulen, die sich im vergangenen Jahr am damals erstmalig ausgelobten Jakob Muth-Preis beteiligt haben.
Die seit Anfang 2009 verbindliche UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen fordert auch für Deutschland, schulische Bildung möglichst inklusiv zu gestalten. „Mit der Konvention ist die Entscheidung über die Frage, ob es ein inklusives Schulsystem geben muss, gefallen. Jetzt geht es um das Wie“, sagt Hubert Hüppe. Wenn behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet werden, seien die Bildungschancen deutlich größer, und zwar für alle Kinder. „Jetzt sind die Schulen auf der Suche nach Konzepten. Sie benötigen die Erfahrung und Kreativität von Pädagogen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben. Nichts wirkt besser als ein gutes Vorbild.“
„Von einem inklusiven Schulsystem profitieren alle – Schüler mit und Schüler ohne Förderbedarf“, betont Dr. Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung und zuständig für die Bildungs- und Integrationsprojekte. Der nötige Umbau des Schulsystems brauche aber Zeit: „Zuerst müssen sich Schulen und Lehrer darauf vorbereiten, Kinder mit Förderbedarf aufzunehmen.“ Ein Großteil der ca. 2,6 Milliarden Euro, die pro Jahr für Förderschulen in Deutschland ausgegeben werden, sollte in diesen Umbau investiert werden, fordert Dräger: „Sonst zahlen wir weiter Jahr für Jahr viel Geld für einen Sonderweg, der für zu viele Kinder in einer Sackgasse endet.“
„Inklusive Bildung weltweit ist ein wichtiges Ziel der UNESCO“, sagt Dr. Roland Bernecker, Generalsekretär der Deutschen UNESCO-Kommission. Deutschland sei hier im internationalen Vergleich noch nicht weit genug und müsse dringend mehr Anstrengungen unternehmen. Inklusion bedeute nicht, dass sich der Lernende in ein bestehendes System integrieren muss, sondern dass das Bildungssystem die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigt und sich an sie anpassen muss. „Erst wenn unser Bildungssystem allen Kindern ermöglicht, in einem gemeinsamen Unterricht voll am schulischen Leben teilzuhaben, können wir von umfassender Bildungsgerechtigkeit sprechen“, unterstreicht Bernecker. Diese Idee soll der Jakob Muth-Preis in Deutschland weiter voranbringen.
Bewerben kann sich jede Schule, die sich auf dem Weg zur inklusiven Schule befindet. Das Bewerbungsformular, die Auswahlkriterien sowie weitere Informationen zum Preis finden Sie unter www.jakobmuthpreis.de. Bis zum 14. Mai 2010 können Bewerbungen geschickt werden an:
Jakob Muth-Preis für inklusive Schule, c/o Bertelsmann Stiftung, Carl-Bertelsmann-Str. 256, 33311 Gütersloh
Quelle: Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 8.3.2010

(12) Mehr als 110 Kinder sterben täglich durch einen Unfall in Europa
Die fünfte Europäische WHO-Ministerkonferenz „Umwelt und Gesundheit“ wird vom 10. bis 12. März 2010 in Parma (Italien) unter dem Motto „Schutz der Gesundheit der Kinder in einer sich verändernden Umwelt“ stattfinden. Anlässlich der Konferenz machen die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. und die European Child Safety Alliance auf eines der größten Gesundheitsrisiken für Kinder in Europa aufmerksam: Verletzungen durch Unfälle. Sie sind eine der häufigsten Ursachen für Tod und Behinderungen bei Kindern.
In der Europäischen WHO-Region sterben jährlich mehr als 42.000 Kinder und Jugendliche unter 19 Jahren an den Folgen von Unfällen. Straßenverkehrsunfälle sind die häufigste Todesursache gefolgt von Unfällen durch Ertrinken, Vergiftungen, Verbrennungen und Stürze.
