fK 5/08 Riemann-Hanewinckel

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

„Im Blick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden die Menschenrechte nicht gewahrt“

Dr. Jörg Maywald im Gespräch mit Christel Riemann-Hanewinckel MdB, Parlamentarische Staatssekretärin a. D. und Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfen

Maywald: In Deutschland leben schätzungsweise fünf- bis zehntausend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Aufgrund des weiterhin bestehenden Vorbehalts der Bundesregierung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention haben diese Kinder nicht die gleichen Rechte wie deutsche Kinder. Wie beurteilen Sie diese Situation aus kinder- und menschenrechtlicher Sicht?

Riemann-Hanewinckel: Ich finde diese Ungleichbehandlung nach wie vor sehr problematisch. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält 54 Artikel und umfasst bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale, und kulturelle Rechte gleichermaßen. Sie sind wie alle Menschenrechte universell, unteilbar und interdependent. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben oftmals physische und psychische Gewalt erlebt. Sie haben ihre Familien verloren, einen langen, riskanten Fluchtweg hinter sich gebracht und sind nun auf sich allein gestellt. Flüchtlingskinder, die ohne Eltern hier leben, brauchen unsere Hilfe, Schutz und die Chance, sich zu entwickeln, wie jedes deutsche Kind auch. Wird ihnen das verwehrt, so verstößt es meiner Meinung nach nicht nur gegen die UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch gegen das Grundgesetz. Der ausländerrechtliche Vorbehalt schränkt die Kinderrechte zugunsten nationaler Vorschriften aus dem Ausländer- und Asylrecht ein. Im Blick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden die Menschenrechte nicht gewahrt. Die betroffenen Kinder werden für etwas haftbar gemacht, das Erwachsene zu verantworten haben – Eltern, die ihre Kinder in die Fremde schicken oder aber auch staatliche Gewalt, die zu Krieg, Not und Elend und damit zur Flucht führen kann. Die Abhängigkeit und die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern machen ein kindgemäßes Handeln unerlässlich.

Maywald: Kennen Sie Beispiele dafür, welche tatsächlichen Nachteile sich für Flüchtlingskinder daraus ergeben?

Riemann-Hanewinckel: Der übergeordnete Schutz von Familie und Kindern wird durch ausländerrechtliche Regelungen häufig gebrochen. Im Asyl- und Ausländerrecht gelten Jugendliche bereist ab 16 Jahren als verfahrensfähig und werden wie Erwachsene behandelt. Ist das genaue Alter unbekannt, müssen sich die Kinder und Jugendlichen unangemessenen, entwürdigenden und aus wissenschaftlicher Sicht fragwürdigen Altersfeststellungen unterziehen. Leben Angehörige ebenfalls in Deutschland, so muss das Zusammenleben der Familien oft erstritten werden. Abschiebungen können die Trennung der Flüchtlingskinder von ihren Familien zur Folge haben. Jugendliche können in Abschiebehaft genommen werden. Sie werden in beengten und wenig altersgerechten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In einigen Bundesländern unterliegen Flüchtlingskinder nicht der Schulpflicht, teilweise wird ihnen der Schulbesuch versagt. Sie müssen aber Zugang zu Schulbildung und beruflicher Qualifizierung erhalten, unabhängig davon, ob sie dauerhaft hier leben oder in ihre Heimat zurückkehren. Denn eine gute Ausbildung ist der Schlüssel für eine eigenständige und wirtschaftlich unabhängige Entwicklung. Eine besondere Begleitung von Flüchtlingskindern ist notwendig, denn die Sorge um die zurückgebliebenen Familienmitglieder, der Druck, in der fremden Kultur erfolgreich sein zu müssen und die ständige Angst vor einer Abschiebung sind enorme psychische Belastungen.

Maywald: Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der UN-Kinderrechtskonvention ist Flüchtlingskindern, deren Eltern oder andere Familienangehörigen nicht ausfindig gemacht werden können, „derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus einer familiären Umgebung herausgelöst ist“. Wie sollte Deutschland, insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe, mit diesen Kindern umgehen?

