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Newsletter Nr. 368 vom 25. August 2010
(1) Deutsche Liga für das Kind: Betreuungsgeld dient nicht dem Kindeswohl
Die Bundesregierung plant, für diejenigen Eltern, die ihr Kind vor Vollendung des dritten Lebensjahres nicht in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, ab 2013 ein monatliches Betreuungsgeld einzuführen. Die Deutsche Liga für das Kind ist der Auffassung, dass die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes nicht dazu beiträgt, die Lebenssituation von Kindern in Deutschland zu verbessern. Im Gegenteil, die Chancenungerechtigkeit zwischen Kindern würde verstärkt und dringend notwendige Investitionen in frühe Bildung könnten weniger realisiert werden.
In Zeiten äußerst knapper öffentlicher Kassen sollten die für ein Betreuungsgeld jährlich veranschlagten Mittel in Höhe von ca. 1,2 Mrd. Euro besser für andere kindbezogene Zwecke aufgewendet werden. Besonders dringlich ist die Verbesserung der pädagogischen Qualität in Krippen und Kindertagespflegestellen.
Die Deutsche Liga für das Kind schlägt daher vor, den Plan zur Einführung eines Betreuungsgeldes zu verändern und statt eines Betreuungsgeldes zum Beispiel solche Eltern, die ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betreuungseinrichtungen geben wollen oder können, aus Bundesmitteln entsprechend zu unterstützen.
Das Positionspapier „Betreuungsgeld dient nicht dem Kindeswohl“ ist (gegen Übernahme der Versandkosten) über die Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind erhältlich.
Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin, Tel.: 030-28 59 99 70, E-Mail: post@liga-kind.de, www.liga-kind.de
(2) Aktionsbündnis Kinderrechte: Liga für das Kind neuer Kooperationspartner
Die Deutsche Liga für das Kind ist neuer Kooperationspartner des Aktionsbündnisses Kinderrechte. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind ist Träger der Kampagne „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Die Kampagne wird unterstützt von weiteren Organisationen und Einzelpersonen. Das Aktionsbündnis fordert die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dazu auf, die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern. Weitere Informationen und Unterstützung des Aufrufs „Kinderrechte ins Grundgesetz! Ich bin dafür“ unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
(3) Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten:
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden – das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition werden zügig fortgesetzt. Die diskutierten Modelle und Überlegungen müssen jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen wird.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht, zu der geplanten Neuregelung und den vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter www.bmj.de/sorge-umgangsrecht
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 19.8.2010
(4) Deutsches Kinderhilfswerk: Schluss mit der verkürzten Diskussion über Chipkarten
Zum Treffen am 20. August von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit Vertretern der Kommunen sowie mit den Bildungs-, Sozial- und Familienministern der Länder erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger:
„Bundesarbeitsministerin von der Leyen muss ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen für Kinder jetzt endlich ein tragfähiges Modell vorlegen, wie sie die von den Verfassungsrichtern eingeforderten Änderungen der Regelsatzberechnung umsetzen will. Eine verkürzte Diskussion über Chipkarten bringt uns nicht weiter, wir brauchen einen umfassenden Ansatz und einen Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Nur so lassen sich die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention für einen angemessenen Lebensstandard von Kindern und Jugendlichen verwirklichen.
Ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung der Regelsätze für Kinder im Bezug von Hartz IV hat der Paritätische Wohlfahrtsverband am 17. August vorgelegt. Neben dem Regelsatz für den laufenden Bedarf und dem Recht auf einmalige Leistungen wie etwa für die Kosten der Einschulung oder ein Kinderfahrrad wird darin insbesondere ein Rechtsanspruch für alle Kinder auf Angebote der Jugendarbeit gefordert. Die Zuständigkeit für diese Förderangebote soll bei den Kommunen, nicht bei den Jobcentern liegen. Frau von der Leyen sollte sich dieses Konzept zu eigen machen und innerhalb der Koalition durchsetzen.
