fK 5/03 Fthenakis

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan

von Wassilios E. Fthenakis

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat das Staatsinstitut für Frühpädagogik in München einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder bis zur Einschulung in Tageseinrichtungen entwickelt, der ab Oktober 2003 an 100 ausgewählten Tageseinrichtungen erprobt wird. Im Juli 2004 soll die überarbeitete Fassung vorliegen, die im Kindergartenjahr 2004/2005 als Grundlage für breite Professionalisierungsmaßnahmen der pädagogischen Fachkräfte verwendet wird. Eine landesweite Einführung ist für das Jahr 2005 geplant.

Grundsätze und Prinzipien der Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Kindern unter sechs Jahren

Die Grundsätze und Prinzipien, auf denen der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan aufbaut, sind zugleich seine bildungsphilosophische und bildungspolitische Grundlage. An erster Stelle gilt es, das Kind als Subjekt im Bildungsprozess anzuerkennen, es von Anfang an als ein kompetentes Kind zu betrachten, das seine Erziehung und Bildung ko-konstruiert. Kinder gestalten also von Anfang an ihre Bildung und Entwicklung mit und übernehmen dabei entwicklungsangemessen Verantwortung. Ein solches Bild vom Kind verlangt von allen Erwachsenen die bedingungslose Akzeptanz und Respektierung des Kindes. Sein Selbstwertgefühl ist nachhaltig zu stärken. Es verlangt auch, das Kind am Leben in der Tageseinrichtung angemessen zu beteiligen. Rechte bedingen Pflichten – so sollten Kinder auch ihrem Alter entsprechend Verantwortung übernehmen. Entsprechend dem Demokratieprinzip sind alle, die in das Bildungs- und Erziehungsgeschehen in der Tageseinrichtung eingebunden sind, an den sie betreffenden Entscheidungen angemessen zu beteiligen – die Kinder, die Eltern und das Einrichtungsteam.

Angezielt wird eine Stärkung kindlicher Autonomie und sozialer Mitverantwortung. Es gilt, jedem Kind die größtmöglichen Freiräume für seine Entwicklung zu bieten, aber auch gleichzeitig dafür zu sorgen, dass es lernt, in sozialer Verantwortung zu handeln – d.h. die Konsequenzen seiner eigenen Handlungen für die anderen und sich selbst zu reflektieren. Daher kommt der Vermittlung christlicher und anderer verfassungskonformer Werte in der frühen Bildung ein zentraler Stellenwert zu.

Es sind auch jene Basiskompetenzen und Ressourcen zu fördern, die das Kind befähigen, mit Belastungen, Veränderungen und Krisen so umzugehen, dass es darin Herausforderungen sieht und seine Kräfte mobilisiert – bzw. jene Ressourcen nutzt, die ihm eine erfolgreiche Bewältigung ermöglichen.

Im Mittelpunkt von Bildung im vorschulischen Alter steht nicht der Wissenserwerb, sondern die Vermittlung lernmethodischer Kompetenz. Schon das Kleinkind soll das Lernen lernen und so auf ein Leben vorbereitet werden, in dem lebenslanges Lernen unverzichtbar ist. Nach dem Prinzip der Entwicklungsangemessenheit sind Bildungs- und Erziehungsangebote so zu gestalten, dass sie der sozialen, kognitiven, emotionalen und physischen Entwicklung des Kindes entsprechen. Individuelle Unterschiede im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft, Religion, Lebensweise sowie Stärken und Schwächen sind anzuerkennen. Das bedeutet auch, dass sozialer Ausgrenzung angemessen zu begegnen ist. Pädagogische Angebote sollen allen Kindern faire und gleiche Entwicklungs- und Lernchancen bieten.

Frühes Lernen wird als Grundstein lebenslangen Lernens verstanden. Grundlagen der Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Einschulung sind sinnliche Wahrnehmung, Bewegung und Spiel. Darauf beruht auch das Prinzip der ganzheitlichen Förderung: Spielen und Lernen werden als zwei Seiten derselben Medaille verstanden. Im Kleinkindalter herrscht spielerisches bzw. informelles Lernen vor. Herkömmlicher formeller Unterricht ist dem Elementarbereich nicht angemessen. Schulisches Lernen muss sich an Schulkindern orientieren, es ist nicht für Kleinkinder geeignet.

Bildung im frühkindlichen Alter wird als sozialer Prozess definiert. Lernen findet in der Regel in einer konkreten sozialen Situation und in Interaktionen mit Eltern, Fachkräften, anderen Kindern und Erwachsenen statt. Bildung in diesem Sinne verlangt eine aktive Beteiligung des Kindes, aber auch der Fachkräfte und Eltern am Bildungs- und Erziehungsgeschehen; sie findet im partnerschaftlichen Zusammenwirken aller Beteiligten statt.