Riemann-Hanewinckel: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – sollte mit all seinen Förder- und Schutzmöglichkeiten für jedes Kind, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Hautfarbe, seinem Bildungsstand oder seinem Geschlecht in Deutschland angewendet werden. In der Praxis kommt das KJHG häufig nicht zur Anwendung, weil sich die Jugendämter nicht zuständig fühlen bzw. die Gruppe der 16- und 17jährigen Flüchtlinge als Erwachsene wahrnehmen. Hier könnte durch Aufklärung und entsprechende Verwaltungserlasse in den Bundesländern eine Änderung erreicht werden. Clearingstellen sollten bundesweit eingerichtet werden. Sie versuchen, die Umstände der Flucht zu ergründen, begleiten die Minderjährigen pädagogisch und medizinisch und gewähren Unterkunft, Nahrung und Kleidung. Das Asylverfahren mit seiner komplexen Materie müssen die 16- und 17jährigen Flüchtlinge bisher ohne fremde Hilfe durchstehen. Ich halte es für dringend erforderlich, die Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre anzuheben und das Asylverfahren für Minderjährige kindgerechter zu gestalten.

Maywald: Zusammen mit anderen Abgeordneten des Deutschen Bundestages setzen Sie sich für die Einführung eines Individualbeschwerderechts ein, das in einem Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention verankert werden soll. Was ist das Ziel dieser Initiative?

Riemann-Hanewinckel: Die Einführung dieses Instruments wäre ein weltweit wichtiges Signal für starke Kinderrechte. Das Individualbeschwerdeverfahren ist eine gute Ergänzung zur periodischen Berichtspflicht der Bundesregierung. Durch die Beschwerde kann der UN-Vertragsausschuss Kenntnis von Einzelfällen erlangen und durch seine Entscheidungen im konkreten Fall zu einer Verbesserung beitragen. Aber ich bin mir sicher, dass die Öffentlichkeit stärker Anteil nehmen wird, wenn sich der UN-Vertragsausschuss kritisch zu Einzelfällen in Deutschland äußert. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass beim UN-Menschenrechtsrat eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die den Text für das Zusatzprotokoll erarbeitet.

Maywald: Einmal angenommen, ein Individualbeschwerderecht bestände bereits, könnten sich Flüchtlingskinder in Deutschland beziehungsweise deren Vertreter dann an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes wenden? Was wären gegebenenfalls die Konsequenzen?

Riemann-Hanewinckel: Ja, Kinder bzw. deren Vertreter könnten sich an den UN-Ausschuss wenden. Allerdings muss zuvor – wie bei allen internationalen Beschwerdemechanismen – der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft sein. Die Entscheidungen des Ausschusses sind nicht verbindlich. Dennoch kann er auf Abhilfe drängen oder eine Entschädigung fordern. Langfristig werden sich die Entscheidungen des Ausschusses auch auf die deutsche Gesetzgebung auswirken, denn Deutschland wird sich der Kritik stellen müssen.

Maywald: Wäre Ihrer Ansicht nach die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geeignet, das Bewusstsein für die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland zu schärfen?

Riemann-Hanewinckel: Ja, denn ich verspreche mir davon, dass die Grundgesetzänderung von einer intensiven Debatte in Politik und Zivilgesellschaft begleitet wird. Ich erinnere mich an die gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Auch damals wurde eine breite Diskussion zu den Kinderrechten ausgelöst. Kinder haben den Anspruch, dass sie in unserem reichen Land hervorragende Bedingungen des Aufwachsens bekommen. Dazu gehören die Rechte auf Förderung, Bildung, Partizipation und kindgerechte Lebensverhältnisse. Unser Ziel muss es sein, ein kindergerechtes Deutschland zu schaffen, in dem jedes Mädchen und jeder Junge die eigenen Möglichkeiten entwickeln und entfalten kann und dabei von Anfang an als eigenständige Person mit eigenen Rechten wahrgenommen wird. Durch das Einfügen von Kinderrechten in das Grundgesetz erhalten Kinder eine stärkere Stellung in behördlichen und gerichtlichen Angelegenheiten.

