fK 5/05 Tietze

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Am 25. August 2005 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, den 12. Kinder- und Jugendbericht der Öffentlichkeit vorgestellt und zusammen mit

einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat übergeben. Der Bericht zum Thema „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule“ wurde von einer Sachverständigenkommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, erarbeitet.

Wir müssen an mehreren Stellschrauben zugleich drehen …

Jörg Maywald im Gespräch mit Wolfgang Tietze, Mitglied der Sachverständigenkommission für den Zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung, über Empfehlungen zum Ausbau und zur Qualitätsverbesserung der Kindertageseinrichtungen

Maywald:Der 12. Kinder- und Jugendbericht beansprucht, die Perspektive des Kindes in den Mittelpunkt aller Überlegungen zu stellen. Was sind in dieser Perspektive die wichtigsten Elemente für ein gesundes und förderliches Aufwachsen der Kinder in den ersten sechs Lebensjahren?

Tietze: Die Perspektive des Kindes ist insofern wichtig, als Kinder auch in den ersten sechs Lebensjahren nicht als Anhängsel ihrer Eltern betrachtet werden, und die Frage von angemessenen Bildungs- und Betreuungsangeboten nicht vorrangig aus dem Blickwinkel erwerbstätiger Eltern angesehen wird, sondern aus der Perspektive des Kindes mit dem Anspruch auf Bildung von Anfang an. Damit rückt ein neues organisierendes Prinzip in den Bericht hinein, dass es nämlich um die Trias von Betreuung, Bildung und Erziehung von Anfang an geht, und dass diese Trias nicht nur im vorschulischen, sondern auch im schulischen Bereich durchgehalten wird. Auf diese Weise kommen wir auch in der Schule weg von einem schulisch verengten, auf Unterricht bezogenen Bildungsbegriff hin zu einem breiter angelegten, der die anderen Aspekte mit einbezieht und der dann Betreuungszeiten außerhalb des Unterrichts nicht nur als Übergangszeiten betrachtet, sondern als ein eigenständiges Erfahrungs- und Lernfeld der Kinder. Insofern liegt dem gesamten Bericht eine erweiterte Konzeption von Bildung zugrunde, die zugleich eine einheitliche ist, von der Geburt bis ins Jugendalter.

Zur Perspektive des Kindes gehört auch, dass das Kind von Anfang an einen Anspruch auf Förderung hat, und zwar unabhängig davon, in welche Familienkonstellation es hineingeboren wird. Eine solche Förderung wird von Anfang an als Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft betrachtet, so dass Kinder ihr Recht auf Bildung nicht nur auf dem Papier haben, sondern es in verschiedenen Lebenskonstellationen auch tatsächlich einlösen können. Das ist die Grundidee.

Die Bildung von Anfang an stellt sich natürlich auch als Frage der Bildung des Kindes in der Familie. So lautet eine der Forderungen des 12. Kinder- und Jugendberichts, dass wir für verbesserte Bildungsmöglichkeiten des Kindes besonders im ersten Lebensjahr in der Familie eintreten und nicht davon ausgehen, dass alles schon dadurch gelöst ist, dass das kleine Kind bei der Mutter ist. Der Bericht setzt sich für Elternbildung und Kompetenzentwicklung der Eltern ein als wichtige Punkte, die bislang in unserem System eher zufällig und fast nur bei engagierten Mittelschichteltern auftreten. Gegenwärtig haben wir noch keine Netzwerke und Organisationen, die es Eltern möglich machen, ihre frühe Rolle im ersten Lebensjahr des Kindes tatsächlich wahrzunehmen.

Weiterhin fragt der Bericht, was denn aus der Perspektive des Kindes für eine frühe Förderung wichtig ist. Die internationale Forschung kann man dahingehend zusammenfassen, dass Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres, also im dritten Lebensjahr, am besten gefördert werden, wenn sie neben der Familie auch Gruppenerfahrungen machen, das heißt, wenn sie die Möglichkeiten eines öffentlichen Angebots in Form einer Gruppenerziehung nutzen. Deshalb sagen wir auch, dass die Tagespflege, wenn sie Einzelpflege ist, sich nicht allzu lange fortsetzen sollte. Ab Vollendung des zweiten Lebensjahres sollten alle Kinder die Möglichkeit der Gruppenerfahrung mit Gleichaltrigen haben.