Bildungsstandards im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan

Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan ist als Orientierungsrahmen für die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen zu verstehen. Zentrales Anliegen des Planes ist es, durch geeignete Angebote die kindliche Entwicklung zu stärken und beim Kind grundlegende, fachübergreifende Kompetenzen zu fördern. Hierzu zählen sowohl individuumsbezogene Kompetenzen und Ressourcen als auch Kompetenzen, die Kinder befähigen, im sozialen Kontext verantwortungsvoll zu handeln: Stärkung des Selbstwertgefühls, positiver Selbstkonzepte, des Autonomieerlebens, der Selbstwirksamkeit, der Selbstregulation, der Neugier und der individuellen Interessen, der Denkfähigkeit und der Problemlösefähigkeit, der Kreativität. All dies sind Kompetenzen, die sich im Wesentlichen in den ersten acht Jahren entwickeln. Ferner wird die Übernahme von Verantwortung für die eigene Gesundheit und für das eigene Wohlergehen, grob- und feinmotorische Kompetenzen wie auch die Fähigkeit zur Regulierung von körperlicher Anspannung vermittelt. Zu den Kompetenzen, die ein Kind befähigen, verantwortungsvoll im sozialen Kontext zu handeln, zählen u.a. soziale Kompetenzen (gute Beziehungen zu Erwachsenen und zu anderen Kindern; Empathie und Perspektivenübernahme; Fähigkeit, verschiedene Rollen einzunehmen; Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Konfliktmanagement); Entwicklung von Werten und Orientierungskompetenz (z. B. Werthaltungen, moralische Urteilsbildung; Unvoreingenommenheit; Sensibilität und Achtung von Andersartigkeit und Anderssein; Solidarität); Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme (Verantwortung für das eigene Handeln; Verantwortung anderen Menschen gegenüber, Verantwortung für Umwelt und Natur) sowie Verantwortung zur demokratischen Teilhabe (Erwerb von Grundkenntnissen über Staat und Gesellschaft; Einbringen und Überdenken des eigenen Standpunktes etc.).

Zu den vorrangigen Zielen des Bildungs- und Erziehungsplanes zählt weiter die Vermittlung von Kompetenzen zur Erschließung und Aneignung von Wissen, d.h. von Kernkompetenzen, die zur Nutzung verfügbarer Informationen qualifizieren. So ist die Vermittlung lernmethodischer Kompetenz – verstanden als der Fähigkeit zu wissen, wie man lernt, wie man Wissen erwirbt und organisiert, wie man es zur Lösung komplexer Problemsituationen einsetzt und dies sozial verantwortet – unerlässlich für eine Aktualisierung des Wissens und das Ausfiltern des Unwichtigen oder Überflüssigen. Ebenso gehört zu den neuen Bildungsstandards die Förderung der Widerstandsfähigkeit (Resilienz), d. h. jener Kompetenz, die es dem Kind erlaubt, mit Risikosituationen so umzugehen, dass es zu einer Minimierung von Risiko und zu einer Maximierung des Nutzens kommt. In einer Zeit, in der Kinder so viele und so viele akzeleriert verlaufende Veränderung zu verarbeiten haben, erweist sich auch die Förderung der Bewältigung von Übergängen als überaus wichtig.

Im Zentrum des Bildungs- und Erziehungsplans stehen die themenbezogenen Förderschwerpunkte, zu denen sowohl traditionelle als auch, was den Elementarbereich betrifft, neue Bildungsinhalte zählen: sprachliche Bildung und Förderung; ethische und religiöse Bildung und Erziehung; mathematische Bildung; naturwissenschaftliche und technische Bildung; Medienbildung und -erziehung, elementare informationstechnische Bildung; ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung; musikalische Bildung und Erziehung; Umweltbildung und Umwelterziehung; Bewegungserziehung und -förderung, Sport; gesundheitsfördernde Bildung und Erziehung.

Schließlich werden im Bildungs- und Erziehungsplan themenübergreifende Förderperspektiven (wie z.B. Beteiligung von Kindern: Lernfeld für gelebte Demokratie; interkulturelle Erziehung; geschlechtsbewusste Erziehung; Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken und (drohender) Behinderung; Förderung von Kindern mit Hochbegabung) systematisch behandelt, so dass jede Fachkraft die pädagogischen Möglichkeiten, die darin enthalten sind, erkennen und sie zur Stärkung der kindlichen Entwicklung nutzen kann.

Ansätze zur Beobachtung und Dokumentation der Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes, das veränderte Verständnis der Kooperation von Familie und Tageseinrichtung als einer Konkretion von Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sowie Angaben zur Gemeinwesenorientierung, zur Kooperation und Vernetzung mit externen Stellen und zur Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohls runden die Inhalte des Bildungs- und Erziehungsplanes ab.

Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis ist Direktor des Staatsinstituts für Frühpädagogik in München

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