fK 6/11 Kinderrechte aktuell

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Kinderrechte aktuell

 

Day of General Discussion zu „Kinder von inhaftierten Eltern“

Am 30. September 2011 hörte der UN-Aussschuss für die Rechte des Kindes in Genf anlässlich seines regelmäßig durchgeführten „Day of General Discussion“ über 200 Expertinnen und Experten aus allen Kontinenten an. Thema waren die Rechte von Kindern, deren Eltern wegen Straffälligkeit in Haft sind. Hauptbezug ist der Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention (Recht des Kindes auf Kontakt zu den Eltern), insbesondere Absatz 4. Die Expertinnen und Experten verschiedener Organisationen trugen ihre Empfehlungen zur Sicherung der Kinderrechte und ihre Erfahrungen mit guter Praxis zusammen. Der UN-Ausschuss wird die Beiträge in den kommenden Monaten auswerten und voraussichtlich im Januar 2012 seine Empfehlungen formulieren. Die Einführung in die Thematik durch den UN-Ausschuss und die eingereichten schriftlichen Statements von vielen Organisationen sind zu finden unter: www2.ohchr.org/english/bodies/crc/discussion2011_submissions.html. Für die National Coalition nahm die Sprecherin, Dr. Sabine Skutta, an der Expertenrunde teil.
Große Einigkeit bestand bei den Beiträgen im Plenum und in den Workshops dazu, dass die Beachtung des Kindeswohlvorrangs und der Rechte der Kinder auf Beteiligung und Information in jedem Einzelfall individuell gesichert werden müssen. Dies muss für alle Phasen des Strafverfahrens gelten: von der Verhaftung, über eine mögliche Untersuchungshaft, über den Gerichtsprozess und die Urteilsfassung bis hin zur Durchführung der Strafe. Die NC-Sprecherin wies in der Diskussion vor allem auf die Bedeutung der Schulung und Sensibilisierung aller Beteiligten innerhalb von Justiz, sozialen Diensten und Schule bzw. Kindertagesbetreuung für die Rechte und Bedürfnisse von Kindern in einer solchen Lebenslage hin. Sie konnte trotz weithin fehlender systematischer Berücksichtigung der Kinderrechte im gesamten Verfahren auf einzelne Modelle in Deutschland hinweisen, die insbesondere Müttern erlauben, den Kontakt zu ihren Kindern zu halten und ihre Aufgaben als Mutter trotz Haftstrafe zumindest partiell wahrzunehmen.
Viele Beiträge bezogen sich auf gute Praxis, um die betroffenen Kinderrechte auf Schutz vor traumatischen Situationen, auf Information, Beteiligung und auf Kontakt zu den Eltern umzusetzen: Begleitung der Polizei bei Einsätzen in Familien durch Sozialarbeiter, Informationsmaterialien für verschiedene Altersstufen, Haftanstalten mit besonders familienfreundlichen Haftbedingungen oder kinderfreundlichen Besuchsmöglichkeiten, Fahrdienste mit Bussen für Besuche in Haftanstalten in entfernten Landesteilen, Internetplattformen zur Kontaktpflege zwischen Vätern und Kindern, Beratungs- und Familienbildungsangebote zur Vorbereitung der Entlassung etc. Einen guten Überblick über Empfehlungen und Forschung zum Thema Kinder von inhaftierten Eltern bietet die Webseite des European Network for children of imprisoned parents (Eurochips): http://www.eurochips.org/.
In ihrer Zusammenfassung nach den Berichten aus den Arbeitsgruppen betonte die stellvertretende Vorsitzende des UN-Ausschusses, Yanghee Lee, dass es vor allem darauf ankomme, unter Beachtung des Kindeswohlvorrangs im Verfahren alle Möglichkeiten zu prüfen, Alternativen zu Haftstrafen zu finden. Eine Abstimmung zwischen den Interessen des Staates und den besten Interessen des Kindes sei erforderlich.

Quelle: Dr. Sabine Skutta, DRK Generalsekretariat und Sprecherin der NC, Newsletter der National Coalition Ausgabe 4/2011

Kristina Schröder: „Jetzt können Kinderrechte weltweit stärker durchgesetzt werden“

Wenige Tage vor dem Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) am 16. November den Weg für ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder freigemacht. Mit dem Verfahren erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte im VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf zu rügen. Vor negativen Konsequenzen müssen sie geschützt werden.
„Die besten Kinderrechte helfen nichts, wenn sie nur auf dem Papier bestehen“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. „Kinder müssen deshalb auch in der Lage sein, sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Diese Möglichkeit haben viele Kinder und Jugendliche weltweit aber leider immer noch nicht. Deshalb habe ich mich für ein Beschwerdeverfahren für Kinder bei den Vereinten Nationen stark gemacht. Dass die Generalversammlung dem Verfahren jetzt zugestimmt hat, ist ein wichtiger Schritt, um Kinderrechte auf der ganzen Welt stärker durchsetzen zu können.“ Deutschland hat die Resolution für das Individualbeschwerdeverfahren gemeinsam mit sieben anderen Staaten in die Generalversammlung eingebracht und damit großen Anteil an der Einführung des Beschwerdeverfahrens. Mit dem Beschluss der Versammlung kann das Zusatzprotokoll jetzt von allen Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden.
„Ich appelliere an alle Länder, das Zusatzprotokoll für das Beschwerdeverfahren schnell zu unterzeichnen. Nur so können Kinder von diesem neuen Werkzeug profitieren, auf Missstände aufmerksam machen und ihre Rechte einklagen“, erklärt Bundesjugendministerin Schröder weiter. Weitere Informationen unter www.bmfsfj.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.11.2011