Auch Kinder haben das Recht auf eine menschenwürdige Existenz. Die Kinderregelsätze müssen sich endlich am tatsächlichen Bedarf von Kindern orientieren und jährlich überprüft werden, um auch diesen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. In Deutschland sind nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Deshalb gilt es, sich gezielt um Kinder aus benachteiligten Familien zu kümmern, denen ihre Eltern nicht die gleichen Startbedingungen und damit Chancen auf Teilhabe bieten können. Ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder in Deutschland ist der Lackmustest für unseren Sozialstaat.“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 19.8.2010
(5) Bundesregierung will gegen Bildungsarmut vorgehen
Die Bundesregierung will mit dem Bundesprogramm „Lokale Bildungsbündnisse“ Kinder fördern, die von Bildungsarmut bedroht sind. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/2730) auf eine Kleine Anfrage (17/2607) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Qualitätsverbesserung im Bildungswesen. Das Bundesprogramm befände sich derzeit in der Phase der Konzeptionierung und Planung, heißt es darin. Die Bundesmittel sollten für zusätzliche außerschulische Bildungsmaßnahmen zur individuellen Förderung von Kindern im Grundschulalter verwendet werden.
Weiterhin berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort unter anderem, dass das Familienministerium im Rahmen der Qualifizierungsoffensive für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ ein Programm zur Stärkung der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit plane. Es werde voraussichtlich im Jahr 2013 beginnen.
Im Bundesarbeitsministerium würden derzeit zudem Konzepte für eigenständige Kinderregelbedarfe und gesonderte Leistungen zur Deckung bildungs- und teilhabespezifischer Bedarfe von Kindern und Jugendlichen entwickelt.
Hinsichtlich des geplanten nationalen Stipendienprogramms schreibt die Bundesregierung, dass sie mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2011 Vorsorge getroffen habe, um ein erfolgreiches Anlaufen des Programms zu gewährleisten.
Der Koalitionsvertrag für die 17. Wahlperiode sehe außerdem Maßnahmen zur besseren Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen und Qualifikationen vor. So solle für den Zuständigkeitsbereich des Bundes ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren verankert werden, in dem geprüft wird, ob und in welchem Maße im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen.
Quelle: heute im bundestag vom 18.8.2010
(6) Bertelsmann Stiftung: Kita-Personal im Osten besser ausgebildet als in den West-Ländern
Bei der beruflichen Qualifikation des Personals in den Kindergärten hinkt der Westen den östlichen Bundesländern hinterher. Fast 90 Prozent aller pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen in Ostdeutschland sind ausgebildete Erzieherinnen. In den westlichen Ländern verfügen weniger als 70 Prozent über diesen Fachschulabschluss, der eine mindestens vierjährige, meist jedoch fünfjährige Ausbildung erfordert. Im Westen haben annähernd 20 Prozent lediglich eine zweijährige Ausbildung als Kinderpflegerin oder Sozialassistentin absolviert. Zum Vergleich: Ihr Anteil macht im Osten weniger als ein Prozent des Kita-Personals aus. Das geht aus den Daten des Ländermonitors Frühkindliche Bildungssysteme 2010 der Bertelsmann Stiftung hervor, die im Internet abrufbar sind.
Besonders hoch ist den Zahlen zufolge der Anteil der Kinderpflegerinnen in Bayern (rund 37 Prozent), Schleswig-Holstein (rund 22 Prozent), Hamburg und im Saarland (jeweils knapp 20 Prozent). In frühkindlichen Bildungseinrichtungen werden sie meist als Zweitkräfte neben Erzieherinnen in Kita-Gruppen eingesetzt. „Die Professionalität der pädagogischen Fachkräfte bestimmt maßgeblich die Qualität frühkindlicher Bildungsangebote“, erläutert Dr. Jörg Dräger, für Bildung verantwortlicher Vorstand der Bertelsmann Stiftung. „Der nötige Ausbau der Kindergärten darf nicht zu Lasten der Qualität gehen.“
Seit 2007 hat sich das Ausbildungsniveau der pädagogischen Fachkräfte in Deutschland laut Ländermonitor kaum verändert. Insgesamt haben rund 72 Prozent einen Fachschulabschluss als Erzieherin, mehr als 13 Prozent einen Berufsschulabschluss als Kinderpflegerin und nur dreieinhalb Prozent verfügen über einen Hochschulabschluss. Die zahlreichen neu eingerichteten Studiengänge an Hochschulen haben zwischen 2007 und 2009 noch keinen deutlichen Anstieg bei der Zahl der Hochschulabsolventinnen unter den Erzieherinnen bewirkt.