Kinder, die aus armen Verhältnissen kommen, sind besonders gefährdet. Aufgrund schlechter und beengter Wohn- und Lebensbedingungen haben sie ein neunmal höheres Risiko bei einem Unfall zu sterben als Kinder, die nicht arm sind. Die Folgen eines Unfalls können für ein Kind dramatisch sein: Lernen, Berufsausbildung und damit die spätere Erwerbsfähigkeit können eingeschränkt sein.
„Obwohl es große Fortschritte bei den Präventionsmaßnahmen zur Unfallverhütung gibt, wird das Todesrisiko für Kinder, verglichen mit Krankheiten, immer noch stiefmütterlich behandelt“, sagt Joanne Vincenten, Direktorin der European Child Safety Alliance (ECSA). „Eine langfristige Unterstützung der Kinderunfallprävention durch die Regierungen wäre ein Garant dafür, die Kindersterblichkeit ebenso wie soziale Ungleichheiten europaweit zu reduzieren.“
Die „Child Safety Report Cards“, die die Einführung und Umsetzung von über 100 evaluierten Präventionsmaßnahmen gegen Kinderunfälle innerhalb Europas miteinander verglichen haben, wurden 2009 im Europäischen Parlament durch die ECSA veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass hier mehr getan werden kann und muss.
Zum Beispiel findet sich nur in acht von 24 Ländern ein Gesetz, nach dem Kinder bis zum 12. Lebensjahr (oder bis zu einer Größe von 150 cm) nur auf dem Rücksitz eines Autos mitfahren dürfen. Irland ist das einzige Land, in dem Kinder – unabhängig von der Größe des Bootes – auf dem Wasser eine Schwimmweste tragen müssen. Nur sieben von 24 Ländern verlangen eine Umzäunung öffentlicher Schwimmbäder.
Erfreulicherweise zeigen alle Länder, die 2007 als auch 2009 an dem Bewertungsprozess der „Child Safety Report Cards“ teilgenommen haben, deutliche Verbesserungen bei ihren Ergebnissen. Besondere Fortschritte machten Österreich und die Tschechische Republik. Momentan nehmen 26 Länder an dem von der Europäischen Kommission unterstützten Projekt „Child Safety Action Plan (CSAP)“ teil, das von der ECSA koordiniert wird.
Innerhalb dieses Projektes fühlen sich viele der teilnehmenden Länder zu mehr Kinderunfallprävention verpflichtet:
„In Deutschland gibt es ein paar hart erkämpfte Erfolge: Kindersichere Feuerzeuge sind verbindlich und dauerhaft eingeführt worden sowie die Rauchmelder-Verordnung für private Neubauten. Sie gilt nun immerhin in sechs Bundesländern“, erklärt die Bundesgeschäftsführerin der BAG Martina Abel in Bonn. „Dennoch gibt es viel zu tun: In Deutschland starben 2008 282 Kinder unter 15 Jahren durch Unfallverletzungen. Diese Zahl ist immer noch viel zu hoch!“
In der Tschechischen Republik, wo der CSAP von der Regierung unterzeichnet wurde, werden in der ersten Umsetzungsphase des Plans die Daten zum Unfallgeschehen verbessert und entsprechende Beobachtungssysteme eingeführt.
In Spanien konnten Maßnahmen gegen den Ertrinkungstod implementiert werden. Das Gesundheitsministerium verabschiedete dabei Leitlinien zur Wassersicherheit für alle Anbieter von Freizeitangeboten.
Schweden ist seit Jahrzehnten wegen seiner weitreichenden erfolgreichen Maßnahmen zur Kinderunfallprävention ein Vorzeigeland. Hier verunglücken die wenigsten Kinder. Zukünftig wird in Schweden eine gemeinschaftliche Plattform gebildet, in der sich die verschiedenen Verantwortlichen zur Kindersicherheit austauschen können.
Weitere Informationen erteilt Joanne Vincenten, Geschäftsführerin der European Child Safety Alliance (ECSA), E-Mail: J.Vincenten@childsafetyeurope.org, Tel. 0031 6 533 97060
Deutsche Informationen sind unter http://www.kindersicherheit.de/html/ecsa.html#report verfügbar.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. vom 9.3.2010