Maywald: Rücknahme der Vorbehaltserklärung, Einführung eines Individualbeschwerderechts, Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung: was hat für Sie Priorität und wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten dieser politischen Initiativen zur Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern?

Riemann-Hanewinckel: Diese drei Vorhaben sind für mich gleichermaßen wichtig und müssen parallel verfolgt werden. Ihre Erfolgsaussichten hängen vor allem von der gesellschaftspolitischen Diskussion ab. Je mehr Kinder und ihre Interessenvertretungen sich einbringen, um so eher werden konservative Vorstellungen, die Kinder als zu versorgende Objekte wahrnehmen, zurück gedrängt. Insbesondere für die zahlenmäßig kleine Gruppe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die keine starke Lobby hat, muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Maywald: Wenn Sie einmal die vergangenen zwanzig Jahre Ihrer politischen Tätigkeit Revue passieren lassen, inwiefern hat sich das Bewusstsein gegenüber den Rechten gegenüber Kindern in dieser Zeit in Deutschland verändert?

Riemann-Hanewinckel: Die Rechte der Kinder sind in Deutschland in den vergangenen zwanzig Jahren stärker diskutiert und ins Bewusstsein gerückt worden. Das wird auch an verschiedenen Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen deutlich. Einige möchte ich aufzählen: Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention gezeichnet und ratifiziert. Der Deutsche Bundestag hat schon mehrfach die Rücknahme der Vorbehalte durch die Bundesregierung und die Bundesländer gefordert.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist 1990 als ein gutes Instrument für Bund, Länder, Gemeinden und die freien Träger der Jugendhilfe in Kraft getreten. Kinder und Jugendliche werden als eigenständige Wesen, Rechtsträger und Partner gesehen, für die unsere Gesellschaft Verantwortung trägt. Sie sind zu schützen und zu fördern, die Gesellschaft muss ihnen eine angemessene Entwicklung ermöglichen, den Familien in Krisen beistehen und Hilfen bereitstellen.
Der Deutsche Bundestag hat nach intensiven Debatten ein neues Kindschaftsrecht verabschiedet: im Mittelpunkt steht das Kindeswohl!
Deutschland verfügt über ein gutes Angebot an Kinderbetreuung für die drei- bis sechsjährigen Kinder. Für die unter Dreijährigen soll dieses Angebot bis 2013 ausgebaut werden. Es ist gut, dass Kinder in Deutschland endlich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben.
Bildung – als emotionale, kognitive und soziale Bildung – steht im Mittelpunkt vieler Initiativen der Bundesregierung: z.B. der 12. Kinder- und Jugendbericht und das Vier-Milliarden-Projekt für Ganztagsschulen.
Seit dem Jahr 2000 haben Kinder und Jugendliche endlich ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Es ist in § 1631 BGB festgeschrieben worden.
Das Kindergeld ist mehrfach erhöht worden. Für Familien, in denen Eltern zu wenig verdienen, ist der Kinderzuschlag eingeführt worden. Das BAföG ist erhöht und der Empfängerkreis erweitert worden.
Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen ist erfolgreich umgesetzt worden, bspw. durch das Gewaltschutzgesetz. Damit ist auch Gewalt an Kindern enttabuisiert worden.
Der Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland wurde gemeinsam erarbeitet. Die Bundesregierung hat das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ aufgelegt.
Wenn Deutschland die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurücknimmt, Kita-Plätze und Ganztagsschulen mit guten Bildungsangeboten für alle Kinder kostenlos zur Verfügung stellt, den Nationalen Aktionsplan fortschreibt, das Individualbeschwerderecht mit auf den Weg bringt, sich auf einheitliche Bildungsstandards für alle Bundesländer einigt und zu guter Letzt die Kinderrechte ins Grundgesetz schreibt – dann wäre Deutschland Spitze.

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.