Weitere Analysen des Ländermonitors Frühkindliche Bildungssysteme 2010 zeigen, dass zunehmend mehr Kita-Beschäftigte in Teilzeit tätig sind. Waren vor zehn Jahren noch über die Hälfte von ihnen in Vollzeit beschäftigt, liegt dieser Anteil nun unter 40 Prozent. Im Osten arbeiten hingegen 80 Prozent der Beschäftigten weniger als 38 Stunden pro Woche, im Westen sind es 56 Prozent. Für die Beschäftigten bedeutet das geringere Einkommen, zudem macht es diese Entwicklung schwieriger, die nötigen stabilen und kontinuierlichen Beziehungsstrukturen zu schaffen. Dies ist insbesondere für den steigenden Anteil von Kindern bedeutsam, die ganztags betreut werden.
Den Analysen des Ländermonitors zufolge ist insbesondere in den östlichen Bundesländern eine Erzieherin für zu viele Kinder verantwortlich. Neben der beruflichen Qualifikation ist aber auch der Personalschlüssel entscheidend für die Qualität von Kindertageseinrichtungen. Denn auch eine gut ausgebildete Erzieherin braucht ausreichend Zeit, um die Bildungs- und Entwicklungsprozesse jedes einzelnen Kindes fördern zu können. Insbesondere in den östlichen Bundesländern muss nach den Ergebnissen des Ländermonitors der Qualitätsausbau daher auch durch bessere Personalschlüssel unterstützt werden.
Die Berechnungen wurden vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vorgenommen. Der Ländermonitor 2010 wertet die Daten der aktuellen Kinder- und Jugendhilfestatistik 2009 aus.
Detaillierte Informationen unter www.laendermonitor.de
Quelle: Pressemitteilung der Bertelsmann Stiftung vom 8.8.2010
(7) Rheinland-Pfalz: Kindergarten beitragsfrei – ab 1.8. schon ab Zwei
Zum 1. August wird in Rheinland-Pfalz – als erstem Bundesland – für alle Kinder der Besuch des Kindergartens ab dem zweiten Geburtstag beitragsfrei. „Alle Kinder zwischen 2 und 6 Jahren im Land können damit von den Bildungs- und Erziehungsangeboten in den Kindergärten profitieren, ohne dass ihre Eltern dafür finanziell belastet werden. Dies ist nicht nur eine eindeutige Entlastung von Eltern um durchschnittlich rund 800 Euro pro Kindergartenjahr, sondern vor allem auch ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Der hohe Stellenwert eines frühen und über die Familie hinausgehenden Erziehungs- und Bildungsangebots für den weiteren Bildungserfolg ist mittlerweile unumstritten. Und für uns gilt: Bildung beginnt von Anfang an und steht allen zu“, betonte Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen. Sie besuchte die Kindertagesstätte Harxheim, die im Rahmen des landesweit sehr dynamischen Ausbaus der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren erst kürzlich erweitert wurde und die bereits über eine reichhaltige Erfahrung bei der Betreuung von Zweijährigen verfügt.
Mit dem jetzigen Schritt wird der 2007 vom Landtag beschlossene Stufenplan zur Beitragsfreiheit abgeschlossen. Nach der Abschaffung der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr zum 1.1.2006 hat das Land bislang in zwei Schritten auch für die Vierjährigen und die Dreijährigen die bisherigen Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens übernommen. „Mit der jetzigen Beitragsbefreiung für die Zweijährigen, der mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für diese Altersgruppe verbunden ist, untermauert das Land seine bundesweite Vorreiterrolle“, unterstrich Doris Ahnen. Insgesamt haben damit aktuell rund 132.000 Kinder im Land zwischen 2 und 6 Jahren Anspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz. Im laufenden Jahr sind für die Beitragsbefreiung mehr als 78 Millionen Euro veranschlagt, für das kommende Jahr sind in der Haushaltsaufstellung rund 89 Millionen Euro angesetzt worden.
„Mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Zweijährige hat Rheinland-Pfalz zudem als einziges Bundesland einen klar definierten Zwischenschritt gemacht auf dem Weg zum bundesweit festgelegten Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot ab Vollendung des ersten Lebensjahres, der 2013 greifen soll“, hielt Doris Ahnen weiter fest. Der bereits 2005 im Land verabschiedete Rechtsanspruch für Zweijährige in Rheinland-Pfalz sei damit nicht nur ein Vorteil für Eltern, sondern auch ein wichtiger Meilenstein für die kommunalen Jugendämter, die so eine verlässlichere Grundlage für ihre Ausbauplanungen mit Blick auf 2013 erhielten.
