fK 4/06 Kinderrechte aktuell

Zeitschrift frühe Kindheit – Archiv

Am 4.7.2006 wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine Mitteilung (Communication) im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie veröffentlicht. Sie stellt einen wichtigen Schritt für die Wahrnehmung und Umsetzung der Kinderrechte auf europäischer Ebene dar. Mieke Schuurman, Generalsekretärin des europäischen Kindernetzwerks EURONET, äußerte in einer Pressemitteilung anlässlich der Verabschiedung: „Durch die Initiative von EU-Kommissar Frattini, eine Mitteilung zu den Kinderrechten zu erarbeiten, hat die EU die Chance, von nun an eine federführende Rolle bei der Gestaltung eines Europa wahrzunehmen, das die Interessen und die Meinung von den nahezu 94 Millionen Kindern in Europa berücksichtigt, diesen eine gesunde Entwicklung und Entfaltung ermöglicht und sie vor allen Formen der Gewalt schützt“. Im folgenden stellen wir die wesentlichen Inhalte der Mitteilung vor.

Bausteine für eine EU-Kinderrechtsstrategie

Europäische Union will sich stärker für die Rechte von Kindern einsetzen

von Jörg Maywald

Die Europäische Union hat keine unmittelbaren Kompetenzen für Kinderpolitik, weil diese bei den Mitgliedsstaaten liegen. Es gibt keinen Kommissar, der für Kinderrechtspolitik zuständig ist, jedoch eine Reihe von Instrumenten, welche die Verantwortlichkeit für Kinder ausdrücken. Da viele auf EU-Ebene getroffene Entscheidungen und Maßnahmen direkten oder indirekten Einfluss auf das Leben junger Menschen unter 18 Jahren haben, hat die Kommission am 4.7.2006 eine Mitteilung über Kinderrechte angenommen, in der sie „Überlegungen zu einer EU-Kinderrechtsstrategie“ anstellt.

Mit dieser Mitteilung will die Kommission kinderrechtsrelevante Aktivitäten besser koordinieren und Kinderrechte stärker in die Politik der Europäischen Union integrieren. Betroffen ist sowohl die Politik im Inneren als auch nach außen. Mehr als zehn Einzelbereiche, darunter Zivil- und Strafrecht, Beschäftigung, Entwicklungszusammenarbeit, Handelsgespräche, Bildung und Gesundheit gehören dazu.

Rechtsgrundlage für eine EU-Strategie
Gemäß den Verträgen und der Rechtsprechung des Gerichtshofs besitzt die Europäische Union keine generelle Befugnis auf dem Gebiet der Grundrechte, einschließlich der Rechte des Kindes. Nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) muss die Europäische Union jedoch bei allen Maßnahmen, die sie im Rahmen ihrer Befugnisse trifft, die Grundrechte achten. Dies sind insbesondere die in der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergelegten Rechte, die auch die Kinderrechte umfassen. Das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ist ebenfalls vollständig zu achten. Insoweit die Charta der Grundrechte diese als allgemeine Rechtsgrundsätze festschreibt, kann sie unabhängig von ihrem rechtlichen Status durchaus als authentischer Ausdruck dieser Rechte betrachtet werden.

Die Verpflichtung der Europäischen Union zur Achtung der Grundrechte, einschließlich der Rechte von Kindern, bedeutet generell nicht nur, dass sie diese Rechte nicht verletzen darf; die Europäische Union muss zudem diese Rechte, wenn sie für eine bestimmte Politik von Belang sind, auch bei deren Umsetzung nach Maßgabe der Rechtsgrundlagen der Verträge berücksichtigen (Mainstreaming). Auch wenn sie diesbezüglich keine allgemeinen Befugnisse besitzt, gestatten ihr verschiedene besondere Zuständigkeiten nach Maßgabe der Verträge spezifische positive Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte. Dabei ist jedoch den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen und die Kompetenz der Mitgliedstaaten zu achten. In Betracht kommen verschiedene Instrumente und Methoden, wie Legislativmaßnahmen, nichtverbindliche Maßnahmen, finanzielle Unterstützung und der politische Dialog.

Ziele und Maßnahmen der EU-Kinderrechtsstrategie
Die Ziele und Maßnahmen der Europäischen Union sollen als Bestandteile einer Langzeitstrategie auf die aktive Förderung und den aktiven Schutz der Kinderrechte ausgerichtet sein und die einschlägigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützen. Die Strategie stützt sich auf sieben besondere Ziele, die jeweils durch eine Reihe von Maßnahmen verwirklicht werden sollen:

Ziel (1): Abhilfe bei dringendem Bedarf schaffen
Einrichtung einer einheitlichen Telefonnummer innerhalb der EU für Hilfe suchende Kinder („Helplines“) und einer anderen einheitlichen Telefonnummer für Notrufe im Fall verschwundener oder sexuell missbrauchter Kinder(„Hotlines“) (Ende 2006).
Unterstützung des Bankensektors und von Kreditkarten-Unternehmen zwecks Bekämpfung der Bezahlung von sexuellen Darstellungen von Kindern im Internet per Kreditkarte (2006). Aktionsplan zum Thema Kinder in der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Ziel, den wichtigsten Bedürfnissen von Kindern in Entwicklungsländern abzuhelfen (2007). Förderung der Bündelung von Aktionen zum Thema Kinderarmut in der EU (2007).

Ziel (2): Ermittlung der Schwerpunkte zukünftiger Maßnahmen
Bewertung der Wirkung der bestehenden EU-Maßnahmen mit Bezug zu Kinderrechten (2007 bis 2008).
Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments zwecks Ermittlung künftiger Maßnahmen (2008).
Erhebung vergleichbarer Daten über Kinderrechte (ab 2007).

Ziel (3): Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU
Berücksichtigung der Kinderrechte bei der Ausarbeitung von legislativen und nicht-legislativen Maßnahmen der EU, die Auswirkungen für Kinder haben können (ab 2007).

Ziel (4): Einrichtung wirksamer Koordinierungs- und Konsultationsverfahren
Zusammenführen der Beteiligten auf einem Europäischen Forum für Kinderrechte (2006).
Aufbau einer webgestützten Diskussions- und Arbeitsplattform (2006).
Einbeziehung der Kinder in den Entscheidungsprozess (ab 2007).
Einsetzung einer dienststellenübergreifenden Gruppe der Kommission und Benennung eines Koordinators für Kinderrechte (2006).

Ziel (5): Ausbau der Kapazitäten und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Kinderrechte
Bereitstellung der erforderlichen Fähigkeiten und Mittel für die am Mainstreaming in den Gemeinschaftsmaßnahmen Beteiligten (ab 2007).

Ziel (6): Wirkungsvollere Kommunikation über Kinderrechte
Entwurf einer Kommunikationsstrategie zum Thema Kinderrechte (ab 2007).
Bereitstellung von Informationen zum Thema Kinderrechte in kindgerechter Form (ab 2007)

Ziel (7): Förderung der Kinderrechte im Bereich der Außenbeziehungen
Fortsetzung und weitere Stärkung der aktiven Rolle der EU in internationalen Foren zur Förderung der Kinderrechte.

Abschließend verpflichtet sich die Kommission, die zur Umsetzung dieser Strategie erforderlichen Human- und Finanzressourcen bereitzustellen. Ein jährlich vorzulegender Zwischenbericht soll zu mehr Transparenz beitragen und die Überwachung der Entwicklungen gewährleisten.

Die vollständige deutsche Fassung der „Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“ steht zum Download bereit unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0367de01.pdf.

Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

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