Maywald: Die meisten Menschen verbinden mit Bildung in erster Linie schulisches Lernen. Auf welchen Begriff von Bildung hat sich die Sachverständigenkommission verständigt?

Tietze: Die traditionelle Jugendhilfe, zu der ich auch den vorschulischen Bereich zähle, hat nie einen schulisch geprägten und auf Fächer verengten Bildungsbegriff gehabt, der de facto in der PISA-Debatte und auch in der öffentlichen Diskussion eine Rolle spielt. Wir denken, dass ein solcher verengter Begriff irreführend sein kann und uns möglicherweise auch in manchen Expertenrunden in eine verengte Perspektive bringt, etwa wenn gesagt wird, Kinder müssten früher in die Schule, also Schule müsse einfach nach unten verlängert werden. Wir wissen, dass es sehr viele Erfahrungen gibt, die Kinder außerhalb des schulischen Settings machen und brauchen, auch in vorschulischen Settings.

Wir haben einen erweiterten Bildungsbegriff zugrunde gelegt, der soziale Erfahrungen, Projekterfahrungen und die Entwicklung individueller Interessen des einzelnen Kindes mit aufnimmt und versucht, die Breite der Lebenserfahrungen in den Begriff von Bildung hineinzuholen. Dadurch wird es natürlich schwieriger, Bildungserfahrungen von anderen Erfahrungen abzugrenzen. Bildungserfahrungen in diesem Sinne können auch Erfahrungen sein, die bereit gestellt werden und bei denen nicht immer eine Person dahinter steht und sagt: jetzt wirst du gebildet. Sondern wo Erfahrungsräume vorhanden sind, die Kindern und Jugendlichen vielfältige Selbstbildungsprozesse ermöglichen.

Maywald: In einer ersten Reaktion spricht der Deutsche Familienverband davon, dass die Empfehlungen des Berichts zu einer frühen außerhäuslichen Tagesbetreuung „Gefahr laufen, dabei die Bedeutung der Familie auszublenden“. Wie sehen Sie ein an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtetes Verhältnis zwischen Familienerziehung und Erziehung in Institutionen?

Tietze: Wenn die Kommission sich dafür ausspricht, die Angebote besonders für Unter-Dreijährige deutlich über das auszuweiten, was das neue Tagesbetreuungsausbaugesetz vorsieht, und in der Konsequenz für einen Rechtsanspruch von Geburt an eintritt, dann ist damit natürlich nicht gemeint, dass nunmehr alle Kinder von Geburt an institutionell betreut werden. Sondern es geht darum, Eltern und Familien tatsächliche Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Im übrigen muss man sehen, dass solche Angebote nicht dazu da sind, die Familie zu entmündigen, sondern dazu, die Familie zu unterstützen, so dass sie dem Kind im Ensemble der vorhandenen Möglichkeiten die fördernde Umwelt bereit stellen kann, die naturwüchsig nicht mehr unbedingt vorhanden ist. Frühe Gruppenerfahrungen mit Kindern und das Spielen mit Gleichaltrigen beispielsweise sind in einer reinen Familienkonstellation, wo kaum Geschwisterkinder da sind, durchaus ein Problem. Wir sehen die Notwendigkeit, dass hier Gesellschaft als Instanz für die Rechte des Kindes einzutreten hat und geeignete Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder bereit stellt.

Wenn wir uns also für einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für die Zweijährigen ab 2008 und danach auch für die Unter-Zweijährigen einsetzen, dann heißt das nicht, dass die Kinder ab zwei Jahren in den Kindergarten gehen müssen, sondern dass sie dorthin gehen können. Die gegenwärtige Situation in den alten Bundesländern ist demgegenüber dadurch gekennzeichnet, dass es ein ideologisch begründetes und politisch verantwortetes stark verknapptes Angebot gibt, so dass Eltern und Kinder die Möglichkeiten nicht wahrnehmen können, die sie wahrnehmen können sollten.