„Bei der Verankerung des Rechtsanspruchs für Zweijährige wurde davon ausgegangen, dass 50 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe landesweit das Bildungs- und Betreuungsangebot in den Kindergärten nutzen werden. Nach den neuesten Zahlen aus den Jugendämtern ist dieses Ziel bereits jetzt landesweit erreicht und wird sogar übertroffen“, sagte die Bildungs- und Jugendministerin. Regional gebe es dabei allerdings Unterschiede. Auch wenn es in Einzelfällen zu Engpässen kommen könne, könnten Eltern zuversichtlich sein. Kommunen und Träger arbeiteten auf Hochtouren am Ausbau des Angebots und es sei absehbar, dass im Laufe des Kindergartenjahres weitere Einrichtungen ihren Betrieb aufnehmen und zusätzliche Plätze anbieten würden. „Die neuesten Daten des Landesjugendamtes zeigen, dass landesweit mittlerweile rund 23.200 Plätze für Kinder unter drei Jahren in den Kindertagesstätten genehmigt sind. Das sind gut 3.300 Plätze mehr als Anfang August 2009, allein in den letzten sechs Monaten sind 2.200 Plätze hinzugekommen. Der größte Teil davon sind Plätze für Zweijährige“, so Doris Ahnen.
Einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Regelungen sorgten dabei dafür, dass der Ausbau der Kindertagesstätten in einem fairen Miteinander erfolgen könne. Bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ im Jahr 2005 habe das Land durch die Übernahme zusätzlicher Personalkostenanteile und durch den „Betreuungsbonus“ für besonders dynamisch ausbauende Jugendämter und Träger einen erheblichen finanziellen Beitrag beim Ausbau übernommen. Insgesamt seien die laufenden Zuschüsse des Landes für Kindertagesstätten im Landeshaushalt von 200 Millionen Euro im Jahr 2005 auf geplante 368 Millionen Euro in 2010 angestiegen. Hinzu kamen bislang rund 61 Millionen Euro, die das Land für Bau und Ausstattung von Plätzen für unter Dreijährige aus den Finanzmitteln der bundesweiten Vereinbarung zum Ausbau der Betreuungsangebote bewilligt habe. Gefördert würden damit 765 Baumaßnahmen mit jeweils 4.000 Euro pro zusätzlichen Platz und weiteren 55.000 Euro für jede zusätzliche Gruppe mit mindestens vier Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Für die Umwandlung eines klassischen Kindergartenplatzes in einen Platz für ein Kind unter drei Jahren werde zudem eine Ausstattungspauschale von 1.000 Euro gewährt. Dafür seien bisher von 806 Einrichtungen Anträge für rund 5.000 umgewandelte Plätze gestellt worden. Insgesamt stellten Bund und Land für den Ausbau bis 2013 mehr als 116 Millionen Euro als Investitionsmittel zur Verfügung.
„Rheinland-Pfalz nimmt im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz bei der frühkindlichen Förderung ein. Gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern haben wir beim Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote für die Kinder im Land schon viel erreicht. Aber es sind auch künftig weitere Anstrengungen nötig und die wollen wir auch in Angriff nehmen“, resümierte Ministerin Ahnen.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz vom 30.7.2010
(8) Bundesverband für Logopädie zu Sprachstörungen bei nicht-deutschsprachigen Kindern
„Die Sprachentwicklung ist für die meisten Kinder eine leichte Übung“, weiß Dr. Monika Rausch. Etwa 90 Prozent eines Jahrgangs hätten damit keinerlei nennenswerte Probleme, so die Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl). „Bei etwa jedem zehnten Kind entwickeln sich jedoch behandlungsbedürftige Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen unterschiedlicher Art, bei Kindern mit Behinderungen können auch Schluckstörungen dazu kommen“, so Rausch.
„Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind mit Deutsch oder mit einer anderen Sprache als Muttersprache aufwächst, oder ob es sogar mehrere Sprachen gleichzeitig lernt“, so die Logopädin. „Hinsichtlich der in der Regel angeborenen Anfälligkeit für Sprachstörungen unterscheiden sich Kinder deutscher oder beispielsweise türkischer oder russischer Muttersprache nicht“.