„Eure Schulden – unsere Zukunft!“ – UNICEF-Aktionswoche Kinderrechte

Kurz vor der Schlussabstimmung über den Haushalt 2012 haben Jugendliche vor dem Reichstag mit Plakaten die Politiker aufgefordert, nicht länger auf Kosten der nachwachsenden Generationen zu leben. Mit Botschaften wie „Eure Schulden – unsere Zukunft!“, „Unsere Zukunft im Minus?“, „Kinder sind die Bank“ oder „Unsere Zukunft ist kein Monopolyspiel“ machten Hannah Lefel (16), Malin Eh (16), Madita Eh (14) und Üwen Ergün (15) aus dem UNICEF-JuniorTeam auf die dramatische Schuldenlast aufmerksam, die den Kindern bereits heute auferlegt ist. Zum Abschluss der bundesweiten UNICEF-Aktionswoche für Kinderrechte riefen sie dazu auf, alle öffentlichen Ausgaben daraufhin zu überprüfen, ob sie zum Wohlergehen der Kinder beitragen.
Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler werden Kinder heute mit einer persönlichen Schuldenlast von knapp 25.000 Euro geboren. Würde die Gesamtschuldenlast auf die rund elf Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen 0 und 15 Jahren alleine verteilt werden, müsste jeder Einzelne statistisch bereits rund 187.970 Euro zurückzahlen. Und jede Sekunde wird der Schuldenberg größer.
Unter dem Motto „Ich hab immer Rechte“ fanden in dieser Woche auf Initiative von UNICEF und dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Markus Löning in bundesweit rund 200 Schulen Aktionen zum Thema Kinderrechte statt. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete stellten sich dabei in ihren Wahlkreisen den Fragen und Argumenten der Kinder und Jugendlichen – darunter Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP), der Vizepräsident des deutschen Bundestags Wolfgang Thierse (SPD) und die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).
Unterstützt wurde der Aktionstag von dem Netzwerk aus rund 150 ehrenamtlichen UNICEF-Gruppen. Auf der Internetplattform www.aktionstag-kinderrechte.de können die Schulen ihre Aktionen darstellen und jeder seine Meinung zum Thema Kinderrechte veröffentlichen.

Quelle: ots-Originaltext: UNICEF Deutschland vom 18.11.2011 

Kindernothilfe fordert: Kinderrechtsperspektive in Klimaverhandlungen aufnehmen

„Ausgerechnet diejenigen, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, leiden am meisten darunter: Kinder und Jugendliche in den Ländern des Südens“, sagt Dr. Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe. Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz vom 28. November bis zum 9. Dezember im südafrikanischen Durban bestätigt ein aktueller Sonderbericht des Weltklimarates, dass der Klimawandel bis zum Ende des Jahrhunderts immer häufiger zu Dürre- und Überschwemmungskatastrophen führen wird. Der Klimawandel vergrößert bestehende Risiken für Kinder – wie Unterernährung und Krankheiten – noch weiter. Auch die Bildung gerät in Gefahr: Zum Beispiel können Kinder oft die Schule nicht mehr besuchen, wenn sich die Lebensbedingungen der Familien verschlechtern. „Die Folgen des Klimawandels für Mädchen und Jungen beschränken ihre Zukunftsaussichten. Dabei haben junge Menschen ein Recht darauf, in einer intakten Umwelt aufzuwachsen“, so Dr. Thiesbonenkamp. Das Recht auf angemessene Lebensbedingungen sei in der Kinderrechtskonvention verbrieft. „Um dies einzulösen, muss die deutsche Entwicklungspolitik gerade angesichts des drohenden Klimawandels ökologische Kinderrechte ernst nehmen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Kindernothilfe. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seinem neuen Positionspapier zur Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen angekündigt, junge Menschen an Maßnahmen der Katastrophenvorsorge und -nachsorge stärker zu beteiligen. „Das ist ein begrüßenswerter erster Schritt. Eine Kinderrechtsperspektive muss aber auch in die Klimaverhandlungen selbst eingebracht werden“, so Dr. Thiesbonenkamp. Die Kindernothilfe hat den Themenkomplex Klimawandel schon lange im Blick: Das Jahresthema 2010/2011 des internationalen Hilfswerks lautet: „Die Zukunft liegt in unseren Händen – Umweltschutz ist Kinderrecht“.

Quelle: ots-Originaltext: Kindernothilfe vom 23.11.2011

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