Wenn wir uns einmal anschauen, was unter den Bedingungen eines politisch nicht eingeschränkten Rechtsanspruchs passiert, so können wir das Land Sachsen-Anhalt nehmen, wo ein Rechtsanspruch von Geburt an besteht. Dort findet man, dass im ersten Lebensjahr des Kindes die institutionelle Betreuung in einer Größenordnung von fünf Prozent in Anspruch genommen wird. Im zweiten Lebensjahr sind es dann schon annähernd 50 Prozent, und im dritten Lebensjahr liegt die Quote bei fast 80 Prozent. Diese Zahlen waren für uns empirische Anhaltspunkte dafür, womit möglicherweise auch in den alten Bundesländern mittelfristig zu rechnen ist.

Maywald: Neben der schrittweisen Einführung eines Rechtsanspruchs von Geburt an spricht sich der Bericht auch dafür aus, dass die Kindertagesbetreuung beitragsfrei sein soll. Prompt meldete sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit der Auffassung zu Wort, ein solcher Rechtsanspruch sei für die Kommunen unbezahlbar. Welche Möglichkeiten der Realisierung sehen Sie?

Tietze: Hier muss man die Situation differenzierter betrachten. Die Kommission war nicht so naiv, den erweiterten Rechtsanspruch und die Beitragsfreiheit ab morgen zu fordern. Man wird das Ganze nur als Prozess betrachten können. Wir haben Berechnungen bis zum Jahr 2010 angestellt. Außerdem gibt es eine interne Priorisierung der Art, dass wir gesagt haben, der Ausbau an Plätzen sollte Vorrang haben vor der Beitragsfreiheit für alle, wenn nicht beides zugleich realisiert werden kann.

Zu den Kosten ist folgendes zu sagen: Wenn wir zwei realistische Größen mit einbeziehen, nämlich erstens, dass wir vor dem Hintergrund der abgestimmten Bevölkerungsprognose einen Rückgang im Kindergartenbereich von ungefähr 320.000 Plätzen haben, und diese Plätze werden nicht einfach weggespart, was manche Kommunen durchaus im Sinn haben, sondern sie werden umdefiniert in Plätze für Unter-Dreijährige, dann steht durch den demographischen Wandel ein Potential zur Verfügung, das die Schaffung von Plätzen für Unter-Dreijährige deutlich erleichtert. Zum zweiten haben wir gesagt, dass das durchschnittliche Schuleintrittsalter in Deutschland mit über sechseinhalb Jahren sehr hoch ist. Wenn wir das durchschnittliche Schuleintrittsalter auf sechs Jahre absenken, dann muss ein halber Altersjahrgang weniger versorgt werden. Auch das bedeutet freiwerdende Plätze im Kindergartenbereich.

Wenn man nun alles das zusammennimmt und auch noch einberechnet, dass sich die Zahl der Ganztagsplätze im Kindergartenbereich von gegenwärtig 24 Prozent auf 50 Prozent verdoppeln sollte, dann müssten bei einem Rechtsanspruch von Geburt an jährlich 2,7 Milliarden Euro mehr aufgebracht werden. Das ist eine Größenordnung, von der wir denken, dass sie in verschiedenen Schritten erreicht werden kann.

Maywald: In die Bildungsdebatte der letzten Zeit ist verschiedentlich die Forderung nach einem Kindergartenpflichtjahr eingebracht worden. Wie hat sich die Kommission zu dieser Forderung gestellt?

Tietze: Die Kommission hat durchaus wahrgenommen, dass es einen Anteil von Kindern gibt, die nicht den Kindergarten besuchen. Die Analysen, um welche Kinder es sich dabei handelt, sind aufgrund des statistischen Materials nur begrenzt aussagekräftig. Es geht um Kinder aus Migrantenfamilien, die weniger repräsentiert sind und die auch später in die Einrichtungen kommen. Aber es handelt sich nicht ausschließlich um sozial benachteiligte Kinder oder Kinder mit Migrationshintergrund. Wir brauchen hier noch weitere Untersuchungen.

Wir denken, dass der Kindergartenbesuch weniger über gesetzliche Regelungen gesteuert werden sollte, sondern eher über Aufklärung und werbliche Maßnahmen, die auch Migrantenkinder erreichen. Im übrigen ist ein Kindergartenpflichtjahr ein verfassungsrechtlich schwieriges Unterfangen.