Insbesondere bei Kindern mit einem Migrationshintergrund komme es jedoch immer wieder vor, dass die Mehrsprachigkeit oder auch eventuelle soziale Probleme als Ursache für sprachlichen Auffälligkeiten gehalten, und die Kinder deshalb nicht zu einer Diagnostik beim Experten geschickt werden. Dies könne schwerwiegende Folgen für die weitere Sprachentwicklung und letztlich für den schulischen und beruflichen Erfolg dieser Kinder haben“, warnt die dbl-Präsidentin. „Deshalb ist es besonders wichtig, bei Sprachauffälligkeiten nicht-deutschsprachiger oder mehrsprachiger Kinder genau zu überprüfen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt“, betont Rausch.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie vom 9.8.2010
(9) UNESCO-Weltkonferenz: Kulturelle Bildung gewinnt weltweit an Bedeutung
Experten aus 100 Staaten haben sich darauf verständigt, die Bedeutung kultureller Bildung als Grundlage von Lernen und Forschen neu zu bewerten. Zum Abschluss der zweiten UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen Bildung verabschiedeten sie am 28. Mai in Seoul zehn Entwicklungsziele. „Kulturelle Bildung muss als Grundlage einer ausgewogenen kognitiven, emotionalen, ästhetischen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen begriffen werden“, so die Seoul-Agenda.
Qualitativ hochwertige kulturelle Bildung soll, so die Abschlusserklärung, nicht nur in der Schule angeboten werden, sondern in Kooperation mit Künstlern und Pädagogen auch in Stadt- und Jugendzentren, in Museen und Volkshochschulen für alle Altersgruppen. Voraussetzung dafür ist ein fundiertes Wissen über die Wirkung von kultureller Bildung.
Lernpartnerschaften vor Ort und gezielte Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien erhöhen den Wirkungsgrad kultureller Bildung. Investition in die Fortbildung von Pädagogen und Künstlern ist ein weiterer Faktor. Mehr als 2.000 Kultur- und Bildungsexperten haben auf der Weltkonferenz Strategien identifiziert, um Menschen durch kulturelle Bildung bessere Entwicklungschancen zu eröffnen. Die koreanische Regierung hatte die Initiative zu dieser Weltkonferenz ergriffen, um in der Boomregion Asien eine Neuorientierung der Bildungsdebatte anzustoßen.
„Die praxisorientierte Bildungsforschung hat mit dieser zweiten Weltkonferenz zur kulturellen Bildung einen starken Schub erfahren“, so Prof. Dr. Eckart Liebau, Inhaber des neu eingerichteten UNESCO-Lehrstuhls für Kunst und Kultur in der Bildung an der Universität Erlangen-Nürnberg. „Kontinuierliche internationale Zusammenarbeit ist vereinbart, um die langfristige Wirkung kultureller Bildung besser zu erfassen. Die Weiterentwicklung von Schule für die Generation iPod steht auf der Tagesordnung. Kunst und kulturelle Bildung können dabei zum Rückgrat der Lernkultur werden.“
Kulturelle Bildung für alle – das ist ein Ziel, für das sich auch Deutschland verstärkt einsetzt. Leuchtturmprojekte, das Engagement von Stiftungen und Dokumentarfilme tragen bundesweit dazu bei, Menschen die Wirkung von Kunst und Kultur näher zu bringen. Kulturelle Bildung kann helfen, eine kreative und kulturbewusste Gesellschaft zu werden. Der Bundesbildungsbericht wird dazu 2012 eine Bestandsaufnahme vorlegen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat auf der Weltkonferenz die Publikation „Arts Education for All: What Experts in Germany are Saying“ vorgestellt. Sie versammelt deutsche Fachbeiträge zur kulturellen Bildung und präsentiert dreißig Praxisbeispiele.
Die zweite UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen Bildung fand vom 25. bis 28. Mai in Südkoreas Hauptstadt Seoul statt. Mehr als 2.000 Kultur- und Bildungsexperten, darunter Regierungsdelegierte, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und internationalen Organisationen waren zu der Tagung gekommen. Organisiert wurde die Weltkonferenz von der UNESCO und der südkoreanischen Regierung.
Weitere Informationen: UNESCO today 1/2010 „Arts Education for All: What Experts in Germany are Saying“: www.unesco.de/uh1-2010.html
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. vom 28.5.2010
(10) Kinderkommission zum Internationalen Tag der Jugend
Mit dem 12. August 2010 beginnt das von der UN ausgerufene Internationale Jahr der Jugend. Damit soll neuer Schwung in die Jugendbeteiligung und Jugendentwicklung kommen und die Unterstützung der Jugendorganisationen gestärkt werden.