Maywald: An vielen Stellen des Berichts wird betont, dass es nicht allein um einen quantitativen Ausbau der Einrichtungen für Kinder geht, sondern – ebenso wichtig – um deren qualitative Verbesserung. Welche Formen der Qualitätssteuerung und Qualitätssicherung schlagen Sie vor?

Tietze: In der aktuellen Diskussion werden vor allem zwei Instrumente betrachtet: Curriculare Rahmenrichtlinien und eine Reform der Erzieherinnenausbildung, verbunden mit einer Anhebung auf ein akademisches Niveau. Beide Instrumente sind sicherlich wichtig, aber man muss von Anfang an die begrenzte Reichweite sehen.

Curricula, solange sie auf dem Papier existieren, sind Papier, und es kommt ganz wesentlich darauf an, inwieweit sich die Praxis in den Einrichtungen unter Vorgabe solcher Orientierungen tatsächlich verändert. Das aber wird sie nicht von selbst tun. Wenn man das System nachhaltig verändern will, wird man Instrumente wie In-Service-Training, Fortbildung von Erzieherinnen, Fachberatungssysteme und Qualitätsentwicklung vor Ort ausbauen müssen.

Was die Erzieherinnenausbildung angeht, so ist zu beachten, dass eine solche Veränderung nur sehr langfristig wirken kann. Einmal unterstellt, wir hätten ab morgen die beste aller Ausbildungen, dann muss man in Jahrzehnten rechnen, bis das System hinreichend umgewälzt ist. Hinzu kommt, dass wir es hier vielleicht mit einem Überoptimismus zu tun haben: Allein die Anhebung der Erzieherinnenausbildung auf ein akademisches Niveau macht sie nicht zwingend besser.

Eine Konzentration allein auf die Curricula und die Ausbildung versperrt im übrigen die Sicht auf ein breiteres Spektrum von Möglichkeiten. Man könnte ja auch fragen, warum wir die Gruppen nicht kleiner machen oder den Erzieher-Kind-Schlüssel verbessern wollen. Das aber sind Veränderungen, die mit hohen Kosten verbunden sind.

Wir haben also verschiedene Ansatzpunkte, um Strukturqualität, Prozessqualität und Orientierungsqualität zu verbessern. Wir müssen, wenn wir das System verbessern wollen, an mehreren Stellschrauben zugleich drehen.

Maywald: Um den Bedarf an individualisierter Förderung bei jedem Kind festzustellen, sollen – wenn es nach dem Willen der Sachverständigen geht – individuelle Bildungs- und Entwicklungsdiagnosen bei Drei- bis Vierjährigen sowie Bildungsstandsmessungen beim Übergang in die Grundschule erfolgen. Eltern könnten annehmen, dass jetzt bereits Kleinkinder Prüfungen durchlaufen müssen. Was würden Sie diesen Eltern antworten?

Tietze: Es geht nicht darum, ein Kind zu klassifizieren oder ihm gar Vorschulnoten zu geben. Sondern es geht darum, in zentralen Bereichen der Entwicklung und Förderung des Kindes den Blick der erzieherisch Verantwortlichen zu schärfen und bei verzögerter Entwicklung oder bei Entwicklungsgefährdung Möglichkeiten der Förderung in den Blick zu nehmen, um damit Benachteiligungen, die sich ansonsten aufbauen könnten, erst gar nicht zum Zuge kommen zu lassen. Dafür braucht man gewisse Instrumente. Die Kommission schlägt hierfür eine Art Screening vor, welche die Aufmerksamkeit systematisch auf den Entwicklungsstand bei jedem einzelnen Kind lenkt.

Maywald: Ist dabei auch daran gedacht, die Beobachtungen der Eltern einzubeziehen?

Tietze: Natürlich. Wenn es um Bildungsdokumentation beim einzelnen Kind geht, müssen Erzieherinnen und Eltern zusammenarbeiten. Es macht gerade die Erziehungspartnerschaft aus, dass beide ihre Beobachtungen und Sichtweisen zusammenbringen. Hier findet auch ein Stück Elternbildung statt, so dass Eltern in den Austausch hineingeholt werden.

Maywald: Nach dem Willen der Kommission soll das durchschnittliche Schuleintrittsalter von gegenwärtig über 6,5 Jahren auf 6,0 Jahre abgesenkt werden. Besteht damit nicht die Gefahr, Formen des schulischen Lernens zum Maßstab frühkindlicher Bildung zu machen?

Tietze: Das denke ich nicht. Die Kommission hat sich bewusst Vorschlägen nicht angeschlossen, welche die Schulpflicht auf zum Beispiel vier Jahre absenken wollen. Bei uns stand die Überlegung im Vordergrund, dass wir in Deutschland ein sehr hohes durchschnittliches Schuleintrittsalter haben, auch im europäischen Vergleich. Wir denken, dass die Formen einer flexiblen Grundschule so sind, dass man es gut verantworten kann, Kinder im Durchschnitt mit sechs Jahren einzuschulen. Im übrigen sind dafür bereits in einzelnen Bundesländern Weichenstellungen vorgenommen.

Maywald: Im Zuge eines Ausbaus und der Qualifizierung von Angeboten werden sich auch die Ansprüche an die pädagogischen Fachkräfte erhöhen. Welche Konsequenzen in inhaltlicher Hinsicht ergeben sich daraus für das System der Aus- und Weiterbildung?

Tietze: Wir werden darüber nachdenken müssen, ob wir nicht der schulischen, theoretischen Ausbildung wieder stärker als bisher – wie das beispielsweise im schwedischen Ausbildungsmodell der Fall ist – praktische Elemente zur Seite stellen müssen. In dem schwedischen Modell ist es so gedacht, dass die Praktikumsstelle von Anfang an eine Verantwortung für die Qualifizierung der Auszubildenden mit übernimmt. Hier ist dann Praxis nicht nur ein beliebiges Übungsfeld, sondern sie übernimmt Verantwortung. Das bedeutet zugleich, dass sie selbst so qualifiziert sein muss, dass sie diese Rolle tatsächlich übernehmen kann.

Maywald: Sicherlich werden sich nicht sämtliche Empfehlungen der Kommission in politischer und finanzieller Hinsicht zeitnah umsetzen lassen. Wenn es in Ihrer Hand läge, welche Veränderungen würden Sie zuallererst anpacken?

Tietze: Die Kommission hat die Perspektive eines neuen Bildungsbegriffs entwickelt, der mit der Vorstellung verbunden ist, das Gesamtsystem der vorschulischen und schulischen Bildung ein Stück weit neu zu denken. Das bedeutet, dass öffentliche Bildungsangebote, die gegenwärtig in Jugendhilfe und Schule auf sehr verschiedene Schultern verteilt sind, im Rahmen regionaler oder lokaler Bildungsplanung neu zusammengeführt werden sollten. Ich glaube nicht, dass man das lösen kann, indem man sagt, jetzt machen wir erst etwas für die Unter-Dreijährigen oder nur Ganztagsplätze. Sondern wichtig wäre, diese Neukonzeption, diese neue Blickrichtung im Auge zu behalten. Worauf in quantitativer Hinsicht primär der Focus liegen muss, wird regional oder lokal unterschiedlich sein. Generell aber müsste sich wie ein roter Faden die Qualitätsverbesserung in der Orientierung auf diesen erweiterten Bildungsbegriff durchziehen.

Wir werden kein System haben – und so ist es auch nicht gedacht – das von der Bundesebene durchgestellt wird. Das ist weder Aufgabe des Berichts noch liegt hier eine Bundeskompetenz. Es sollte lediglich ein Orientierungsrahmen entwickelt werden, der vor Ort ausgefüllt werden muss. Ich will aber hinzufügen, dass an einigen Stellen in dem Bericht – wenn auch vorsichtig formuliert – durchaus von bundeseinheitlichen Standards für pädagogische Qualität und bundeseinheitlicher Überprüfung gesprochen wird.

Prof. Dr. Wolfgang Tietze ist Hochschullehrer für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Kleinkindpädagogik an der Freien Universität Berlin und Mitglied im Vorstand der Deutschen Liga für das Kind.

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