Seit 1999 wird jedes Jahr am 12. August mit dem Internationalen Tag der Jugend auf die Potentiale von Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht. Die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft werden ermuntert und bestärkt, sich aktiv an der Gestaltung von Gesellschaft und Zukunft zu beteiligen. Schließlich geht es bei der Politik von heute nicht nur um die Gegenwart, sondern vor allem um die Zukunft - und diese gehört den Kindern.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt und unterstützt das diesjährige Motto: „Dialog und gegenseitiges Verständnis“. Es geht um ein solidarisches Miteinander der unterschiedlichen Kulturen, aber auch der unterschiedlichen Generationen. Dieses ist nur möglich, wenn in den Familien, in den Gemeinden und in den Staaten Verantwortung füreinander übernommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass man miteinander spricht, einander zuhört und sich gegenseitig ernst nimmt. Je früher dies erlernt und geübt wird, desto selbstverständlicher gehört es zum Leben.
Der Vorsitzende der Kinderkommission, Eckhard Pols, erklärt: „Die Kultur des miteinander Sprechens, zuhören und sich gegenseitig ernst nehmen muss wieder entdeckt und entwickelt werden. Nur so können Konflikte gelöst oder gar nicht erst entstehen. Gerade Sprache und zuhören sind für Kinder in jeder Entwicklungsphase wichtig.“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 10.8.2010
(11) Schwangerschaftsberatung und Frühe Hilfen: Publikation neu erschienen
Zusammen mit den Trägern der Schwangerschaftsberatungsstellen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die Standortbestimmung „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen“ erarbeitet. Die Publikation richtet sich an Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen und an Beraterinnen und Berater vor Ort. Sie stellt Möglichkeiten und Bedingungen für die Einbindung von Schwangerschaftsberatung in die Netzwerke Früher Hilfen dar.
Alle Studien, die in den letzen drei Jahren vom NZFH durchgeführt wurden, unterstreichen die bedeutsame Rolle der Schwangerschaftsberatung, um belasteten Familien Zugänge zu Angeboten Früher Hilfen zu öffnen. Schwangerschaftsberatungsstellen sind demzufolge neben Einrichtungen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens ebenfalls wichtige Partnerinnen in Netzwerken Früher Hilfen. Gerade die Vielfalt des Leistungsangebots der Schwangerschaftsberatung und die Niedrigschwelligkeit im Zugang ermöglichen eine individuelle und klientinnenzentrierte Unterstützung. Aber häufig besteht Unklarheit darüber, wie sie konkret ihre Rolle in Netzwerken Früher Hilfen ausgestalten können.
Die Standortbestimmung führt in das Konzept der Frühen Hilfen ein und gibt vor allem auch klare Antworten auf Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten: Was ist der spezifische Auftrag in der Zusammenarbeit mit den anderen Netzwerkpartnern? Wie kann mit der Schweigepflicht und dem Vertrauensschutz von Klientinnen gegenüber dem Netzwerk umgegangen werden? Gibt es eine Verpflichtung im Netzwerk, eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abzuschließen und unter Umständen auch Fälle mitzuteilen?
Die Publikation „Die Bedeutung der Schwangerschaftsberatung im Kontext Früher Hilfen – Standortbestimmung“ ist kostenlos entweder als Download unter www.fruehehilfen.de oder in gedruckter Form im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) unter folgender Adresse zu beziehen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 02 21-8 992 257, E-Mail: order@bzga.de
Weitere Informationen: www.fruehehilfen.de
Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 23.8.2010
(12) Neuerscheinung zur Umsetzung des FamFG: Das Kind im Mittelpunkt
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) legt mit dem Titel „Das Kind im Mittelpunkt“ einen umfangreichen Materialienband vor, der den Erziehungs- und Familienberatungsstellen und den anderen Akteuren vor Ort Unterstützung und Anregung bei den notwendigen Diskussionen zur Umsetzung des neuen Familienverfahrensrechts bietet.
Das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) hat zum 1.9.2009 das bisherige FGG abgelöst. Den sich daraus ergebenden Veränderungen für die Zusammenarbeit von Beratungsstellen, Jugendamt und Familiengericht wird in diesem Buch nachgegangen.
Der Band „Das Kind im Mittelpunkt – Das FamFG in der Praxis“, 328 Seiten, kann zum Preis von EUR 18,50 (inkl. Versandkosten) bestellt werden bei der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V., Herrnstraße 53, 90763 Fürth, Tel.: 09 11-9 77 14-0, Fax: 09 11-74 54 97, E-Mail: bke@bke.de
Weitere Informationen: www.bke.de
Newsletter Nr. 368
vom 25. August 2010